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^ 60, 13. März 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. b. Dtschn. Buchhandel. 2789 durch den Druck bekanntgemachten, aber zerstreuten Bestim mungen erscheint als unbedingt notwendige Forderung. Nicht allein haben die Angehörigen unsers Berufs ein Recht darauf, jederzeit und in einwandfreier, klarer Weise sich unterrichten zu können, wie unsre Satzungen, unsre Verkehrsordnung, unsre Restbuchhandels-Ordnung, unsre Verkaufsbestimmungen auszulegen sind, sondern es muß auch in Erwägung gezogen werden, ob und inwieweit das buntgescheckte Bild der innerlich und äußerlich von einander abweichenden Verkaufsbestimmungen der einzelnen Kreis- und Ortsvereine mit der Zeit zu einem gleichmäßigen einfachen gestaltet werden kann, wie heute bereits die Rabattsätze im großen und ganzen einheitlich geworden sind. Dabei soll nicht ausgeschlossen sein, daß die Kreis- und Ortsvereine einzelne für ihre Bezirke zugeschnittene Verordnungen nach wie vor bestehen lassen; aber naturgemäß sollten die Bücher verkäufe doch in erster Reihe auf Grund einer alles um fassenden, im ganzen Buchhandel Geltung habenden Verkaufs ordnung geregelt werden. Kann die Verkaufsordnung eine Anzahl heute noch schwebender Fragen, wie die der Lese zirkel-Exemplare, der Mischkataloge, der Verkäufe von Werken in Einbänden des Sortimenters zu billigerem Preise als den Original-Verlegerpreisen usw., mit lösen, so würden die von seiten des Börsenvereins - Vorstandes, aus Anlaß von mancherlei Beschwerden, die durch die jetzt bestehenden Vorschriften nicht getroffen werden konnten, gegebenen Zu sicherungen, die Bearbeitung des einschlägigen Stoffes durch den Restbuchhandels-Ausschuß herbeizuführen, erfüllt werden. Die Verkaufsordnung würde sich aus drei Ab teilungen zusammensetzen: ». für neue Bücher: Hier ist zu berücksichtigen die bisherige Auslegung der Satzungen des Börsenvereins Z 3 Ziffer 4, 5s und 5 b; die Verkehrsordnung; das Beschlußbuch des Börsenvereins-Vorftands; die Registrande des Börsenvereins-Vorftands; die Bekanntmachungen des Börsenvereins-Vorftands; Beschlüsse des Vereinsausschusses; Bekanntmachungen des Verlegervereins; Beschlüsse des Vereins der Deutschen Musikalienhändler; die Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine. Einheitliche Bestimmungen über das Zugabewesen, über den Verkauf von Werken ohne Ladenpreis, über den Verkauf von Werken in eignen Einbänden unter dem Originalpreis des Verlegers, über den Geschäfts verkehr mit gewerbsmäßigen und nichtgewerbsmäßigen Wiederverkäufern u. dergl. wären anzustreben; b) für Bücher, deren Ladenpreise aufgehoben sind: Die einschlägigen Bestimmungen der bisherigen Rest buchhandels-Ordnung, sowie die Resultate aus den Beratungen des Außerordentlichen Ausschusses sind hier zu verarbeiten; e) für das Antiquariat: Die das Antiquariat betreffenden jetzt in den Vor standsbekanntmachungen , in Vereinsausschuß - Be schlüssen, in der Restbuchhandels-Ordnung, in den Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine zerstreuten Vorschriften würden zu sichten und in Paragraphen zu bringen sein, und es könnte versucht werden, die Frage der Mischkataloge und Lesezirkel- Exemplare zu regeln. Ein reiches Material für die Bearbeitung und die Zu sammenstellung einer Verkaufsordnung findet sich in den Akten des Börsenvereins, aus denen der Vorstand für den Außerordentlichen Ausschuß 117 Fälle ausgezogen hat. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. Wenn es möglich ist, den vorstehend gezeichneten Plan o auszuführen, wie er skizziert ist, so würden wir neben den Satzungen zwei große buchhändlerische Spezialgesetze besitzen: 1. die Buchhändlerische Verkehrsordnung, die den Verkehr der Buchhändler untereinander regelt, anerkannt ist und durch Ergänzung eines bereits be stehenden Paragraphen in ihren Grundsätzen nicht erschüttert wird; 2. die Verkaufsordnung, die die Grundlage des Verkehrs des Buchhändlers mit dem Publikum bildet, die alle einschlägigen Be stimmungen, die jetzt zerstreut sind, sammelt, syste matisch paragraphiert und Klarheit und Sicherheit bei dem Bücherverkauf schafft. Unter dankbarer Anerkennung der vom Außerordentlichen Ausschuß bisher geleisteten Arbeit, die für die weitere Aus gestaltung unsers buchhändlerischen Rechts, soweit der Rest buchhandel in Betracht kommt, eine wertvolle Grundlage bildet, bitte ich den Vorstand, auf die Tagesordnung der diesjährigen Kantate-Versammlung setzen zu wollen als An trag des Vorstands des Börsenvereins: »Die Hauptversammlung wolle den Vorstand des Börsenvereins beauftragen, im Verein mit dem Wahl ausschuß an Stelle des Außerordentlichen Ausschusses zur Revision der Restbuchhandels-Ordnung einen Außerordentlichen Ausschuß für die Beratung einer Verkaufsordnung einzusetzen, zusammengesetzt aus Sachverständigen des Restbuchhandels, des Antiqua riats, des Sortiments und des Verlags.« Leipzig, 9. März 1907. Karl Siegismnnd, Erster Schriftführer des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Kleine Mitteilungen. Versteigerung moderner Graphik. — Bei einer kürzlich in München durch Georg C. Steinicke veranstalteten Versteigerung moderner Radierungen, Originalskizzen usw. wurden folgende Preise erzielt: Leibl -Die Alte« (O.-R.) 28 Ed. Grützner »Eine Karikatur auf Paul Heyse« (O.-BIeistift- und -Federzeich nung) 96 Orlik »Würfler« und »Kurzweil« 9 ^ bezw. 1l eine Aktstudie von Radler 89 Kalckreuth -Ninnenei- (O.-R.) 18 Thor »Motiv aus Rothenburg« (Aquarellstudie) 48 Olde -Nietzsche« (O.-R. vor d. Schrift) 35 ein Paar Aquarell studien von Jos. Hendel, Wien, 61 Ein broschiertes Exemplar der Kunstzeitschrift »Pan- 420 (Red.) Plakat-Ausstellung in Köln. — Eine Ausstellung von Pla katen, die nach Entwürfen deutscher Künstler von der Kunstanstalt Hollerbaum L Schmidt in Berlin hergestellt sind, findet im März und April d. I. im Kunstgewerbemuseum in Köln statt. Die Aus stellung umfaßt rund 300 Nummern, darunter Plakate für Theater und ähnliche Schaustellungen, für Zeitungen, Verlagsanstalten und gewerbliche Erzeugnisse. (0. L. in: Papierzeitung.) Dänisches Prachtwerk. — Vor etwa einem Jahre fand in Kopenhagen eine Ausstellung von künstlerisch ausgestatteten alten Bucheinbänden statt, die in weiten Kreisen größtes Interesse erregte. Die Ausstellung umfaßte das Schönste, was in den Büchereien Skandinaviens an alten Einbänden vor dem Jahre 1850 vorhanden ist. Mitglieder der dänischen Königsfamilie, die Königliche Bibliothek, die Bibliotheken der Museen und Archive in Kopenhagen, die Königliche Bibliothek in Stockholm und die der schwedischen und norwegischen Universitäten und Museen hatten ihre kostbarsten Bücherschätze zu der Ausstellung hergeliehen. Um eine Erinnerung an diese Ausstellung zu bewahren, haben der Carlsbergfonds und die Hertzske-Stiftung in Kopenhagen die Mittel zu einem beschreibenden Werk der schönsten Stücke der Ausstellung bewilligt. Dieses Prachtwerk, wovon nur 250 Exem- 365