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.1? g, g. Januar 1908. Künftig erscheinende Bücher. I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München (A Fortsetzung: Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung. Verwaltung und Volkswirtschaft. Begr. von vr. Gg. Hirth und vr. Max von Selchet, Hrsg, von vr. K. Th. von Eheberg und vr. Anton Tyross. 41. Jahrgang. 1908. Nummer 1. 80 S. Pro I. Semester M. 10.—, einzeln M. 1.80. Diese einzigartige, bewährte Zeitschrift empfehlen wir erneut Ihrer Beachtung. Die fortschreitende Spezialisierung der juristischen, ver- waltungs- und staatsrechtlichen, sowie volkswirtschaftlichen Fachblätter erschwert es immer mehr jedem, der im öffentlichen und wirtschaft lichen Leben an leitender Stelle steht, den notwendigen Überblick über diese Gebiete zu behalten. Die „Annalen", eine unparteiische umfassende Revue, sind ihm deshalb unentbehrlich. Vom 1. Heft stellen wir Exemplare a. cond. zur Verfügung. Ein Verzeichnis der Interessenten, die sich aus allen Berufsschichten zusammensetzen, wird Ihnen mit der Faktur zugehen. Leipziger Zeitschrift für Handels-, Konkurs- und Versicherungsrecht. Hrsgeg, von Reichs- gerichtsrat vn. A. Düringer, Professor vr. E. Jaeger und Reichsgerichtsrat H. Könige. Lex.-4v. II. Jahrgang. 1908. Nr. 1. 96 Spalten. Pro I. Sem. M. 10.—, einzeln M. 2.—. Die notwendige eingehende Behandlung und sachgemäße Entscheidung aller jener zahlreichen schwierigen Fragen, die im Handels-, Konkurs- und Versicherungsrecht täglich neu erstehen, kann nur von einer nach der praktischen und wissenschaftlichen Seite hin vollkommenen, modernen Spezial-Zeitschrift erwartet werden. Als solche hat sich die „LZ." schon im ersten Jahrgang bewährt. Die Zahl der Abonnenten ist in raschem Anwachsen begriffen. Wir bitten Sie um erneute Verwendung für diese neue in jeder Hinsicht hervorragende, zukunftsreiche Zeitschrift. Die außerordentlich reichhaltige und wertvolle Nummer 1 stellen wir ä cond. zur Verfügung. Verlorengehende Exemplare schreiben wir gut. Sie wollen die Nummern den Gerichten, Richtern, Rechtsanwälten, Notaren, Banken, großen Handelshäusern, Versicherungs gesellschaften vorlegen. Sehr wichtig ist die „LZ." auch für die vor dem Examen stehenden Referendare. Für bayerische HandlmMn: Meikel, Georg, II, Staatsanwalt in München, Grundbuchordnung für das Deutsche Reich vom 24, März 1897 unter besonderer Berücksichtigung des bayerischen Ausführungsgesetzes und der einschlägigen Vollzugsvorschriftc», Lex,-8°. Ca, 32 Bogen, Gebunden in Leinen ca, M, 12.—, Dieses für die bayerische Praxis unentbehrliche Werl liegt nunmehr vollständig vor. Es ist die einzige Ausgabe der Grundbuchordnung, die speziell für bayerische Verhältnisse geschrieben ist, und zugleich eine der besten Bearbeitungen des Gesetzes überhaupt, Exemplar- liefern wir auch ä cond. Käufer: Gerichte, Richter, Notare, Rechtsanwälte, Rechtspraktikanten, jur, Bibliotheken, Bezugsbedingungen (mit Ausnahme der Zeitschriften): In Rechnung 2S"/„ und 13/12, bar 3g"/o und 11/10,