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Wie ich vorhin sagte, habe ich jetzt die Frage an Sie zu richten, ob Sie den Z 5 in dieser Weise mit Weglassung der durch den Antrag des Herrn Winter gestrichenen Worte annehmen. Ich bitte diejenigen Herren, die dagegen sein sollten, sich zu erheben. -— Er ist angenommen. Zu K 6 liegt kein Antrag vor. Wünscht jemand das Wort? Herr S. Cronbach-Vcrlin. Meine Herren! Ich stelle den Antrag, »den dritten Satz des Z 6 zu streichen.« Der selbe lautet: »Die Mitgliedschaft im Börsenverein begründet kein Anrecht auf Abdruck von schriftstellerischen oder anderen Einsendungen.« Ich habe in dem bisher gültigen Statut und in den Bestimmungen, die jetzt gültig sind, vergeblich eine Position gesucht, die sagt: Die Einsendungen der Börsenvereins-Mitglieder müssen ausgenommen werden. Bisher und unter den früheren Vorständen ist allerdings die Gepflogenheit gewesen, Einsendungen von Mitgliedern der Majorität oder Minorität rückhaltlos zum Abdruck zu bringen. Das war eine Kulanz, die aber nicht Gesetz war, soviel mir bekannt ist. Weswegen wollen Sie hier ausdrücklich betonen, daß Einsendungen von Mitgliedern nicht ausgenommen zu werden brauchen? Wenn Sie das weglassen, so bleibt es Ihnen deswegen doch unbenommen. Wollen Sie durch diese Betonung noch jetzt die An sichten der damaligen Vorstände rektifizieren? Ich beantrage ferner, den vierten Satz zu ändern. Da heißt es: - Einwendungen gegen Nichtaufnahme von Einsendungen sind an den Ausschuß für das Börsenblatt zu richten, der bei seinen Entscheidungen zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet ist.« Meine Herren! Ich stelle nicht den Antrag, daß das Wort »nicht« einfach gestrichen werde; — wenn es nach meiner Ansicht ginge, so müßte im Gegenteil der Ausschuß den Mut haben und die Verpflichtung übernehmen, dem Einsender zu sagen: aus dem und dem Grunde kann ich deine Einsendung nicht annehmen« — aber ich bin zufrieden, wenn dieser Satz einfach gestrichen wird, so daß es dem jeweiligen Vorstand unbenommen ist, zu handeln, wie er will. Ich bitte Sie, diese beiden Stellen zu streichen. Herrn Nob. Voigtländer-Leipzig: Meine Herren! Ich möchte Sie bitten, den eben gehörten Antrag abzulehnen. Es liegt ja klar auf der Hand, daß sobald die Mitgliedschaft im Börsenverein ein Recht auf die Aufnahme von Einsendungen begründet, dann alle Schleußen geöffnet sind und daß die Lektüre des Börsenblattes unter Umständen geradezu unerträg lich werden kann; abgesehen davon, daß der verantwortliche Redakteur in die ganz unangenehme Lage kommen könnte, Sachen, die er für höchst bedenklich erachtet, dennoch aufnehmen zu müssen. Ebenso möchte ich bitten, die Bestimmung stehen zu lassen, daß der Ausschuß zur Angabe von Gründen der Ab lehnung nicht verpflichtet ist. Meine Herren! Die Gründe werden angegeben, wo es irgend möglich ist, es können aber Fälle Vorkommen, wo es nicht möglich ist, und da muß der Ausschuß, event. der Vorstand das Recht haben, die Ablehnnng ohne Begründung auszusprechen. Das geschieht bei jeder Zeitung und ich glaube, es läßt sich keine Redaktion führen ohne dieses Recht. Herr S. Cronbach-Berlin: Durch meinen Antrag wird ja das Recht nicht in Frage gestellt, ich will bloß fort haben die Betonung dieses Rechts. Es steht ja keine Bestimmung dagegen, welche sagt: Sie müssen es thun. Das soll Ihrem Ermessen überlassen bleiben. Ich meine aber bei einem Vorstand, wie wir ihn ja jetzt, Gott sei Dank! nicht haben, tonnte es Vorkommen, daß die Minorität durch diesen Satz total unterdrückt wird. Und, meine Herren, Sie wissen, das Sozialistengesetz ist sehr schlimm. Wenn auf Grund dieses Gesetzes etwas unterdrückt wird, so bekommt der Betreffende doch die Gründe zu hören. Warum also wollen Sie das nicht machen? Ich kann gar keinen Grund dagegen einsehen- Wenn wir das streichen, bleibt Ihr Recht, die Aufnahme zu verweig-srn, immer noch bestehen. ^ Stellvertretender Vorsitzender. Es hat niemand weiter ums Wort gebeten. Ich laste auch hier so ab stimmen, daß ich zunächst über die beiden Anträge des Herrn Cronbach abstimmen lasse, und zwar teile ich die Abstimmung. Ich werde also zunächst fragen, ob jemand dafür ist, dem Antrag des Herrn Cronbach gemäß das dritte alinoa zu streichen: Die Mitgliedschaft im Börsenverein begründet kein Anrecht auf Abdruck von schriftstellerischen oder anderen Einsendungen. Ich ersuche diejenigen Herren, die dem Antrag Cronbach gemäß das dritte aliuog, gestrichen wissen wollen, die Hand zu erheben. — Das ist die Minderheit. Ferner stelle ich die Frage, ob Sie dem zweiten Antrag gemäß in aliima 4 die Worte der bei seinen Entscheidungen zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet ist, gestrichen haben wollen. Ich bitte auch hier, daß diejenigen die Hand erheben, die nach dem Antrag Cronbach diese Worte weggelaffen haben wollen. — Das ist die Minderheit, die Worte bleiben stehen. Ich habe nunmehr zu fragen, ob Sie 8 6 unverändert annehmen? — Angenommen. 8 7. Es liegt kein Antrag vor. Wünscht jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. Wird 8 7 angenommen? — Er ist angenommen. Wünscht jemand zu 8 8 das Wort? Es ist nicht der Fall. Nehmen Sie 8 8 an? — Es erfolgt kein Widerspruch. Wird 8 0 angenommen? — Er ist angenommen. 8 10. Wenn niemand das Wort wünscht und kein Widerspruch erfolgt, erkläre ich den Paragraphen für angenommen. Zu 8 11 hat Herr Winter beantragt, im letzten Absatz zu streichen: »mit Ausnahme der in 8 5 bezeichneten Gruppen.« Der Antrag ist erledigt durch die Aenderung, die in 8 5 beschlossen worden ist; es müssen also diese Worte dem Antrag Winter entsprechend weggelassen werden. — Da aber hier der Antrag vorliegt, so muß ich fragen, ob die Ver sammlung dafür ist, daß die Worte im letzten Absatz mit Ausnahme der in 8 5 bezeichneten Gruppen- wegbleiben. — Es erhebt sich kein Widerspruch; sie fallen. 8 12. Es wünscht niemand das Wort. — Er ist angenommen.