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^ 16, 20. Januar 1906. Nichtamtlicher Teil. 741 die seit Jahren nur fünf Prozent gewähren, wie wir, diese beizubehaltcn bestrebt sind, entgegen dem Vorgehen des Kreises Norden, der bei uns und anderswo starke Mißbilligung erfahren hat. Einer Rundfrage bezüglich der geplanten Bücherverlosung gegenüber haben wir uns abwartend verhalten, und das Ergebnis der Weimarer Versammlung hat unfern Anschauungen recht gegeben. »Ich schließe hiermit und spreche noch den Wunsch aus, daß unser Verband durch gemeinsame Arbeit des Vorstandes und der Mitglieder weiter gedeihen und der Gesamtheit der deutschen Buchhändler nach Kräften dienen möge«. — Hierauf folgt Rechnungslegung, die ein Vereinsvermögen von 1119 ^ 48 H nachweist. Die Mitgliederzahl stieg um 16 und beträgt jetzt 89. Dann erstattet Bericht über die Versammlung zu Weimar der Unterzeichnete, der sich in ausführlicher Weise über diese, deren Beschlüsse durch das Börsenblatt ja schon bekannt sind, verbreitet. Namentlich erweckt die Stellung nahme seitens des Börsenvereinsoorstandes und des Vor sitzenden des Verlegervereins gegen die Bücherverlosung des Vereins für Massenverbreitung guter Volksliteratur die all gemeine Befriedigung der Anwesenden, die dem Vorgehen des Vorstandes der Kreis- und Octsvereine in dieser Sache keinen Beifall zollen können. Die in Weimar geforderte Neuformulierung der Ver kaufsbestimmungen wird danach in längerer Debatte fertig gestellt. Abdrucke davon werden den Mitgliedern zur Ver fügung gestellt werden, sobald sie vom Börsenverein ge nehmigt sind. Antrag 3, Änderung der ßtz 2 und 4 der Satzungen, ergibt die Notwendigkeit einer Neugestaltung derselben über haupt, und diese wird dem Vorstand bzw. einer Kommission zur Bearbeitung und Vorlage auf der nächsten Hauptver sammlung überwiesen. Punkt 9 der Tagesordnung bringt den Antrag des Kollegen Lang in Landau, der die Einführung von Stamm rollen als ein wirksames Mittel zur Erhaltung eines gesunden Sortiments gegen die Schädigungen, die diesem durch Kon kurrenz der Buchbinder, Warenhäuser und aller möglichen Elemente drohen, für dringend notwendig und bei gutem Willen seitens des Verlags auch durchführbar erachtet. Von einer Beschlußfassung wird abgesehen, nachdem der Antragsteller einen Teil seiner darüber gemachten fleißigen Arbeit zur Verlesung gebracht hat; doch soll die Angelegenheit im Vor stand des weiteren beraten und der nächsten Hauptversamm lung darüber Mitteilung gemacht werden. Es folgt noch Neuwahl des Vorstandes, die als 2. Vor sitzenden Herrn Max Nimtz in Speyer ergibt, so daß nun mehr ein Teil des Vorstandes in der Pfalz ansässig ist, dem zur Entlastung des 1. Vorsitzenden und Schriftführers speziell Pfälzer Angelegenheiten zur Erledigung übergeben werden sollen. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden wieder gewählt und zu Beisitzern für die für den Verband wichtigen Städte Heidelberg und Freiburg die Herren Otto Winter und Karl Zimmer ernannt Zum Ort der nächstjährigen Hauptversammlung wird schließlich Landau bestimmt Schluß der Versammlung ^3 Uhr, worauf ein gemein sames Mahl, gewürzt mit manch trefflicher Rede und Gegen rede, die meisten Herren bis zum Abend beisammen hielt. A. Nicolai, 1. Schriftführer. Kleine Mitteilungen. * Geldmarkt. — Die Reichsbank hat am 18. Januar den Wechseldiskont auf 5A, den Lombardzinsfuß auf 6A herabgesetzt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. (Am 4. November 1905 waren diese Sätze auf 5'/» A und 6'/gA, am 11. Dezember 1905 auf 6A und 7A erhöht worden.) Hoher Neujahrstag und erster Bußtag in Sachsen. (Vgl. Nr. 10, II d. Bl.) — über die Eingabe des Rats der Stadt Leipzig und die angeschlossene Eingabe des Vereins der Buch händler zu Leipzig, betreffend die Aufhebung des Hohen Neujahrs tags und des Bußtags am Mittwoch vor Oculi als allgemeiner Feiertage (Drucksache Nr. 47) beriet die I. Sächsische Stäudekammer am 17. Januar 1906. Aus dem Bericht der 4. Deputation der Kammer sei (in teilweiser Wiederholung der schon früher in Um rissen hier gemachten Inhaltsangabe) wörtlich folgendes mit geteilt: »Die in dieser Petition behandelte Frage der Aufhebung der genannten beiden Feiertage ist an erster Stelle eine kirchliche. Infolgedessen hat sich auch die evangelisch-lutherische Landessynode bereits wiederholt mit derselben beschäftigt. -Wenn nun jetzt an die Ständeoersammlung das Ersuchen gerichtet wird, sich für die Aufhebung von zwei Feiertagen zu verwenden, so entsteht zunächst die Frage, ob die Stände in dieser Angelegenheit zuständig sind. Nach Ansicht der Deputation ist diese Frage unbedingt zu bejahen. Denn die Bestimmung darüber, welche Feiertage den staatlichen Schutz genießen sollen, gehört in das Gebiet der Staatsgesetzgebung, und es werden sich die Stände der Aufgabe nicht entziehen können, Petitionen, die eine Änderung in diesem Schutze erstreben, auf ihren Wert zu prüfen und daraus die entsprechenden Folgerungen herzuleiten. »Was sodann die Sache selbst anlangt, so legt die Petition das Hauptgewicht auf die hinsichtlich dieser beiden Feiertage zwischen dem Königreich Sachsen und den Nachbarländern be stehende Ungleichheit, und es ist ohne weitres zuzugeben, daß sich aus dieser Ungleichheit in Sachsen erhebliche Schädigungen für den Geschäftsverkehr, auch, was den Bußtag betrifft, in der Nähe der Landesgrenze verschiedene, das religiöse Gefühl verletzende Unzuträglichkeiten ergeben. Es handelt sich daher um die Frage, ob die Nachteile, die das Bestehen der betreffenden Feiertage für das Land im Gefolge hat, so groß sind, daß man sich veranlaßt finden könnte, die Feiertage trotz ihrer historischen Entwicklung und des von ihnen ausgehenden mannigfachen Segens auf zugeben. »Bevor nun die Deputation sich über die ausgeworfene Frage schlüssig machte, hielt sie es für nötig, die Königliche Staats regierung über ihre Stellung zu der Petition zu hören. Es wurde ihr folgende Erklärung zuteil: -»Die Staatsregierung geht von der Auffassung aus, daß es wünschenswert bleibt, als allgemeine Feiertage im Sinne der staatlichen Gesetzgebung grundsätzlich diejenigen bei zubehalten, die die evangelisch-lutherische Kirche als volle Feiertage behandelt, und daß es deshalb angemessen erscheint, die Stellungnahme abzuwarten, die die gesetzgebenden Organe der evangelisch-lutherischen Kirche, insbesondere die nächste ordentliche evangelisch-lutherische Landessynode, zu den Peti tionen gleichen Inhalts demnächst einnehmen werden. »»Der Wunsch nach Aufhebung des Hohen Neujahrstags und des ersten Bußtags als allgemeiner Feiertage ist bereits in den Jahren 1891 und 1901 an die Landessynode gebracht worden, und zwar von den sächsischen Handels- und Gewerbe kammern. Im erstgenannten Jahr hat die Synode die Petition auf sich beruhen lassen, im Jahre 1901 dagegen das Kirchen regiment um Anstellung weiterer Erhebungen ersucht. -»Das Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium, mit dem die Staatsregierung ins Vernehmen getreten ist, hat sich dahin ausgesprochen, daß das Ergebnis der bisher angestellten Er örterungen vorbehältlich der Entschließung der in LvavAoliois beauftragten Herren Staatsminister dem Kirchenrcgiment kaum Veranlassung geben dürfte, der nächsten Landessynode eine Vor lage wegen Aushebung oder Verlegung des Hohen Neujahrs tags und des ersten Bußtags zugehen zu lassen. »-Die Staatsregierung glaubt an eine erschöpfende Er wägung der für und wider die Aufrechterhaltung der genannten Feiertage geltend gemachten Gründe erst dann herantreten zu können, wenn sich durch die Verhandlungen der im Jahre 1906 zusammtretenden 8. ordentlichen Landessynode ergeben haben 99