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^ 245, 20. Oktober 1899. Nichtamtlicher Teil. 7745 dann jedem Autor oder Verleger ermöglichen, das für seine jeweiligen besonderen Zwecke geeignetste Verfahren heraus zufinden, und wir wünschen, daß von dieser Gelegenheit recht häufig Gebrauch gemacht werden möge. Ein solches Studium könnte mit dazu Hefen, daß die einzelnen Anstalten für Heliogravüre, Lichtdruck, Lithographie, Dreifarbendruck u. s. w. ihre Verfahren strenger als bisher nach den ihnen eigentümlichen Bedingungen weiter entwickeln und ihre Zeit und Kraft nicht mehr, wie es jetzt noch so oft ge schieht, an Aufgaben setzen, die sie mit dem gewählten Ver fahren nun einmal der Natur der Dinge nach nicht voll kommen lösen können. Dann werden wir auch mehr solche mustergiltige Leistungen zu sehen bekommen, wie es die Drei farbendrucke der Firma Förster L Borries sind. Rudolf Kautzsch. Kleine Mitteilungen. Rabattbestimmungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler. — Nachdem die Rabattbcstimmungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler durch die Hauptversamm lung vom 2. Mai 1899 und durch die später erfolgte Genehmigung des Börscnvereinsvorstandes einen Zusatz (2a) erfahren haben, lauten diese nunmehr wie folgt: 1. Jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffcrmäßiger oder unbestimmter Fassung hat zu unterbleiben. 2. In gleicher Weise ist untersagt die Gewährung eines höheren Rabatts: a) als 33'/»"/o von den Ordinär-Artikeln, b) als 20"/g von den Netto-Artikeln, vornehmlich den billigen Ausgaben der Firmen: Andre, Breitkopf L Härtel, Litolff, Peters, Schuberth L Co., Steingräber u. s. w. o) als 10"/„ von denjenigen Netto-Artikeln, die der Verleger nicht höher als mit 33'/»"/g gegen bar rabattiert. 3. Diese angeführten Rabattsätze sollen die äußerste Grenze be zeichnen, bis zu der gegangen werden darf, jedoch ist cs Verlegern und Sortimentern in Ausnahmefällen gestattet, größere Partieen eines Werkes an Behörden, Institute, Gesell schaften und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen zu liefern. 4. Kataloge moderner Musikalien, die mißbräuchlicherwcise die Bezeichnung »antiquarische Musik- führen, sind unzulässig. Aufhebung dcsZeitungsstempels und des Kalender' stempels in Oesterreich. — Unter den am 18. d. M. dem öster reichischen Abgeordnetenhause unterbreiteten Regierungsvorlagen befindet sich eine solche über die Aufhebung des Zcitungsstempels und des Kalenderstcmpels. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. L. l?. Losülsr's (lleip/i^) Lowpendien-IlataloAS, rodiAisrt und lleravsASgsben unter NitrvirlruvA von llorvorraAsndsn Daell- Aslsllrtsn. 12". I. Pllsologis, oriental. Lpraebsn, llllllosopbis, llüdaAvAilr. 80 8. II. lurispruden/ u. 8taatsvvissensollakten. 64 8. Ili. Nodi/in u. Haturvisssnsobaktsn. 104 8. IV. Nassisolle v. orisntalisolls lllliloloAis, allgemeine 8praell- vissensobakt, gormanisobs und rowanisolle 8prs,ollsn, lnt- tsraturgssolliollts, IVörtsrbüoller, llonvsrsationsbüellsr, poly glotten. 88 8. V. blaturrvisssnsollaktsn, Uatllsmatllc, Nsebanllr, Lau- und IngonieurvUsssnsellakten, Lllsmisebe 'lleoünologis, 6svvorbe und Handel. 176 8. VI. blaturvisssnöLbaktsn, niedere und llöllsre Illatlieiuatilc, lland- rvirtsollakt und Dorstvisssnsollakt. 72 8. VII. Ovsobiellts und 6sograpbis, Inttsraturgesolliollts, llunst- und Nusllrvdssonsobafi,. 80 8. Inttoratur /um neuen deutsollen Rsollt. Dins ^.n/alll der gang barsten lextausgabsv, llommsntars, llebrbüebor, Nonograpbion, ^uskübrungsgeset/e ste. /.um öürgerliobsn Ossst/bueb kür das Uoutsebe lleieb, dem deutsollen Üandslsgssst/lluoll, der 6ivil- pro/sssordnung und den I^sllengesst/sn in neuer Passung, die mit 1900 in Uralt treten. 8". 10 8. -Ille in diesem Ver- /oiollnis aulgelüllrten IVsrlls sind von U. P. Loelller's llar- sortiment in lleip/ig /u bs/isllsn, dis dieses Ver/siollnis xn billigen kartisproissn (mit -Vutdrneb der bestsllenden llirma) ausgisbt. Russische Maße und Gewiditc. — Nach einer kürzlid) veröffentlichten neuen Verordnung über die russischen Maße und Gewichte ist die russische Gewichtseinheit das Pfund gleich 409,512 g. Der Eimer oder Wedro enthält 30 Pfund destilliertes Wasser von 16fi.i" 6.; ein Garnez enthält 8 Pfund Wasser. Als Einheit des Längenmaßes dient ein Arschin gleich 71,12 om. Das metrische System ist fakultativ gestattet und darf gleichberechtigt mit dem russischen System im Handel, bei Kontrakten, Rechnungs aufstellungen u. s. w. benutzt werden, doch sind Privatpersonen nicht verpflichtet, im Verkehr mit Staatsbehörden und Kommunen das metrische System anzuwenden. (Papier-Ztg.) Mainzer Vcrlagsanstalt und Druckerei vormals I. Gottsleben und Fl. Kupferberg. — Die neueste Nummer des Reichsanzeigers enthält folgende Aufforderung: Nachdem durch Beschluß der Generalversammlung vom 17. Juni 1899 das Aktienkapital der Unterzeichneten Aktiengesellschaft auf 600 000 ^ herabgesetzt worden ist, werden gesetzlicher Bestimmung gemäß die Gläubiger aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Mainz, 30. August 1899. Mainzer Verlagsanstalt und Druckerei A.-G., vormals I. Gottsleben und Fl. Kupferberg. Der Vorstand. I. Will. Jubiläum des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler. — Wie wir schon vor einigen Tagen (Börsenblatt Nr. 240 vom 14. Oktober) mitteilen konnten, wird der Oester- reichisch-ungarische Buchhändler-Verein nächsten Sonntag (22. Ok tober) zur Hauptversammlung zusammentreten und damit die Jubelfeier seines vierzigjährigen Bestehens verbinden. Die Hauptversammlung wird um 10 Uhr vormittags im Fest saale des Kaufmännischen Vereins (Wien I. Bez., Johannesgasse 4) eröffnet werden. Die Tagesordnung ist wie folgt festgestellt: 1. Rückblick auf die Geschichte des Vereines und Verteilung der Festschrift. 2. Bericht des Vorstandes über seine Thätigkeit seit der letzten Hauptversammlung. 3. Kassabericht für das Jahr 1898. Voranschlag für 1899 und 1900. 4. Das Schulbüchergcschäft und seine Uebelstände, sowie Be ratung der Schritte zur Erleichterung desselben. 5. lieber die Schulbücher-Licenzen und die die Existenz des Buch handels bedrohende Entscheidung des Ministeriums des Innern. (Referent Herr C. Winkler.) 6. Welche gemeinsamen Schritte sind einzuschlagen, um der besonders in einzelnen Provinzen zu Tage tretenden wilden Kon kurrenz durch unberechtigte Verkäufer wirksam begegnen zu können? (Referent Herr H. Kerber.) 7. Welche Schritte sind zu veranlassen, um eine Herabsetzung des Maximalrabattes bei Verkäufen an das Publikum zu erreichen? (Siehe Ziffer 3 der Verkaufsbestimmungen.) 8. Stellungnahme des Buchhandels zu den Bestrebungen der Pränumerantcn- oder Subskribentensammler. 9. Beratung über Schritte, die zu machen sind, um alle kon zessionierten Buchhändler Oesterreichs zum Eintritt in den Verein zu veranlassen und ihnen dadurch den Genuß der buchhändlerischen Vergünstigungen zu verschaffen. 10. Anträge des Vorstandes betreffend: a) die Aufhebung des Zeitungsstempels; ll) den Beitritt Oesterreich-Ungarns zur Berner Konvention; o) den Abschluß eines Staatsvertrages zwischen Oesterreich- Ungarn und den Vereinigten Staaten Nordamerikas zum Schutze des littcrarischen und artistischen Urheber rechts. 11. Wahl eines Sektionsobmanns für Böhmen. In seiner Einladung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Jubelfeier giebt der Verein das nachstehende vorläufige Pro gramm bekannt: Sonnabend, den 21. Oktober, abends 7 Uhr: Sitzung des Central ausschusses im Vereinslokal. 8 Uhr: Gesellige Zusammenkunft der Teilnehmer im Restaurant »Deutsches Haus-, I., Stefansplatz, 1. Stock (reservierter Saal). 10 Uhr: Gemeinschaftlicher Besuch des Ratskellers. Sonntag, den 22. Oktober, 10 Uhr: Hauptversammlung. 3 Uhr: Festbankett der Mitglieder, ihrer Damen und Gäste im großen Saale des Hotels Continental, II., Pratcrstraße 7. (Eingang Taborstraße). Abends: Besuch eines Theaters oder eines Vergnügungs- Etablissements. (Besprechung darüber am Sonnabend.) Reformationsfest. — Wir machen darauf aufmerksam, daß das Reformationsfest, Dienstag, den 31. Oktober, in Sachsen als hoher kirchlicher Festtag bei strengem Schluß der Geschäfte ge feiert wird, was für den Verkehr mit Leipzig rechtzeitig beachtet werden wolle. Sechr«lldskchj>,st«r Jahr,»»«. 1031