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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. M11. Dienstags, den 6. Februar 1838. Bekanntmachung. Zn den Monaten December 1837 und Januar 1838 sind in den Börscnverein ausgenommen worden: 1) Herr C. F. Kutzscher in Luckau, 2) - F. D. A. Franke in Schweidnitz. Berlin, 27. Januar 1838. Der Vorsteher des Börsenvcreins E n s l i n. Auch Etwas über Zahlungsvaluten. 1,'or s vesse äe regne r. Beim Durchlesen der Erklärungen der Herren Brock haus, Asher und der vereinigten 11 Leipziger Handlungen (siche Börs.Bl. 1838 Nr. 1 u.4) ist mir unwillkührlich obige Napoleon'sche Formel bei Entthronung irgend einer Dyna stie ins Gedachtniß gekommen. — Aber wenn Napoleon auch sagen konnte „1^ pspe s oesse cle reAuer", die Kühnheit hatte er nicht, die Regierung des Goldes abzu setzen. Im Gegentheil, er ließ es regieren und regierte mit ihm, nahm nicht allein Louisd'or, sondern auch Ducaten, und war wirklich liberal dabei. „Jede Münze war ihm recht." Und Sie, meine Herren College», wollen das Gold (i. e. das Gold « 5Z absetzen? Gemach, m. H., Sie werden das nicht, wie ich Ihnen sogleich, aus dem Scherze zum Ernst übergehend, beweisen werde. — Ihre Erklärung läßt sich unter drei Gesichtspunkten be trachten : 1) ist sie gerecht und billig? 2) ist sic politisch richtig und vortheilhaft für Sie? endlich 3) ist sie nothwcndig? br Jahrgang. Ich glaube sämmtliche Fragen mit „Nein" beantwor ten zu können, wie aus meiner Beweisführung hervorge hen soll. Zu l). Wenn man auch im Allgemeinen zugicbt, daß Jeder mit seiner Waare schalten und walten könne, wie es ihm beliebt, so gilt dies eben nur allgemein, und bezieht sich nicht auf Waaren, für welche schon ein Lieferungsconlract besteht. Ein solcher ist aber vorhanden für alle neu erschei nende Bücher, so wie für alle Fortsetzungen von Werken, die, mit oder ohne Subscriptionspreise, in Bänden und Lieferungen erscheinen, und deren Ankündigung oder erste Bände (Lieferungen) schon vor dem Tage der An kunft der Erklärung am Wohnorte des Sor timenters in dessen Händen waren. — Das Ncchts- verhältniß ist einfach: Der Verleger kündigte seine Bedingungen an , der Va luta erwähnte er nicht, da dieselbe durch Gebrauch fest- gestellt war, der Sortimenter vollendet den Contracl durch Bestellung auf Grund dieser Ankündigung, und der Verleger kann nun einseitig die usancemäßige Valuta nicht verändern. 17