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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 66. Freitags, den 19. Juli 1839. Gesetzgebung. Verhandlungen über den Zustand der Presse und über Preßfreiheit. Es ist neuerdings in mehreren Blättern wiederholt der hemmenden Censurverhältnisse in verschiedenen Deutschen Staaten, so wie des daraus hervorgehenden gedrückten Zustandes der Presse überhaupt, gedacht und lebhaft der Wunsch ausgesprochen worden, daß bald eine Zeit erschei nen möge, wo der Presse vergönnt sei, sich eines freieren Aufschwunges zu erfreuen. Es war zu erwarten, daß in den Verhandlungen der Badenschen und Würtembergi- schen Kammern der Abgeordneten diese Zustande nicht mit Stillschweigen übergangen werden würden, und mit unge wöhnlicher Theilnahme ist man in den konstitutionellen Staaten Deutschlands den darauf bezüglichen Vorträgen, so wie den in Folge derselben gestellten Anträgen auf Wie derherstellung der Preßfreiheit gefolgt, zu deren Begrün dung und Unterstützung sich gewichtige Stimmen erhoben, die die Gewährung derselben als eine Sache der Nothwen- digkeit, ersprießlich für das Wohl des gestimmten Vater landes , und als einen Act der Gerechtigkeit und Billigkeit darzustellen bemüht waren, in so fern durch die Constitu tionen Preßfreiheit versprochen worden sei. In der Sitzung vom 8. Juli der Würtembergischen Kammer der Abgeordneten entspann sich bei Gelegenheit der Beralhung des Rechenschaftsberichtes hinsichtlich der Eensurkosten, zu deren Bewilligung schon der Landtag von 1833 sich nicht verstanden hatte, eine lebhafte und interes sante Debatte. Die mit der Prüfung dieses Postens beauftragte Com mission rief in der Kürze die positiven Momente zur Bcur- 6r Jahrgang. theilung der vorliegenden Frage ins Gcdächtniß zurück, indem sie den Inhalt der Deutschen Bundesacte, den Inhalt des Paßgesetzes, den der Verfassung, so wie die seit 1819 ergangenen Beschlüsse und Verfügungen an führte, und sofort sich darauf beschränkte, ihre Ueberzeu- gung dahin auszusprechen, daß es die Aufgabe D»».'skek- fassungsmäßigen Regierung sein müsse, einen mit der grundgesehlich ausgestellten Regel jedenfalls im Widerspruche stehenden Zustand baldmöglichst zu verlassen, und daß daher eine hierauf gegründete Bitte der Stande an die^Staats- reqierung nur dem eignen wohlverstandene^ Inter esse derselben, also nur ihren eignen Wünschen entspre chen könne. Hiermit glaubte die Commission auch die ihr kürzlich zugewiesene Motion des Abgeordneten von Oehringcn insoweit erledigt, als sie es für zweckmäßig erach tete, darauf cinzugehen, und sie schloß daher mit dem Anträge, die hohe Staatsregierung ebenso ehrerbietig als dringend zu bitten: „die im K. 28 der Verfas sungsurkunde zugesagtc Preßfreiheit bald möglichst zu verwirklichen; wenn aber zur Zeit noch unabweisliche Hindernisse ihrer allgemeincnVer wirklich un g im Wege stehen, sie wenigstens in Betreff der in nern Landes- angclegenheiten ins Leben treten zu lassen und zu diesem Behuf« baldmöglichst den En t- wurfcines zeitgemäßcnPreßgesetzes einbrin ge n zu wollen," Nach Abstattung des Commissionsberich- tes trat zuerst von Zw erg ern als Redner zu Gunsten der Preßfreiheit auf; er glaube zwar, bemerkte er, daß er wohl ohne einen günstigen Erfolg das Wort nehme; allein es geschehe, um seine Pflicht zu erfüllen. Ueber das Recht der Preßfreiheit sei schon auf den frühem Landtagen 113