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69. 25. März 1897. Nichtamtlicher Teil. Sprechsaal. 2287 die unbefugte Anfertigung von Notcnschciben für mechanische Musikwerke Nachdruck sei, stehe in der Judikatur des Reichsgerichts fest. Das Jnstanzgericht habe aber bei Verneinung der Fahr lässigkeit übersehen, daß die Instruktion des ?. an D., welche an sich zulässig gewesen sei und wobei es Sache thalsächlicher Prüfung gewesen ivärc, ob das seitens des D. dem D. eingeräumte Ver trauen gerechtfertigt war, eine unvollständige war. Die Instruktion habe weder die Berner Litterar-Konvcntion, noch den 8 62 Abs. 2 des NachdrucksgesctzeS vom II. Juni 1870. noch insbesondere den Fall be rücksichtigt, dah ein schutzbcrechtigtes Werk noch gar nicht veröffent licht worden sei. Da Oesterreich-Ungarn der Litterar-Konvcntion nicht beigetrctcn sei, so falle insbesondere ß 62 Abs. 2 in das Gewicht. Es sei fraglich, ob das Jnstanzgericht, wenn cs jene Lücken der In struktion bczw. das Ignorieren gesetzlicher Bestimmungen durch ?. erwogen hätte, cs gleichfalls die Fahrlässigkeit verneint hätte, denn der Schutz ausländischer Werke sei nicht, wie das Urteil annehme, Ausnahme, sondern, wie die Revision richtig ausführe, durch die Littcrar-Konvcnlion Regel geworden. (Urt. II. 2851/96 v. 17. Nov. 1896.) (Deutsche Juristenztg.) Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Dibliograpbisobsr Uonatsdoricdt über nsu oescbisusns 8odul- uml Dnivsrsittltssodriltsu (Disssrtationsn — Dro^raiumabbaväluugsu — Dabilitationssobrittsn sto.), brs^. von äsr ^sntralstsllo kür Dissertationen unä Urogrninins von Dustav 8oole in Dsiprig. 8. lladrgan^. Hr. 6. (1. üktirr 1897.) gr. 8". 8. 77—92. dir. 1903-2205. Xunstgssediodte; Areditsletur; 8uustgovvsrbs. Hr. 184 von 8arl IV. Uisrssmann 482 kirn. 8atbo1isobs Ideologie unä prokans Wisssnsedaktsn. Aut,iq.-8ata- lox Hr. 141 von IVilbsIm äaoodsoün L Oo. in Lrsslau. 8". 58, IV 8. Dist ok ooinxlsts ssts ok psrioclioals on sals kor oasb b/ "IV. Null er in Donäon 1V.0. 8r. 8. (Närr 1897.) 8«. 8 8. 2sitsodrikt kür Uüeüsrkreunäs. Nonatsdskte kür Lidliopbilis unä vtzrvvanäts Interessen. Hrsg. von Dsäor von 2odsltitr. 1. äadr- ganA. 1897. 1. Holt, (April.) 81. 8ol. 64 8. Hebst: Usi- blrrtt. (8atalogs; öibliograpbis; Uunäsoknu äer Dresse; örisk- üasten; ^ureigen.) 81. 8o1. 16 8. Verlag von Volbagsn L 8Iasing in Üislekslä unä Deigrig. äa-krlied 12 Uokts 24 Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Dem Verlagsbuchhändler Herrn Dr. Paul Parey in Berlin, Premierlieutenant a. D., ist von Sr. Majestät dem König von Preußen der Königliche Kronenorden dritter Klasse verliehen worden. Auszeichnung. — Se. Majestät der regierende Kaiser Wilhelm hat dem Königlichen Hofbuchhändler Major Duncker in Berlin gelegentlich der Centenar-Feier der Geburt Kaiser Wil helms I. den Charakter als Oberstlieutenant allergnädigst zu verleihen geruht. Antiq.8ats.IoA Dsipri». 8". 40 8. Hoftitel. — Den Kunsthändlern Herren Louis und Albert Meder, Inhabern der Firma Amslcr L Ruthardt in Berlin, ist von Sr. Majestät dem König von Preußen das Prädikat König liche Hof-Kunsthändler verliehen worden. Sprechsaal. Sortimenter überflüssig?! Nr. 11 des -Practische» Ratgebers im Obst- und Gartenbau bringt an hervorragender Stelle folgende Anzeige: -Die heute beiliegende Kunstbeilage gicbt wieder Ver anlassung, auf das Streifband - Abonnement hinzuweisen. -Eine Streifbandbestellung kostet sür Deutschland und Oesterreich-Ungarn 1 ^ 50 vierteljährlich, 6 jährlich; sür die Länder des Weltpostvereins 1 75 -) vierteljährlich, 7 jährlich. -Die Streifbandbestcllcr erhalten jede Nummer des prakti schen Ratgebers bereits am Mittwoch vor dem Erscheinungstage gut verpackt frei zugcschickt. Nummern mit Kunstbeilagen werden in Pappe verpackt, so daß die wertvollen Kunstbci- lagen unversehrt und besonders ungcknickt in die Hände der Leser kommen. Streisbandbestellungen, denen der Betrag beizufügen ist, sind zu richten an Das Geschästsamt des Practischen Ratgebers im Obst- und Gartenbau in Frankfurt a/Odcr. Mancher Sortimenter wird im Drange der Geschäfte diese un zweideutige Ablehnung seiner Vermittelung übersehen haben, und ich halte cs für meine kollegiale Pflicht, seine Aufmerksamkeit auf diese Anzeige zu'lenken. Wie es mit dem Verdienste des Sorti menters gerade an dem -Ratgeber im Obst- und Gartenbau- steht, ist ja früher schon von anderer Seite beleuchtet worden. Leipzig, am 22. März 1897. Paul Beyer. Erwiderung. Zu unserem Erstaunen geht uns von der Redaktion des Börsen blattes vorstehender Angriff zu. Der Thatbestand ist folgender: Die meisten Abonnenten des -Praktischen Ratgebers im Obst und Gartenbau- leben auf dem Lande. Gärtner, Gutsbesitzer, Pfarrer, Lehrer rc. beziehen den Praktischen Ratgeber durch die Post für eine Mark. Vierteljährlich legen wir dem Praktischen Ratgeber eine Kunst beilage bei — ein in unserer Kunstanstalt hergestelltes Aquarell, Rosen, gemalt von Katharine Klein, Früchte von Mengelberg und Felix Kunze — Blätter in streng künstlerischer Ausführung. Regelmäßig bekommen wir nach den Beilagen eine große Zahl Beschwerden, daß die Kunstbeilage geknickt angekommen sei. Alle Versuche, die kaiserliche Postverwaltung zu bewegen, die be treffenden Nummern plano zu verpacken, sind an postalischen Be stimmungen gescheitert. Wir haben deshalb den Ausweg gefunden, daß wir Streifband-Bestellungen für 1 .F 50 H annehmen — — so, und nun wolle man noch einmal den -Angriff- lesen. — Wir sind dem Sortiment herzlich dankbar sür seine Be mühungen um den Praktischen Ratgeber. Aber was würde wohl ein Sortimenter sagen, dem wir die Zumutung stellten, einem Lehrer, zwei Meilen von seinem Wohnort entfernt, den Ratgeber zu senden? Bedingung wäre, daß er die Kunstbeilage in Pappe plano packte. — Die nächste Folge wäre, daß wir einen neuen -Angriff- im Börsenblatt beantworten müßten. Aus die Schlußstclle des Angriffs einzugehen, haben wir keine Veranlassung: wir geben 30"/o und 13/12, und cs ist uns von einer «anderweiten Beleuchtung dieses Verdienstes- niemals etwas be kannt geworden. Frankfurt a. O., den 23. März 1897. Trowitzsch L Sohn, Königliche Hofbuchdruckerei u. Verlagsbuchhandlung. Unsere Antwort auf die Erwiderung der Firma Schall L Grund in Berlin in Nr. 58 des Börsenblattes vom I I. März 1897. Auf den ersten Teil dieses Versuches zur Rechtfertigung einzu gehen, dürfte überflüssig sein, denn trotz allen Drehens und Wen dens kommt die Firma Schall L Grund um den Hauptpunkt nicht herum. Es kann aber unseres Erachtens für keinen konsequent denkenden und handelnden Kollegen irgendwie zweifelhaft sein, daß gerade diese Firma sich um den Verlag eines Werkes, das mit solchen, von ihr selbst so scharf verurteilten, das Sortiment schwer schädigenden Bezugsbedingungen vertrieben werden sollte, nicht bewerben durste und ihn ablchnen mußte, falls er ihr unaufge fordert angeboten worden sein sollte. Dem großen Weihnachtsprospekte war ein Bücherzettel mit der gedruckten Adresse der Firma Schall L Grund in Berlin beigegeben, was uns die Redaktion freundlichst bestätigen wird'). Das kann doch nur den Zweck haben, alle daraus erwarteten Be stellungen direkt an den Verlag zu leiten; jedenfalls tritt dem gegenüber der Vermerk: -Vorrätig in allen besseren Buchhand lungen-, ebenso wie die sehr unscheinbare Notiz auf Seite 6, die übrigens lediglich auf den Verein der Bücherfreunde Bezug hat, völlig in den Hintergrund. Dresden, den 22. März 1897. Der Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler. *) Ein solcher Bestellzettel liegt uns vor. Red. 305*