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Amts- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock Mö -essen Umgebung Tel^Kdr.: Amtsblatt. 444444444444444444444444444444444444444 Lezuarpreis vierteljährl.M.1.50 einfchließl. -«5 „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Vellage .Seifenblasen" in der «pedition, bei unseren voten sowie bei allen Ueichrpostanstalten. für Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel, Neuheiöe, (vberstützengrün, ZchSnheide, Zchönhei-erhÄMmer,Zosa,Unterstützengrün,WWMchalusm ^Lt»»»4444444444444444444444444444,4 4> r Ägiich abends mit Ausnahme der r La«m- Md Zeiertage für den folgenden Tag. r KnZeiar^xreis; die kleinspaltige Seile 12 S Mrnmge. Im amtlichen Teile die gespaltene L Zeile SO Pfennige. Fernsprecher Nr. 110. Solllltag, de« 11. Oktober S»A Drucker uud Berlegeri Emil H»n««bohu, »erantworll. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. - --E -- 7..i stt. Jahrgang. — LVL4 Auf dem Schlachtviehhofe Ehemaitz, in Marienberg und in BeuuSberg (Amt«, hauptmannschaft Marienberg) ist die Maul' «ad Klauenseuche auSgtbrochen. Dresden, den S. Oktober 1914. Miuiftklium des Jnieru. Die Bäckereiinhaber Eibenstock» werden ab 12. Oktober 1914 erheben für ei« «ech-psuudbr-t l «arte SN Pseunige für ei» Sechtpfundbrot II «arte «0 Pfennige. Der Stadtral hat fich überzeugt, daß diese Preiserhöhung durch die weitere Steigerung der Mehlpreise gerechtfertigt ist. Der gleiche, zum Teil noch höhere PreiSaufschlag ist in Nachbarorten schon eingetreten. Gtadtrat Eibenstock, den 9. Oktober 1914. Abendschule für weibliche Handarbeiten. Der Unterricht in der Abendschule für Frauen und Mädchen beginnt wieder Montag, den 12. Oktober 1914. Der Unterricht verfolgt den Zweck, Frauen und konfirmierten Mädchen, die den Tag über durch Erwerbsarbeit m Anspruch genommen find, abend» Gelegenheit zur Erlernung der notwendigsten weiblichen Handarbeiten zu gebe«, oder fich in der Ausführung schwieriger Arbeiten zu vervollkommnen. Der Unterricht findet wöchentlich zweimal, und zwar Montag- und Do«»«r-tag- abendr 8—10 Uhr statt und umfaßt: .Zuschneiden und Nähe«, AuSbessern und Stopfen von Wäsche und BekleidungS- gegenständrn und Herstellung einfacher Kleider." Für den Unterricht sind monatlich SO Pfg. im voraus zu bezahlen. Da» erforderliche Material ist mitzubringen. Der Unterricht findet statt in der alten Bärgersch«l«, Zimmer Nr. 6. Stadtrat Eibenstock, den 9. Oktober 1914. Der Hcrdftjahrmarkt in Eibenstock am 2. und 3. November 1914 fällt au». Gtadtrat Eibenstock, den 9. Oktober 1914. Die Dienststelle» de» Gtadtrat«- bleiben wegen vorzunehmender Reinigung Montag, den 19. und Dienstag, dm 20. Oktober 1914 geschloffen. Da» Standesamt nimmt Anmeldungen von Geburt»- und Sterbefällen vormittags do« 3—0 Uhr entgegen. Das Schanamt ist an beiden Tagen nachmittags von 8—6 Uhr geöffnet. Gtadtrat Eibenstock, den 9. Oktober 1914. Die AMellma der Hauslistco für die im Jahre 1915 statt- fiadeade Erhebung der staatlichen Einkommensteuer betr. Mit Rücksicht auf die im nächsten Jahre stattfindend« Erhebung der staatliche« Ei»- lkomme«ste«er find in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise Ha«-ltfte« aufzustellen. Die Vordruck« zu diesen Listen sind zur Austragung gebracht worden und sind von den Haus besitzern oder deren Stellvertretern unter genauer Beachtung der vorgedruckten Anleitungen auszufüllen. Nach Anordnung de» Königlichen Finanzministerium» ist der 12. Oktober dieses Jahres der maßgebende Tag für die Ausfüllung der HauSlisten. E» find daher alle sterrerpsltchtige« Verso««« in den Listen aufzuführen, welche am 18. Ottos«» im Hause wohnen. Dagegen stnd solche Personen wegzulassen, welche vor diesem Tage ausgezogen oder erst nach demselben eingezogen stnd. Die HauSlisten stnd ausgefüllt bi«««« 10 Lage« »ach dem Empfang, ave» «icht vor dem 13. Oktober bet der Stadtsteuereinnahme wieder «inzureichen Die Einreichung hat dnrch de« Ha«sbesttzer selbst oder dnrch solche Ver- soue« z« geschehe«, welch« über etwaige Fragen in Bezug aus die in der Liste enthaltenen Angabe« genügende Ausknnst z« erteilen vermöge«. An die pünktliche Ginhaltung der vorerwähnten Einreichungsfrist wird hier- mit ganz besonders erinnert, da nach Anordnung de» Königlichen Finanzministerium» jede »ersünmnis ohne Nachficht zu bestrafe« ist. Zugleich werden die Hausbesitzer und deren Stellvertreter auf ihre Verpflichtung sorg- sültiger und gewissenhafter Ausfüllung der Hauslisten und insbesondere darauf au«- drückluh aufmerksam gemacht, a) daß die unter Vorbemerkungen der Hauslisten unter a, b und c genannten Bei tragspflichtigen allenthalben und unter der richtigen Bezeichnung aufgeführt, auch b«i d«« Person«« ««ter «, d«re« Wohnung dentUch hervorgehoben find, b) daß die Dienstboten und Gehilfen, soweit letztere bei ihren Arbeitgeber wohnen, un mittelbar nach ihren Herrschaften und Arbeitgebern verzeichnet sind, o) daß Ehefrauen nur dann besonder» aufzuführen sind, wenn sie selbst einen Er werb haben oder ein Vermögen besitzen, über dessen Nutzung ihnen die freie Verfü gung zusteht, st) daß in Spalte 6—8 die Angaben über die Löhne oder der Wert der Kost nicht ver gessen werden und die behaupteten auch den wirklichen oder üblichen Sätzen entspre chen, ' e) daß die Mietzinsen oder Mietwerte bei allen HauShaltungsoorständen, und zwar der Wahrheit gemäß beziehentlich dem wirklichen Wert entsprechend in den Spalten 10—11 angegeben sind, t) daß bei solchen Personen, welche Untermieter haben, letztere mit verzeichnet sind und daß auch in Spalte 10 vorschriftsmäßig die Notiz .Untermieter" angebracht ist, x) daß bei Gewerbetreibenden die Spalten 19-21, soweit nötig, auSgefüllt sind, d) daß in Spalte 22 die Unterschriften der Haushaltungsvorstände «igenhüudtg be wirkt worden ist, i) daß in Spalte 5 die vorjährige Wohnung zur Zeit der HauSlistenaufstcllung genau angegeben wird, k) daß Spalte 9 von solchen Ha«-halt»«g-vorstä»Ven auszufüllen ist, derer« Ein- kommen 3160 Mark nicht übersteigt, I) Vatz 1« Kriegsdienst« befindlich« Person«», einschließlich der U«termi<. ter n«d Schlafstelleninhaber in die Hans liste aufz««ehme» find, wen« sie di« Wohnung veibehalte» hab««. Die Einberufung znm Kriegs dienst ist in Spalte S der HanSliste dnrch de« Vermerk: »im Kriegs dienst" kenntlich zu mache». Die HauSlisten dienen zugleich zur Aufstellung des Kataster» für die Veranlagung zur Grgänzungssteuer. Schließlich wird noch bemerkt, daß mangelhafte und unvollständige Angaben in den Hauslisten die in den Vorbemerkungen unter I) der HauSlisten angedrohten Nachteile nach sich ziehen können. Gtadtrat Eibenstock, den 9. Oktober 1914. Antwerpen gefallen! Nene Erfolge der Oesterreicher. Nach langen Wochen geduldigen Harrens ist wie der ein helleuchtender Stern am deutschen Ruhmes- «immel aufgegangen. Die starke Festung Antwerpen, die ihresgleichen kaum auf dem Erdenrund hat, ist von den Deutschen nach verhältnismäßig kurzer Belagerung genommen worden. Der Draht meldet: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 9. Ok tober, abends, heute vormittag find mehrere Horts der inneren vefeftigunasiinie von Antwerpen gefallen. Vie Stadt befindet fich fett heute nach mittag in deutschem Besitz, ver Aommandant und die Besatzung haben den Heftungrbereich ver laßen. Nur einzelne Horts find noch vom Heinde besetzt, ver Besitz von Antwerpen wird dadurch nicht beeinträchtigt. sW. T. B.) Die Einnahme Antwerpens bedeutet für uns ei nen großen politischen wie auch wichtigen moralischen Erfolg. Nunmehr ist ganz Belgien, mit Ausnahme eines kleinen Küstenstriches im Nordwesten Belgiens, in unserem Besitz, und eS ist wohl nur noch eine Frage von wenigen Tagen, und auch über Ostende wird das schwarz-weiß-rote Banner wehen. Das bedeutet für England einen schweren Schlag, da es darin eine ernste Bedrohung seiner Herrschaft in der südlichen Nordsee sehen muß. Der moralische Schlag für Eng land ist ii« dem Umstand zu erblicken, daß die große Zahl der in Antwerpen kämpfenden englisch:n Sol datei« des nicht vermocht hat, den Belgiern wirksame Hilse zu bringen. Nichts weiter haben die Briten aus richten können, als die Belgier zum äußerste«« Wid«r stände aufzustacheln, um damit zu erreiche», daß die schöne, altehrwürdige Stadt Antwerpen zum Teil in« Schutte liegt. Das wird England die Weltgeschichte niemals verzeihen. In dem Telegramm aus dein Großen Hauptquartier wird über die Besatzung ge sagt, daß sie das Festungsgebiet verlassen habe. Ob es ihr gelungen ist, in der Richtung nach Ostende zu entkommen, oder ob sic auf holländisches Gebiet übcr- gcgangen und gefangen ist, steht zur Zeit noch nicht fest. Jedenfalls ändert dies, wie ja auch schon die amtliche Meldung sagt, an unserm schönen und wichtige«« Er folge nichts, da ja die Festung — von einzelnen Forts abgesehen — tatsächlich niedergekämpft ist und dainit kein Hindernis mehr für uns bildet. Zur Belagerung und Einnahme sind bekanntlich auch stets größere Trup penmassen nötig, als dem eingeschlossen gewesenen Feinde gegenüber. Es werden also in dem Falle, daß es noch zu einer Schlacht auf belgischem Boden kom men sollte, trotzdem Truppen frei, die «vir .in anderer Stelle verwenden können. Eine vor dem Falle Ant werpenseingelaufene Nachricht besagt über die Be schießung der Festung noch: London, 9. Oktober. Der Korrespondent des „Dail«) Expreß" telegraphiert aus Ostende: Die Bet gier leisten in Antwerpe«« hartnäckigen Widerstand, trotzdem sind die Deutschen ein gutes Stuck vorwäelS gekommen. Das Feuer aus den schwere«« Geschützen von Antwerpen übte auf den anrückenden Feind einige Wirkung aus. „Daily Chronikle" ineloet aus Ant wcrpen: Es sind die schweren Geschütze, welche hier den endgültigen Einfluß haben. Es ist ein Kampf zwischen Krupp und lebendem Menschenmaterial. Bei Tag und meistens auch bei Nacht wird die todbringende Beschießung fortgesetzt. Wenn die Granaten eine Stel lung unhaltbar gemacht haben, rücken die Deutschen vor. Stoßen sie dann auf den Widerstand der feind lichen Infanterie und müssen zurückgehen, so wird das Granatfeucr verdoppelt, bis die belgischen Regimenter sich zurückziehen müssen. Die Behörden sehen der wei teren Entwickelung der Dinge mit tiefem Ernst ent gegen. Die Deutschen sollen jetzt schon die Stadt mit ihren Geschützen vom zweitgrößten Kaliber erreiche». Trotz der überaus gefährlichen Lage und der Abreise des Ministeriums, bewahren die Einwohner die Ruhe und versichern, daß die Stadt niemals erobert wer den soll. Auf dem französischen Kriegsschauplatz werden wichtige Aenderungen zu Gunsten dieser oder jener Macht von amtlicher deutscher Leite nicht gemeldet. Wohl aber liegen Nachrichten von französi scher und englischer Seite vor, die für »ns