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ckt- 148, 30. JUNi. Nichtamtlicher Theil. er auch die längste Zeit gewirkt zu haben scheint. Doch finden sich dazwischen Drucke 1473 zu Padua und 1474 zu St. Urso. Er war einer der Ersten, welcher die Buchdruckerkunst in Italien einführte. Man kennt aus seiner Ossicin Werke über den Ackerbau, Grammatiken, rechtswissenschaftliche und kirchengeschichtliche Schriften; eine „Oram- matica Araevo-Iatina" vonConstantinLascaris, Vicenza, 2Z.Decbr. 1481 ist der späteste bekannte Druck von ihm. Zwei seiner Werke sind nicht frei vom Verdacht des Nachdrucks. (Panzer, sinn. t^p. — Stockmayer u. Reber, Beitr. zur Buchdruckergesch. S. 28.) 2) Adam d'Ambcrgau: Buchdrucker aus dem Ende des 15. Jahrh., vermuthlich aus Ammcrgau in Obcrbahern gebürtig. Auch sei» späterer Aufenthaltsort ist nicht bestimmt zu erweisen, er läßt sich nur aus den vorhandenen Drucken vermuthen; so kennt man eine Ausgabe des Virgil, gedruckt von „Adam" Venedig 1471, und „kioorovis orationos", gedruckt von „Adam d'Ambergau" gleichfalls in Venedig 1472; die Typen des Virgil sind aber verschieden von denen des Cicero, so daß es möglich ist, daß zu jener Zeit zwei ver schiedene Drucker dieses Namens in Venedig waren. Der Name Adam kommt außerdem noch mehrfach vor; ein „Magister Adamus" druckte 1470 „LuAustini Da-ti elegant-iao" in 4., ein „Petrus Ada mus Mantuanus" ist gleichfalls als Drucker bekannt, und ein „Adam Rost" als Drucker in Rom von 1471—75 vorkommend ist wahrscheinlich derselbe, der als „Adam de Rotwil" (auch „Aleman- nus") um 1482 in Aquila die ersten Druckwerke dieses Ortes lie ferte: „Vits cko Rlntarobo, trackuots per Lapt. Llessunckro ckaeo- nstto cke Riete", 334 LI. bolle, und „ckaeobi cke Laugio tractatus cke oensnris et poenis eeotesiastiois", Rollo. 3) Alakraw: Johann A., namhafter Buchdrucker, der durch die aus seinerPrcsse in den Jahren 1482 — 1482 hervorgegangenen Bücher bekannt ist; nach damaliger Sitte zog er, seine Kunst aus übend, von Ort zu Ort, druckte zuerst 1482 in Passau mit Conrad Stapel zusammen das „Lpeenluna inannale saeeräotura" desAugu- stinermönchs Hermann Schilditz und das „InteirvAatoriuin seu oon- tsssionals" des Bartholomäus von Chaymis; 1484 druckte er allein in Winterberg in Böhmen die Folioansgabe von „Liberia HInAnl 8nwwa cke lllaelurristia," und das „Inder 8ollloguioruw" des heil. Augustinus in 4. Nach Passau zurückgekehrt, lieferte er 1485 eine mit Pflanzenabbildungcn in Holzschnitt gezierte 4.-Ansgabe des „Uerbarlns", der Mainzer Ausgabe von 1484 nachgebildet, und druckte noch bis zum 1.1482 in Passau Verschiedenes von geringerer Bedeutung. Miscellen. Unter der Aufschrift „Privat-Wohlthätigkcitsanstalten des Herrn Eduard von Hallbergcr in Stuttgart" bringt das Journal für Bnchdrnckcrkunst folgende Mittheilung: „In dem großen Hallberger'schen Etablissement zu Stuttgart besteht schon seit längerer Zeit eine Arbciterküchc, welche Geschästsangchörigen gegen sehr billige Zahlung reichliche und gesunde Nahrung gewährt. Z» dieser philanthropischen Einrichtung, die neuerdings mehrfach ausgedehnten Geschäften von wohlwollenden Chefs beigegeben worden ist, hat Hr. von Hallbergcr im vorigen Monat zwei neue hinzu- gesügt, welche volle Anerkennung und, wo thunlich, Nachahmung verdienen. Die erste ist eine Herberge für ledige weibliche Geschästsangehörige, ans einem eigenen Haus mit zwei Schlaf sälen in je 5 Abtheilungen und 19 Betten (zusammen also 38 Betten) und einem Wohn- und Auscnthaltssaal bestehend. Die Mädchen haben in dieser unter der Aufsicht einer Hausmutter stehenden Her berge nur 5 kr. pro Tag oder I Mark pro Woche zu zahlen. Die zweite Einrichtung ist die Anstellung eines Geschästsarztes, welcher allen Geschästsangehörige», die in einem sehr ausgedehnten Stadtbezirk und der Vorstadt Berg wohnen, als innerlicher Arzt, S303 Chirurg und Geburtshelfer unentgeltliche ärztliche Hilfe zu leisten hat, und zwar, sobald ein Besuch des Arztes seitens des Kranken nicht möglich ist, in der Wohnung des letzteren. Zugleich ist mit der Bezirksapotheke ein Abkommen getroffen wegen billigerer Lieferung der Arzneien, die von der Geschästscasse bezahlt und je nach den Ver hältnissen des Kranken von diesem wieder eingezogen oder ihm er lassen werden. Der Arzt wird zum Theil aus der gestifteten Haus- casse, zum Theil aus der Geschästscasse honorirt. — Die Thatsachen sprechen so sehr für sich selbst, daß kein Commentar ihnen noch etwas beiznfügen vermöchte." An den Berlagsbnchhandel. — Der Sortimentsbuch handel hat von dem Vorhaben des Hrn. Alfred Lorentz, einen Katalog sämmtlichcr Bücher herauszugeben, die 1) in einen andern Verlag übergingen, 2) die vergriffen sind, und die 3) im Selbstver lag ohne Nennung der Debit-Verlagsbuchhandlung erschienen, gewiß mit besonderem Interesse Kenntniß genommen und sieht dem Er scheinen dieses Kataloges, der eine sehr empfindliche Lücke in den bibliographischen Hilfsmitteln des Sortimenters auszufüllen be stimmt ist, mit Verlangen entgegen. So anerkennenswerth aber auch der Muth von Hrn. Lorentz ist, vor den großen Schwierigkeiten eines derartigen Unternehmens nicht zurückzuschrccken, so könnte ihm dessen Ausführung, auch nur in einigermaßen genügender Weise, ohne die allgemeine willige Unterstützung des Verlagsbuchhandels doch nim mermehr gelingen und wir wollen daher nicht unterlassen, die Bitte von Hrn. Lorentz um genaue Mittheilung aller einschlagen den Notizen (Börsenbl. vom 12. u. 16. Juni) auch an dieser Stelle auss angelegentlichste zu unterstützen. Allgemeiner Postverein. — Der Reichskanzler hat un term 20. Juni die nachstehende Bekanntmachung erlassen: „Kraft des am 9. October 1874 zu Bern abgeschlossenen allgemeinen Post- vcreinsvertrages ist das Porto für den Verkehr mit sämmtlichen Ländern Europas, ferner mit dem asiatischen Rußland, der asiatischen Türkei, mit Aegypten, Nubien, dem Sudan, Algerien und Marokko, sowie mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf folgende Einheitssätze normirt worden: 1) frankirte Briefe: 20 Pfennig für je 15 Gramm; 2) Postkarten: 10 Pfennig für jedes Stück; 3) unfrankirte Briefe: 40 Pfennig für je 15 Gramm; 4) Drucksachen, Waarenproben, Geschäftspapiere: 5 Pfennig für je 50 Gramm. DiesePortosätzc treten vom 1.Juli 1875 ab in An- wendung, ausgenommen jedoch den Verkehr mit Frankreich und Algerien, bezüglich dessen es für das Halbjahr bis zum Ende De- cember 1875 noch bei den bisherigen Portosätzcn verbleibt. — Im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn, Luxemburg und Helgo land werden die bisherigen mäßigeren Taxen, insbesondere von 10 Pfennig für frankirte Briese, 5 Pfennig für Postkarten, 3 Pfennig für Drucksachen auch ferner bcibehalten." Aus dem Reichs-Postwesen. — Vom 1. Juli ab beträgt im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn die Taxe für Drucksachen: bis 50 Gramm 3 Pf., über 50—250 Gramm 10 Pf., über 250—500 Gramm 20 Pf., und über 500—1000 Gramm 30 Pf. lb Abgesehen von den gewöhnlichen Mliheilungen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunsk — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkuude - Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Ausnahme und angemessene Honorirnng. 308»