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:ken <SU5, l- e H. ft sucht n, nikation US Teil- inscht. ' an die 'S i zu ver- . d. Bl 1 o I o f o o o o o o o o o o o o o o oo o o o o o o oooo ter rze «L. um. er Amrs- uns Anzeikebllltt für den Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung Abonnement virrtelj. 1 M. 50 Pf. rinschließl. de» »Jllustr. Unterhaltungsbl.' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. relrgr.-Adreste: Amtsblatt. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den fol- genden Tag Insertion sp reis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fkrnsprrchcr Nr. 2t0. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. ...„»isss. 56. Jahrgang. > — ----- Doimcrstag, des 23. Dczembcr Anmeldung zur RckrnticrnnMammrolle. Die mit Führung der Rekrutierungsstammrollen beauftragten Stadträte, Bürgermeister, Gemeindevorflände und Gntsoorsteher des Bezirks werden unter Hinweis auf die Bestim mungen in Z 57 Ziffer 1 der Wehrordnung hierdurch veranlaßt, die Militärpflichtigen zur Anmeldung bei der Stammrolle in ortsüblicher Weise aufzufordern und bei Aufstellung der Stammrollen den in M 45 und 46 der Wehrordnung enthaltenen Vorschriften genau nach zukommen, die neue« Gtammrollcn aber unter Beifügung der Geburislisten und Geburtsscheine und der Stammrollen von 1SÜ9 und 1808 sowie älterer etwa in Frage kommender Jahrgänge nebst Losuugsscheiuen tnS spätestens zum 3. Akvruar 1910 anher einzureichen. Da eS wiederholt oorgekommen ist, daß in den Stammrollen Personen als Militär- pflichtige ausgenommen worden sind, die die Deutsche ReichsaugehSrigkeit nicht be sitze«, werden die Stammrollenbehörden angewiesen, die Stammrollen mit möglichster Sorgfalt aufzustellen und hierbei die Eintragung von Personen, die die Deutsche Retchs- angehörigkeit nicht besitzen, zu vermeiden, etwaige zweifelhafte Fälle aber dem unterzeich neten Ziviloorsitzenden zur Anzeige zu bringen. Weiter haben die genannten Behörden -ie ErmitlrlUNg der Vorstrafen der Militärpflichtigen sorgfältig und genau vorzunehmen. Hierzu sind 1) zunächst alle von den Gerichten eingclaufenen, die orlstingeboreuen militärpflichtigen Personen betreffenden Ttrafnachrichten in den Stamm rolle« vorzumerken und 2) alle sich zur Stammrolle anmeldenden und insbesondere die auswärts geborenen Personen über ihre Vorstrafen (Art, Höhe, Zeil und Ort derselben) zu be fragen, Tag und Jahr sind genau anzugeben. Schwarzenberg, den 17. Dezember 1909. Dcr Avilvorsitzende der König!. Ersatz-Kommission der Aushetmngs- 1096 i^dezirle Schwarzenberg und Schneeberg. Infolge Vermehrung der Hochwoflerbeobachtnngs- und Meldedienststellen tritt an Stelle des am 1. Juli 1903 erlassenen und am 15. August 1907 ergänzten Regu lativs das nachstehende. Alle Beteiligten wollen den Bestimmungen aufmerksamste Beachtung schenken. Königliche Amtshauptmannschast Schwarzenberg, 1703 v. den 18. Dezember 1909. Hochwasserbcobachtungs- und Meldedienst. Nach Einvernehmen mit den Stadlräten zu Eibenstock und Aue wird von der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg als Flußpolizeibehörde für die Gebiete der Mulde, des Schwarzwassers, des Mitlweidabachs, der großen Bockau und des Pöhlwassers nach Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern und der Finanzen vom 3. Januar 1903 unter Aufhebung des bisherigen Hochwassernachrichtendienstes ein Hochwasserbeovachtungs- und Meldevisnst nach folgenden Grundsätzen eingerichtet. 1. Zur Beobachtung der Niederschläge und der Wasserstände in den Flüssen und Bächen dienen Regen- und Schneemesser, Pegel und Gefahrenmarken in Carlsfeld, Schön- heiderhammer, Aue, Mittweida, Rittersgrün, Johanngeorgenstadt, Obersachsenfeld, Breitenhof, Wildenthal und Zimmersacher (Stadtbezirk Eibenstock). Die Beobachtungsstelle in Earls- feld beobachtet nur die Niederschläge. 2. Die Regen- bez. Schneemesser und Pegel sind immer zu beobachten, die Gefahren marken nur bei steigendem Wasser in den Flüssen und Bächen, sobald die unterste Gc- fahrenmarke erreicht ist. 3. Zur Ausführung der Beobachtungen sind besondere Beobachter bestimmt, welche auch die Meldungen bewirken. 4 Die Meldungen haben zu erfolgen; I. von Earlsfsld mittels Bahntelegroph an die Gutsherrschaft zu Schönheider- hammer, den Stadlrat zu Aue und die Königliche Straßen- und Wasserbau inspektion zu Schwarzenberg; II. von Schönheidsrhammer mittels Bahntelegraph an die Gemeindeämter Wolfsgrün, Blauenthal und Bockau und an den Rechenwärter (beim Bahnhofe Bockau, an die Königliche Amtshauptmannschast und die Königliche Straßen- und Wasserbauinspektion zu Schwarzenberg und an den Stadlrat zu Aue, von diesem mit Fernsprecher an die Firma Günther L Richter in Bockau, Ultramarin fabrik Schindlers Werk und Gebrüder Tölle in Auerhammer sowie die Firma Dr. GeitnerS Argentanfabrik F. A. Lange daselbst. III. vo« Aue mit Boten an den Stadtra daselbst, mittels Bahntelegraph an die Königliche Amtshauptmannschast und die Königliche Straßen- und Wasser- bauinspektion Schwarzenberg, an die Königliche Amtshauptmannschast, die König liche Straßen- und Wasserbauinspektion und den Sradtrat zu Zwickau, die Ge meindevorstände zu Niederschlema (durch diesen mittels Fernsprechers oder Boten an die Firma Richter L Heinz daselbst), zu Stein, Langenbach für Ortsteil Fährbrücke, Wiesenburg (durch diesen mittels Bolen: Gemeindeamt Silberstraße), Wilkau, Kainsdorf und Schedewitz, Königliche Amtshauptmannschast und Stadt rat zu Glauchau, Stadtrat zu Penig und Gemeindevorstand zu Wolkenburg; I V. von Johanngeorgenstadt mit Boten an den Bürgermeister daselbst, mit Bahntelegraph an das Gemeindeamt Breilenhof und Erla, Fabrik von Weiden müller in Antonsthal, die Königliche Amtshauptmannschast, die Königliche Straßen- und Wasserbauinspektion und den Stadtrat zu Schwarzenberg und an den Stadt rat zu Aue; V. von Mittweida mittels Bahntelegraph an die Königliche Amtshaupimann- schaft, die Königliche Straßen- und Wafferbauinspeklion und den Sradtrat zu Schwarzenberg. Das Gemeindeamt zu Rascdau nnd Grünstädtel erhält durch Boten Meldung. Grünstädtel gibt durch Boten Meldung ans Gemeindeamt Wildenau; VI. von Riltersgrün mittels Bahntelegroph an die Königliche Amtshaupt mannschaft, die Königliche Straßen- und Wafferbauinspeklion, den Sradtrat zu Schwarzenberg, das Gemeindeamt zu Raschau und Grünstädtel und von diesem mittels Boten an das Gemeindeamt zu Wildenau; VII. von Obersachsenfrld mittel« Fernsprechers oder Voten an die Königliche Amtshauptmannschast und Königliche Straßen- und Wasserbauinspektion Schwar zenberg sowie an die Triebwerke von Wussing in Obersachsenfeld, Preßspanfabrik in Neuwelt und Brcthaus, Meiche und Kästner in Bernsbach, Landmann und Oskar Freitag in Lauter und mittels Bahntelegroph an den Stadtrat zu Aue, von diesem mittels Fernsprechers oder Boten an das Blaufarbenwerk Nieder pfannenstiel ; VIII. von Breitenhof mittels Bahntelegraph an den Gutsvorsteher zu Erla, an die Fabrik von Weidenmüller in Antonsthal, die Königliche Amrshauptmann- schaft, die Königliche Straßen- und Wasserbauinspektion, den Stadtrat zu Schwarzenberg sowie an den Stadtrat zu Aue: IX. von WilVenthal mittels Posttelegroph oder Fernsprecher an den Stadt rat zu Eibenstock. Vom Stadlrat Eibenstock sind die Meldungen mittels Bahntele graph oder Fernsprecher an die Firma Ficker in Zimnnrsacher, Gemeindeamt Blauen thal, Bockau und den Rechenwärter beim Bahnhofe Bockau, an die Königliche Amtshauptmannschast und die Königliche Straßen- und Wafferbauinspeklion zu Schwarzenberg und an den Stadlrat zu Aue, von diesem mit Fernsprecher an die Firma Günther L Richter in Bockau, Ultramarinfobrik Schindlers Werk, Gebr. Tölle in Auerhammer sonne an die Firma F. A. Lange in Auerhammer zu geben ; X. von Zimmerfacher mit Boten an das Gemeindeamt Blauenthal, von diesem mittels Bahntelegraph oder Fernsprecher an das Gemeindeamt Bockau, an den Rechenwärter beim Bahnhofe Bockau, die Königliche AmtShauptmann- schaft, die Königliche Straßen- und Wafferbauinspeklion zu Schwarzenberg, sowie an den Stadirat zu Aue. Der Stadtrat zu Aue gibt dre Meldung mit Fern- sprecker an die Firma Günther L Richter in Bockau, Ultramariniabrik Schind lers Werk, Gebr. Tölle und F. A. Lange in Auerhammer weiter. 5. Falls bei Beginn der Meldungen der Bahntelegraph oder die Fernsprecher geschloffen sein sollten, sind zuverlässige Radfahrer und andere schnelle Bolen mit Weitergabe der Mel dungen zu betrauen. 6. Jede Orisbehörde bat die Einwohnerschaft, die Gutsvorfteher der zum Orte gehörigen selbständigen Gutsbezirke sowie die Bewohner einzelner im Ueberschwemmungsgebiele liegen der Häuser und die Besitzer von Wassenriebwerken auf, die schnellste Weise in Kenntnis zu setzen. Drohend. Gefahr ist den Ortsbewohnern durch Alarmzeichen, Dampfpfeifen u. s. w. schnell bekannt zu geben, auch durch Bildung von Wasserwehren abzuwenden. 7. Hierüber ist jede Orisbehörde verpflichtet, über besondere Naturereignisse in ihrer Flur, die auf den Wasserstand von wesentlichem Einfluß sind, der nächsten Meldestelle sowie der Königlichen Amtshauptmannschast und der Königlichen Straßen- und Wasserbauinspektion Schwarzenberg auf kürzestem und schnellstem Wege Meldung zu machen. «... Dte durch die Meldungen erwachsenden baren Auslagen werden den Absendern durch die Königliche Amtshauptmannschast aus der Bezirkskasse erstattet. Der auf den Namen des Kellners IR«»« AitNur lautende Auslands paß Nr. 9 — ausgestellt am 10. Juni 1909 — wird hiermit für ungiltig erklärt. Schönheide, den 20. Dezember 1909. Der Gemeiudcvorstand. Tagesgeschichte. Deutschland — Tabakarbeiter beim Rei ch s.s ch atz se kret är. Einer Deputation von Tabakarbeitern, dir nach Neujahr größere Arbeitslosigkeit in der Tabak Industrie in Aussicht stellte, sagte Schatzsekretär Wer muth: Ich bitte mir das Material bei einer etwa eintretenden Arbeitslosigkeit größeren Umfnnges ein zusenden, und verspreche Jhneü, in diesem Falle in eine erneute Untersuchung der Angelegenheit. einzu treten. — Die Verwendung der mit Eosin ge färbten Futtergerste wirkt nicht schädlich, we ¬ nigstens ist der Beweis des Gegenteils bisher nicht erbracht, so konstatiert die „Nordd. Allg. Ztg." in ei ner amtlichen Auslassung. Die von Sachverständigen ausgeführte Untersuchung ergab nicht nur, daß das zur Färbung verwendete Eosiw den mit der gefärbten Gerste gefütterten Tieren nicht schädlich war, sondern auch daß das Eosin auf? die Beschaffenheit des Fleisches und des Fettes keinen Einfluß ausgeübt hatte. Die Angaben über gesundheitsschädliche Wirkungen des Eosins auf Tiere und mittelbar auf Menschen sind so fort sorgfältig geprüft worden. Es wird auch kein Mit tel unversucht gelassen, um zu einer vollen Klärung zu kommen. Um so mehr erscheint es, wie das Regierungs- Organ schreibt, gerechtfertigt, epnstlich davor zu war nen, daß durch die Behandlung der Frage ohne Not Mißtrauen erregt und namentlich die Viehzüchter im ganzen Reiche beunruhigt werden. Pakete bis 1 Kilogramm. IM Reichspost amt schweben Erwägungen, ob die Einführung einer einfachen und billigen Versendungsform für kleine Warenmengen bis zu 1 Kilogramm Gewicht stattfinden soll. Wie man hört, sind die Erwägungen auf eine Ein gabe des Deutschen Handelstages zurückzuführen. — Das 16 Millionen Markbetrag,ende Guthaben des Exfultans Abdul Hamid auf der deutschen Reichsdank konnte von dieser an den Be sitzer noch immer nicht ausgezahlt werden, da der für die Unterschrift der Kündigung erforderliche Stern pel nicht aufzufinden ist Beide Teile sind nun über eingekommen, richterliche Entscheidung anzurufen.