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Adonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Jlluftr. Unterhaltungsbl." n. der Humor. Beilage .Seifen blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. für den Mjirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspalrige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Lelegr.-Ädrrstt: Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Fernsprecher Nr. 2lll. L4». — 53. Jahrgang. Donnerstag, den 20. Dezember Nach der in Nr. 291 des .Dresdner Journals" abgedruckten Verordnung des König lichen Ministeriums des Innern vom Ib. Dezember 1906 ist für die infolge Auflösung des Reichstags erforderlichen Neuwahlen für den Reichstag der 25. Januar 1907 als Wahltag festgesetzt worden. Die Auslegung der Wählerlisten hat spätestens am 28. Dezember 1906 zu erfolgen. Die Herren Gemeindeoorstände und beteiligten Gutsvorsteher werden angewiesen, die Wählerlisten unverzüglich gemäß Z 8 des Gesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 S. 145) und ß 1 des Reglements vom (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 S. 275 fg. und Reichsgesetzblatt vom Jahre 1903 S. 202 fg.) insbesondere der Beilage A dazu aufzu stellen, sodaß die Auslegung dieser Listen spätestens am 28. dieses Monats beginnt. Der Tag, an welchem die Auslegung beginnt, ist von dem Gemeindevorstand bez. Gutsvorsteher unter Hinweis auf ß 3 des Reglements sowie unter Angabe des Lokals, in welchen, die Auslegung stattfindet, noch vor dem Anfänge der Auslegung in ortsüb licher Weise bekannt zu machen. Wegen Ernennung der Wahlvorsteher, der Abgrenzung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahllokale ergeht noch besondere Bekanntmachung. Schwarzenberg, am 17. Dezember 1906. Königliche AmtsiMptmannschast. 2876 A. Im Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Eibenstock ist heute auf Blatt 292 für den Stadtbezirk die Firma: 618t» L IKsivImsnsr in Eibenstock und als deren Inhaber die Kaufleute Luxsn I'slix t-tüt» und LmLI IcksieüssLsr, beide in Eibenstock, eingetragen worden. Tag der Errichtung der Gesellschaft: 1. September 1906. Angegebener Geschäftszweig: Stickereifabrikation. Eibenstock, den 19. Dezember 1906. Königliches Amtsgericht. Die Nrn 110 und 111 der Schankstättenverbotsliste sind zu streichen. Stadtrat Eibenstock, den l9. Dezember 1906. Hesse. Mrt. Zur Hundertjahrfeier Sachsens als Königreich. Der heutige Tag ein bedeutungsvoller Tag: Die Hundert jahrfeier Sachsens als Königreich. Unser ganzes Land denkt dieses Tages, es werden die Erinnerungen des verflossenen Jahrhunderts wach, nehmen Gestalt an und ziehen an unserm geistigen Auge vorüber. Es ist oft und viel über die Tage des Rheinbundes geschrieben worden. Man hat Licht und Schatten dabei nicht immer gleichmäßig verteilt. Die einen tötens mit Absicht, die anderen ohne Absicht. Auch Sachsens Königswürde stammt aus jenen Tagen. Die Verhandlungen mit Preußen und Kurhessm über Gründling eines norddeut schen Bundes waren resultatlos verlaufen. Nach der Schlacht von Jena, in der 7000 Sachsen gefangen genommen worden waren, hatte unser Land unter gewaltigen Kriegskontributionen zu leiden. Dann war am l 1. Dezember 1806 der Friede von Posen gekommen, der den Kurfürsten veranlaßte, als souveräner Fürst dem Rheinbunde bcizutreten. Eine der Hauptverpflichtungen war dabei gewesen, die Stellung von 20000 Mann zum Bundcskontingent zu garantieren. Das war geschehen. Hatte schon der Kurfürst Friedrich August kurz nach dem Frieden von Posen die Königswürde eigentlich angenommen, so wurde nunmehr, am 20. Dezember 1806 — also heut vor hundert Jahren — Sachsen offiziell zum Königreich proklamiert, und der Kurfürst nahm den Titel König Friedrich August I. von Sachsen an. Die Verhält nisse hatten sich für Sachsen günstiger denn je gestaltet und gerade die nächsten Jahre waren es, die dem jungen König reich ganz erhebliche Gebietserweiterungen brachten. Das ging so bis zum Jahre 1815, in welchem Sachsen, gleich vielen anderen Staaten, die ehedem dem Rheinbunde ange hörten, dem deutschen Bunde beitraten. Soviel aus der sächsischen Geschichte vor hundert Jahren. Wir haben der Vergangenheit gedacht, nun wollen wir aber auch nicht die Gegenwart vergessen. Ihr gilt es vor allem, denn sie ist uns die Schwelle der Zukunft. Von ihr aus bauen wir am Werdenden und befestigen das Vergangene. Sie verbindet das Gewesene mit dem was vor uns liegt. Und wie wir heute im Glanze alles Großen und Erhabenen uns sonnen, das uns das vergangene Säculum zu teil werden ließ, so leuchtet auch ein Abglanz des Werdenden bereitsauf unser Haupt. Denn wir wissen es: unser Sachsenland hat zwar in den letzten hundert Jahren einen ungeheuren kul turellen Fortschritt gemacht, als einer der kraftvollsten unter den deutschen Staaten steht es heut da, hat Großes, Ge waltiges geleistet, aber es hat auch noch große Dinge zu verrichten und die Aufgaben, die seiner in der Zukunft Die Reichtagswahl betr. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 14. Dezember 1906 bestimmt worden ist, daß die Wahlen zum Reichstage am 25. Januar 1907 vorzunehmen sind, liegen die zum Zwecke der Wahlen aufgestellten Wählerlisten vom 27. Dezemöer 1906 vis mit 5. Januar 1907 in hiesiger Ratsregistratur während der Expeditionszeit vormittags von 8—12 und nach mittags von 2—6 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Etwaige Einsprüche gegen dieselben sind nach 8 8 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 innerhalb acht Tagen nach der Auslegung und spätestens bis zum 4. Januar 1907 bei dem unterzeichneten Stadtrate schriftlich zu erheben oder zu Protokoll zu geben, zugleich aber sind die Beweismittel für die bezüglichen Behauptungen, falls dieselben nicht auf Notorietät be ruhen, beizubringen. Wähler für den Reichstag des deutschen Reiches ist jeder Deutsche, welcher das fünf- undzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem Bundesstaate, w> er seinen Wohnsitz hat. Von der Berechtigung zum Wählen sind ausgeschlossen: 1) Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen; 2) Personen, über deren Vermögen Konkurs- oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet worden ist, und zwar während der Dauer dieses Konkurs- oder Fallitverfahrens; 3) Personen, welche eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben; 4) Personen, denen infolge rechtskräftigen Erkenntnisses der Vollgenuß der staats bürgerlichen Rechte entzogen ist, für die Zeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt sind. Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Wählerlisten ausgenommen sind. Eibenstock, den 19. Dezember 1906. Der Stadtrat. Hesse. Müller. Land- und LandcMlturrcnten, Stadtanlallen betr. Am 31. Dezember dss. Js. wird der 4. Termin der diesjährigen Land- nnd Landeskulturrenten fällig Es wird auf die Bezahlung derselben schon jetzt aufmerksam gemacht mit dem Bemerken, daß nach obengenanntem Termine sofort mit der zwangsweisen Einziehung etwaiger Reste vorgegangen wird. Gleichzeitig wird nochmals an die unverzügliche Bezahlung des 4. Stadtanlagen- Trrmins auf das Jahr 1006 erinnert Stadtrat Eibenstock, am 12. Dezember 1906. Hesse. Bg. harren, sollen erst sein heute vor hundert Jahren begonnenes Werk endgiltig krönen. Mit einer freudigen Genugtuung erfüllt uns aber die Gewißheit, daß dies unserem Sachsen gelingen wird, denn die sächsische Tatkraft ist nicht im Schwinden, nein, im un unterbrochenen Steigen, und diese Gewißheit hebt uns hinaus über alle Kleinlichkeiten und Kümmernisse des Alltags. Was die Vergangenheit brachte, wissen wir zu schätzen, aber wir wissen auch, was unser in der Zukunft harrt. Deshalb: Glückauf, Saxonia! Zum WaMampf. Mit Ausnahme der beiden konservativen Fraktionen sind die Parteien bereits mit ihren Wahlaufrufen hcrvorgetreten. Der sozialdemokratische Parteivorstand gibt seinen Agitatoren in einer langen Kundgebung einen Haufen verlogener Schlag worte an die Hand und predigt im selben Atem Kampf mit „sachlichen" Mitteln! Das Zentrum tritt vor die Wähler als das Lamm, das kein Wässerchen getrübt hat, und will vergessen machen, daß das Zentrum aus ganz un sachlichen Gründen eine Machtprobe bei Behandlung einer nationalen Angelegenheit veranstalten wollte. Das hat ja der Abg. Erzbcrger ohne Rücksicht auf die feinere Taktik der Parteistrategen ungeniert ausgevlaudert, als er versicherte, daß das Zentrum es auf die Auflösung ankommen lassen wollte. Die Kaiserliche Ordre war bekanntlich aus Bückeburg datiert, und derselbe Herr Erzberger erklärte: Nach Bückeburg gehn wir nicht. Das steht aus wie ein Witz, ist aber ein wohlberechneles Wahlschlagwort. Es soll bedeuten: wir bücken uns nicht vor dem persönlichen Regiment! Damit will man auf die Wähler Eindruck machen, die in den letzten Monaten soviel Unsinn über Staatsstreich und absolutistische Gelüste haben hören müssen. Zu demselben Zweck hat man die Erfindung in Umlauf gesetzt, der Kaiser habe in harten Worten an den Grafen Ballestrem telegraphiert; zu demselben Zweck hat man die Lüge von einem andern Kafiertelegramm verbreitet, in dem die Aeußcrung stehen sollte: „Ich jage die ganze Bande zum Teufel." Der Wahlkampf kann noch gut werden, wenn schon jetzt mit so verwerflichen Mitteln ge arbeitet wird. Jedenfalls niuß noch auf manche Leistung dieser Art gerechnet werden. Ist doch selbst der Kern des offiziellen Zentrumsaufrufs eine Verdrehung der Tatsachen: „Die Auflösung des Reichstags" verkünden die Zentrumsführer, „ist nach unserer Ueberzeugung ein Angriff auf dessen Stellung als selbständigen, in eigener Verantwortung handelnden gleich berechtigten Faktors der Gesetzgebung." Davon ist in Wirk lichkeit gar keine Rede. Der Reichstag ist die Vertretung des deutschen Volkes. Ist die Regierung überzeugt, daß in wichtigen Fragen diese Vertretung entgegen den Interessen der Nation entschieden hat, so appelliert sie an das Volk, um dessen wahre Meinung festzustellen. Das von der Ver fassung vorgeschriebene Mittel dazu ist Auflösung und Neu wahl des Reichstags. Der Bundesrat als Vertretung der Einzelstaaten hat einstimmig die Anwendung dieses Mittels beschlossen, und der Kaiser hat durch seine Unter schrift den Beschluß des Bundesrates sanktioniert. So liegen die Dinge in Wahrheit. Es handelt sich hier nicht um einen Angriff auf den Reichstag, sondern um eine verfassungs mäßige Ausübung der Rechte von Kaiser und Bundesre gierungen. Und es ist nicht die Regierung, sondern das Zentrum, das die Machtfrage aufgerollt hat. Das Zentrum kommt durch keinen Ausruf um den bösen Eindruck herum, daß es im Bunde mit den Sozialdemo kraten in einer Frage der deutschen Waffenehre versagt hat, wo der ganze Liberalismus mit den konservativen Parteien zu der Regierung stand. Diese einfache Tatsache muß den Wahlkampf beherrschen; von ihr dürfen die Wähler sich nicht ablenken lassen, mögen die Erfindungen und Schlagworte, mit denen man die Wahr heit verdecken will, lauten, wie sie wollen, und kommen, wo her auch immer es sei. Tagesaeschichte. — Deutschland. Auf der Germaniawerft in Kiel ist am Montag der Stapellauf des neuen Linienschiffes „Q" in Gegenwart des Kaiserpaares und zahlreicher Fürst lichkeiten, der Spitzen der Zivilbehörden der Provinz Schles wig-Holstein und der Stadt Kiel, der Marine- und Militär behörden sowie einer zahlreichen Festversammlung glücklich von statten. Die Kaiserin legte dem Schiff den Namen „Schleswig- Holstein" bei. Die Rede hielt Herzog Ernst Günther. Das neue Linienschiff gehört der „Deutschland-Klasse" an. — Berlin, 17. Dezbr. Von den Bergarbeitern des Waldenburger Steinkohlenreviers ist an den Kaiser folgendes Telegramm abgesandt worden: .2- bis 3000 vom Verbände der reichstreuen Bergarbeitcrvereine Nieder schlesiens zur Beratung über die Fleischteuerung einberufene Bergarbeiter des Waldenburger Steinkohlenreviers bringen Ew. Majestät als unserem obersten Bergherrn ein donnerndes