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.V it, IS. Januar. Nichtamtlicher Theil. 239 selbstverständlichen Voraussetzungen ermangele, unter welchen der Gesetzgeber ausnahmsweise die Benutzung fremder veröffentlichter Schriften, sowohl in ihrer Totalität, wie auch zu einem relativ er heblichen Theile hat gestatten wollen. Es entzieht sich aber diese Annahme als eine wesentlich thatsiichliche der Nachprüfung in dieser Instanz. Die Revision hat daher verworfen werden müssen. Miscellen. Ueber Doppellieferungen. — Ich darf wohl behaupten, daß manchem Collegen die in neuerer Zeit bei Verlegern so gern angewendete Mode, Doppellieserungen herauszugeben, schon viele Stoßseufzer hervorgerusen hat. Noch vor kurzem hatte ich Ge legenheit, mit einem der ersten Leipziger Verleger, in dessen Verlag kürzlich eines der gangbarsten Prachtwerke complet erschienen und ein neues im Erscheinen begriffen, über diesen Gegenstand zu sprechen. Auf eine diesbezügliche Anfrage des Verlegers, ob ich Doppellieserungen für rathsam halte, verneinte ich dies und zwar nicht nur im Interesse des Sortimenters, sondern auch in dem des Verlegers. Ich gebe ja gern zu, daß letzterem mit der Ausgabe von Doppellieserungen unendlich viel Mühe abgcnommen wird und sich auch zudem viel Zeit und Geld erspart. Es ist dies aber auch der einzige stichhaltige Grund, der das System der Doppel- licferungen hervorgerufen hat. Man braucht nicht weit zu greisen, um beweisen zu können, daß der Hauptfactor, das bücherkaufende Publicum, mit dieser Manipulation durchaus nicht einverstanden ist; derjenige College, der eine größere ZahlKunden auf Lieferungs werke hat, wird tagtäglich von denselben Vorwürfe empfangen, weshalb man aus einmal von dem und dem Werk eine Doppel lieserung herausgegeben habe. Aus die höfliche Erwiderung, daß hieran nur der Verleger schuld wäre, bekommt man die ein fache Antwort: „das ist ja Ihre Sache, ich beziehe die Hefte von Ihnen und habe solche nicht bei Herrn N. N. bestellt, habe mit demselben auch nichts zu thun." Wie groß und tief eingewurzelt die Abneigung des Publikums gegen Doppellieferungen ist, geht am besten daraus hervor, daß selbst bei einem Werke wie Andree's Atlas, dessen kolossaler Erfolg ohne Gleichen dasteht, die bereits angekündigte Ausgabe einer Doppellieferung infolge zahlreicher Proteste unterbleiben mußte. — Ohne heute weiter auf diesen Gegenstand einzugehen, lasse ich nur noch einen bezüglichen Rechts fall folgen: Hr. N. N. bestellte bei einem Buchhandlungsreisenden 1 Exemplar des Meyer'schen Lexikons in 258 Heften ä 50 Ps. Nachdem Besteller 40 Hefte abgenommen hatte, wurden demselben von anderer Seite die Hefte etwas billiger angeboten, und da die fragliche Firma den einmal abgemachten Preis von SO Pf. ausrecht erhielt, die weitere Abnahme beanstandet. Die Firma wurde aus Abnahme klagbar, und konnte Besteller das Abonnement nicht be streiten, sondern machte nur den Einwand, er hätte das Werk in Liefe rungen L 50 Ps. bestellt, es wären ihm aber statt dessen späterhin Hefte zu 1 Mark geliefert worden. Die Firma wurde auch mit ihrer Klage auf Abnahme von Doppellieferungen zu 1 Mark seitens des Bestellers abgewiesen, obschon sie geltend machte, daß vom 3. Bande ab das Meyer'schc Lexikon nur in Doppellieferungen erschienen sei undVerklagter ja statt wöchentlich IHest alle 14Tage ein Doppelheft nehmen könne, der Verklagte jedoch zur Abnahme des Werkes in Heften von 50 Pf. verurtheilt. Es mußte dem Wortlaut der Bestellung gemäß erkannt werden. Alfr. Brcnnwald. Zei tungsstatistik. — Die „Preisliste der durch das kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin und die kaiserlichen Postanstalten des Deutschen Reichspostgebiets im Jahre 1881 zu beziehenden Zeitungen, Zeitschriften u. s. w.," sowie ein „Erster Nachtrag zur Zeitungspreis liste für das Jahr 1881" sind vor kurzem erschienen. Die Liste nennt 5169 Blätter in deutscher Sprache, von denen 4398 im Deutschen Reiche, 771 aber in fremden Ländern, und zwar 359 in deroesterreichisch-ungarischen Monarchie (212 in Wien, 11 in Pest), 268 in der Schweiz, 89 in Amerika (29 in New-Aork), 27 in Ruß land, 14 in Luxemburg, 5 in Frankreich, 3 in Italien, je 2 in Eng land und in Belgien, je 1 in den Niederlanden und in Rumänien erscheinen. Von den 4398 im Deutschen Reich erscheinenden Blättern kommen auf den preußischen Staat 2462 (aus Berlin 260, Frank furt a. M. 52, Cöln 21), aus das übrige Deutsche Reich 1936, und zwar aus Bayern 518 (München 75), das Königreich Sachsen 499 (Dresden 73, Leipzig 280), Württemberg 169 (Stuttgart 62), Elsaß-Lothringen 56 (Straßburg 29, Metz 5), Hamburg 49, Bremen 25, ans die übrigen deutschen Staaten (Hessen, Baden, Oldenburg, Mecklenburg, Braunschweig, die thüringischen Fürsten- thümer) 604. Die in deutscher Sprache veröffentlichten Blätter sind übrigens keineswegs lauter eigentliche Zeitungen, sondern zum guten Theil Zeitschriften des verschiedensten Inhalts. Außer den 5169 in deutscher Sprache erscheinenden Blättern (Zeitungen, Zeit schristen u. s. w.) gelangen im Jahre 1881 2605 Blätter in fremden Sprachen zum Vertrieb, und zwar in französischer Sprache 944 (hiervon erscheinen in Paris 567, in Straßburg 7, zu Mülhausen im Elsaß 2, zu Colmar im Elsaß 1, zu Altkirch im Elsaß 1, in Metz 6, in Berlin 5); in englischer Sprache 766 (davon 479 in Lon don), in italienischer 157 (davon 34 in Rom, 7 in Neapel, 16 in Florenz), in dänischer 153 (darunter 2 in Chicago), in schwedischer 122, in holländischer 88, in norwegischer 68, in polnischer 67, in russischer 55 (davon 36 in St. Petersburg, 9 in Moskau), in spanischer 42 (29in Madrid), inrumänischerül (17 in Bukarest), in ungarischer 26 (21 in Pest), in tschechischer 17 (13 in Prag), in vlämischer 8, in griechischer ebenfalls 8 (davon 4 in Athen, 2 in Konstantinopel), in portugiesischer 7 (6 in Lissabon), in wendischer 6 (4 davon in Bautzen), in hebräischer gleichfalls 6, in serbischer 5 (2 in Belgrad), in jtovenischer 5 jzu Laibach, Görz und Zara veröffentlicht), in litlhauischer 4, in bulgarischer 3, in kroatischer 3, in finnischer 3, in romanischer 2 (in Graubnnden zu Samaden und Disentis), in armenischer 2, in persischer 2 (in Konstantinopel und in Teheran), in türkischer ebenfalls 2 (zu Konstantinopel), in ruthenischer 1 (in Lemberg), in slovakischer 1 (zuThurocz Szent Marton), in lateinischer 1 (Lualecta suris xontltloli, achtmal jährlich in Paris erscheinend). (Allg. Zeitg.) Der englische Büchermarkt im Jahre 1880. — Dem „Publishers' Circular" zufolge erschienen im abgelaufenen Jahre 4293 neue Werke und 1415 neue Auflagen früherer Erzeugnisse. Von dieser Gesammtzahl kamen 708 neue Bücher und 267 neue Auflagen auf theologische Werke, 507 und 163 auf Schul-, elastische und philologische Werke, 564 und 155 auf Jugendschristen, 380 und 200 aus Romane und Novellen, 87 und 58 aus Gesetzes kunde und Jurisprudenz, 204 und 22 auf politische und Social- Oekonomie, Handel und Gewerbe, 211 und 74 auf Reisebeschrei bungen und geographische Werke, 132 und 55 ausPoesie und Drama, 353 auf Jahrbücher und periodische Schriften, 148 und 54 aus medicinische und chirurgische Werke, 80 und 86 auf schönwissen schaftliche Werke, und 271 und 82 aus vermischte Schriften, Bro schüren u. s. w. Im Jahre 1879 wurden 4294 neue Werke und 1540 neue Auflagen herausgegeben. Verbote. Ans Grund des Socialistengesetzes sind verboten: Lasialle, zur Arbeiterfrage. Rede bei der am 16. April 1863 in Leipzig abgehaltenen Arbeiterversammlung. 6. Ausl. Leipzig 1875, Röthing. s — verschiedene kleinere Aussätze. Chicago 1872, Ahrens. 33