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Amts- M AiWigeblatt Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen" in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. für den Dirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 3<> Pf. Lelkgr.-Ädrestr: Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. '» 53. Jahrgang. ——- Fcrnsprrchrr Nr. 219. G. Dirnstag, den 16. Januar LS«« Den frcimilligcn Einttitt znm mehrjährigen aktiven Militärdienst betreffend. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feld artillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Auf enthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Zivilvorsitzende der Ersatz - Kommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a. von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, l>. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Melde scheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Uutersuchung und entscheidet über ihre Annahme. s>) Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6) Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom l. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militärmusik korps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Ein stellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat be urlaubt werden. 7) Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — das ist vor dem 1. Januar des Kalender jahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffiziers- Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein und die Dienstprämie von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebensjahr erwerben zu können. 8) Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer *) Für den Eintritt bei den sächsischen Eisenbahnkompanien und der sächsischen Telegraphen kompanie in Berlin sind die Anmeldungen an den Kommandeur des Königl. Preuß. Ersenbahnregiments Nr. 2 bezw. des Königl. Preuß. Telegraphenbataillons Nr. t zu richten. Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 0) Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht heran gezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberusen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen teils nicht. K r i e g s m i n i st e r i u m. Der Geburtstaa Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm II. wird in diesem Jahre in herkömmlicher Weise gefeiert werden. Freitag, den 26. Januar 1866, abends 6 Uhr: Zapfenstreich. Sonnabend, den 27. Januar 1806, früh 6 Uhr: Weckruf durch das hiesige Stadtmusikkorps. Die städtischen Gebäude werden beflaggt. Die hiesige Einwohnerschaft wird ersucht, auch ihrerseits zu einer würdigen Feier des Tages nach Kräften beizutragen. Am Sonnabend nachmittag 1z Uhr findet im Rathaussaale ein Fest mahl statt. Preis des Gedeckes 3 Mark. Die Kaiserlichen und Königlichen Behörden, sowie die Bewohner von Eibenstock und Umgegend werden zu diesem Festmahle ergebenst eingeladen. Anmeldungen hierzu sind bis zum 2». dss. Mts. bei Herrn Hotelier ^«Iilininvl zu bewirken. Stadtrat Eibenstock, den 12. Januar 1906. Hesse. Müller. Letzthin sind die städtischen Wasserwerksgrundstncke im Rehmergrunde un- befugterwcise wiederholt mit schwerem Fuhrwerk befahren worden. Da hierdurch die angelegten Wassergräben beschädigt worden sind und schließlich gar die Wasserzuführung zur Quellfaffung gestört werden kann, so verbieten wir hiermit strengstens das Be fahren der Grundstücke mit Fuhrwerken aller Art — ausgenommen die Fuhren zur Aberntung der Grundstücke — unter Festsetzung einer Geldstrafe bis zu 60 Mark event. Haft bis zu 8 Tagen für jeden Zuwiderhandlungsfall. Stadtrat Eibenstock, den 12. Januar 1306. Hesse. Müller. Wanderkochkursus betr. Zur Erteilung von Kochunterricht an junge Mädchen wird im Falle genügender Be teiligung auch für die Sommermonate des Jahres 1306 die Veranstaltung zweier Parallel kurse beabsichtigt, von denen der eine in den Tagesstunden 9—2 Nhr, der andere in den Abendstunden 6—11 Uhr stattfinden soll. Um wegen Erlangung einer Lehrkraft rechtzeitig das Erforderliche einleiten zu können, ist es wünschenswert, baldigst festzustellen, ob eine genügende Anzahl von Schülerinnen zu erwarten steht. Es ivird daher ersucht, Anmeldungen zur Teilnahme an den in Aussicht genommenen Unterrichtskursen schon jetzt und zwar spätestens bis zum 15. Februar 1806 entweder beim Gemeindeamts oder bei der Schuldirektion zu bewirken. Der Gemeindevorstand zu Schönheide. Die politische Lage in Ungarn ist gespannter denn je. Aus dem Kampfe um die magyarische Kommandosprache ist mit der Zeit ein Kampf ums Wahlrecht und schließlich ein Kampf um die gesamte politische Macht geworden. Das Kabinett Fejervary, ursprünglich nur ein Uebergangsministerium mit der einzigen Aufgabe, sobald als möglich aus der vereinigten Opposition eine Regierung zu bilden, ist heute die festeste Stütze des Königs iin Kampfe gegen den gesamten Reichstag. Im Parlamente aber haben sich die Liberalen und die Oppositionellen, die noch vor Jahres frist einander mit Pultdeckeln und Stuhlbeinen erbittert be kämpften, mit lärmendem Jubel zum Kampf gegen das ver haßte Ministerium vereinigt. Der Widerstand gegen die regierungstreuen Beamten hat in zahlreichen Komitaten — bemerkenswerterweise immer gerade in kernmagyarischen — zu Schneebällen, Knütteln und Pflastersteinen oder gar zu so appetitlichen Waffen wie Tintenfässern und faulen Eiern gegriffen. Der brutale Vorfall in Debreczin, wo die Intelli genz der Stadt unter der Führung eines Studenten und eines Lehrers den greisen Obergespan Kowacs mit 42 Wunden niederschlug und ihm — charakteristisch genug — auch noch Nhr und Brieftasche entwendete, bezeichnet nur einen Höhe punkt dieser Bewegung. Die Führer der Opposition ver sprachen ganz offen für die Zukunft noch mehr derartige Heldentaten. Einer von Ihnen erklärte einem Mitarbeiter des Pester Lloyds: „Es ist vorauszusehen, daß sich ähnliche Vorgänge wie jene, die sich in Debreczin ereigneten, in den großen Zentren des Ungartums vielleicht in noch schärferer Form wiederholen werden. Was unsere Stellungnahme zu diesen Ereignissen betrifft, sehen wir nicht ein, warum wir mäßigend einwirken sollten!' Auch die Aeußerungen des Herrn von Jufth, des ungarischen Reichstagspräsidenten, in seiner Neujahrsrede sind bezeichnend genug: „Zur Verteidigung der Verfassung und der Volksvertretung muffen in Zukunft viel stärkere und wirksamere Mittel gesucht werden als bis her.' Woher diese blinde Wut? Daß der Kaiser die Ver fassung zerbrechen will, fürchtet im Ernste niemand. Aber daß das Kabinett Fejervary das allgemeine Wahlrecht durch setzen könnte, erfüllt alle alten Parteien mit blasser Angst. Bisher wählen in Ungarn von hundert Einwohnern ja nur sechs! Die magyarische Minorität des Landes und im besonderen der magyarische Adel beherrschen unbeschränkt Wahlen, Parteien und Parlament. Allein die fünf alten magyarischen Grafenfamilien Andrassy, Batthyany, Benyovsky, Karolyi und Zichy sind mit 20 Mitgliedern im Reichstage vertreten, während die 8 Millionen Deutsche, Rumänen, Serben und Slowaken sich zusammen mit 2l Vertretern be gnügen müssen! Diese schreiende Ungerechtigkeit würde das allgemeine Wahlrecht im Laufe eines Menschenalters gründ lich beseitigen, sodaß die alten Parteien des Reichstages zu kümmerlichen Minoritäten zusammenschmelzen und Adel und Magyarentum ihre privilegierte Sonderstellung unwiederbring lich verlieren müßten. Daher der erbitterte Kampf des ge samten Parlaments gegen Fejervary, erbittert gerade weil er schließlich doch erfolglos bleiben muß. Denn selbst wenn Fejervary stürzt, wird die Idee des allgemeinen Wahlrechts ihren Weg wettergehen und stürmisch an Freunden gewinnen. Schon hat sich eine „Liga für allgemeines Wahlrecht" ge bildet, die eifrig agitiert, schon ist jüngst in Pest eine „Partei der Gewerbetreibenden und Ackerbauer" mit demselben Pro gramm aufgetreten und alle Nichtmagyaren Ungarns, zumal die Banater Schwaben, schließen sich immer kräftiger dieser Bewegung an. Die elende Lage des ungarischen Kleinbauern und die Verbitterung der jahrzehntelang mißhandelten „Natio nalitäten" werden dafür sorgen, daß der Ruf nach dem all gemeinen Wahlrecht nun nicht mehr verstummt. TageSgeschichte. — Deutschland. Ein Ersatztransport von 36 Offizieren, 7 Portepee-Unteroffizieren und Beamten, 593 Unteroffizieren und Mannschaften tritt am 18. d. M. mit dem Dampfer „Erna Woermann" die Ausreise nach Deutsch S ü d w e st a f ri k a an. Führer dieses Militärtransportes ist Hauptmann v. Rappard. Wir wünschen herzlich den Tapferen glückliche Erfolge im fernen Lande lind fröhliche Heimkehr. — Gegenüber den Nachrichten über den Stand der deutsch-amerikanischen Handelsvertrags- Verhandlungen empfiehlt es sich, Zurückhaltung zu be obachten, und insbesondere pessimistischen Ausstreuungen ge genüber ruhig Blut zu behalten. Es würde der wirklichen Bedeutung der Dinge nicht entsprechen und auch den deutschen Handclsinteressen in Amerika nicht dienlich sein, wenn die an der Ein- und Ausfuhr mit den Vereinigten Staaten beteilig ten Kreise sich durch Kabelmeldungen über die hoffnungslose Lage der deutsch-amerikanischen Verhandlungen in eine Art Panik versetzen lassen wollen. Die Gründe, die gegen die Herbeiführung eines Zollkrieges sprechen, sind für beide Teile so schwerwiegend, daß es den Regierungen wohl gelingen wird, diese äußerste Möglichkeit zu vermeiden. Unsere Ge schäftswelt aber wird, was ihre eigene Haltung betrifft, mit der Parole: „Bange machen gilt nicht" am besten fahren. — Es läßt sich nicht verkennen, daß im Hinblick aus die Konferenz von Algeciras die politische Atmosphäre noch immer recht unbehaglich ist. Einige der deutsch-franzö fischen Streitfragen scheinen auf denselben unerfreulichen Pnnkt zurückgelangt zu sein, der mit den Abmachungen vom Juni und September eigentlich hätte überwunden sein müssen. Es wird in Algeciras doch noch um die Forderung Frankreichs gekämpft werden, auch auf die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Innern Marokkos maßgebenden Einfluß zu üben. Nach Pariser Berichten hegt man dort die Be fürchtung, daß Deutschland keiner Lösung der Polizeisragc zustimmen werde, welche der französischen Forderung Genug tuung geben könnte; man müsse also ein „totes Rennen" auf der Konferenz befürchten; Deutschland werde den über-