Volltext Seite (XML)
I ncvnvcnicnzcn verbunden wäre (<i u. o), und davon trifft das eine Jahr (s) mit unscrm jetzigen Abrech- nungstcrmin zusammen. Und doch ist eine vollständige Firirung nicht gelungen, denn die neuen Termine schwanken vom 17. bitz28. Mai! Sehen wir nun zum Schluffe noch zu, welche Zeit zur bes seren „Bcackerung des Absatzfeldes" der Sortimenter durch die neue Einrichtung unserem seitherigen Modus gegenüber gewin nen würde. Gegenwärtig beginnt der Abrcchnnngstermin 3 Wochen vor Pfingsten. Derselbe würde also nach dem Vorschläge der Com missions-Minorität hinausgecückt werden in 38 Jahren: 8mal um 1 Woche (o) Ikmal um 2 Wochen (s) llmal um 4 Wochen (b) 2mal um 5 Wochen (<l) Imal um gar nichts (o) was durchschnittlich eine Verschiebung um 14^/^ Ar beitstage (die Sonntage abgerechnet) jährlich ergibt. Ob cs einen nur einigermaßen erheblichen Unterschied in den Absatz- Resultaten herbeiführen kann, wenn diese 14^/^ von Meß- gcschäften freien Arbeitstage in den Februar, oder in den März, oder in den April fallen, und ob es der Mühe wcrth ist, deshalb so lief in mannigfache Verhältnisse einschneidende Ver änderungen zu treffen, überlaffe ich dem Urtheii Anderer, da es mir nur darum zrz thun war, zu einer richtigen Würdigung der Sache die rechte Unterlage zu bieten. Es schien mir dies um so nothwendiger zu sein, als der Bericht der Commissions-Minori tät die Rücksichtnahme auf das Pfingstfest und die Leipziger Com- missionäre ganz besonders betont, diese Rücksicht aber in der That nicht obgewaltet zu haben scheint. —t. Post und Buchhandel. Häufige Erfahrungen in der letzten Zeit aus der Concurrcnz der Post mit dem Buchhandel haben mich veranlaßt, diese zu ver öffentlichen, damit die drohende Gefahr allgemein erkannt werde. Wirksame Maßregeln dagegen erfordern ein einigeres Zusam menwirken, als unter jetzigen Verhältnissen zu erwarten ist, zu mal unsere Concurrcnz diesen Vorzug der Einheit, der sic ledig lich den auf buchhändlcrischem Gebiete errungenen Vorthcil zu danken hat, schon besitzt. Der für uns hier wichtige Art. 11. des dcutsch-ocstcrrcichischen Postvereinsvertrags vom 18. August 1860 lautet: ,,Die sämmtlichcn zum Deutschen Postvereinc ge hörigen Staatsgebiete stellen bezüglich der Bricfpost für die Vcr- cins-Corrcspondenz und Zeitungs-Spedition Ein unge- theiltcs Pvstgebiet dar. — Infolge dessen wird diese Corrcspon- dcnz und Zeitungs-Spedition, ohne Rücksicht auf die Tcrritorial- grenzcn, einzig mit den verabredeten gemeinschaftlichen Porto- taxcn belegt." Der fast ausschließliche Debit der politischen Zeitungen ist bei der Post schon so eingebürgert und ebenso dem Buchhandel entfremdet, daß eine Wiedergewinnung dieses verlorenen Ter rains erst denkbar ist, wenn das in neuerer Zeit angegriffene Ge biet, das dem größten Theile nach noch in unscrm Besitze, voll ständig gesichert ist. In höchst spcculativcr Weise haben nämlich dicscAnstaltcn mit dcrZcit die ganze periodisch crscheincndcJour- nalliteratur in das Bereich ihrer Thäligkeit gezogen und bereits den Uebergang zu den in Lieferungen erscheinenden Büchern un gebahnt. ') *) Laut amtlichem Zeitungskatalog können die Toufsainl-Langen- schcidOschcn Unterrichtsbriefe auch durch die Post bezogen werden. Die Concurrcnz der Post mit dem Buchhandel hatte bisher für das Publicum nur den einen Vorzug der schnelleren Liefe rung, während der Buchhandel nur in einzelnen Fällen hierin nicht nachsteht.*) Hingegen hat dieser die kostenfreie Besor gung bis ins Haus und den ein- unP mehrjährigen Credit für sich, der wiederum für den Bemittelten kein Acquivalcnt ist. In neuerer Zeit gewinnt die Post nun aber noch einen neuen Vor theil, der zugleich einen der Grundpfeiler des deutschen Buchhan dels erschüttert, und zwar lediglich durch die unerklärliche Hand lungsweise einiger Journalverlcger, die, im guten Sinne aufge faßt, entweder gänzlich unbekannt mit dem Verfahren der Post sein müssen, oder, im üblen, gerade aus diesem hervorgerufenen Concurrenzmittel größeren Nutzen zu ziehen gedenken. Wie bis her üblich war, gewähren einzelne Verleger dieser Anstalt beim Bezüge ihrer Journale nicht mehr 20 Proc. vom Ladenpreise, sondern liefern diese, vielleicht aus reiner Consequenz, in Fällen, wo der Buchhandel einen höheren Rabatt als 25 Proc. genießt, ebenfalls billiger. Da dicPost nun Ladenpreise nicht kennt, son dern nur Einkaufspreise, so läßt sie in sehr lobenswerther Weise diesen unverdienten Ertravortheil dem Publicum zugute kom men, indem sie sich mit dem festgesetzten Aufschläge von 25 Proc. Speditionsgcbühr begnügt. **) Durch dies uneigennützige Verfahren ist dem Buchhandel die Lieferung solcher Journale zum Ladenpreise nur noch mit der Gefahr möglich, der Ilcbcrvorthcilung von Seiten des Publicums angeklagt zu werden. Dieser erst im Entstehen begriffene Miß brauch der alten buchhändlerischcn Usance durch die Verleger muß bei Zeiten mit allen zu Gebote stehenden Mitteln bekämpft wer den. Zunächst ist es dabei wichtig, zu wissen, bei welchen Journa len und von welchen Verlegern die Post in den Stand gesetzt ist, billigere Preise als der Buchhandel zu stellen. Nach meiner Er fahrung sind es folgende: Preis imBuchh. bei der Post Das Ausland (Cotta) 9-/?10N-s9^ 6N-s Das Buch der Welt (Hoffmann) . . 4 - — - 3 - 13(4- Die Erheiterungen (Verl. d. Erh.) . . 4 - — - 3 - 20 - Die Monatsschrift für Pomologie (Eb ner L Scubert) . . . . . . . 2 - 15 - 2 - 9 - Das Schulblatt für die Provinz Bran denburg (Wiegandt L Grieben) . . 1 - 25 - 1 - 15 - Die Entomol. Zeitung (Mittler ckSohn) 3 - — - 2-15 - Die Streffleur'schcMilitairztg.(Gcrold) 9 - 10 - 6- — - Es wäre wünschenswert!), daß dies Vcrzeichniß durch Veröffent lichung der einzelnen Fälle möglichst vervollständigt würde. Die zuletzt genannten beiden Zeitschriften werden von den betreffenden Handlungen nur commissionsweisc debitier, es geht also die Preisbestimmung nicht von ihnen aus; der Buchhandel sollte sich aber mit dem Vertriebe zu einem höheren Preise als die Post gar nicht befassen, wenn er anders seine Mitglieder nicht aufs Glatteis führen will. So lange das Publicum noch an La denpreis und portofreie Lieferung des Buchhandels glaubt, muß ihm die verschiedene Preisangabe auf jeder Nummer wirklich räth- selhaft sein, und es ist in der That schwer, wenn man von dem *) Die gleichzeitige Ausgabe der Jllustr- Zeitung, der Garten laube, des Fainilien-Journals und einiger anderer wöchentlich erscheinen den Zeitschriften macht cs dem Buchhandel möglich, dieselben ebenso rasch als die Post zu liefern; es ist also von Seiten der übrigen Jour nalverleger nur ein Anschluß nöthig. ") Art. -lö. des erwähnten Postvereinsvertrags: ,,Für nicht poli tische Zeitungen und Journale betragt die Speditionsgebühr durchweg und ohne Beschränkung auf ein Minimum oder Maximum 25 Proc. des Nettopreises, zu welchem die absendcnde Postanstalt die Zeitschrift von dem Verleger bezieht."