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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Getehäkts § wcige Herausgcgeben von den Deputieren des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 14. Freitags, den 16. Februar 1838. Neueste Nachrichten aus Würtcmberg über > den Nachdruck. Das Entweichen des Stuttgarter Nachdruckers Kraft und die darauf folgenden gerichtlichen Proceduren haben ^ Verhältnisse aufgedeckt, welche das Interesse des Deutschen Buchhandels erregen dürften, zumal sie nickt vereinzelt Kä stchen , sondern wohl schon viele ähnliche Manipulationen würdiger Vorgänger vorausgegangen sein mögen. Dem unten folgenden Aktenstücke schicken wir einiges Geschichtliche voraus: Kraft, ein getaufter Jude, kam vor etwa sieben Jahren aus Mergentheim nach Stuttgart, wo er auf dem Zollbureau eine Anstellung als Schreiber fand und sich den Ruf eines geschickten Arbeiters erwarb. Später ließ er sich auf den Namen des Bürgers und Buchbinders Hausmann die Eoncession zu Errichtung einer Antiguarialshandlung crtheilen und begann unter der Firma : Hausmann'sche Antiquariats - Buchhandlung ein Nachdrucksgeschäft, welches durch Auswahl und Allsführung eins der gefährlichsten zu werden drohte. Die Anschläge dazu mag er wohl dem täglichen Umgänge mit dem Ehes ei ner dortigen bekannten Buchhandlung verdanken. Unter dem 28. Februar 1837 schloß er zu möglichst schwunghaftem Betriebe des Nachdrucks den unten mitge- theilten Vertrag mit Herrn Saillet, einem gebornen Savoyardcn, der vor einigen Jahren von seinem in Stutt gart verstorbenen Onkel ein bedeutendes Vermögen geerbt und nun einen Theil dieser Deutschen Eapitalien zur Schmach des Landes und zum Nachlheil des Buchhandels in Nach- drucksunternehmungen angelegt hat. Wie übrigens Kraft! den geschlossenen Eontract von Anfang an zu halten ge- ^ 5r Jahrgang. I dachte, geht daraus hervor, daß er nach gerichtlicher Aus sage seines Gcschäftspersonals gar keine Buchhaltung cin- I geführt, sondern, was er einnahm, in die Tasche steckte, wo mit der Posten abgethan war. Auch hat sich bei gerichtli cher Nachsuchung nicht eine Spur von Handlungsbüchern gef"nden. Vertrag. Durch nachstehenden Vertrag haben sich Particulicr I. I. Saillet und Antiquar C. I. Kraft dahier, Firma Hausmann'sche Antiquariats-Handlung, über folgende Puncte vereinigt: 1) Zum Ankauf oder zum Drucke der unten bemerkten Werke schießt I. I. Saillet alle erforderlichen Geldmittel vor, so daß hiermit sämmtl. Auslagen, mit Ausnahme der Ankündigung, Verpackung und Versendung, bestrit ten werden. 2) C. I. Kraft besorgt auf seine Kosten und Gefahr die Ankündigung, Verpackung und Versendung der Artikel, betreibt den Absatz auf die für beide Contrahenten vor- theilhafteste Weise und macht sich namentlich für die un gesäumte und unmangelhafte Beitreibung sämmtl. Aus stände verbindlich, so zwar, daß cs ihm überlassen bleibt, welcher Handlung und welchem Privaten er creditiren will, doch daß er für alle hieraus etwa hervorgehende Verluste als Sclbstschuldner gegen Saillet verbunden ist. 3) Gewinn und Verlust aus dieser Unternehmung ist in dcx Art gemeinschaftlich, daß von diesem wie von jenem Kraft ein Dritthcil und Saillet zwei Drittel treffen. 23