Volltext Seite (XML)
Amts- Wh Mcheblutt für deu Abonnement viertelj. 1 M. 20 Ps. einschlictzl. des „Jllustr. Untcrhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. GeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. LSI Dienstag, den 23. Dezember Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. > 49. Jahrgang. > — «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. LAOS Die Königliche Amlshauptmannschast hat mit dem Bezirksausschüsse als Sachver ständige zn »en BezirksschätzungSausschüssen bei der staatlichen Schlachtvieh versicherung und zugleich als von den Ortsbehörden zuzuziehcnde Sachverständige zur Ermittelung der nach dem Reichsgesctze vom 23. Juni 1880 bei auftretenden Seuchen für getödtrte Lhiere zu gewährenden Entschädigungen für den amtshauptmann schaftlichen Bezirk aus das Jahr 1903 die in nachstehendem Vcrzeichniß aufgeführten Herren gewählt. Königliche Amlshauptmannschast Schwarzenberg, am 6. Dezember 1902. 2415 ä. «rüg von Nidda. I. Amtsgerichtsvcjirk Menkock. 1) Ortsrichter Carl Friedrich Glöckner in Carlsfeld. 2) Tischler Adolf Baumgarten daselbst. 3) Privatier und Oekonom Ernst Falk in Hundshübel. 4) Gutsbesitzer und Gerichtsschöffe Oswald Baumgärtel in Oberstützengrün. 5) Gutsbesitzer Gustav Scheibner in Neidhardtsthal. 6) Brauercibesitzer Christian Gottlieb Tipp,,er in Oberstützengrün. 7) Gutsbesitzer Christian Gottlieb Baumgärtel in Schönheide. 8) Wirthschastsbesitzer Gottlieb Lenk daselbst. 9) Guts- und Schneidemühlenbesitzer Robert Friedrich Frölich in Sosa. 10) Gutsbesitzer Gustav Schneider in Sosa. 11) Gutsbesitzer Carl August Schubert in Nnterstützengrün. 12) Gasthofsbesitzer Carl Gottlob Geier in Wildenlhal. L. Amlsgerichlsvezirk Johanngeorgenstadt. 13) Gutsbesitzer Carl Albin März in Breitenbrunn. 14) Gutsbesitzer Friedrich August Schmidt daselbst. 15) Gemeindcältester Löfer in Jugel. 16) Tischlermeister und Oekonom August Troll in Johanngeorgenstadt. 17) Gasthofsbesitzer Ehregott Fürchtegott Felix Schubert in Wittigsthal. 6. Amlsgerichlsvezirk Lößnitz. 18) Gutsbesitzer Gustav Troll in Alberoda. 19) „ Traugott Friedrich Fankhänel in Dittersdorf. 20) „ Johann Traugott Jähn in Alberoda. 21) „ Gustav Friedrich Bretschnetder in Dittersdorf. 22) „ Friedrich Hermann Hübner in Niedcraffalter. 23) „ Gustav Mehlhorn m Obcraffalter. 241 „ Wirthschastsbesitzer Gustav Eduard Decker in Streitwald. 25) Schankwirth Lauckner in Oberpfannenstiel. v. Amlsgerichlsvezirk Schneeberg. 26) Gutsbesitzer und Gemeindeältester Friedrich Wilhelm Wild in Albernau. 27) Freigutsbesitzer Johann Heinrich Eduard Leonhardt in Burkhardtsgrün. 28) Gutsbesitzer Ernst Rotzner in Griesbach. 29) Ortsrichter Tautenhahn in Griesbach. 30) Gutsbesitzer Franz Möckel in Lindenau. 31) „ Hermann Mehlhorn in Oberschlema. 32) Siegclgutsbesitzer Mehlhorn daselbst. 33) Gutsbesitzer Hermann Günther in Niedcrschlema. 34) „ „ Falkner in Zschorlau. 35) „ Erdmann Gläser daselbst. 36) Fleischer Johann Gottlieb Falkner ebendaselbst. L. Amlsgerichlsvezirk Schwarzenberg. 37) Ortsrichter Hecker in Beierfeld. 38) Spediteur Grotz daselbst. 39) Gutsbesitzer und Orlsrichter Friedrich August Beck in Bermsgrün. 40) Gutsbesitzer Emil Blechfchmidt dasebst. 41) Gemeindeältester Weitzstog in Lauter. 42) Gutsbesitzer Hermann «euer in Crandorf. 43) Wirthschastsbesitzer Gottlieb Kicker in Grürchain. 44) Oekonom und Schankwirth Louis Heinrich Btehweger in Grünhain. 45) Gutsbesitzer Carl Christian Salzer in Bernsbach. 46) Fabrikant C. W. «ietzling daselbst. 47) Gutsbesitzer Oskar Sttehler in Grünstädtel. 48) „ Bernhard Stiehler in Wildenau. 49) „ Albin «unzmann in Lauter. 50) , Carl Friedrich Arnold daselbst. 51) Wirthschastsbesitzer Wilhelm Hoh in Neuweit. 52) Gntspachter Ludwig Heinrich Weigel in Pöhla. 53) Gutsbesitzer Carl Emil Siegel daselbst. 54) Mühlenbcsitzer Carl Sütz i» Raschau. 55) Gutsbesitzer Carl Friedrich Neubert daselbst. 56) Hamniergutsbesitzer Carl Wilhelm Breitfeld in Hammer-Rittersgrün. 57) Schneidemühlenbesitzer Guido Sternkopf in Unter-Rittersgrün. 58) Ortsrichter Carl Ludwig Neubert in Rittersgrün. 59) Gutsbesitzer Carl Nestler in Unterscheide. 60) „ Hermann Ullmann daselbst. 61) „ Ernst Gustav Naundorf in Mittweida. 62) „ Robert Hermann Trommler in Wildenau. r. Amlsgerichlsvezirk Aue. 63) Rittergutsinspcctor Müller in Klösterlein. 64) Gutsbesitzer August Friedrich Reuter in Bockau. 65) Gutsverwaltcr Lötzsch in Aucrhammcr. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Schönheide Blatt 375 aus den Namen des Eisenbahn invaliden daselbst eingetragene Grundstück soll am 17. Aevruar 1W3. Yormiltags 10 Ayr im Rathhause zu Schönheide iin Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchs — Hektar 39 Ar groß und auf 10720 M. — Ps. geschätzt. Es besteht aus den Flurstücken Nr. 819 und 820 und ist mit 108,,- Steuereinheiten belegt. Die Brandversicherungssumme beträgt 9540 M. Die Einsicht der Mitthcilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintrag ung des am 7. November 1902 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungsterminc vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anznmelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück sichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesctzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgcgenstehendes Recht haben, werden aufge fordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der VcrsteigerungSerlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Eibenstock, den 17. Dezember 1902. Königliches Amtsgericht. AnWajMscil betreffend. Das Ankleben und Anschlägen von Plakaten an den Häusern und Mau er« hiesiger Stadt Wird hiermit untersagt. Freigegeben ist nur der öffentliche Anschlag von Anzeigen über Verkäufe oder Vermischungen von Grundstücken und gewerb licher Ankündigungen an den betreffenden Grundstücken und Gcwerbelokalen, sowie der Anschlag von Bekanntmachungen öffentlicher Behörden. Bei Benutzung der städtischen Plakatsäulen ist dem Stadtralhe vor dem Anschläge ein Exemplar der Plakate Übersichtswegen einzureichen. Gtadtrath Eibenstock, den 18. Dezember 1902. Hesse. Müller. Die Rathsexpeditionen sind am Weihnachtsheiligabend Nachmittags geschloffen. Stadtrath Eibenstock, den 22. Dezember 1902. Hesse. Müller. Versteigerung. Dienstag, den 23. Dezember 1902, Vorm. 10 Uhr werden in Flemmigs Restaurant „Zur guten Duelle" 174 Flaschen Wein versteigert. Eibenstock, den 22. Dezember 1902. Der Rathsvollstreckungsbeamte. Der Streit mit Denezueka wird hoffentlich bald geschachtet werden, wenn auch nicht durch freiwillige Nachgiebigkeit des Präsidenten Castro. Die beiden nächstbetheiligten Mächte Deutschland und England verhandeln gegenwärtig mit dem Kabinet von Washington, das den Gedanken angeregt hatte, die Angelegenheit durch einen Schiedsspruch zu erledigen. Keine dieser beiden Mächte hat sich geneigt gezeigt, den Streitfall zu einer großen internationalen Angelegenheit auSwachscn zu lassen, sondern ihn vielmehr im Nahmen der Selbsthilfe gegen einen böswilligen und herausfordernde» Schuldner gehalten. In amerikanischen Blättern hat man es allerdings ander« gelesen; dort war eine fröhliche Hetze gegen die deutsche Politik im Gange, die man beschuldigte, am letzten Ende die Be setzung und Erwerbung von Land in Lüdamerika zu betreiben, wogegen das Verhalten England« al« durchaus loyal hingestellt wurde. Nicht« berechtigt indessen zu einer solchen Unterscheidung ; die deutsche Regierung ist keinen Schritt weiter gegangen al« die englische und beabsichtigt nicht, e« fernerhin zu thun. Da« auf der Gleichartigkeit verletzter Interessen beruhende und daher ganz natürliche Einvernehmen zwischen Deulschland und England ist in England selbst nicht populär. Hier wirkt der alte Groll über die heftige Parteinahme der öffentlichen Meinung in Deutschland für die Buren nach, und c« wäre be greiflich, wenn auch die englische Regierung diese Stimmung bei ihren Entschlüssen berücksichtigte. Jedenfalls hat sie sich geneigt gezeigt, auf den Gedanken eines Schiedsgerichts unter gewissen Vorbehalten einzugehen, und da unsere Forderungen auch aus diese Weise befriedigt werden können und uns nichts daran liegen kann, einer antideutschen Stimmung in Amerika Vorschub zu leisten, so hat der Gedanken-Austausch zwischen London und Berlin dazu geführt, den, Präsidenten Roosevelt die Vermittler rolle anzubieten. Die Haftpflicht der venezolanischen Regierung für die während der Revolutionen begangenen Eigenmächtigkeiten und Vertragsbrüche dürfte dabei außer Frage bleiben und nur der Umfang der deutsch-englischen Forderungen auf Grund der Thatsachen einer schiedsrichterlichen Prüfung unterzogen und eine Garantie für richtige Durchführung de» Schiedsspruches ge schaffen werden. Damit wäre trotz der am 20. Dezember »er kündeten Krieg«blockade an der venezolanischen Küste eine fried liche Lösung der Schwierigkeiten in die Wege geleitet. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht folgende Bekanntmachung über die Blockade der venezo lanischen Häfen von Puerto Cabello und Maracaibo: Vom 20. Dezember 1902. -Nachdem die Regierung der Ver einigten Staaten von Venezuela c« abgelehnt hat, den ihr mit- getheilten Forderungen der Kaiserlichen Regierung zu entsprechen, wird die Blockade über die Häfen von Puerto Cabello und Mara caibo verhängt. Die Blockade tritt am 20. Dezember 1902 in Wirksamkeit. Schiffe unter anderer als venezolanischer Flagge, die vor dem Datum dieser Bekanntmachung aus westindischen oder ostamerikanischcn Häsen abgcsegelt sind, erhalten eine Frist, und zwar Segelschiffe 20 Tage, Dampfer 10 Tage. Aus allen anderen Häfen erhalten Segelschiffe eine Frist von 40 Tagen, Dampfer eine solche von 20 Tagen. Schiffe unter anderer al- venezolanischer Flagge, die an dem Tage dieser Bekanntmachung in den blockirten Häsen liegen, erhalten eine Frist von lö Tagen. Schisse, welche versuchen, die Blockade zu verletzen, werden den Maßnahmen unterliegen, die völkerrechtlich und nach den Ver-