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1466 Nichtamtlicher Teil. ^ 45, 24. Februar 1897. sich Emerich Gerö und dessen Schwager Siegfried Antal wegen Vergehens gegen die Sittlichkeit, der Buchdrucker Samuel Märkus aber, bei dem diese Druckwerke hergestellt wurden, wegen Uebertretung des Preßgesetzcs vor dem Strafbezirksgerichte zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft war bei der Ver handlung durch den königl. Vize-Staatsanwalt Theodor Msßäros vertreten. Erstangcklagter Emerich Gerö, 33 Jahre alt, Buchhändler, wegen Vergehens gegen die Sittlichkeit bereits mit 100 fl. Geld strafe bestraft, erklärt sich für nichtschuldig. Verhandlungsrichter Dr. Kürti: Was sind denn das für Bücher? — Angeklagter: Es sind dies ganz harmlose Bücher. Verhandlungsrichter: Was enthalten diese Bücher? — An geklagter: Romane. Verhandlungsrichter: Nun, ich habe diese sogenannten Romane durchgelesen; cs sind dies seichte, geistlose Machwerke. Wer hat diese Bücher versaht? — Angeklagter: Ein gewisser Wurm, der unter dom Namen Theodor Flott schreibt und in Brünn lebt. Verhandlungsrichter: Wozu errichteten Sie unter dem Namen -S. Antal- eine Filiale; weshalb betrieben Sie das Geschäft nicht unter Ihrem eigenen Namen? — Angekl.: Weil zwei Ge schäfte mehr tragen als eines. Verhandlungsrichter: Welchen Zweck hatte denn die geheim nisvolle Art der Absendung der Bücher und der Empfang der Geldbeträge? — Angekl.: Es giebt in Berlin eine Firma, welche dieses Geschäft noch viel geheimnisvoller betreibt. Verhandlungsrichter: Und dann ist der Preis, den Sie für je ein Machwerk aufrechnen, ein geradezu exorbitanter. Für 2— 3 dünne Hefte, von dem albernen Inhalte zu schweigen, lassen Sie sich S—6 Mark zahlen. Warum sind diese Bücher nur in deutscher Sprache erschienen? — Angekl: Es ist dies Sache des Verlegers. Der Verhandlungsrichter konstatiert hierauf, daß Anzeigen von seiten der Staatsanwaltschaft in Leipzig gegen S. Antal, aus Wien, aus Darmstadt, von seiten der Staatsanwaltschaft in Karls ruhe, von seiten des Ministeriums des Innern auf Ersuchen des deutschen Konsuls in Budapest eingelangt sind. Hierauf werden auch die beiden anderen Angeklagten, Sieg fried Antal und Samuel Markus, vernommen, die nichts Wesentliches aussagen. Nach durchgeführter Verhandlung wurden Emerich Gerö zu 6 Wochen Gefängnis, Siegfried Antal zu 100 fl. Geldstrafe und Samuel Markus zu 30 fl. Geldstrafe verurteilt.» Zur Nebenbedeutung des Wortes »Ramsch-. — Der Berliner Lokalanzciger berichtet in folgendem über eine Gerichts verhandlung: Die Frage, ob die Bezeichnung als -Ramscher und -Ramsch-Bazar- als Beleidigung auszufassen ist, wird dem nächst auf Grund von Sachverständigen - Gutachten entschieden werden. In einem Zeitungsartikel war das Bestreben mancher großen Bazare gegeißelt worden, in glänzenden, mit allem Komfort ausgestattetcn Verkaufslokalen Pfennigware zu verkaufen und so die Sucht des Publikums nach Talmi zu befriedigen. Unter den Ver tretern dieses modernen Geschäftsprinzips war auch der Inhaber eines großen Berliner Bazars genannt worden, den der Artikel einen »Ramscher- und dessen Geschäft er einen -Ramsch-Bazar- genannt hatte. Der so Bezeichnete fühlte sich beleidigt und strengte gegen den Redakteur Holländer die Privatbeleidigungsklage an, die am 19. d. M. vor dem Schöffengericht verhandelt wurde. Rechts anwalt Meschelsohn hielt es für zweifellos, daß die Bezeichnung -Ramscher» im kaufmännischen Verkehr immer etwas Odiöses an sich habe und daß die Anwendung dieses Wortes auf ein großes kaufmännisches Geschäft eine Beleidigung enthalte. Rechtsanwalt Goldstein als Vertreter des Angeklagten wollte dies durch aus nicht zugeben. Er behauptete, daß es einen ganz legitimen Ramschhandel gebe, und daß die Partiewaren oder Ramschhändlcr es sich sehr verbitten würden, wenn man ihre kaufmännische Thätigkeit mit einem Makel behaften wollte. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde beschlossen, zunächst Klarheit darüber zu gewinnen, welche Bedeutung der Bezeichnung -Ramscher- innewohne, um dann prüfen zu können, ob eine Beleidigung vor liege. Das Aeltesten-Kollegium der Berliner Kaufmannschaft soll deshalb ersucht werden, einen Sachverständigen zu ernennen, der über die Bedeutung jenes Wortes im Handel und Verkehr Auskunft geben kann. Die Parteien behielten sich vor, außerdem auch die Gutachten litterarischer Sachverständiger einzuholen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Der Kampf um Shakespeare. Humoristisches Märchendrama von Edwin Bormann. 8". 48 S. Leipzig 1897, Edwin Nor man n's Selbstverlag. ksvus biblio-ioouogrspbiqus. 8ous la äirsetiou äs Am. kisrrs Oaues st ä'Lzäae. 4» auuss. 3e ssris. 8r. 2. (Februar 1897.) 4". (8. 49—100.) Laris, kspsrtoirs äss vsirtss pudliquss eatrrlogusss, 9, rus äu 1?aubourK ?oissonmsrs. 8vus LiubLuäs. Nustsrblättsr äsr Usixriqsr Luoirbiuäsrsi- ^.etisn-dsssllsobgät vormals dustav t?rit^soirs, L. s. 80t- buobbiuäsr. 8". 2 Llatt. IVis i-ielrts iob msius Lüobsr sin? Lrospslrt übsr Osianäsr's pralrtiseds dssobättsbüolrsr t'ür Vsrlagsbuobbanälungsn mit I-iniatursn nnä Nnstsrn bsarbsitst von 1). Lolrönrvanät, Luoir- bänälsr nnä Lnolrsrrsvisor. 8". 24 8. Nübingsn, Osianäsr- sobs LnollbanälunA. Mitteilungen für den Verband der Kreis- und Orts-Vereine im Deutschen Buchhandel. Als Manuskript gedruckt. Neue Folge. Nr. 11. (15. Februar 1897.) 4». S. 79-90. Redaktion und Verlag des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel z. Z. in Dresden. Kistenschoner. — Aus der -Dauernden Gewerbeausstellung- zu Leipzig berichtet das Leipziger Tageblatt, wie folgt, über Kistenschoner, die Carl Egeling, Leipzig, Emilienstraße 5, zur Ausstellung gebracht hat: -Beim Aufmachen von Versandkisten hält cs in der Regel ziemlich schwer, den Deckel derselben unbe schädigt abzulösen, weil die Nägel in das weiche Holz eingc- trieben und mit der Zange nicht zu fassen sind; ein Zerreißen des Deckels ist dadurch zumeist die Folge, und die Kiste hat einen großen Teil ihres Wertes verloren. Die von der Firma Carl Egeling in den Handel gebrachten Kistenschoner sind kleine Scheibchen aus dicker Lederpappe, die in der Mitte mit einem Loch versehen sind. Durch dieses Loch wird der Nagel gesteckt und dann in die Kiste getrieben, und hierbei wird erreicht, daß der Kopf des Nagels nicht in das Holz geschlagen werden kann, sondern auf der Scheibe liegen bleibt. Das Herausziehen des Nagels ist dann ein Leichtes, da die Papp scheibe der Zange genügende Angriffsfläche bietet, um den Nagel bequem zu fassen. Diese Kistcnschoner sind sehr billig und werden in verschiedenen Größen geliefert.- Bayrischer Buchhändler-Verein. — Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Bayrischen Buchhändler-Vereins ist auf Sonntag den 21. März d. I., vormittags 10 Uhr, anbe raumt. Sie findet in München im Sitzungssaal der Handels und Gewerbekammer (Münzgebäude, Pfisterstr. 1) statt. Die Tagesordnung ist aus der Anzeige im amtlichen Teile der heutigen Nummer d. Bl. zu ersehen. Aus dem Antiquariat. — Die naturwissenschaftliche Bi bliothek des j- Professors Or. Otto Büchner in Gießen ist von dem Antiquariat Karl Krebs in Gießen angekauft worden. Ein Katalog ist in Vorbereitung. Anerkennung. — Seine Majestät der König von Italien hat dem Verlagsbuchhändler Herrn Paul Kittel in Berlin für die wohlgelungene künstlerische Aussührung seines Bilderwerkes -Die Königin Luise in 50 Bildern- eine Brillant-Busennadel mit Allerhöchstderen Jnitialien und ein äußerst schmeichelhaftes Schreiben aus dem Hausministerium übersenden lassen. Sprechsaal. Zn »Anfragen um.Einlösung von Barpaketen«. (Vgl. Nr. 40 d. Bl.) Um dem in Nr. 40 d. Bl. erwähnten Uebelstande vorzubeugen, habe ich Verlangzettel mit Coupon; auf letzterem wird handschrift lich vermerkt -bar» resp. -sest- oder -L cond -. Aber auch so kommt es noch häufig vor, daß Verleger es sich am Zurückbehalten des Verlangzettels nicht genügen lassen, sondern auch den Coupon be halten, so daß dann wieder die üblichen Anfragen das Eintreffen der Sendung verschleppen. Die Mühe des Aufklebens eines solchen gummierten Coupons ist doch gewiß eine kleine. Allgemeine Ab nahme aller Sendungen ist unmöglich, da in vielen Fällen Rück einlösung nicht durchzusetzcn ist. Aber Vorfälle wie der erwähnte beweisen, daß viele Verleger nicht das volle Verständnis für gute Expedition haben, oder daß ihnen an der Befriedigung der Wünsche des Bestellers nicht gelegen ist. Wenn diejenigen Herren Verleger, welche den Bestellzettel zu behalten wünschen, den Coupon auf die Faktur kleben, so ist beiden Parteien geholfen. Berlin, 19. Februar 1897. Max Harrwitz.