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55, 6. März. Nichtamtlicher Theil. 915 saurer zu machen, sondern, daß er glaubt, im wohlverstandenen beiderseitigen Interesse zu handeln. Die Beispiele von Augsburg, Frankfurt und Nürnberg, welche früher auch Commissionsplätze waren, haben ja deutlich genug ge zeigt, wie vergeblich es ist, wenn einzelne Corporationen es versuchen, sich gegen den allgenieinen Zug der Verkehrserleichterung und Ver einfachung zu stemmen, um sich auf Kosten der Mehrheit einen größe ren und bequemeren Verdienst zu verschaffen. In unseren Tagen sind wir aus dem entgegengesetzten Punkt angekommen; wir reformiren und centralisiren in einer wahrhaft krankhaften Art auf allen Ge bieten und werfen dabei im Feuereifer des Gefechts Schlechtes und Gutes miteinander über den Haufen. Eine Zeit der vernünftigen Reaction wird nicht ausbleiben, wie sie z. B. schon gegenüber der rasenden Ueberproduction vergangener Jahre nicht ausgeblieben ist. — Einen Warnungs- und Merkstein aufzurichten mitten in dem wirbeln den Treiben der Reformer und mit sanftem, aber möglichst anhalten dem Nachdruck auf den verlassenen richtigen Weg hinzuweisen, dürfte wohl mit eines der Hauptmotive bei Gründung des Stuttgarter Verlegervereins gewesen sein; — hoffen wir, daß die beabsichtigte Wirkung nicht ausbleibt zum Nutzen der Sortimenter und Verleger! X. Misceüen. Leipzig, 4. März. Da der heurige erste sächsische Bußtag auf den 22. März fallen und also die an diesem Tage zu erwarten den Festlichkeiten zur Feier des kaiserlichen Geburtstags stören würde, so ist die Verlegung des Bußtags für diesmal auf den 5. April an geordnet worden. Rechtsfragen.!. — 2., Verleger und gleichzeitig Redacteur einer Fach-Zeitschrist, verlangt und erhält im Januar 1877 vom Ver leger 6. ein dreibändiges Werk, im Preise von ca. 25 M., zur Be sprechung in seiner Zeitschrift. Das betreffende Werk wird nun in der Zeitschrift von 8. im Laufe des Jahres 1877 nicht besprochen, so daß sich L. Anfang 1878 veranlaßt sieht, von 2. entweder eine endliche Besprechung, oder Rücksendung resp. Bezahlung des Werkes zu verlangen, da davon voraussichtlich bald eine 7. Auflage nöthig wird. 2. antwortet hierauf einfach nicht. — Es fragt sich nun: 1) Ist 2. verpflichtet, das zum Zwecke der Besprechung erbetene Werk innerhalb eines Jahres in seinem Blatte zu erwähnen, oder in welchem Zeitraum sollte dies geschehen? 2) Kann 0. Bezahlung resp. Remission eines erbetenen Recensionsexemplares verlangen, wenn eine Besprechung nach einem Jahre noch nicht erfolgt ist? — Ich glaube, daß diese Rechtsfrage von allgemeinem Interesse ist, namentlich da wohl hierüber buchhändlerische Usancen nicht existiren. 6. !ll. — II. Wenn die Sendung eines Verlegers nachweisbar unver sehrt und gut verpackt beim Commissionär abgegeben, und der Inhalt erst in dessen Local oder auf dem Wege zum Sortimenter beschädigt worden: wer hat dann den Schaden zu tragen, der Ver leger oder der Sortimenter, bez. dessen Commissionär? Ist der Ver leger verpflichtet, die ramponirten Werke umzutauschen, bez. zurück zunehmen und Betrag gutzuschreiben, und gilt nicht auch im Buch handel, wie bei den Kaufleuten, der Grundsatz: „Jede Sendung läuft für Rechnung und Gefahr des Empfängers"? U. A. w. g. Liefert der Verleger „dazu" in Commission? — Man cher speculative Sortimenter und ganz besonders die Herren in Berlin beziehen abgesetzte Artikel, die sie in Commission hatten, vor der Abrechnung im Falle eines höheren Rabatts rasch baar, — um den Verleger bei der Abrechnung mit der Remission aller in Commission empfangenen Novitäten beglücken zu können, d. h. um so einen, nach meiner und gewiß vieler Anderer Meinung unrecht mäßigen, wenigstens unmoralischen Vortheil zu genießen. — Wie kann dem abgeholfen werden? Stempelt man die baar gelie ferten Artikel und verweigert deren Rücknahme, so verstimmt man den Sortimenter. Liefert man dem alles remittirenden Sortimenter nichts mehr in Commission, so hat man den eigenen Schaden. — Was ist da zu thun? v. Als Zeichen der Zeit ohne jede weitere Illustration ist er- wähnenswerth, daß Hr. A. Matthesius in Thorn die Lieferung der Bücher rc. für die städtischen Schulen mit 28H'X> Rabatt erstanden hat. Zn den ältesten und bekanntesten Officinen der internationalen Literatur gehört die Universitätsdruckerei zu Oxford. Seit dem Jahre 1585 bestehend und unter Aufsicht eines von der Uni versität gewählten Delegirten-Ausschusses, zerfällt diese altberühmte Anstalt in zwei Abtheilungen, von denen die erstcre, die Uibts Uross, den Druck von Bibeln und Andachtsbüchern, die andere, die Okarsn- äcm Uress, die Herstellung wissenschaftlicher Druckerzeugnisse be wirkt. Die letztere Abtheilnng besitzt Typen für nicht weniger als 150 verschiedene Sprachen und Mundarten; aus ihren Pressen sind Werke in englischer, deutscher, sranzösischer, italienischer, spanischer, schwedischer, isländischer, anglo-sächsischer, polnischer, lateinischer, griechischer, hebräischer, syrischer, arabischer, persischer, hindostanischer, Sanskrit-, äthiopischer, chinesischer, türkischer, chaldäischer, malaischer und tahitischer Sprache hcrvorgegangen. Die von dem Delegirten- Ausschusse von Zeit zu Zeit ans Kosten der Universität herausgege- bcnen Schriften bilden eine stattliche Reihe von Originalwerken und Reproductionen älterer seltener Werke, welche unter der Bezeichnung der Olarsnäon-Ursss-Lorios in der gelehrten Welt verdientes An sehen genießt. (L,8bor'8 Nontblz- Oarstts cck UnZI. Intoraturs.) Curiosum. — Seit Anfang dieses Jahres stellt die bekannte Firma F. Didot L Co. in Paris ihre Facturen in Bin. ans und zwar so, daß sie gegen die frühem March,reise nur die Hälfte be rechnet. Schon zu Weihnachten v. I. wurden die im Verlage von F. Didot L Co. erschienenen Lacroix'schen Werke in der „Jllustrirten Zeitung" rc. mit 16 Bm. statt 32 M. angezeigt. Da an eine so be deutende Herabsetzung nicht zu glauben war, vermuthete Einsender schon damals, daß Bm. „Doppelmark" heißen sollte. Auf einer dem selben kürzlich zukommenden Factur fand nun diese Berechnung ohne alle weitere Notiz Anwendung, und eine Anfrage dieserhalb wurde dahin beantwortet: „1 Bm. sei 2 M. alte Währung". Das lautet nun erst recht unverständlich; es geht aber daraus hervor, daß die berühmte Firma F. Didot L Co. in Paris eine eigene Rech nungsmünze für sich allein und zwar die „Bismark" adoptirthat. Was wird unser Reichskanzler dazu sagen? 0. äs- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus de» Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur unt des Buchhandels willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung. Berichtigung. In dem Artikel „Ein Reform - Versuch" in Nr. 43 lese man S. 694, Sp. 1, Z. 18 von unten statt . . . Politik, die wir der schrankenlosen Gewerbefreiheil verdanken: „Politik, der wir die schrankenlose Gewerbe- sreiheit verdanken".