Dienstag, den 4. Juni 1907. Umschlag zu 127. Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gchilfen-Verbands ,u Leipzig Der Verband besitzt Stellen vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten persönl. Verhältnisse — Jedem etwas! Der Verband bietet freien Eintritt in seine selbständigen Ver- ficherungs Lassen: Kranken- und Bearäbniskasse Easse 8, L und v-. 10 M. so Pf, 14 M., - — 2l M. und 28 M. Krankengeld wöchentlich. — Ausgezahlte Krankengelder über 700000 Mark. — Begräbnisgeld bis zu 1000 M. — Besonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall! — Ausgezahlte Begräbnis gelber über 130000 Mark. — Vermögen über 160000 Mark. VöittVbNkassb Dmch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Renten, die außerdem mit dem H— Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück gewähr! — Ausgezahlte Witwen-u. Waisengelder: 300000 Mark. — Vermögen über 470000 Mark. ^nvalidbnkassb Dmch Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich -ll— überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen. Auf Wunsch auch Versicherung mit Beitragsrückgewährl — Ausgezahlte Invalidengelder über 37000Mk. — Vermögen 180000 Mk. Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu den Witwen- und Invalidenrenten! Die drei Kaffen stehen als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit unter der Aufsicht des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, dessen ständige Nachprüfung der technischen Grundlagen die beste ^ Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Sahungsauszüge usw. wolle man von den Lerren Vertrauensmännern (s. Offiz. Adreßbuch) oder von der Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbands verlangen!