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^ 22, 27. Januar 1906. Nichtamtlicher Teil. 1009 doppelten Buchführung Monat um Monat nachgewiesen würde und nicht nur, wie der Verfasser es vorschlägt, nur ein mal im Jahre, nämlich am Abschlußlage, in Erscheinung träte. Endlich dürfte auch der Exemplar-Verbleib-Nachweis ans einem Auslieferungsbuch leichter zu führen sein als aus den Blatt-Konten. Der Verfasser will ihn vielleicht aus den Bestellzetteln, die er chronologisch oblegen läßt, führen, was ja allerdings auch ginge; immerhin dürfte auch für diesen Zweck das Auslieferungsbuch vorzuziehen sein. Bei dem mir zugemessenen Raume kann ich nicht auch alle jene Punkte, in denen ich mit dem Verfasser überein stimme, durchsprechen, sondern muß mich auf diejenigen, worin meine Ansichten abweichen, beschränken. Es mag daher auch nicht für nörgelnde oder wohl gar übelwollende Kritik gehalten werden, wenn ich im Nachstehenden, indem ich meine Ansicht frei ausspreche, vornehmlich Ausstellungen zu machen haben werde. Als einen Übelstand habe ich es empfunden, daß der Verfasser die Journalbuchungen textlos erscheinen läßt; er erfüllt in diesem Punkte nicht ganz die handelsgesetzlichen Vorschriften, nach denen (Z 38) der Kaufmann (selbst verständlich auch Buchhändler) gehalten ist, seine Handels geschäfte ersichtlich zu machen. Wenn z B. seine Journalbuchung 1 lautet! Soll: Debitor Haben: Kreditor Verlagsherst.-Konto ^ 2642.20 nebenstehender 3 Debitoren Verlagsspesen- „ „ 40.12 Konto-Korrent-Konto Zeitschrift- „ „ 1372.15 ^ 4054.47 so setzen sich oder können sich wenigstens die drei Debitoren posten je aus verschiedenen Fakturenbeträgen zusommensetzen; es kommt aber in der Buchungsform nicht zur Erscheinung, aus welchen dies geschieht. Hier wäre eben doch ein Ein kaufs- oder Lieferantenbuch am Platze, auf das zurück verwiesen werden könnte, — wenn auch der Verfasser ironisch meint, für derlei »praktische Geschäftsbücher« keinen Platz zu haben (Seite 109). Der Verfasser will Beträge für über die Auflage hinaus gedruckte Umschläge, extra angefertigte Einband decken und ähnliches in der Inventur unter Verlags- Herstellungskosten ausgenommen wissen (Seite 7); ich bin der Meinung, daß sie wohl eher den Verlagsvorräten zugezählt werden sollten. Das Verlagsherstellungs - Konto würde ich überhaupt nicht in der Bilanz erscheinen lassen, sondern es durch Übertrag seines Saldos zu einem Teile auf Verlags-Konto (bezw Haupt- oder General-Verlags- Konto) für sämtliche Aufwendungen, die die im Laufe des Geschäftsjahres erschienenen Werke verursacht haben, und durch Übertrag seines Saldos zum andern Teile auf Verlags-Vor- bereitungs-Konto für vorläufige Aufwendungen für im Er scheinen begriffene Werke glatt abschließen. Übrigens dürfte es sich bei über die Auflage hinaus gedruckten Ümschlägen, extra angefertigten Einbanddecken und ähnlichem nicht um nennenswerte Posten handeln. Honorare, Reproduktions- und Übersetzungsrechte dürften wohl auch, entgegen der Ansicht des Verfassers (Seite 8), häufiger zu den (bei späterer Auflagen) wiederkehrenden Kosten gehören als zu den einmaligen. Von keiner besondern Bedeutung zwar, aber doch erwähnenswert halte ich, daß der Verfasser Postwertzeichen als Bilanzposten (Portokonto) aufgestellt wissen will In der Regel und wohl mit Recht findet man, daß die Porto- kaffe, die doch von der Hauptkaffe ressortiert, nur als eine vorübergehende Abzweigung der letztem angesehen wird. An der Geschäftsführung des als Beispiel angeführten Geschäfts-Vorbesitzers bemängelt der Verfasser, daß aus dessen Aufzeichnungen nicht zu ersehen sei, ob der Absatz einer aus gedehnten Reklame zuzuschreiben gewesen wäre (Seite 22); ich Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. kann aber auch in des Verfassers Darstellung keine gesonderten Angaben über Aufwendungen für Reklame finden, und doch würde ich sie für nötig halten In der Rubrik VI des Verlags-Skontros, eines Hilfsbuchs, das bekanntlich im Verlagsgeschäft von großer Bedeutung ist, wenn auch nicht unmittelbar für Zwecke der doppelten Buch führung — es weist das Erträgnis des einzelnen Artikels bezw. den an ihm entstandenen Verlust nach —, führt der Verfasser u a. »Preisreduktionen« auf. Ich glaube, daß er damit wenig glücklich im Ausdruck gewesen ist; im allge meinen versteht man doch wohl im Buchhandel unter Preis reduktion »Herabsetzung des Ladenpreises«; Nachlässe, welcher lei Art auch immer, und Kursdifferenzen, die der Verfasser unter Preisreduktion verstanden wissen will, wird man schwerlich darunter verstehen. Warum für ältere nur noch wenig gangbare Artikel im Verlags-Skontro nach des Verfassers Weisung kein Konto mehr geführt werden soll, vermag ich nicht ein zusehen; die Mühe ist doch nur gering, und schon der Vollständigkeit wegen würde ich dazu raten. Der Verfasser nimmt beim Kauf des Verlagsgeschäfts, den er darstellt, auch das Vorhandensein einer vor einigen Monaten gegründeten Zeitschrift an, die, beiläufig bemerkt, ihre Existenzfähigkeit noch nicht erwiesen hat, immerhin aber zu gewissen Hoffnungen berechtigt. Für die einzelnen Auf wendungen bei Herstellung und Vertrieb dieser Zeitschrift, sowie anderseits für die Eingänge an Abonnementsgeldern, Erlös aus Einzelverkauf und an Jnsertionsgebühren, will der Verfasser ein »Zeitschrift-Manual«, gewissermaßen ein Seitenstück zum Verlags - Skontro, eingerichtet haben. Ohne ein wesentliches Mehr von Arbeit würden für diese Posi tionen Konten im Hauptbuch errichtet werden können, die während des Geschäftsjahrs und erst recht beim Abschluß ein klares Bild von der Geschäftsbewegung und dem Geschäfts ergebnis dieses Zweigs geben würden; allerdings würden dafür die entsprechenden Journal- und Kassenvorbuchungen erforderlich sein. Die für letztere und deren Übertragung ins Hauptbuch nötige Zeit würde kaum erheblich differieren gegen die vom Verfasser für die Eintragung ins Manual benötigte. In letzterm würde ja das Gesamtergebnis in gewissen Zeit abschnitten wohl auch zur Erscheinung gebracht; den Nachweis des Anteils der einzelnen Konten dieses Zweiges am Gewinn oder Verlust aber würde man übersichtlich besser durch Führung der Konten im Hauptbuch erreichen. Es ist ein an sich durchaus berechtigtes Verlangen des Verfassers, daß das Papierlagerbuch stets ä jour gehalten werde — ein Papier-Konto im Hauptbuch will er nicht geführt wissen —; daß er aber (Seite 36) den Käufer des Verlagsgeschäfts keine Lust haben läßt, bei jeder Kalkulation erst vom Drucker eine Auskunft über das Vorhandensein des zu benötigenden Papierquantums einzuholen, ist mir nicht verständlich. Eine große, zeitraubende Arbeit wäre damit doch wahrlich nicht verbunden; außerdem dürfte es sich schon der nicht oft genug auszuübenden Kontrolle wegen empfehlen. Wie leicht kann einmal übersehen worden sein, die Angabe des Druckers über Verbrauch im Papier-Lagerbuch zu verbuchen! Dann würde naturgemäß ein größeres Quantum beim Drucker lagernd angenommen, als in Wirklichkeit dort lagerte. Die unausbleibliche unangenehme Folge wäre dann daß zur Aushilfe ein ähnliches, anderes Papier, (wenn, was gewöhnlich der Fall zu sein pflegt, die Lager sorte beim Papierhändler ausgegangen war) hätte ver wendet werden müssen. Es könnte dann also leicht der Fall eintreten, daß sich in einem Werke zwei Papiersorten finden, die, wenn auch vielleicht nur um ein Geringes, in Stärke und Farbe (Schein) differieren. Ich hätte, um dieser immerhin fatalen Möglichkeit zu entgehen, schon vorgezogen, mich vorher 135