Volltext Seite (XML)
336 Auch darin geben wir dem Einsender recht, wenn er die ganz besonder» Nachtheile hervorhebt, die der Bezug der obengenannten Volksbibliothek deutscher Elassiker über Leipzig mit sich bringt. — Scheint doch dieses Unternehmen ganz eigentlich die Bestimmung zu haben, um den süddeutschen Buchhandel zu zwingen, sür die C. B. die Spesen der Remittenden zu tragen.— Ob aber gerade diese Handlungs weise besonders löblich erscheint, mag sich jeder selbst beantworten, wenn erwägt wird, daß die ersten Bande dieses Werkes im alten Zahre, zu einer Zeit, wo noch von dem Anspruch der C- B. keine Rede war, versendet wurden, wo man Seitens der C.B. dringend beste Ver wendung beanspruchte und nachdem diese der Sortimentshandel dem Unternehmen in vollem Maße angcdeihen ließ, kommt hinterher die E. Erklärung, der sie rückwirkende Kraft auf eben dieses Unternehmen verleiht, so daß allen denjenigen Handlungen, die sich nicht unter das Joch des Francaturzwanges beugen wollen, auch diese Bibliothek nur über Leipzig, natürlich für 4 Sgr. statt 12 kr. pr. Bdchn. geliefert wird; ja die C- B. geht so weit, daß sie den bezeichneten Sortimen tern den Baarbezug über Stuttgart abschneidet und sie auf Leipzig verweist, trotz dem, daß bei Baarbezug von Remittenden keine Rede sein kann. Wenn wir nun dem Einsender des in Rede stehenden Aufsatzes vollkommen darin beipflichten, was er über die Nachtheile sagt, die die C. B. so schonungslos altern und jüngecn Geschäftsfreunden sogar mit Selbstopfern auferlegt, so wird er es uns zu gut halten, wenn wir ihn auf einen Umstand aufmerksam machen, den ec ganz außer Anschlag läßt und der uns fast wichtiger als ein paar Thaler mehr oder weniger jährlichen Gewinnes zu sein scheint. — Es ist der kleine Punkt von Pflichtgefühl und Ehre! Die Schweizer — die Augsburger — Frankfurter — Nürn berger und mit ihnen so manche andere Buchhandlungen, haben es laut und öffentlich erklärt, sich dem von Stuttgart beantragten Fran- raturzwange unter keiner Bedingung zu fügen. Wollten die Schweizer ihr Wort in Ehren halten, was konnten sie anders thun, als was sie als Ehrenmänner C. gegenüber gethan haben und wir zweifeln nicht, daß sie, trotz des Einsenders Berech nungen, dabei beharren werden. Aber mit gerechter Entrüstung müssen wir die Beschuldigung zurückweisen, daß sonst alle Buchhand lungen des süddeutschen Vereins in die C.sche Zwangsjacke ge krochen sind. — Von den Nürnberger» ist es uns bekannt, daß sie, mit Ausnahme Eines Apostaten, eben so ehrenhaft als die Schweizer verfahren sind. — Wie sich die Augsburger Herren verhalten werden, wissen wir zwar nicht, nur das ist in dem E.schen Circular gesagt, Laß sie für Augsburg ihre Commandite als Eommisstonair beibehal ten würde. Auch der Frankfurter Verfahren und das der übrigen Gegner des Princips der Francatur nach Stuttgart ist uns bis clsto noch unbekannt, wohl aber können wir uns denken, daß manche durch Concurcenz gedrängt und durch andere Bewilligungen Seitens der E.schen Buchhandlung aufgemuntert, sich entschlossen haben, gegen ihre Ueberzeugung zu handeln. Die Sache hat aber noch eine andere Seite. — Die C.sche Buchhandlung ist Mitglied des süddeutschen Buchhändlervereins. Als solches hat sie sich verpflichtet, die Statuten des Vereins aufrecht W erhalten! — §. 4. derselben besagt: „Sie (die Mitglieder) sind dagegen zur Beobachtung der gesammten Statuten, so wie der statutenmäßigen Ent scheide der Veceinsorgane (Generalversammlung) ver pflichtet." Die letzte Generalversammlung vom Juni 1852 in Frankfurt aber hat beschlossen, daß eine Aenderung der bisherigen Verkehrs- sormen nur dann eintreten soll, wenn sich der süddeutsche Gesammt- buchhandel durch Stimmenmehrheit für die Stuttgarter Anträge entscheiden würde.— Mit 159Stimmen gegen 75 wurden diese ab- sM 27 gelehnt; dennoch hat die C. B. im Widerspruch mit den eingegan- genen Verpflichtungen zum Verein, in eigener Machtvollkommenheit beschlossen und ausgeführt, für sich allein eine Art Awangsweg zu beschreiten, um für sich allein die Francatur der Remittenden zu er langen! — Wir sehen ab von der hieraus zu folgernden Moral. — Wenn aber das Gleiche von jedem größeren Verleger begehrt würde, wenn es z. B. von Manz in Regensburg, den so manche Handlungen in katholischen Wirkungskreisen noch nothwendigec als die C. B. brauchen, wenn es von den Enke in Erlangen rc- verlangt würde, wenn dieser Praxis auch nach und nach die kleineren Ver leger, und sie haben eben so viel Recht dazu als die E- B., hul digen wollten, welche Verwirrung würde daraus entstehen, wie würde es um den ohnehin so gedrückten Sortimentshandel stehen und wie könnte derselbe die sich immer chöher schraubenden Spesen ertragen? Aber einen neuen Fingerzeig muß die Handlungsweise der E. B-, (bei der keine Rede mehr sein kann von Spesenminderung, Sicherheit und Schnelligkeit in der Expedition und wie alle die goldnen Köder der Stuttgarter Herren geheißen haben mögen) dem gesammten süd deutschen Buchhandel liefern, darüber, was von den meisten Verle gern in Stuttgart angestrebt wurde: „Entlastung von den eigenen Spesen und Ausdcängen derselben dem übrigen süddeutschen und namentlich dem Sortimentsbuchhandel war deren Losung, der sich fast alle Stuttgarter Commissionaire und Sortimenter freudig an- schlosien, weil sie dabei ihr Pfeifchen im Rohre vortheil- haft schneiden konnten*)." Wahrlich, wem jetzt noch nicht die Augen aufgehen, der will nicht sehen, oder ist blind geboren. *) — Soll hierzu das C.sche Verfahren den Ändern den Weg bahnen? — ! Zur Notiz für die Herren Verleger außerhalb Oesterreich. Viele Herren Verleger senden fortwährend noch alle neuen Wecke an die österreich. Handlungen, ohne deren Bitten (besonders der Provinzial-Handlungen) zu beachten, die Einsendung aller der gleichen Werke zu unterlassen, die voraussichtlich von den k- k. Be hörden zum Debit nicht zugelassen werden können. In diese Kate gorie gehören vorzüglich alle Schriften, die sowohl in politischer, wie religiöser Hinsicht, offen oder direct gegen die Interessen Oesterreichs gerichtet sind, was also unschwer zu beurtheilen ist. — Biele der Herren Verleger, die nie in Ocstreich waren, oder denen doch die jetzi gen Aufsichtsverhältnisse des literarischen Handels in Oesterreich unbe kannt sind, mögen aus nachstehender kurzer Beschreibung solche erken nen lernen. Alle Bücher-Eolli werden zuerst auf den Mauthämtern geöffnet und genau durchsucht, ob solche nichts außer Büchern rc. ent halten, dann wird Alles wieder zusammengepackt, emballirt, uni- schnürt, mit Plombe versehen und so auf das Polizei-Bureau (Revi sions-Amt) gebracht. Hier wird neuerdings das Eollo, wie dessen sämmtliche Beischlüsse, geöffnet, der Inhalt Letzterer genau mit den dazu gehörigen Facturen von den Beamten verglichen, und jedes Buch, dessen Inhalt zweifelhaft erscheint, einstweilen zu weitern Be- schließungcn höherer Beamten zurückgelegt. Nach beendigter Revi sion werden sämmtliche Facturen >— in ein dazu eingerichtetes Pro tokoll ,— speciell copirl, und somit weiß die Behörde jederzeit genau, welche Bücher und in wie viel Ex. solche, jede Handlung empfing- Die Herren Verleger mögen daraus entnehmen, daß in Oester reich nur das in den Handel kommen kann, was unbeanstandet von der Behörde bleibt und künftig pro Wovitsls-Sendungen darnach bemessen. 10.