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gilt von dem niederdeutschen ae, daher man Kevalaer, Straelen u. s. w. nicht etwa Kevalär, Strälsn, sondern Kevalsr, Strslen sprechen muß. Daß die kürzlich im Börsenblatt mehrfach angezeigte neue Erfindung „Peinture Bogaerts" nicht Bogärts (Umlaut) geschrieben werden darf, ist nach dem Gesagten einleuchtend. Die neue, aber hiermit perhorrescirte Schreibweise ist übrigens im „Schulz" nicht ganz consequent durchgesührt worden, wie ein Blick auf die S. 284 und 285 der II. Abth. beweist. Wir begegnen da 1) Gütersloh, nach der neueren (nicht neuesten) Schreibweise ganz richtig und dem Sprachgebrauch gemäß mit oh, früher auch mit oe geschrieben; 2) Kösfeld statt Koesseld. Die Einwohner sprechen den Namen so hohl aus, daß das oe eher au als ö klingt; 3) Soest, ebensals richtig, da diese alte westphälische Hansestadt Söst Heist, aber nicht Söst oder So-cst, wie man auch hier und da hören kann. Mithin auf zwei Seiten drei verschiedene Schreibweisen für den gleichen Laut! — Hoffentlich werden wir im nächsten Jahrgange nicht bloß einer größeren Conscquenz, sondern mehr — Correctheit begegnen. — Bei dieser Gelegenheit mag denn auch noch bemerkt sein, daß der Gründer der Brüsseler Firma Muquardt kein Franzose, sondern flamländischer Abstammung war; das phonetische System trifft also hier gewissermaßen zu, indem man den Namen so zu sprechen hat, wie er für uns Deutsche geschrieben erscheint, und nicht sranzösirt Mücar. Dahingegen entstammt der verstorbene Commerzienrath Bagel (Bagel's Verlag in Düsseldorf, früher Wesel) einer franzö sischen Emigranten-Familie und hat man also Baschsll zu sagen. — Das Adreßbuch böte noch zu manchen ähnlichen Glossen reichen Stoff, doch mag es mit obigen Beispielen sür diesmal genug sein. 8. L. Zum Fallissement Krapp in Preßburg. — Das Ver fahren der ungarischen Behörde in diesem Concurse ist so rück sichtslos, daß diese Angelegenheit nochmals zur Sprache gebracht werden muß. Wie bekannt, hat Krapp nicht remittirt und sämmt- liches Eigenthum der deutschen Verleger ist verauctionirt worden. Jedenfalls ist Krapp von der Mitschuld an diesem Verfahren nicht freizusprechen, denn er wußte, daß ein großer Theil des mit Beschlag belegten Lagers nicht sein Eigenthum war, und er mußte also dafür sorgen, daß der deutsche Berlagsbuchhandel von den Verhältnissen Kenntnis; erhielt. Die Bekanntmachung im Bndapester Amtsblatte wird von den dortigen Behörden für genügend erachtet. Man sieht hieraus, woraus es abgesehen ist. Rücksicht sür die außerungarischen Gläubiger zu üben, hielt die Behörde nicht für nothwendig. So wird man künftig auch noch, um sich vor Verlusten zu schützen, das ungarische Amtsblatt lesen müssen! Aus vorliegendem Falle ziehe man aber die gute Lehre: den Credit den ungarischen Firmen gegenüber möglichst zu beschränken, neue Conti aber nur aus nahmsweise zu eröffnen. Der deutsche Berlagsbuchhandel hat in Ungarn im Laufe der Zeit schon so viele Verluste erlitten, daß Vor sicht dem Verfahren gegenüber, welches in dem Krapp'schen Con curse beobachtet worden ist, dringend geboten erscheint. Aus Mainz wird der „Frkf. Ztg." geschrieben: »Bei der eben stattfindenden Neuordnung der Mainzer Stadtbibliothek sind durch unfern verdienstvollen und rastlosen Bibliothekar, vr. Belke, eine Reihe der seltensten und werthvollsten Funde an Handschriften und Jncunabeln (Drucke vor 1550) gemacht worden. Die werth vollsten hiervon sind zwei Gutenberg'sche Drucke, von deren Existenz in der hiesigen Stadtbibliothek man bis jetzt keine Ahnung hatte. Der erste ist die Bulle Pius' II. an die Capitelherren und Pröpste rc. der Diöcese Mainz über die Absetzung des Erzbischofs Diether, vom Jahre 1461. Der zweite Druck ist: llraotatns rutionis st vonsoisutiao, von 145S, also schon vor dem „Katholikon", von Gutenberg gedruckt. Derselbe besteht aus 20 Blättern. Obgleich die einzelnen Bogen aus verschiedenen als werthlos bei Seite gelegten Fascikeln zusammengesucht werden mußten, ist das Exem plar doch in jeder Beziehung vollständig. Beide vortrefflich er haltene Funde sind mit den „Katholikon"-Typen gedruckt, nur viel schöner und reiner, als in dem „Katholikon" von 1460 selbst, welches auch auf der Stadtbibliothek vorhanden ist. Soweit be kannt, existirt von dem zweiten Drucke nur noch ein Exemplar in Paris; der erste dagegen scheint ein Ilnicum zu sein.« In dem Jahrgang 1880 der von Hrn. Otto Mühlbrecht heransgegebenen (nun bereits in den 14. Jahrg. eingetretenen) „Allgemeinen Bibliographie der Staats- und Rechts wissenschaften" finden sich insgesammt 3756 Erscheinungen aus den genannten Literaturzweigen verzeichnet, und zwar entfallen davon auf die deutsche Sprache 182g, französische 866, englische 412, italienische 277, holländische 16g, dänische und schwedische 141 und auf die spanische Sprache 62. Wie bekannt, pflegt die in jähr lich 6 Doppelnnmmern erscheinende „Bibliographie" nach dem Schluß des Jahres unter dem Sammeltitel: „Uebersicht der ge lammten staats- und rechtswissenschaftlichen Literatur", mit einem bequemen ausführlichen Register versehen, in einem Bande von neuem ausgegeben zu werden. Aus dem Reichs-Postwesen. — Nach einer Mittheilung der russischen Postverwaltung an das Reichs-Postamt können 1. periodische Zeitschriften wissenschaftlichen und tech nischen Inhalts ohne Ausnahme; 2. andere periodische Blätter, sofern dieselben in dem von der russischen Postverwaltung alljährlich ver öffentlichten Verzeichnisse der von Bestellern in Rußland im Postwege zu beziehenden ausländischen Zeitungen aufgeführt stehen, unter Band nach Rußland eingesührt werden. Bei Zeitungen, welche in dem vorbezeichneten Verzeichnisse nicht enthalten sind, sowie bei sonstigen Drucksachen jeder Art hat die dortige Censur zu bestimmen, ob die Verabfolgung an die in der Aufschrift ange gebenen Personen erfolgen darf. Hiernach haben die deutschen Post anstalten fortan Zeitnngssendungen und sonstige Drucksachen unter Kreuz- oder Streifband nach Rußland ohne Unterschied des Inhalts der Zeitungen als Politische und nicht politische, und ohne Rücksicht auf die Person des Empfängers, anzu- nehmen und den russischen Posten zu überliefern. Personalnachrichten. Auf der Gewerbe- und Industrie-Ausstellung zu Halle a. S. erhielten a) goldene Medaillen: die Buchhandlung des Waisen hauses in Halle und Herr Inst. Perthes in Gotha; b) silberne Medaillen: Herr Al pH. Dürr in Leipzig, die Faber'- sche Buchdruckerei in Magdeburg und die Herren Meinhold L Söhne in Dresden; o) bronzene Medaillen: die Herren Otto Hendel in Halle, Friedr.Andr. Perthes in Gotha, I. M. R e ich ardt in Halle und Richter's Verlags-Anstalt in Leipzig. Der Verlagsbuchhandlung von PaulParey in Berlin ist auf der diesjährigen internationalen landwirthschastlichenAusstel- lnngzuHannovcr die goldene Medaille für Verdienste um die Landwirthschast verliehen worden.