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krlcheint Litßer EonntLg» täglich. — Bt» Biirscutlatt Beiträgt für da» Börsenblatt sind an die für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des B'ärscnvrreinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Dienstag den 31. März. Amtlicher Theil. die Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermesse soll eine am 3. Mai beginnende und am 9. Mai endende Ausstellung von neuen Dächern, Mulikalien und Kunst suchen im nntern, links vom Eingang belegencu Saale des Börsengebäudes stattfinde». Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 8. I. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalicn- und Kunsthandels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläuterungswcise fügen wir hinzu, dag bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch anderweitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Be finden zurückzuweisen. Dagegen ist cs erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen >c.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und boc.r geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen find zu adrcssiren: an die Ausstellungscomniission in der Buchhändler-Börse. 8. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo beizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen auzugeben sind. 8. 3. Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht bemerkt sein. Hierher gehörige Anfragen »ach den ihm vom Aussteller eingefandten Notizen zu beantworten, ist der von uns niit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. ß. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 9. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. 8. 5. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werde». 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermesse Herrn Carl Wilsferodt von uns übertragen worden, und sind die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 18. April an die oben angegebene Adresse einzusenden. Umfangreiche Gegenstände sind niit annähernder Angabe des Flächenraumes, welcher beansprucht wird, vorher anzumelden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 18. März 1874. Der Vorstand des Üörsenvereins der Deutschen ÜuchiMdler. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Etmmdvierztgster Jahrgang. 185