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Amts- iiiiii Aazmeblatt Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschlicßl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen" in der Expedition, bei unseren Boren sowie bei allen Reichspostanstalten. für den KM des Amtsgerichk Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Insertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Trlrgr.-^drrstr: Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Frrnsprcchcr Ur. 210. L»«« ' . 7, 53. Jahrgang. — Dienstag, den 20. Februar 107 6. Amtshauptmann Demmering W. In dem aus den Parochien der Ephorie Schneeberg zusammengesetzten 22. Wahlbezirke ist nach Verordnung des Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums vom 3. Februar 1906 an Stelle des ausgeschiedenen Oberkirchenrats und Superintendenten vm. Tao. Noth in Schneeberg die Reuwahl eines geistlichen Abgeordneten zur Landes-Synode nötig und zum «"w-M Mittwoch, der ri. Wär; dieses Ja-res bestimmt worden. , Es werden daher sämtliche Kirchenvorstände des Wahlbezirks hierdurch veranlagt, als bald in Gemäßheit Z 38, Abs. 2 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung und der eine Erläuterung dieser Bestimmung betreffenden Bekanntmachung der in llvimgvljvis beauftragten Herren Staatsminister vom 3. Juni 1871 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1871 S. 79), die Wahl der von jedem Kirchenvorstande in die Wahlversammlung zu entsendenden weltlichen Wahlmänner und, sofern dies vom Kirchenvorstande beschlossen wird, der im voraus für den Äehinderungsfall zu wählenden Stellvertreter vorzunehmen. Dazu ivird ausdrücklich bemerkt, daß jeder Kirchenvorstand soviel Wahlmänner zu entsenden hat, als ständige geist liche Stellen in der Parochie vorhanden sind, wobei es keinen Unterschied macht, ob eine Srelle bloß vorübergehend unbesetzt ist. Ueber den Erfolg dieser Wahl ist unter Angabe der vollständigen Namen der Wahlmänner bez. Stellvertreter eine Woche vor dem Wahl tage und spätestens bis zum 13. Mär; 1906 schriftliche Anzeige unter Benutzung der den Kirchenvorständen zugehenden Vordrucke an den Unterzeichneten zu erstatten. Auf die Wahl der Wahlmänner und deren Stellvertreter durch die Kirchenvorstände haben die Bestimmungen in ß 28 Abs. 2 und 3 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung Anwendung zu leiden. Endlich werden hierdurch die geistlichen und weltlichen Herren Wahlmänner und bez. Stellvertreter ersucht, am Wahltage, am 21. März dieses Jahres '2I2 Mr vormittags im Vrzgebirgischcn Hof in A n c persönlich zu erscheinen und die Wahl vorzunehmen. Schwarzenberg, am 12. Februar 1906. FußMgherstcllmM im Jahre 1906 betreffend. Im laufenden Jahre ist die .Herstellung vorschriftsmäßiger erhöhter Fußwege neu geplant 1. längs der Hausarundstücke an der unteren Neumarktseite und längs der Lange straßenseite des Grundstücks Nr. 329 des Flurbuchs, 2. auf der Mohrenstraße zwischen obere Erottensecstraße und Feldstraße, 3. auf der Neugasse. Die unter 1 bezeichneten Fußwege erhalten Granitplattcnbelag, die übrigen Fußwege Tonsteinchenbelag, soweit die anliegenden Grundstücke bebaut sind, sonst Kiesbclag. Ferner sollen die bereits im Vorjahre geplanten Fußwege auf der Schneebergerstr., der Carlsbaderftr., der Westseite der Wiesenstr. und der Nordostseite der Bahnhofstr. fertig gestellt und die Kies-Fußwege auf der Gartenstr. und einem Teile der Forststr. mit festem Belag versehen werden. Bei Anlage der Fußwege müssen sämtliche an den beteiligten Häusern angebrachten baulichen Anlagen, welche über die Straßensluchtlinie hinaus ragen, als Vorbaue, Ueberbaue, Geländer, Gitter, Stufen, Kegel, Prellsteine usw. auf «osten der Grundstücksbesitzer beseitigt werden. Ausnahmen kann der Stadtrat in Fällen, wo nach seinem Ermessen der Verkehr nicht gestört wird, gestatten; ebenso kann der Stadtrat in Fällen, wo die Beseitigung der Ver kehrshindernisse den Anliegern harte Opfer auferlegt, die Kosten zuin dritten Teile auf die Stadtkassc übernehmen. Vor Herstellung eines Fußweges sind die Dachabfallröhren von den anliegenden Grundstücksbesitzern mittelst Zwcigkanälen nach Vorschrift des Stadtrates in eine öffentliche Schleuse einzuführen. Oeffnungcn jeder Art in den Fußwegen, welche der Stadtrat zuläßt, müssen mit Rosten bez. mit eisernen oder Granitplatten abgedeckt werden. Die beteiligten Grundstückseigentümer werden ausgcsordcrt, die hiernach nötigen Maßnahmen umgehend einzulciten. Die Kosten für Herstellung der Fußwege bis zur Breite von 2 m fallen den Anliegern zur Last, denen aber auf Antrag Erleichterungen durch Gewährung von 5 jährigen Raten Zahlungen oder durch Uebertragung der Fußwegkosten auf die Landeskulturrentenbant ver mittelt werden können. Stadtrat Eibenstock, den 9. Februar 1906. Hesse. Müller. Herr Heinrich Maximilian Bauer in Geithain hat zum Gedächtnis seiner Groß eltern am 12. September 1905 als dem Tage der 80. Wiederkehr ihres Trauungstages der Stadt Eibenstock den Betrag von zweitausend Mark unter dem Namen „Heinrich und Friederike Schlegel-Stiftung" überwiesen. Nach den Stiftungsbestimmungen ist ein Teil des Betrages zur Be schaffung eines Kronleuchters für den Rathausnenbau hier, die Zinsen des anderen Teiles aber alljährlich zu Prämien an drei dem Handwerkerstände ent stammende Besucher der gewerblichen Zcichcnschulc zu benutzen. Nachdem die städtischen Kollegien die Stiftung angenommen und die Bestimmungen anerkannt haben, drängt es uns, dem edlen Stifter für seine Betätigung vorbildlichen Ge- mcinsinnes und treue Anhänglichkeit an unsere Stadt hiermit auch öffentlich den wärmsten Dank auszusprechen. Eibenstock, den 10. Februar 1906. Der Stad trat. Hesse. Müller. . Bekanntmachung Das Ausrragen der Anlagenzcttel auf das Jahr 1906 wird heute beendet. Es wird daher in Gemäßheit von tz 22 des Regulativs über die Erhebung der Ge meindeanlagen bekannt gegeben, daß etwaige Reklamationen gegen die Höhe der Ein schätzung innerhalb einer vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab zu rechnenden 14 tägigen und spätestens bis znm 6. Mär; d. I. laufenden Frist unter gehöriger Beobachtung der auf den Anlagenzetteln vorgedruckten diesbezüglichen Bestimmungen bei dem unterzeichneten Stadtrat einzureichen sind. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Reklama tionen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Die Angaben in den Reklamationsschriften über die Höhe der einzelnen Einkommeu sind bei Verlust des Anspruchs auf Berücksichtigung der Reklamationen wahr heitsgetreu zu machen und gehörig zu beweisen. Ferner wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 21 obigen Regulativs eine jede abgabenpflichtige Person, welche bei der Einschätzung bez. bei der Austragung der An lagenzettel übergangen worden sein sollte, verpflichtet ist, dies sofort anzuzeigen und sich Be scheidung wegen ihrer Einschätzung bez. der zu zahlenden Anlagen zu holen, sowie daß nach 8 28 des Abgabenregulativs eine Reklamation den Anlagenpfltchtigen nicht von der Verpflich tung, an den festgesetzten Terminen den vollen Anlagenbetrag zu entrichten, befreit, indem die Ausgleichung betreffs des etwa Zuvielgezahlten nach Beendigung des Reklamationsver- versahrens erfolgt. Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß am l. März d. I. der erste Termin fällig ist, und daß zu dessen Bezahlung eine dreiwöchige Frist nachgelassen ist, sowie daß nach Ablauf dieser Frist ohne vorherige persönliche Erinnerung gegen säumige Zahler die Zwangsvollstreckung verfügt werden ivird. Gleichzeitig geben wir bekannt, daß der am 1. Februar d. I. fällig gewesene 1. Grunv- stcucrtermin nunmehr unverzüglich zu entrichten ist. Eibenstock, den 19. Februar 1906. Der Stadtrat. Hesse. Bg. Tagesgeschichte. — Deutschland. Am 1. März d. I. tritt der neue handelspolitische Zustand ein, wie er durch den revidierten Zolltarif und die auf Grund desselben geschlossenen Handelsverträge mit Rußland, Belgien, Italien, Oesterreich-Ungarn, der Schweiz, Rumänien, Serbien und Bulgarien geschaffen worden ist. Im Verkehr mit diesen Ländern tritt der sogenannte Vertragstarif in Kraft, der durch Herabsetzung unserer autonomen Zölle in den Handelsverträgen entstanden ist. Die Herabsetzungen sind erfolgt gegen Zugeständnisse der Vertragsländer bei Be handlung unserer Waren an ihrer Zollgrenze. Mit Frank reich besteht das im Frankfurter Frieden enthaltene Meist begünstigungsverhältnis, wonach für französische Waren unser Vertragstarif anzuwenden ist, ebenso wie wir alle Vor teile genießen, die Frankreich dritten Staaten gewährt. Mit England haben wir ein erst kürzlich voin Reichstag bewilligtes Provisorium, das die englischen Waren bis auf weiteres unserem Vertragstarif unterwirft, was sich daraus rechtfertigt, daß in England der Freihandel gilt, also überhaupt keine Schutzzölle erhoben werden. Für die Waren aller Länder, die keinen Handelsvertrag mit uns abgeschlossen haben und kein Recht auf Meistbegünstigung besitzen, muß vom 1. März ab gesetzlich unser Generaltarif mit seinen stark erhöhten Sätzen angewendet werden. Mit den Vereinigten Staaten von Amerika standen wir nach einem Abkommen von 1900 im Verhältnisse der Meistbegünstigung. Unsere Regierung hat dieses Abkommen zum 1. März 1906 gekündigt. Die Verhandlungen, die darauf wegen Abschlusses eines Reziprozitätsvertrages cingeleitet wurden, haben bisher zu keinem Ergebnis geführt. Unsere Landwirtschaft wäre an einem solchen Vertrage viel weniger interessiert als unsere Industrie. Denn einerseits genießen unsere landwirtschaft lichen Produkte die gegen früher bedeutend erhöhten Sätze des Vertragstarifes, andererseits gehören die Vereinigten Staaten nicht zu den Getreide-Einfuhrländern. Industrie produkte aber sind in Amerika den hohen Sätzen des Die Kinley- Schutzzolltarifs und außerdem noch einer lästigen Behandlung bei der Zollabfertigung unterworfen. Namentlich über die letztere haben sich die Klagen sehr gemehrt. Man ivciß, daß Präsident Roosevelt dem Abschluß eines neuen, besonders die amerikanischen Zollplackereien mildernden Vertrages ge neigt ist, und daß in der öffentlichen Meinung drüben die Gegnerschaft gegen das Hochschutzzollsystem zunimmt. Im Kongreß und namentlich im Senat dagegen besteht noch eine sichere Mehrheit für den Mc Kinley-Tarif, die ohne Zweifel sofort Repressionsmaßregeln beschließen würden, wenn wir amerikanische Ware differenzierten, d. h. den Sätzen des Generaltarifs unterwürfen. Das wäre der Zollkrieg. Es fragt sich, ob der Augenblick jetzt dafür günstig ist, den wirt schaftlichen Kampf auszutragen. Jedenfalls wäre die un mittelbare Folge eine Schwächung aller Elemente drüben, die einen friedlichen Ausgleich, em neues Abkommen mit Deutschland vorziehen. Deshalb und angesichts der schweren Verantwortung, die jeder Zollkampf wegen der unausbleib lichcn Schädigungen aufcrlegt, werden die verbündeten Re gierungen beim Reichstage zunächst ein Provisorium ähnlich dem englischen beantragen. Damit würde Zeit für Fortsetzung der Verhandlungen in Washington gewonnen und der letzte Versuch gemacht, zu einer friedlichen Einigung zu kommen. — Der Gesetzentwurf betreffend Ausgabe von Reichs banknoten zu 50 und 20 Mark ist vom Reichstag definitiv angenommen worden. — Oesterreich-Ungarn. Zur Krisis in Ungar n meldet die Wiener „Zeit", die ungarische Koalition habe an geboten, um die Auflösung des ungarischen Reichstages zu vermeiden, eine abermalige Vertagung hinzunehmen und die Bildung eines farblosen Uebergangsministeriums durch das Fallenlassen des Widerstandes zu unterstützen. Der Kaiser erklärte diesen Vorschlag für unannehmbar. Fejervaru kehrte nach Budapest zurück. Die Auflösung des ungarischen Reichs tages ist beschlossen. — Rußland. Der Zar hat dem französischen Präsi denten Loubet aus Anlaß des Ablaufs seiner Amtszeit aufs neue seiner persönlichen Freundschaft versichert und »hm den Andreasorden in Brillanten verliehe». — Dänemark. Die Ucberführung der Leiche des Königs Christian nach Roskilde hat stattgefunden. Offiziere trugen den Sarg zum Leichenwagen. Unmittelbar hinter dem Leichenwagen gingen der König von Dänemark und der König der Hellenen, sodann folgten dir Königin von