Volltext Seite (XML)
Amts- M Aiizchtbllilt für den U»G«tNSW«tt »iuckelj. 1 M. 2b Pf. einschließl. des .Jllustr. UnterhalMngSbl.^ «. der Humor. Beilage .Seifen» blasen' in der Expedition, bei unseren Voten sowie bei allen Reichspostanstalten. Trlqr.-ASrrssr: Amtsblatt. Ochrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. InsertionSprei»: di, kleinspaltige Zeil« 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Ur. 210. 56. Aahrgani —. Donnerstag, den 17. Jam Gras-Versteigerung. Die diesjährige GraSnutzung von nachgenannten Wirsen de» Schönheide» Staats» farstreviers, und zwar: von der Her»e«»Sbe«e und Günthers Raum, sowie von den Wiesen am Lannen» und am EUberbache soll Sonnabend, den 26. Juni 1SVS argen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle versteigert werden. t vorm. '/,9 Uhr am Forsthause an der Mulde, Zusammenkunftr < , 10 Uhr am Wiesenhause an der Mulde und k nachm. 1 Uhr unterhalb Friedrichs Werk an der Eisenbahnbrücke. Geldeinnahmer Wiesenhaus an der Mulde, Seidels Restauration in Oberschönhride. Schönheide und Eibenstock, am 14. Juni 1909. König!. Aorftrevierverwaltung.König». Aorftrentamt. Donnerstag, den 17. Juni 1S0S, nachmittag- 2 Uhr sollen zu Eibenstock folgende Sachen, nämlich: 1 Sosatisch, 1 Nähtisch und L Stühle an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Bieterversammlung: Restauration „znm Giern" hier Eibenstock, den 15. Juni 1909. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. den Waren bei der Behörde Platz greifen. Endlich ist verboten, daß Konturswaren, sobald sie aus der Kon kursmasse ausgeschiieden sind, beim Verkaufe noch als Konkurswaren öffentlich angsekünjdigt werden. Neu ausgenommen in das Gesetz wider den unlau teren Wettbewerb wurde vom Reichstage sodann eine Be stimmung gegen das Schmiergelderunwesen. Danach soll mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld strafe bis zu 5000 Mark oder mit einer dieser Strafen bedacht werden, wer Angestellte besticht, um durch deren unlauteres Verhalten bei Warenlieferungen Vorteile, zu erzielen. Die gleiche Strafe soll auch den Angestell ten treffen, der sich bestechen läßt. Das Schmiergel derwesen gehört zu den verbreitetsten Unsitten und ärg sten Uebelständen im Geschäftsverkehr und hat heutzu tage einen wahrhaft erschreckenden Umfang angenom men. In England hat man daher schon seit längerer Zeit zur Ausrottung beziehungsweise Eindämmung die ses Unwesens die Klinke der Gesetzgebung in die Hand genommen, und deutscherseits schickt man sich nun mehr mit Recht an, diesem Beispiele zu folgen. Das wären wohl die wichtigsten Neuerungen, deren Einführung auf dem Gebiete der Bekämpfung des un lauteren Wettbewerbs für Deutschland demnächst be- vorsteht. Es steht zu hoffen, daß die Gerichte damit eine Waffe empfangen haben, die es ihnen ermög licht, den häßlichen betrügerischen Machenschaften, die sich ols Früchte einer blindwütigen Konkurrenzgrer darstellcn, kräftiger und wirksamer als bisher zu Leibe zu gehen. Tagesgefchichte. Deutschland. Der Todestag Kaiser Friedrichs III. ist auch diesmal nicht vorüber ge gangen, ohne daß des Unvergeßlichen in würdiger Weise gedacht wurde. Das Mausoleum in der Friedenskirche zu Potsdam zeigte Blumenschmuck. In Begleitung sei ner Gemahlin und der Prinzessin Viktoria Luise traf der Kaiser morgens im Mausoleum ein und legte einen mit Veilchen geschmückten Lorbeerkranz am Sarkophag des Vaters nieder. Bald darauf erfolgte die Abreise nach Danzig zur Begegnung mit dem Zaren. - Zur Zwei-Kaiser-Begcgnung in den finnischen Gewässern führt die offiziöse Peters burger Zeitung „Rossija" aus, die Zusammenkunft bei der Kaiser zum Zweck freundschaftlichen Meinungsaus tausches bedeute keinerlei Veränderung in den Grund linien der europäischen Politik. Rußland habe in Deutschland einen hochkultivierten Nachbar, mit dem es die vielseitigsten Verbindungen unterhalte und mit dem es in Freundschaft und Frieden auf Grundlage des gegenseitigen Verständnisses und der Achtung der beiderseitigen Rechte und der nationalen Ideale zu leben wünsche. Den in verbindlichem Ton gehaltenen Ausführungen der „Rossija" erklärt die „Nardd. Allg. Ztg" rückhaltlos zustimmen zu wollen und fährt fort: Mit dem Ausdruck unseres Dankes für diesen russischen Willkommensgruß an Kaiser Wilhelm verbinden wir aufrichtige Wünsche für einen ungetrübten Verlauf des Wiedersehens zwischen den beiden befreundeten Mo narchen. Der politischen Bedeutung des Be suchs der englischen Geistlichen verlieh auch der Kaiser Ausdruck in der Ansprache, die er beim Empfang der Geistlichen im Neuen Palais zu Potsdam an diese richtete. Der Kaiser gab der Zuversicht Aus druck, daß der Besuch dazu dienen werde, gute Gesinn ung zwischen den beiden grasten verwandten Nationen zu fördern. Bei dem Festmahl, das zu Ehren der eng lischen Geistlichen im Landesausstellungspark zu Ber lin gegeben wurde, verlas Staatsminister l)r. v. Studt eine Depesche des Reichskanzlers, in der dieser auf Aas Vorspiel im MStterrvalde. Mit dreifachem Erz haben die Göttler die Brust dem umgürtet, der als erster auf schwankendem Kahn hin ausfährt auf die tobende See. SV der alte Horaz. Und man wird an das Wort des römischen Dichters erinnert, wenn heute der Reichskanzler Fürst Bülow die Debatte über die Finanzreform im Reichstage ein leitet. Auch der Nachen, dien er zu steuern hat, ist schweren Gefahren ausgesetzt, und die Stimmung im Reichsparlament gleicht dem wild bewegten Meer. Wird es dem erprobten Steuermann glücken, das sichere Ufer zu gewinnen, oder werden die Wellen Kahn und Steuermann verschlingen? Das Präludium her Presse zu den Reichstags-Verhandlungen über die Fmanzre- form enthielt sehr kriegerische Klänge und ließ Frie denstöne nahezu vollständig vermissen. Alles deutete auf Sturm. Für Steuervorlagen, die unmittelbar das Porte monnaie, also den nervus rorum, berühren, gilt mehr als in anderen Beziehungen das.Wort: Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. In dem vorliegenden Falle sind es aber auch gerade nur die Nationalliberalen, die sich mit den neuen Ersatzsteuer-' Vorlagen der Regierung einverstanden erklären. Auf der rechten wie auf der linken Seite nichts als Ab lehnung, schroffe Ablehnung sogar, und im Zentrum zurückhaltendes Schweigen. Die den konservativen Standpunkt vertretende „Kreuz.-Ztg." hat nur Bedauern für eine Regierung, die sich dem Freisinn als einziger Stütze anvertrauen würde. Der Freisinn habe sich erst zur Erbanfall- steuer bekannt, nachdem «es sich gezeigt, daß dieser Vor lage die Konservativen unmöglich zustimme,n können, wenn sie nicht alle Reputation verlieren wollen. In den Reihen des Bundes der Landwirte führte man noch eine weit schärfere Sprache gegen die Regierungs- Vorlagen. Die „Deutsche Tagesztg." richtet die denk bar heftigsten Angriffe gegen den Fürsten von Bülow, der das Kapital der großen Gesellschaften fast völlig unberührt gelassen oder doch nur durch einen lächer lich winzigen Bruchteil deg Stenern getroffen, dagegen die persönliche Arbeit, den Mittelstand und den Grund besitz ganz außerordentlich hoch belastet habe. Und das alles nur, weil er die Finanzreform nicht gegen, die Liberalen machen wolle. Daher handelt es sich gegenwärtig auch um mehr, als um die genannte Re form, es handelt sich um die, große Frage, ob im deutschen Reiche entgegen der jetzigen auf monarchischer Grundlage beruhenden Verfassung das parlamentarische System zur Geltung kommen soll. Aus dem konservati ven Lager wird kurz vor der Entscheidung lauter als je verkündet, daß die Erbanfallsteuer auch in ihrer abgeschwächten Form keine Mehrheit im Reichstage finden könne, da Konservativ? und Zentrum gegen sie stimmen müßten. Aus dem freisinnigen Blätterwalde schallt das ent gegengesetzte Echo. Die durchaus maßvolle „Boss. Ztg." meint, der abgeänderten Erbanfallsteuer unterliege ein so kleiner Teil der Landwirtschaft, daß ein Uebermaß von Heuchelei dazu gehöre, die Vorlage darüber als einen Schaden für den Bauernstand zu bezeichnen Jedenfalls werde im Plenum die Entscheidung über diese kümmerlichen Reste einer Erbanfallsteuer zuerst getroffen werden müssen. Scheitert auch die neue Ne- aierungS-Vorlage trotz aller «Nachgiebigkeit gegen die Vertreter der Landwirtschaft, so kann die bürgerliche Linke an der weiteren Beratung der Finanzreform kein Interesse haben, und auch die Regierung wird dann zeigen müssen, welchen Kurs die deutsche Politik steuert. So groß ist der Gegensatz zwischen den beiden Flü geln des Blocks, in dessen Mitte die Nationalliberalen, stehen, im Augenblick der Entscheidung noch. Denn die Finanzreform muß durchgeführt werden und sie wird, wie die „Köln. Ztg". vielsagend hinzufügt, dies mal durchg'eführt werden'. Die Frage ist nur, ob die Konservativen in der Erbanfallsteuer nachgeben, oder ob sie mit dem Zentrum Hand in Hand gsehen wollen. Würde die Finanzreform gegen den Block gemacht wer den, so würde eine neue politische Aera anheben, in der nicht ausgleichende Gerechtigkeit, sondern wirt schaftlicher Klaffen-Egoismus Trumpf sein würde. Fürst Bülow könnte seinen Namen nicht an die Spitze einer solchen Aera setzen, weil er sonst seine Reputation vor der Weltgeschichte pveisgeben würde. Im Vorstehenden haben wir die Haupt-Preßstim- men skizziert, die die Reichstagsverhandlungen noch nicht selbst, aber doch ein bedeutungsvolles Präludium zu diesen sind. Der Gesamteindruck dieses Vorspiels ist der, daß die Reichsfinanzreform ohne den Block zustande gebracht werden, und daß Fürst Bülow dem Kaiser sein Portefeuille zur Verfügung stellen wird. Anlauterer Wettbewerb. Das alles verschlingende Interesse an der Reichs- finanzresorm bringt es mit sich, daß die Öffentlich keit der sonstigen, in der Stille sich vollziehenden ge setzgeberischen Arbeit unserer Parlamente wenig Auf merksamkeit ,zuwendet. Und doch hat diese Arbeit in der letzte':» Zeit mancherlei Früchte gezeitigt, die wohl eingehende Bekanntmachung und Würdigung verdienen. Hierher gehört insbesondere das neue Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb. Dieses Gesetz ist vom Reichs tage in dritter LesuNg beschlossen wovden, und auch die Zustimmung des Bundesrates steht außer allem Zweifel. Das ueue Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs beruht seinem innersten Wesen nach auf der vereinigten Geltendmachung zweier Prinzipien, des in der französischen Gesetzgebung längst angewandten Prinzips der Generalklausel und des bisherigen deut schen Prinzips der Spezialvorschriften. Der Weg der Generalklausel war durch den« Paragraphen 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgezeichnet, der bekann termaßen lautet: „Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise eindm andern vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem andern zum Ersätze des Schadens ver pflichtet". Diesem Rechtssatze ist nun unter Erweiterung! seines Tatbestandes in dem neuen Gesetze eine be sondere ausdrückliche Richtung auf das geschäftliche' Wettbewerbsgebiet gegeben worden, und es hat demge mäß im Paragraph 1 die Generalklaufel Ausdruck ge funden, daß gegen alle, die im geschäftlichen Verkehrs gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen vor nehmen, aus Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden kann. Was ferner die Spezialvorschriften! aubelangt, so haben hier besonders die Bestimmungen über das Aus- verlaufswiesen eine nachdrückliche Verschärfung! und weitreichende Ausgestaltung erfahren'. Es war dies ge rade dasjenige Gebiet, auf dem das bisherige Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb nach allgemeinem Urteil am allermeisten versagte. Künftighin soll mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 5000 Mark oder mit einer dieser Strafen belegt sverden, wer im Falle der Ankündigung eines Ausver kaufs Waren zum Verkaufe stellt, diie nur für den Zweck des Ausverkaufs herbeige schafft worden sind sogen. 'Borschileben oder Nachschieben von Waren). Ferner ist derjenige, der den Verkauf von Waren unter der Be zeichnung eines Ausverkaufs ankündigt, gehalten, den Grund anzugeben, der zu dem Ausverkäufe Anlaß ge geben hat. Im Bedarfsfälle kann dile Verpflichtung zur Anzeige der Ausverkäufe vor der Ankündigung sowie die Einreichung eines für jedermann zur Ein sicht zugänglichen Verzeichnisses der auszuverkaufen