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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis Abends 7 Uhr eingehende Anzei- gen kommen Inder zweilnächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für da- Börsenblatt find an die Redaktion. — Anzei. gen aber an dteEzpeditlon desselben zu senden. liir den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des BörsenvereinS der Deutschen Buchhänvler. HL 104. Leipzig, Donnerstag den 7. Mai. 1868. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Die in der vorigen Oster-Messe bestimmte Geschäfts-Ordnung während der Buchhändlermesse hat sich vollständig bewährt, und haben wir beschlossen, daß dieselbe auch während der diesjährigen Buchhändlcrmesse in nah stehender Weise maßgebend sein soll: 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermcß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammenkünfte anberaumt, in Leipzig spätestens am Donnerstag vor Cantate, Vormittag. 2) Die Mitglieder des Rechnungs-Ausschusses haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß ihre Berathnngen am Freitag vor Cantate, Vormittag, die Mitglieder der übrigen Ausschüsse, daß ihre Zusammenkünfte am Sonnabend vor Cantate, Vormittag, ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börsen-Archivariats desfallsige besondere Einladungen mindestens 14 Tage vorher ergehen und haben die Ausschußmitglieder, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Börsen-Archivariat einznreichen. 3) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag '/r9 Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen. Unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geldbuße von 1 Thalcr. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzu finden, derart daß vor Schluß der Versammlung wenn möglich die Namen der Neugewähltcn, mindestens der Name des neugewählten Vorstandsmitgliedes und seines Stellvertreters proclamirt werden kann. 4) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nichl geöffnet, erst Montag nach Cantate, den 1t. Mai beginnt das Abrcchnungsgcschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittag 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichcn Leipziger Kommissionäre sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung einzufinden. Die auswärtigen Sortimentshandlungen werden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingewiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslisten, genau bis zu den ihnen von ihren Com- missionären bczcichneten Tagen besorgt zu sein, um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für fremde Firmen abrcchncn und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Commissionär be scheinigt beim Archivar (während der Messe im Börsengebäudc anwesend) einznreichen, von denen das eine Exemplar abge- stempclt zurückgcgeben, das andere zu den Acten genommen wird. 6) Nur Börsenmitglicder sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 7) Bei den Mcßzahlungen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassenan- weisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben. Berlin, Gotha und Leipzig, den 17. März 1868. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. 182 Fünfuoddreißigster Jahrgang.