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Börsenblatt auch in dieser Weise zum Abdruck erhalten hat. Das ging allerdings gegen das Gesetz und die Regel; aber es ist nicht Absicht gewesen. Ebensowenig kann ich Herrn Voigtländer zugeben, daß er sich mit Recht darüber beschwert, daß das Interesse der großen Verleger gegen die kleinen ausgespiclt worden sei. Er hat zuerst schon gestern eine Differenz in die Debatte gebracht, indem er den Gegensatz der Interessen der Sortimenter und der Verleger als verschiedene Interessen hereingcworfen hat. Und das erkenne ich auch nicht an. Denn ich bin der Ansicht, daß das Interesse am Börsenblatt für alle ein gemeinschaft liches ist. Es kann allerdings, wie dieser Zettel zeigt, möglich sein, daß eine einzelne Firma einen besonderen Wunsch hat. Nun gut, sie wird abgcwiesen und beruhigt sich dabei und findet das ganz korrekt. S» ist es geschehen. — Wie gesagt, der Vorfall ändert meine Ansichten gar nicht Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe und empfehle meinen Antrag zur Annahme. Herr De. Adolph Geibel-Leipzig: Meine Herren! Es ist schon sehr viel über dieses Thema gesprochen und im Eingang der heutigen Debatte ist gesagt worden, es würde sehr schwer sein, noch neue Gesichtspunkte bezüglich der Mehrspaltigkeit der Inserate varzubringen. Ich glaube, ein Gesichtspunkt, der recht nahe liegt, ist doch noch nicht berührt worden, und das ist derjenige, daß die Herren Sortimenter, die in ihrer Mehrzahl zu wünschen scheinen, daß das Börsen blatt seine jetzige Einrichtung streng beibehalte, doch ihre Waffe selbst in der Hand haben. Meine Herren! Sie sagen: es ist viel schwieriger, durch das Börsenblatt durchzukommcn, wenn in buntem Wirrwarr — wie Herr Strauß meint — die einspaltigen Inserate mit den mehrspaltigen wechseln. Meine Herren! So geben Sie sich doch das Wort oder thun Sie es ein jeder für sich, lesen Sie die mehrspaltigen Inserate nicht! (Oh, Oh!) Der eine will den kleinen Verleger in Schutz nehmen, welcher bloß ein einspaltiges Inserat geben kann; der andere sieht mit Grauen« die großen Inserate an. Es ist doch ganz natürlich, daß die Verleger, wenn sie dahinterkommen, daß die großen Inserate nicht gelesen werden, daß sich das Geld, Aas sie dafür ausgeben, in keiner Weise bezahlt macht, sich in der Folge hüten werden, große Inserate einzusenden. Die Sache hat aber noch eine andere Seite. Ich habe nicht viel mit dem Börsenblatt zu thun, insofern nämlich als ich das ganze Jahr vielleicht für 4 Mark inseriere; ich werde also durch die Maßregel nicht betroffen. Aber ich glaube, die Herren Sortimenter sollten sich doch die Erwägung vorlegen, daß die Verleger — und es sind doch gerade die Ver leger, die eine gewisse Freiheit im Inserieren anstreben — auch berechtigt sind, einmal einen ihrer Wünsche von den Sor timentern berücksichtigt zu sehen. Für den Verleger, der erklärt hat, an Schleuderer nicht zu liefern, ist diese Verpflichtung gewiß oft mit Opfern verbunden. Hier wäre eine Gelegenheit, den Versuch zu machen, ob man nicht den Wünschen der Verleger entgegenkommen könnte. Deshalb und in Anbetracht der finanziellen Lage, deren Besserung ja auch immer den idealen Zwecken des Börsenvercins zugute gekommen ist, möchte ich bitten, sich die Sache zu überlegen. Herr Ad Foerster-Leipzig: Meine Herren! Ich möchte bitten, für den Antrag des Vorstandes des Börsen- vereins zu stimmen. Glauben Sie nicht, daß, wenn in Zukunft Inserate zweispaltig gesetzt werden, daß irgendwie einer oder der andere der Herren Verleger gewissermaßen eine Verschwendung in der Ausstattung seiner Inserate stattsinden lassen wird. — Herr Voigtländer hat das sehr richtig ausgedrückt, seien Sie im Gegenteil versichert, daß das einzelne Inserat weit mehr Wirkung hat durch die Abwechselung der ein- und zweispaltigen. Denken Sie z. B., daß jetzt oft ein einspaltiges Inserat auf eine andere Seite herüber genommen wird. Das wird bei zweispaltigen Inseraten nicht Vorkommen. Darum bitte ich Sie ganz entschieden, für den Antrag des Vorstandes des Börsenvereins zu stimmen. Stellvertretender Vorsitzender: Meine Herren! Es liegt hier kein Antrag des Vorstandes vor, sondern es ist nur ein Antrag des Börsenblatt-Ausschusses; ferner liegt ein Antrag des Herrn Winter-Heidelberg vor. Es Hut niemand weiter das Wort verlangt. Ich schließe die Diskussion. Ich werde zuerst über den Antrag des Herrn Winter abstimmcn lassen. Wenn er abgelehnt werden sollte, so würde ich über den 8 5 so abstimmen lassen, wie er in der Vorlage lautet. — Nach dem Anträge Winter würde der drittletzte Absatz lauten: »Anzeigen dürfen nur einspaltig gesetzt werden.« Herr Franz Wagner-Leipzig. Zur Fragestellung. Es ist bisher immer üblich gewesen, daß die Anträge des Vorstandes zuerst zur Abstimmung gebracht werden. Wird der Antrag des Vorstandes angenommen, so erledigt sich der Antrag Winter von selbst. Stellvertretender Vorsitzender: Es herrscht ein kleines Mißverständnis. Es liegt kein Antrag des Vorstandes vor, wie ich im Namen des Vorstandes zu erklären hatte Ich habe vorher erklärt, daß der Vorstand in Bezug auf diese Jnseratenfrage sich jeden Beschlusses enthält. Herr Wagner-Leipzig: Jawohl. Stellvertretender Vorsitzender: Meine Herren! Das ist aber einerlei. Es liegt eine Vorlage vor: »Bestimmungen über das Börsenblatt . Ich habe Ihnen immer als Vorsitzender mitzuteilen, wie ich die Abstimmung für zweckmäßig halte. Wenn Sie eine andere Abstimmung wünschen, so können Sie anders entscheiden. In allen solchen Fällen wird aber in parlamentarischen Versammlungen zuerst über einen derartigen präjudiziellen Antrag abgestimmt und dann erst über den Paragraphen, wie er sich hiernach gestaltet. Ich frage indes die Versammlung: will sie zuerst über die Vorlage abstimmen? (Nein.) Dann bringe ich zunächst den Antrag Winter zur Abstimmung, würde er abgelehnt, dann die Vorlage. Der Antrag Winter lautet, unter Weglassung der betreffenden Worte das Alinea zu fassen: »Anzeigen dürfen nur einspaltig gesetzt werden«. Ich bitte, die Herren Stimmzähler, sich zu überzeugen und die Stimmen auszuzählen. (Geschieht.) Ich habe Ihnen mitzuteilen, der Antrag des Herrn Winter ist mit 533 Stimmen angenommen worden. Es sind überhaupt 677 Stimmen abgegeben, es ist also die überwiegende Mehrheit. Wenn trotzdem die Gegenprobe gewünscht wird — (Nein.) So kann ich aussprechen, daß der Antrag mit großer Mehrheit angenommen ist.