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Miscellen. Aus Berlin berichtet die Vossische Zeitung vom 26. Juni: „Eine Anfrage eines Universitäts-Curators, ob ein Verleger, welcher von einer Reihe von Publicationen oder Aufsätzen, die zu nächst nach einander in periodischen Schriften, Zeitungen und dergl. erschienen sind, Separatabdrücke veranstaltet, verpflichtet ist, auch von diesen Separatabdrücken Pflichtexemplare an die hiesige königliche Bibliothek und die Bibliothek der Provinzial-Universität abzuliefern, hat der Unterrichts-Minister unter der Voraussetzung unbedingt bejaht, daß die Separatabdrücke als besondere Verlags artikel erschienen und gesondert für sich durch den Buchhandel ver trieben werden, sie dagegen verneint, sobald die Separatabdrücke nur für den Verfasser und zu privater Vertheilung bestimmt sind. Eine andere Frage, »ob auch von neuen Auflagen eines Werks ohne Veränderungen« Pflichtexemplare eingereicht werden müssen, sei bereits durch Erlaß vom 25. Februar 1840 von dem damaligen Minister bejaht worden, »und«, setzt der Minister hinzu, »ich finde mich nicht veranlaßt, von der damaligen Entscheidung abzugehen«." Zur Notiz. — Nachdem von unserm Reisebuch „Gsell-Fels, Italien in 50 Tagen" bereits im Jahre 1878 die 2. Auflage unter dem veränderten Titel: „Italien in 60 Tagen" (Nettopreis 6 M.) erschienen war, bezog unterm 12. Juli vor. I. die Mün- ster'sche Buchhandlung in Verona von uns eine Anzahl zurückge setzter Exemplare der 1. Auflage, die Jahreszahl 1875 tragend, zum antiquarischen Preis von 1 M. 50 Pf. pro Exemplar. Vor kurzem überraschte uns die Anklage seitens eines von einer italie nischen Reise heimgekehrten höheren Beamten aus Donaueschingen: wir hätten unser Reisebuch für Italien in alter Auflage mit einem gefälschten Titel der neuen Auflage auf den Markt gebracht. Diese Denunciation erging sich noch in Schlußfolgerungen, welche einer solchen Thatsache sehr nahe liegen und ein Verlegerohr nichts weniger als angenehm berühren. Auf die Betheuerung unserer Un schuld an dem Vorgang und auf unsere Bitte um Einsendung des oorxus ckslioti, welches in der Münster'schen Buchhandlung in Verona gekauft war, empfingen wir in der That ein Exemplar des alten Buchs mit einem Titel zur neuen Auflage, welcher von frem der Hand dem Originaltitel nachgedruckt war und neben der Be zeichnung „Zweite Auflage" die Jahreszahl 1880 und unsere Ver lagsfirma trägt. Für ein solches als zweite Auflage ausgegebenes Buch mit Inhalt und Vorwort der ersten Auflage hatte sich die Münster'sche Buchhandlung den vollen Ladenpreis der neuen Auf lage von 9 Mark bezahlen lassen, vergütete jedoch dem Käufer, welcher auf dem Rückweg seine Entdeckung und Reclamation beim Verkäufer des gefälschten Exemplars anbrachte, von den erhobenen 11 Lire nachträglich 5 Lire zurück. — Wir glauben eine solche, den Verleger nicht minder wie sein Buch compromittirende Praxis eines Sortimenters Allen, die es angeht, nicht vorenthalten zu dürfen. Leipzig, 10. Juni 1881. Bibliographisches Institut. Zur Abwehr. — Wie ich bereits dem löbl. Bibliogr. Institut mittheilte, handelt es sich im vorliegenden Falle durchaus nicht um eine Täuschung des Publicums. Ich bezog beinahe den ganzen Auflagerest von „Gsell-Fells, Italien in 50 Tagen". Unter den Bänden befanden sich 8 oder 9 Exemplare mit beschmutzten Titeln, die durch neue ersetzt wurden. Die Exemplare, auch die mit neuem Titel versehenen wurden nicht zum vollen Ladenpreis, der damals bei dem hohen Agio 13 Lire 50 c. betrug, sondern antiquarisch mit 5 und 6 Lire verkauft. Die Käufer der mit neuen Titeln versehenen Exemplare wurden, um jeden Schein einer Täuschung zu ver meiden, auf den Neudruck des Titelblatts aufmerksam gemacht. Der Verkauf eines Exemplars zu 11 Lire ist das bedauerliche Versehen eines jungen italienischen Gehilfen in einer Zeit, in der mein deutsches Personal durch Anfertigung von Katalogen dem Laden verkehr fern stand. Der Umstand, daß nur der Titel von 8 oder 9 Exemplaren neu gedruckt wurde, sowie das Vorhandensein von noch circa 60 Exemplaren in unberührtem Zustand schließt eine Fäl schung aus, umsomehr da das Buch in neuer Auflage die Bezeich nung „Italien in 60 Tagen" trägt und die Einbände derart rampo- nirt sind, daß eine Täuschung unmöglich ist. Verona, 25. Juni 1881. H. F. Münster's Buchh. (C. Kayser). Deutsche Zeitungsgeschichte und -Statistik. — Ober- postsecretär Heusinger in Berlin hat soeben für das „Post-Archiv" sich der Mühe unterzogen, eine Zeitungspreisliste des Berliner Reichspostamts für 1881 historisch-statistisch zu bearbeiten, und kommt zu hübschen Ergebnissen. Von 4419 deutschen Blättern rei chen nur 89 in das 18. Jahrhundert zurück, nur 9 in das 17. Jahr hundert. Unter jenen 89 Blättern des 18. Jahrhunderts sind nur 29 preußische (einschließlich 6 hannoverische und 2 hessen-nassauische, sowie 3 schleswigsche), 9 bayerische, 8 württembergische, 6 säch sische rc. Von den 9 ältesten Blättern gehören 2 nach Bayern, 1 nach Sachsen, 3 nach Preußen, 3 nach den Kleinstaaten. Bis zum Jahre 1830 hatte sich die Zahl der deutschen Blätter auf zusammen 364 vermehrt. Die 4055 übrigen Zeitschriften sind in den jüngsten fünf Jahrzehenden begründet worden, und zwar 805 in den Jahren 1861 — 1870 und 2117 (I) im letzten Jahrzehend. Preußen hat von jenen älteren 364 Zeitungen bis 1830 nur 178 zu beanspruchen, die übrigen Reichsländer dagegen 186. Dafür stellt es zu den 4055 seit 1830 entstandenen und noch vorhandenen Blättern weit mehr als die Hälfte, nämlich 2257; auf die übrigen Staaten entfallen zusammen 1798 Zeitschriften. Bayern zählt in der heurigen Liste 515 Zeitschriften, die an 152 Verlagsorten erscheinen, Sachsen 504 (124 Orte), Württemberg 216 (87 Orte), Baden 141 (60 Orte), Hessen-Darmstadt 126 (44 Orte), beide Mecklenburg 90 (40), Sachsen-Weimar 44 (17), Oldenburg 33 (16), Braunschweig 30 (13), Elsaß-Lothringen 69 (23), Preußen 2435 (796 Verlags orte), die übrigen Reichsländer 216 Zeitschriften (42 Verlagsorte). Die Gesammtzahl der Zeitschriften im Postdebit ist 4419 an 1432 Orten. Die Zahl der Verlagsorte betrug 1878 nur 1349, also 83 Orte weniger, denn Heuer; die Zahl der Blätter 4112, also 307 weniger. Bayern zählt 1881 16 Zeitschriften mit zwanglosem Erscheinen, 89 Vierteljahrs-, Monats- und Halbmonatsblätter, 123 Wochenblätter, 82 wöchentlich zweimal, 35 wöchentlich drei mal, 8 wöchentlich viermal, 135 sechsmal, 22 siebenmal und 5 noch öfter erscheinende Zeitungen, Summa 515. Von den 152 Verlags orten Bayerns haben 78 je ein Blatt, 26 je zwei Zeitschriften, 16 drei, 10 vier, 16 fünf bis zehn, 3 elf bis zwanzig, 2 bis dreißig Blätter, 1 Ort hat bis 80 Blätter. Letzteres ist München mit 76 Blättern (15 politische und 61 unpolitische), Augsburg liefert 26 (11 -j- 15), Nürnberg 30 (7 23), Regensburg 19 (3 -j- 16), Würzburg 20 (9 -s- 11), Speier 17 (9 -s- 8). (Allg. Ztg.) Personalnachrichtcn. Den Besitzern der R. Lechner'schen Universitäts-Buchhand lung in Wien, den Herren Will). Müller und Alfr.Werner, ist der Titel k. k. Hofbuchhäudler verliehen worden. Am 22. Juni starb in Folge eines Herzschlages, 50 Jahre alt, Herr Leop. v. Vangerow in Bremerhaven. Der Verstorbene hatte sich unter seinen Mitbürgern eine besondere Vertrauens stellung erworben, so daß er bis zu dem höchsten Ehrenamte der Gemeinde, bis zur Stelle des Vorstehers des Gemeinderaths emporstieg, die er 17 Jahre lang bekleidete; er war ein offener und ehrlicher Charakter, ein treuer Freund und allezeit zu Hilfe mit Rath und That bereit, wo man sich an ihn wandte.