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.-V 67, 22 März 1906. Nichtamtlicher Teil. 8009 denkbaren Trödelkram. Diese »Kollegen« sind meistens jeder im Besitze von 6 bis 12 Kästen und erhalten ihren Platz auf Lebenszeit von der Stadt Paris gegen eine jährliche Abgabe. Das Geschäft muß Kleine Mitteilungen. gericht Braun schweig der Buch- und Papierhändler Karl Flügge in Helmstedt zu einer Geldstrafe von 50 ^ verurteilt worden, während sein Sohn von der gleichen Anklage frei- der Angeklagte die Unzuständigkeit des Gerichts nicht vor Verlesung des Eröffnungsbeschlusses behauptet hatte. Das Reichs gericht, das am 20. d. M. über die Sache verhandelte, erkannte auf Verwerfung der Revision. * Ein Prachtwerk des Vruckmann'schen Verlages im deutschen Reichstag. — Der Reichstag erledigte in seiner Sitzung vom 20. Februar d. I. die zweite Beratung des Reichs haushaltsetats beim Reichsamt des Innern (Nr. 170 der Druck sachen) Extraordinarium (Seite 52). Dabei nahm der Abgeordnete vr. Freiherr von Hertling Gelegenheit, warme Worte der An erkennung für das von der Reichsregierung und auch von Seiner Majestät dem Kaiser unterstützte nach jahrelanger Arbeit nun voll endet vorliegende große Reproduktionswerk der Sixtinischen Kapelle in Rom zu sagen, das im Verlage der Kunstanstalt F. Bruckmann A.-G. in München erschienen und von ihr musterhaft hergestellt ist. Wir geben die Rede im Nachfolgenden nach dem steno graphischen Bericht: vr. Freiherr v. Hertling, Abgeordneter: Meine Herren, ich habe mir das Wort von dem Herrn Präsidenten erbeten, eine Position besprechen zu dürfen, die unter den einmaligen Aus gaben nicht mehr erschienen ist, weil das Werk, dem die in frühern Etats eingestellten Forderungen gegolten haben, nunmehr zur Vollendung gelangt ist. Das Werk liegt zurzeit hier auf dem Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Tisch des Hauses aus, und die Herren Kollegen können davon Einsicht nehmen. Vom Jahre 1899 bis zu dem vorjährigen Etat fanden die Herren unter den einmaligen Ausgaben die Forderung eingesetzt für ein Werk über die Sixtinische Kapelle. Wie die Herren wissen, handelte es sich um eine erschöpfende Untersuchung und monographische Darstellung der von Sixtus IV. errichteten Hauskapelle des vatikanischen Palastes, die durch ihren malerischen Schmuck, durch die Schöpfungen der großen Meister der italieni schen Renaissance und vor allem die unsterblichen Meisterwerke Michelangelos zu einem unvergleichlichen Kunstjuwel ausgestattet wurde, zu dem seit Jahrhunderten die Kunstfreunde aller Nationen gepilgert sind. Das Werk lag nach der wissenschaftlichen Seite hin in den Händen des Professors Ernst Steinmann, zurzeit Direktor des Großherzoglichen Museums in Schwerin. Der erste Band liegt bereits seit einer Reihe von Jahren der Kritik vor, und die Äußerungen derselben sind übereinstimmend günstig aus gefallen. In diesem ersten Bande war der verhältnismäßig noch junge Kunstgelehrte in der glücklichen Lage, zu einem großen Teil unbebaute Gebiete durchforschen zu können, und seinem Gelehrten fleiß, seinem feinsinnigen Verständnis und seiner Kombinations gabe ist es gelungen, hier schöne, überraschende Entdeckungen zu machen. Bei dem zweiten Bande, der im Laufe dieses Winters kunsthistorischen Wissenschaft steht und eine Reihe der eisten Ge lehrten sich gerade in den letzten Jahren mit ihm beschäftigt hat. Aber auch was diesen zweiten Band betrifft, wird man wohl mit Recht sagen können, daß sich Herr vr. Steinmann völlig auf der Höhe seiner Aufgabe gezeigt hat. worden ist, das dem Deutschen Reiche zur Ehre gereicht. (Bravo! und sehr richtig!) Die Reproduktionen, soweit es schwarze Reproduktionen sind, richtig!) zu bemerken, daß es möglich geworden ist, diese farbigen Repro duktionen beizugeben, verdanken wir der Munifizenz Seiner Majestät des Kaisers, dem hierfür der ehrerbietigste Dank aus zusprechen ist. Der Dank aber, meine Herren — und dem werden Sie sich alle anschließen —, gilt sodann dem Reichsamt des Innern, das über diesem Werke gewaltet hat; der Dank gilt denjenigen Be- des Innern dabei bedient hat. Ich will mir erlauben, von den Mitgliedern dieser Kommission namentlich einen zu nennen, das ist der Prälat vr. Schneider in Mainz. damals unterlaufen war. Man hatte es versehentlich unterlassen, sich mit dem Hausherrn des Vatikanischen Palastes ins Benehmen zu setzen. Dieses Versehen ist nun alsbald wieder gut gemacht worden, und der frühere Papst Leo XIII. hat selbst an dem Werke 396