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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis früh g Uhr ein gehende Anzeigen kommen in der Regel u.wenn irgend möglich in der nächsten Nr. zur Ausnahme. Börsenblatt für dcn Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börseudereins der Deutschen Buchhändler. ^7 149. Leipzig, Freitag den 1. Juli. — Amtlicher Theil. 1881. Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in das Verzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels. I. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Aufnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in natlira vorliegen; bloße Titeleinsen dungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige beson dere Aufforderung zu erfolgen. 3) Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß die Nummer oder das Heft, womit die Berechnung erfolgt, in das Neuigkeitsverzeichniß ausgenommen; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie einzeln oder öfter berechnet werden. 4) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: u) sämmtliche in den Staaten des früheren Deutschen Bundes sowie in Elsaß-Lothringen und in den deutschen Cantonen der Schweiz erscheinende neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; b) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden elastischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 5) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: n) bereits verzeichnete Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von neuem ausgegeben werden; b) im Auslande erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen. II. Alle erschienenen Neuigkeiten, die dem Bereiche des Kunsthandels angehören, wie z. B. Kupfer- und Stahl- stiche, Lithographien, Photographien rc., und alle auf mechanischem Wege vervielfältigten Abbildungen, ferner künstlerisch ausgestattete Werke, wie Albums, Zeichenvorlagen rc. sind au Herrn Hermann Vogel (früher Rud. Weigel's Buchhand lung) in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichendes Material vorhanden ist. Die Remission der eingegangenen Neuigkeiten, mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften oder von Herrn Hermann Vogel fest behaltenen Gegenstände, findet jedesmal zur Ostermesse, wenn nicht früher, statt. Artikel, bei welchen diese Bedingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikel, können, sobald es gewünscht wird, sofort remittirt werden. Zur Aufnahme in dieses Verzeichniß sind in der Regel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des frühe ren Deutschen Bundes sowie in Elsaß-Lothringen und in den deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuig keiten von ausländischen Verlegern, die mit dem deutschen Sortimentshandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, Bchtundvierzigster Jahrgang. 390