Volltext Seite (XML)
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Anzeigen: SV Pfg. sür die dreigespaltene Pelitzeile oder deren Raum. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 26H. Leipzig, Montag den 12. November. 1888. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Dem Börsenverein nicht ungehörige Firmen, welche gegen die Bestimmungen der Satzungen und satzungsmäßigen Beschlüsse verstoßen haben und infolgedessen von Sperrmaßregeln getroffen worden sind, läßt der Vorstand nicht auf Grund einer einfachen Unterwerfungserklärung ohne weiteres wieder an der Benutzung unserer Verkehrseinrichtungen teilnehmcn, sondern verlangt eine stärkere Gewähr. Die Betreffenden haben in der Regel ihre Aufnahme in den ihrem Wohnort ent sprechenden Kreisverein zu bewirken und in weiterer Folge durch Eintritt in den Börsenverein alle Mitgliedspflichtcn zu übernehmen. Wenn die Satzungen schon für Aufnahme neuer Firmen den Nachweis der Mitgliedschaft im betreffenden Kreis verein zur Vorbedingung machen, so erscheint deren Erfüllung und die damit verbundene erneute Prüfung der Sachlage seitens der zunächst Beteiligten doppelt nötig, wenn es sich darum handelt, unsre Verkehrs-Einrichtungen von neuem einer Firma zur Verfügung zu stellen, die gegen unsere Verkehrsnormen bereits verstoßen hat. Dieses Verfahren wurde beobachtet gegenüber folgenden drei in der Vorstands-Bekanntmachung vom 20. September d. Js. (vgl. B.-Bl. 223) genannten Firmen: Carl Jürgens in Spandau, L. Marowskisg Buchhandlung in Minden und L. Kohlt in Leipzig. Die Inhaber der beiden ersteren Firmen, Carl Jürgens in Spandau und C. Marowsky's Buchhandlung in Minden, sind in den Börscnverein eingetreten; alle Maßregeln gegen dieselben werden hierdurch aufgehoben und die mit dem Vor stand Verbündeten Mitglieder ersucht, denselben fortan wieder zu liefern. Bezüglich der Firmen: Hermann iZernhard in Leipzig, August Drffnrr in Nürnberg, Epstein är Lngelke in Hamburg, A. Goeritz in Magdeburg, Mager L Müller in Berlin und L. Uohll in Leipzig bleiben die Maßregeln aber bestehen, und der Vorstand macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß er, gestützt auf H 3, Ziffer 6 der Satzungen, auch gegen diejenigen einschreiten wird, welche den obigen Firmen indirekten Verlagsbezug vermitteln sollten und sie dadurch von der Unterwerfung unter die maßgebenden Bestimmungen des Börsenvereins zurückhalten. Dieser Paragraph (3, Ziffer 6) ist in Zusammenhang mit der Bestimmung auf Seite 10 Zeile 14 ff. der Satzungen auch aus Nichtmitglieder des Börsenvereins anwendbar. Um Jrrtümer seitens des Expedittons-Personales möglichst auszuschließen, werden, wie der heutigen, so jeder späteren Bekanntmachung in gleicher Angelegenheit zwei Zettellisten beigefügt sein, behufs Anheftung über den Expeditionspulten. Diese Zettelliste ist maßgebend bis zum Eintreffen einer solchen von späterem Datum. Berlin und Leipzig, 10. November 1888. Oer Vorstand des Lörsenvereins der Oentschen öuchhändler zu Leipzig. Paul Parey. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Fiinfuiidfünfzigster Jahrgang. 777