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Erscheint außer Sonntag« täglich. — Bis srüh n Uhr ei,,, gehende Anzeigen kommen in Hs, Kegel». wenn irgend möglich in der nächsten Nr. znr Ausnahme. Beiträge >ür dar Börsenblatt find an die Ncdaklion — Anzeige» aber an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörscnvercinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Montag den 23. April. 1888. Amtlicher Teil. Bekanntmachung betreffen- -ie Eintrittskarten, Vollmachtskarten und Wahlzettel für die an>jero>.deutliche und ordentliche Hauptversammlung, somit die Anfertigung des Fremdcnvcrseichniffes für die diesjährige Gltermrffe. 1) Die Abstimmungen in der außerordentlichen, auf Sonnabend den 28. April d. I. nachmittags 3 Uhr einberufenen Hauptversammlung erfolgen auf Grund des alten Statuts. Jedes Vereinsmitglied kann sich bei der Abstimmung über den auf der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung stehenden Antrag durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Indessen darf ein Stellvertreter nicht mehr als sechs Stimmen vertreten. Die Stellvertreter zu der außerordentlichenHauptversammlung haben sich durch Vollmachten*) zu legitimieren, welche ausdrücklich auf die Vertretung bei der Abstimmung über den auf der Tagesordnung stehenden Antrag gerichtet und von dem Aussteller eigenhändig unterzeichnet, sowie vom Kommissionär desselben oder durch den Vorstand eines von dem Börsenverein anerkannten Buchhändlervereins beglaubigt oder behördlich (d. h. durch einen Beamten, welcher ein öffentliches Siegel führt) bescheinigt sind. 2) Die Wahlen und Abstimmungen der ordentlichen auf Sonntag Kantate den 29. April vormittags 8H Uhr einberufenen Hauptversammlung erfolgen auf Grund der neuen Satzungen. In der ordentlichen Hauptversammlung können Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannte» Vereins sowohl bei den Wahlen als bei allen auf der Tagesordnung stehenden Gegenständ u mit Ausnahme der Beschluss fassung über Änderung der Satzungen ihre Stimmen nur auf Mitglieder des betreffenden Vereins übertragen Kein Stellvertreter darf mehr als sechs Abwesende vertreten. Persönlich am Orte der Hauptversammlung am wesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Stellvertreter wählen und abstimmcn. Die Stellvertreter zur ordentlichen Hauptversammlung haben sich durch Vollmachten**) zu legitimieren, welche ausdrücklich auf die Vertretung bei den Wahlen sowie bei den auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten gerichtet, von dem Aussteller eigenhändig unterzeichnet und von dem Orts- oder Kreisvereinsvorstande, welchem der Aus steller der Vollmacht und der Bevollmächtigte angehören, unter Bestätigung der Mitgliedschaft derselben, beglau bigt sind. Die Vollmachten zur außerordentlichen, sowie zur ordentlichen Hauptversammlung sind crrn Aveitag den 27. April.' 1888 nachmittags 2—4 'AlHv im rechten Parlerrezimmer der alten Buchhändlerbörse zur Prüfung durch den Wahlausschuß bei letzterem einzureichen, wogegen am Sonnabend den 28. Aprit vormittags 10—12 Hchv ebenfalls im rechten Parterrezimmer der alten Bnchhändlerbörse vom Wahlausschüsse in Empfang zu nehmen sind: 1) Die Eintrittskarten für die außerordentliche und ordentliche Hauptversammlung. 2) Die auf Grund der geprüften Vollmachten vom Wahlausschüsse ausgefüllten und mit der Zahl der zu vertretenden Stimmen versehenen Vollmachtskarten für die außerordentliche Haupt- versammlu ng 3) Die auf Grund der geprüften Vollmachten vom Wahlausschüsse ausgefülllen und mit der Zahl der zu vertretenden Stimme» versehenen Vollmachtskarten und Wahlzettel für die ordentliche Hauptversammlung. *) Zu diesen Vollmachten (für die außerordentliche Hauptversammlung) kommen die bereits verausgabten Formulare in Anwendung. **) Zu diesen Vollmachten (für die ordentliche Hauptversammlung) sind besondere Formulare sestgestellt worden, welche durch das Ccutralbureau bezogen werden können. Fünsundfünszigster Jahrgang. 277