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Erscheint außer Sonntag« täglich, — Bi» früh S Uhr eingehende Anzeigen kommen In der nächsten Nummer zur Ausnahme. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigknthum de» Bürsenverein» der Deutschen Buchhändler. 95. Leipzig, Donnerstag den 25. April. 1878. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir die Geschäftsordnung für die Buchhändlermesse zur Kenntniß, wie solche nach dem Beschlüsse der Cantate-Versammlung vom Jahre 1866 bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammen künfte anberaumt, spätestens am Freitag vor Cantate. 2) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittags 11 Uhr statt; wer bis 11 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen; unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geld buße von 3 Mark. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzufinden, derart daß womöglich noch vor dem Schluß der Versammlung sämmtliche Namen der Neugewählten, jedenfalls aber die Wahlen in den Vorstand proclamirt werden können. 3) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet; erst Montag nach Cantate, den 20. Mai beginnt das Abrechnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Die sämmtlichen Leipziger Herren Commissionäre wollen sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrech nung einfinden. 4) Jeder, welcher für Fremde abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Commissionär bescheinigt, beim Archivariat (während der Messe im Börsengebäude anwesend) einzureichen; davon wird das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere aber zu den Acten genommen. 5) Nur Börsenmitglieder sind berechtigt, Geschäfte ans der Börse zu besorgen. 6) Bei Meßzahlungen sind nur zulässig: Reichs-Goldmünzen, Reichs-Cassenscheine, sowie alle reichsumlauf fähige Noten. Berlin, Weimar und Leipzig, den 17. April 1878. Der Vorstand des Äörsenvereins der Deutschen ÄuchlMdter. Adolph Enslin. Hermann Böhlau. Theodor Einhorn. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C, Hinrichs'scheu Buchhandlung.) (* vor dem Titel Titelauflage, -j- — wird nur baar gegeben.) Boltz« in Gebiveiler. 8atlv, k. X., Mandlrarts d, Xrsisss Oisdsnlioksn. 1:40,000. 4 Llatt. 6Iirowolitti. Lol. * 12. — — Mandlrarts d, Lroiss» Lordaoli. 1:40,000. 4 ölatt. Otirornolitli. Lol, * 12. — Brücker in Hamburg. -j- koerstvr, 0., u. 8. Aanvlisr, der lrankmänuisvlis Oorrsspondont, Oootsvli—sozlisoir—kranrömsoii—spanisoli, 2,Xutl. 9.1>kx. 8. —. 75 Eostcnoble in Jena. f Gerstäcker, F., gesammelte Schriften. 254. Lfg. 8. -- 50 Deubner in Riga. kerAboluu, 0., ^bvslir Iexsu „Lin Mort ül>, dis durispi'lldsnr u. das suristisebe gtndinm dsr dsUSnvart". 8. * —- 60 Eigenborfin Nordhausen. 8prin8br, k., Msxvsissr in dsr vsSstariauisvüs» Literatur k, VeSS- tariausr u. dis ss vsrdsn volle», 16. * —- 60 Fünfundvierzigster Jahrgang. 224