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Frlchkin! täglich mit Ausnahme der Zonn. Mt t ^ Anzeigen: die dreigespaltene Petitzsilc spei und Feiertage und wird nnr an Buch- r-'Ä H^s UH 8 -M»-D» tcrcn Raum SO Pfg., nichtbuchh.indlerische Händler abgegeben. — Jahrespreis für DJs U D-^ AZ DW 8 DD W Z Anzeigen SO Psg.; Mitglieder de» Börsen- Mitglieder des BörsenvereinS ein Exemplar 8 Me Me Vereins zahlen für eigene Anzeigen IO Pfg., SO >l, für Nlchtmitgliedcr 2» X.—Beilagen f ebenso BnchhandlungSgehilfen für St»lls werden nicht angenommen. ^ gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvererns der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 285. Leipzig, Sonnabend den 7. Dezember. 1901. Amtlicher Teil. Leipzig» den 6. Dezember 1901. Deutsches Buchhändlerhaus. P. P. Älit dem 2. Januar 1902 beginnt der - GH. IsrhpSKng o des Msenblams fjjr tlen Deutschen kuchdanüel «na aie vrnvailllte« 6es»äMMige, das wie bisher auch denjenigen Firmen, die es regelmäßig zu beziehen Pflegen, "WlU irr-* «rief ^essHrde^es VerrLcrirSeir und nur gegen bar geliefert wird. Auf Grund des Z 5 der „Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes" geschieht die Lieferung mit dem Vorbehalte, sie umer Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages jederzeit einstellen zu können. Für Mitglieder des Börsenvereins kann dieser Fall in Ausführung von tz 8 der Satzungen eintreten. Nichtbuchhändlern darf das Börsenblatt nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes, und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung ans dem Börsenvereine beschlossen wurde, überhaupt nicht mitgeteilt werden, (tz 4 Absatz 6 der Satzungen.) Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, ausnahmsweise die Zeit je vom Beginne des 2., 3. oder 4. Vierteljahres an bis zum Jahresschlüsse. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können nicht anerkannt werden. Der Jahrespreis des Börsenblattes beträgt einschließlich der Beilagen (Bestellzettelbogen, Wöchentliches Verzeichnis der erschienenen und vorbereiteten Neuigkeiten mit Monatsregister und Liste der zurückverlangten Neuigkeiten) für Mitglieder des Börseuvereins ein Exemplar 10 Mark, weitere Exemplare, sofern sic zum eigenen Gebrauche bestimmt sind, je 15 Mark, für Nichtmitglieder des Börsenvereins 20 Mark. Das Börsenblatt kann ohne die Beilagen nicht bezogen werden; auch eine Teilung in der Art der Zu sendung ist nicht statthaft. Aufträge auf tägliche direkte Zusendung unter Band übernehmen wir nur für die ganze Dauer der Bezugszeit, und berechnen dafür außer dem Porto eine Gebühr von 5 Mark. Das Porto wird in der Regel nach Schluß jeden Vierteljahres erhoben. Wir bitten Sie, uns Ihre Bestellung auf einem der Zettel, die dem am 1. Dezember versandten Rundschreiben beigefügt sind, schnellstens zugehen lassen zu wollen. Hochachtungsvoll LeschäftZstelle tles Sörsenvereins üer Deutschen SuchdäntNer. Or. Orth, Syndicus. Achüilcksechzigster Jahrgang 1346