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Amts- Uh AiUUblatt für den Avonnement oiertelj. 1 M. 25 Pf. einschließl. deS »Jllustr. Unterhaltungsbl.' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Lelegr.-Adresse: Amtsblatt. Wrk -cs Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn m Eibenstock Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Son>- abend. Insertionspreis: de kleinspattige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 3« Pr. /crnsprrchrr Nr. 21«. — 58. Jahrgang. Sonnabend, den 20. Februar SS Bekanntmachung. Vom l. März ab wird bei dem Postamt in Eibenstock der Schalterschluß an den Werktagen auf 7'/r Uhr abends festgesetzt. Chemnitz, 20. Februar 1909. Kaiserliche Ober-Postdircktion. Richter. Das Mustcrnngsgcschiift in den Anshcbmigsbczirkcn Schwarzenberg und Schneeberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Ämlshauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Geschäftsplan werden a) die Militärpflichtigen des Jahrganges 1889 und d) diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärvcrhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 20 der Wehrordnung an gedrohten Strafen und Nachteile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Losungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersagkommission ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgültig, erst von der Königlichen Oberersatzkommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der aus stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglaubigen ist. (8 62,4 der Wehrordnung ) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstsrmine freiwillig zur Aushebung mel den und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemusterl sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersotz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4 Militärpflichtige, welche an Epilepsie zn leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhörc« zu lassen, oder ei« Zeugnis eines beamteten Arztes (Be zirks- einschl. Stadtbezirks- und Anstaltsbezirksarzt, Bezirks-Assi stenzarzt, Gerichts- und Gerichtsasststenzarzt, Polizei-, Armen- nnd Jmpfarzt) beizubringen (8 65,6 der Wehrordnung) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine vorzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zu rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingcrcichtcn Zurückstellungsanlrogcs der eine zurückgestellt und spä testens nach Ablauf des zweiten Mitnärpflichisjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden, (8 32,2 der Wehrordnung) Stützt sich ein Znrückflellungeantrag aus die Arbetts- bezw. Ankstchts- ««fähtgkett der Eltern «sw. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärzt liche Untersuchung im Musterunastermine bestätigt werden und haben sich die Beteitigten persSniich mit einzufinden. (88 33,5 und 63,7 der Wehrordnung). Ist ihnen dies nicht möglich, so ist mit dem Zurückstellungsantrage ein Zeugnis eines beamtete« Arztes über ihren Gesundheitszustand beizubringcn. Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadlräten, Bürgermeistern oder Ge- meindeoorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eine genaue Kenntnis der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigungen sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzkommission für unbegründet befindet, werden der Königlichen Oberersatzkommisston zur Entscheidung vorgelegt. Urber die eingcgangenen Zurückstrlluugsant.äge wird a« den beide« Losungstermtnc« entschievrn werden. Die Ortsbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu trage» nnd dieselben eine Stunde vor dem Beginne der im Geschäftsplane festgesetzten Musterungstermine zu beordern; die mit der Stamm rollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutierungs stammrollen nebst Geburlsltsten und den sonstigen Belegstücken mitzubnngen (88 6l,3 und 106 der Wehrordnung). Trunkenheit, Ungebührlichkeite«, unsauberes Erscheinen zur Stellung und Ungehorsam der Militärpflichtigen gegen Anordnungen der Aussichts organe bei dem Musternngsgeschäft usw. werden, sofern nicht gerichtliche Bestrafung einzntrete« hat, mit Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 13. Februar 1909. Der Zivilvorsitzendc der Ersatzkommijsion in den Aushelmngs- dezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Keschäfts-^lan. 1. Muslcrungstmnillc. Aushebungs-Bezirk Schneeberg. a. in im Gasthof „Karkstjof" von vorm. 9 Uhr 10 Min. an: Dienstag, den 16. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, Mittwoch, den 17. März für die Militärpflichtigen aus Neuheide, Oberstützengrün, Schön- heiderhammer und Unterstützengrün. d. in in der Kestanraüon „Eentraktjalle" von vorm. '/2IO Uhr an: Donnerstag, den 18. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1889 und 1887 aus Eibenstock, Freitag, den 19. März für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1888 und die übrigen Militärpflichtigen aus Eibenstock, sowie für die Militärpflichtigen aus Blauenthal und CarlSfeld, Sonnabend, den 20. März für die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Sofa, Wildenthal und Wolfsgrün. II. Losungs- und Rcklainationstermine. In im Kotek „zum blauen Kugel" von vorm. '^9 Uhr an: Donnerstag, den 25. März für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1889 aus dem Aus- hebungsbeziik Schneeberg. Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden am 26. und 27. Kebruar 1W9 nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Eibenstock, am 16. Februar 1909. Königliches Amtsgericht. Steinkohlen werden wieder abgegeben am Sonnabend, den 20. und Montag, den 22. d. Mts., nachmittags von 4-6 Uhr im Hinteren Gebäude des alten Rathauses. Stadtrat Eibenstock, om 18. Februar 1909. .Hess-.L— HolzversteMniull. Carlssclder Staatsforsttcvicr. In der Bahnhofsrestauration in Wilzsckhaus. Sonnabend, den 27. Arbrnar 1900, von vorm. ' 9 Uhr an 3 buch. Kköker, 13—16 om stark, 8928 weiche Klötzer, 7 — 15 <m stark. 4897 weiche „ 16—22 , „ 4039 „ „ 23—50 „ „ 38,»u Hundert weiche Hleisstangen, 2—7 am stark, 39,5 i m weiche Bntzknüppek, von nachmittags 1 Uhr an 859,» im weiche verschiedene Jirenahöher, 239 rm weiche Htöcke. Auf den Kahlschlägen in den Abt. 27, .52, 5,4, 61, 62 und Einzelhölzer (nur Brenn holz) in den Abt. 6, 32—35, 40, 41, 45, 49, 51, 52, 61, 62, 66, 69, 75, 76, 78, 79. Besondere Verzeichnisse dieser Hölzer werden auf Verlangen von der unterzeichneten Revierverwaltung abgegeben. Carlsfeld und Eibenstock, am 19. Februar 1909. König». Aorstr<vi-rve»waltnng. König». Aorftrentamt. HolMstcMrmlg. Staatssorstrevicr Wildenthal. Dienstag, den 2. März 1909, vorm. ',11 Uhr. Drechslers Gasthof in Wildenthal. 20 600 Klötzer. 7-51 < in stark, und 80 rm Brennhölzer (Fichte). Abt. 49, 56, 5,9, 60, 71 u. 74 (Kahlschläge), 12—88 Einzelhölzer). Besondere Verzeichnisse dieser Hölzer werden auf Verlangen von der unterzeichneten Revierverwaltung abgegeben. Wildenthal und Eibenstock, am 18. Februar 1909. König». Forstr-vicrvcrwaltung. König». Aorflr-ntamt. — Deutschland. Der Mittwochs-Sitzung des Deutschen Laudwirtschaftsrats wohnte auch Se. Ma jestät der Kaiser bei, der am Ministertische Platz nahm, wo schon der Regent von Braunschweig, Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg und die Staatssekre täre von Bethmann-Hollweg und Dernburg anwesend waren. Der Präsident Graf Schwerin-Löwitz brachte ein dreifaches Hoch auf den Kaiser ans. Den ersten Vortrag hielt Landrat von Uslar Apenradc über Was serversorgnng in Südwestafrika. Nach dein Landrat von Uslar sprachen noch der Korreferent Prof. Dove und Staatssekretär Dernburg über Wasserversorgung in Südwestafrika. Es folgten Vorträge von Prm. Budde, Oelonomicrat Rabe und von Zitzcwitz Bestwitz über Einführung der elektrischen Kraft auf dem plat ten Lande. Der Kaiser blieb bis Uhr im Saale. Pri nz lich er Studienabschluß. Der Studien direktor des Prinzen August Wilhelm von Preußen, Prof. Or. Graf Wilh.lm zu Dohna tritt, wie die „Mil.-pol. Korre spondenz' aus Heskreisen hört, am 1. April d. I. von dieser für fast drei Jahre innegehabten Stellung zurück und über nimmt seine juristische Professur an der Universität von Königsberg i. Pr. Ein Nachfolger des Grafen Dohna ist nicht vorgesehen. Der Prinz wird seine weitere Ausbildungin der Hauptsache bei der Regierung in Potsdam erhallen, dabei aber auch noch einige Kollegien an der Berliner Universität hören.