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6478 Nichtamtlicher Lei!. ^ 150, 2. Juli 1906. druck nicht ein; er betont nur die sehr große Schwierigkeit bei Herstellung einer gleichmäßigen Auflage. Endlich bespricht Albert noch den Schnellpressenbetrieb. Das Buch kann allen Lichtdruckern bestens empfohlen werden. Aarland. pralilisLlie -4nlei1un§ rur -Vu8übun§ äer HellOAl'LVÜl'e. Von LisAllninä Oodtlieb. ür.ZO, 55 8. Mt 12 in cken Isxt gsäruoLtsu L.bbiläungsu. Kalls a. 8. 1905, IVilbslm Knapp. Lrsis 1 ^ 50 Das Heftchen enthält im Grunde genommen das, was ein einigermaßen in diesem Verfahren bewanderter Mann mindestens wissen muß. Dabei läßt die Ausdrucksweise manches zu wünschen übrig. So heißt es auf Seite 4: »Das Diapositiv kann entweder in Kohle oder auch in Trockenplatten hergestellt werden-. Die der Neuzeit durchaus nicht mehr entsprechende Bezeichnung »Kohlepapier« anstatt Pigmentpapier sollte man doch endlich einmal verlassen! Warum beim Auflösen des Kaliumsnicht Kalisbichromates (Seite 6) das Wasser möglichst kalt genommen werden soll, ist unverständlich Zur Beschleunigung des Lösungsprozesses ist im Gegenteil warmes bezw. heißes Wasser empfehlenswert. Verfasser empfiehlt, die Glasplatte, auf der das sensi bilisierte Pigmentpapier trocknen soll, vorher mit Talkum abzureiben. (S. 7.) Man gewöhne sich lieber daran, die Glasplatte sauber zu putzen, und lasse das Abreiben mit Talkum fort. Das Papier geht auch so sehr leicht von der Glasplatte ab. Mit Talkum verschmiert man nach und nach die Platten, und es wird dem liederlichen Plattenputzen nur Vorschub geleistet, ganz abgesehen von andern Unzuträg lichkeiten, die dieses Einreiben mit sich bringt. Daß rasch getrocknetes Pigmentpapier weniger licht empfindlich sein soll, als langsamer getrocknetes (S. 9), ist wohl eine etwas kühne Behauptung. Die bei dem Atzen von Heliogravüreplatten auftretenden »Ätzsternchen« frisch angesetzten Bädern zuzuschreiben, trifft nicht zu, denn sie treten eben so häufig bei den »zubereiteten« Bädern auf. Es gibt auch vorteilhaftere Zubereitungen der Ätzbäder als die vom Verfasser auf Seite 25 angegebene. Daß man vor dem Atzen den in den Ätzbädern ent haltenen Bodensatz mit in die Ätzschalen bringt, wie der Verfasser auf Seite 26 angibt, ist sehr unpraktisch. In der trüben Flüssigkeit läßt sich der Atzvorgang doch sehr schlecht beobachten, ganz abgesehen davon, daß sich der Schlamm auf der zu ätzenden Platte ablagert, was jeden falls auch nicht von günstiger Wirkung ist. Der Verfasser hätte mehr Sorgfalt auf seine Arbeit ver wenden sollen, bevor er damit an die Öffentlichkeit trat. Aarland. Kleine Mitteilungen. *Post. Postkarten, Drucksachen rc. im Orts- und Nach barortsverkehr. — Der Reichsanzeiger Nr. 151 vom 29. Juni 1906 bringt folgende Bekanntmachung: Zur Erleichterung des Übergangs wird hiermit bestimmt, daß für alle im Monat Juli eingelieferten Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben sowie für zu- sammengepnckle Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben des Orts- und Nachbarortsverkehrs, die von den Absendern irrtümlich nach den alten Taxsätzen frankiert sind, lediglich der fehlende einfache Portobetrag zu erheben ist; es findet also bei diesen Sendungen weder eine Verdoppelung des Fehlbetrags noch eine Abrundung auf eine durch 5 teilbare Pfennig summe statt. Berlin IV. 66, den 29. Juni 1906. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Kraetke. * Post. — Änderungen der Postordnung vom 20. März 1900: Auf Grund des Z SO des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden Punkten geändert: 1. Im Z 3 -Außenseite- erhält der zweite Satz des Absatzes I (Änderung vom 8. April 1901) folgenden Wortlaut: Die sämtlichen Angaben können, außer bei Briefen mit Wertangabe (8 14) und bei Postanweisungen (8 20), auch durch aufgcklebte Zettel hergestellt werden. 2. Die Angabe: »mit Ausnahme des Orts- und Nachbarorts verkehrs (Z 37)- ist an folgenden Stellen zu streichen: im tz 7 »Postkartcn« im Abs. VI, „ ß 8 »Drucksachen« „ » m. „ 8 d »Geschäftspapiere» IV „ 8 40 »Warenproben« „ „ n, ,, 8 ll »Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäfts papieren und Warenproben im Abs. II. 3. Im 8 8 -Drucksachen- ist im Abs. XVII zu setzen statt -ist <H-r ft- 4. Im § 9 »Geschäftspapiere- ist unter VI als erster Satz nach zutragen: Mehrere unter einer Umhüllung vereinigte Geschästspapiere dürfen nicht mit verschiedenen Adressen versehen sein. 5. a) Statt der Überschrift des 8 37 »Gebühren für Postsendungen im Orts- und Nachbarortsoerkehr- ist zu setzen: Gebühren für Briefe im Orts- und Nachbarortsverkchr. b) Der Absatz I dieses ß (37) erhält nachstehende Fassung: Für Ortsbriefe (an Empfänger im Orts- oder Landbestell bezirke des Aufgabepostorts) werden erhoben: im Frankierungsfalle S im Nichtfrankierungsfalle 10 H. o) Im Absatz III desselben 8 (37) ist in der ersten Zeile daS Wort »Postsendungen- durch »Briefe- zu ersetzen. ä) Der Absatz IV desselben 8 (37) erhält folgenden Wortlaut: Bei unzureichend frankierten Briefen wird die Gebühr für unfrankierte Briefe abzüglich des Betrags der verwendeten Post wertzeichen berechnet. 6. Im Z 39 »An wen die Bestellung geschehen muß- erhält der letzte Satz des Abs. Xlll (Änderung vom 8. April 1901) folgenden Wortlaut: Ist ein Testamentsvollstrecker, ein Nachlaßpfleger oder Nachlaß verwalter ernannt worden, so sind die Sendungen an diesen auszuhändigen. 7. a) Im 8 44 -Nachsendung der Postsendungen« ist im Abs. I der letzte Satz (Änderung vom 12. Dezember 1901) zu streichen. b) In demselben § (44) ist in dem letzten Satze des Absatzes IV das Wort -Briefsendungen« durch -Briefe- zu ersetzen. 8. Im ß 46 »Behandlung unbestellbarer Postsendungen am Auf gabeort« ist in dem letzten Satze des Absatzes I das Wort »Brief sendungen« durch »Briefe- zu ersetzen. 9. Im 8 48 »Nachlieferung von Zeitungen« find im zweiten Satze die Worte -ihnen fehlender- zu streichen. Vorstehende Änderungen treten mit dem 1. Juli in Kraft. Berlin IV,, den 23. Juni 1906. Der Reichskanzler. I. V.: (gez.) Kraetke. *Post. Württemberg. Postkarten, Drucksachen rc. im Orts- und Nachbarortsverkehr. — In der württembergischen Kammer der Abgeordneten gab am 27. d. M. Minister von Weiz-