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Erscheint jeden DinStag u. Freilag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Deutschen Buch Hand und die mit ihm verwandten Ges chaftszweige. Börsenblatt für den Beiträge für dai Börsen blatt sind an die Redae, tion, — Inserate an die Eixedition desselben zu senden. el Eigcnthuin des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. 7. Leipzig, Dinstag am 23. Januar. 1841). Amtliche Rhcinisch-wcstphälischer KreiS-Berein. Der Vorstlind dieses Vereins hat über die sechste, zu Münster am 3. September 1848 gehaltene General-Versammlung einen Bericht an die Mitglieder erstattet, aus welchem folgende Punkte auch in weitern Kreisen Interesse haben mögen. Anwesend waren 25 Mitglieder aus Aachen, Arnsberg, Biele feld, Coesfeld, Essen, Hamm, Koblenz, Köln, Luxemburg, Min den, Münster, Paderborn, Siegen und Trier. Die Verhandlungen begannen unter der Leitung des Vorsitzenden des Vorstandes L. Bachem um 9 Uhr Morgens, nachdem zuvörderst der Rechenschaftsbericht über die Thätigkeit des Vorstandes in dem abgelaufenen Geschäftsjahre mil- getheilt worden war. Der Antrag 3: „Der Verein möge ein Gesuch an das General-Postamt rich ten, daß den Postämtern nur der Debit politischer Zeitungen gestattet, jede Besorgung von Büchern, Journalen oder Zeit schriften, sie mögen in Bänden, Heften oder einzelnen Blät tern erscheinen, untersagt werde," erschien der Versammlung zu ausgedehnt. Sie erwog, daß es wegen etwaigen ungesetzlichen Bücherdcbits Seitens eines Postamtes nur einer Anzeige bei der demselben Vorgesetzten Behörde bedürfe; es konnte aber keiner der Anwesenden einen solchen Contraventionsfall namhaft machen. Sie erwog ferner, daß es ein unbilliges Verlangen sein würde, das Publikum zwingen zu wollen, täglich erscheinende Blätter wöchentlich nur ein- oder zweimal durch den Buchhandel zu beziehen, daß auch das General-Postamt schwerlich einem solchen Anträge seine Zustimmung geben würde. Die Versammlung beschloß daher, daß der Antrag sich lediglich „auf den Debil von Zeitschriften, die in Bänden, Heften oder einzel nen, in größeren als wöchentlichen Zwischenräumen ausgegebenen Blät tern erscheinen" beschränken solle, und wurde der Vorstand mit der wei tern Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. Ueber den Antrag 4: „daß mit dem 1. Januar 1849 der Kunden-Nabatt in Rhein land und Westphalen ganz aufhöre; — daß den Wiederverkäu fern, statt der durch §. 37 der Satzungen erlaubten 20 vom Ordinair und 15 vom Netto als Maximum des Rabatts nur 12^ A> gegeben werden dürfe; — daß die Vereinsmitglie- Sechszehntcr Jahrgang. r T h e i l. der sich durch einen gegenseitigen Vertrag zu einer namhaften Strafe im Uebertretungsfalle verpflichten; daß diese Ueberein- kunft durch die Zeitungen von Münster, Elberfeld, Düssel dorf, Köln, Aachen und Koblenz dem Publikum, insoweit sie dieses betrifft, mitgetheilt werde," erachtete sich der anwesende kleine Theil von Mitgliedern des Vereins, wenn auch als General-Versammlung (§. 26 der Statuten) formell berechtigt, doch nicht moralisch für befugt, einen in die Privat-und Handels-Verhältnisse Aller so tief eingreifenden Beschluß zu fassen. Bei den an den äußersten Grenzen des Vereins nach Süden und Nord osten wohnenden Mitgliedern fand der Antrag großen Widerstand. Es wurde ausgeführt, daß auf der einen Seite die Nähe der Mainzer und Frankfurter, auf der andern besonders der Hannoverschen Handlungen einen Beschluß dieser Art ganz unausführbar machen würde, und daß der Verein in sich zerfallen müsse, wenn die Beach tung seiner Beschlüsse und Gesetze so große Opfer, die an die Frage der Selbsterhaltung grenzen, fordere. Nichts desto weniger aber erachtete die Versammlung auch heute noch als eine der „Hauptaufgaben des Vereins, den mißbräuchlich auf gekommenen Rabatt an Privatkunden gänzlich wieder abzuschaffen" (K. 34 der Satzungen) und sprach daher den Wunsch aus: es mögen in jedem einzelnen Orte die Eollegen zusammentre ten, um über die Frage der Abschaffung des Rabattes zu bera- then, und das Resultat dieser Berathungcn dem Vorstande baldigst mittheilen, damit daraus eine Basis für künftige ge meinschaftliche Beralhungen sich ergebe*). *) Dieser Punkt hat in Münster bereits seine Erledigung gefunden, wie das nachfolgende von den dortigen Handlungen an die Bücherfreunde vcrtheilte Rundschreiben beweiset. Um -wer die Mbglichkeit der Concurrenz mit rabattgebcnden Städten nicht abzuschneiden, ist in dem Vertrage, den die Münstcrschcn Handlungen unter sich abgeschlossen haben, gesagt, daß „Ausnahmen hinsichtlich entfernter Kunden so lange Vorbehalten bleiben, bis die übrigen benachbarten Buchhandlungen sich dieser Vereinbarung an geschloffen haben." Die Buchhandlungen zu Münster an ihre geehrten Geschäftsfreunde. Bekanntlich wird der Verkaufspreis der Bücher von den Verlegern festgestellt und in den Katalogen und Zeitungsanzeigen veröffentlicht. Auf 12