Volltext Seite (XML)
. Adum, CH., ». F. 2. Kcmpf, Procent-, Zins- u. Mnnz-Tabcllen zur schnellen u. leichten Aufstellung der Kreis-, Connnunal-, Kirchen- n. Brandsteuer Heblisten, sowie zur Zinsenberechng. u. Umrechng. verschiedener Geldwährgn. Lex.-8. * 1 geb. * 11/3 Flitzbogen. 1. Jahrg. 1874. (52 Nrn.) Nr. 1. gr. 4. Vierteljährlich * Weiß, W., Kinder-Conversations-Lexikon. 5. Ausl. 4. Hst. gr. 8. Vs i.Schmcllcr, I. A., bayerisches Wörterbuch. 2. Ausg. bearb. v. G. K. Froinmann, 10. Lsg. Lex-8. * 24 NF «. Wickede, I. b., Geschichte der Kriege Frankreichs gegen Deutschland in den letzten 2 Jahrhunderten. 8 Bde. gr. 8. 5 ^ >. Meyn'S, L., schleswig-holsteinisches landwirthschaftl. Taschenbuch auf d. I. 1875. 15. Jahrg. gr. 16. Geb. * N das Thierleben in der Travemünder Bucht, gr. 8. 10032 10033 10034 Len;, L * V, ^ Jütting, W. N., Fibel od. Lehr- u. Lesebuch f. das erste Schuljahr. 4. Ausl. gr. 8. * 51/« NF Kuyner'S, I. G., Naturlehrc. Hrsg. v. C. Schröder. 1. Thl. gr. 8. *16 NF Sammelmappe, pädagogische. Vorträge n. Abhandlgn. s. Erziehg. u. Ilnterricht. I. Reihe. 1. Hst. gr. 8. * ^ 10035.-s-Wie besteht man in Preußen die Mittelschulprüfung u. das Rec- torats-Examen? od.: die Zeiten sind nicht mehr, wo Bertha spann! 8. ** ^ 10036. Haselmahcr, I. E., Uebungen in der deutschen Sprache u. Wortlehre in Verbindung m. den Grundzügen der Satzlehre, gr. 8. * U V 10038. Held, O., Katechismus-Fragen. 8. 10039. Ochlwein, K., d. Kindes erstes Buch. gr. 8. * 42/g NF 10040. — psychologische Grundlage u. Gebrauchsanweisung zu „des Kindes erstes Buch", gr. 8. * Vs 1i,6(i. v. '< !. Vurreutr-rpp. 6. 66. 3. Ar. 8. * 1 ^ 14 NF 10042. FrcunV'S Schüler-Bibliothek. 1. Abth. Präparationen zu den griech.n. röm. Schulklassikern. Präparation zu 4'enophon's Auabasis. 2. Hst. 6. Aust. 16. * Vs ^ 10043. lilllttvi' s. recl. v. 0. 6Itvrb. 9.66. 5. Ar. 8. * 10044. Presse, deutsche landwirthschaftliche. Red.: Haushofer. 1. Jahrg. 1874/75. (104 Nrn.) Nr. 1. Fol. Vierteljährlich * 1U ^ 10045. Mann, A., die Competeuzen der Lehrer-Collegien der höheren Un terrichts-Anstalten in Preußen, gr. 8. * ^ ^ Nichtamtlicher Theil. Zu der Frage von de» i» Leipzig abhanden kommenden Bcischliisscn. In Nr. 212 d. Bl. wird die Frage angeregt: wer in, Wege Rechtens sür den Schaden in Anspruch zu nehmen sei, welcher dem Verleger durch das Abhandenkommen einer Sendung erwächst, die derselbe aus Verlangen durch Vermittelung seines Commissionärs an den des Bestellers expcdirt hat und die zwar richtig bei dem ersteren eingegangen und von ihm an den letzteren übergeben ist, dieser aber nicht erhalten haben will und dem Besteller auch nicht zugegan gen ist. - Im Rechtswege ist da schwerlich etwas zu erreichen; wird dcr Besteller verklagt, so muß ihm dcr Empfang dcr Sendung bewie sen werden, was nur durch das Zeugnis; seines Commissionärs ge schehen kann; derselbe leugnet aber den Empfang des Beischlusses und wird das „llo lAnorantia." nöthigcnsalls beeidigen; deshalb nützt auch eine Klage gegen den Com Missionar des Bestellers nichts; ebensowenig die gegen de» eigenen Cominissionär, da die ser das Packet a» des Bestellers Commissivnär bcsördcrt zu haben be hauptet und auch dies nöthigcnfalls — „cks crockukitato" — beeidi gen kann. Es soll nun nicht geleugnet werden, daß die Fälle in Leip zig abhanden kommender, geradezu dort verschwindender Pallete nicht vereinzelt dastehen ; in gewissen Perioden mehren sich die Fälle sogar und da wirklich meist nur Pallete mit werthvollcn Werken abhanden kommen, so ist es erlaubt, daraus gewisse Schlüsse zu ziehen. Trotzdem dürfte eine Statistik der verloren gehenden Beischlüsse, welche das Vcrhältniß der letzteren zu der Zahl dcr durch die Leip ziger Commissionärc überhaupt beförderten Beschlüsse klarlegt, zei gen, daß die Zahl der verloren gehenden Pallete nur eine sehr unbedeutende ist und zu den Verlusten gehört, welche bei jeder geschäft lichen Einrichtung — menschlich unvermeidlich sind. Dcr Möglichkeiten, wie ein bei dem Cominissionär eines Verle gers richtig cingcgangcnes Packet in Leipzig verloren gehen kann, sind verschiedene; cs kann bei dem Cominissionär des Verlegers, kann aus dem Wege zum Kommissionär des Bestellers und kann bei dem letzteren verloren gegangen sein. Das Ouittnngssystem sür Pallete unter den Leipziger Com- missionärcn cinzusühren, ist nicht zu befürworten; das schon zeitrau bende und höchst beschwerliche Befördern dcr Bcischlüsse würde da durch in einer sehr hemmenden, die Beförderung verzögernden Weise gestört; das Spoliircn von Bcischlüsse», über das wir auch schon Klagen hörten, würde selbst durch das lästige und kaum mögliche Qnittnngssystcm auch nicht unmöglich gemacht. So ärgerlich auch dcr Verlust ist, welchen dcr Einzelne schuld los durch das Abhandenkommen eines von ihm ordnungsmäßig ex- pedirten Werkes erleidet, so wird ihm doch nichts übrig bleiben, als solchen zu den Unkosten zu schlagen, welche dcr Einzelne für die ihm in hohem Maße zu gute kommenden geschäftlichen Einrichtungen des Verkehrs über einen Ce» tralp unkt zu tragen hat. Ob jemals eine, wohl von dcr Billigkeit dictirte allgemeine Ver einbarung dahin zu Stande kommen wird, daß der Cominissionär des Absenders und der des Empfängers eines verloren gegangenen Bci- schlusscs, welcher notorisch bei ersterem cingctrosfen ist, den dem Absender erwachsenen Schaden zu gleichen Theilcn zu tragen haben — ist kaum anznnehme». — . —