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chstaben elt vom Ue den r durch- ihürinen ommene üdafrika >aß dem uen Bc- g noth- ten Zu- üdaftika infamen illem- !8. Mai n Aus- : Mato» 1 Tage- mr. Amts- M Anzeiketliitt für deu «d»nnemc»t vierlelj. I M. 2V Pf. einschliehl der »Jllustr. Unterhaltungsbl." n. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. «L Gchrk des Amtsgerichts Eibenkock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die '.leinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile SV Pf. —4«. Ha-rgang. - Donnerstag, den 5. Jnui LAOS n Unger. L»I. Mark. imie — tibor), atze «. aröl l trug des LLL. in «8» and. envahn. >rs- ' hm. Abd 9,00 >2 9,45 18 10,25 18 10,35 »4 10,50 )6 10,5" 11 11,1^ 10 II,2l 15 11,25 17 11,3» >5 11,40 )k 11,50 15 11,55 16 12,00 19 — >8 — r4 — io — 18 — nrtz. chm. 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I in den Abtheilungcn V30 und 64 (Kahl- . schlage), 37 und 42 l (Durchforstungen), Holz-Versteigerung auf Bockauer Staatsforstrevier. Im „Rathskellcr" zu Aue sollen Mittwoch, de« U. Juni >992, von Vorm. V-9 Uhr an 452 12481 5249 21735 1 283 weiche Stämme von 10—29 cm Mittenstärke, z „ Klötzer „ 7—43 „ Oberstärke, f „ vcrbflaugen „ 8—15 , llnterstärke, l „ Rcisflangen „ 3—7 „ „ ( welche! verschiedene Arennhölzer ) in den Abtheilungcn 3, 6, 8, 9, 11, 13, 14, 17, 26, 27, 28, 31, 32, 33, 39, 40, 42 und 47 (Durchforstungen und Einzelnutz- ungen- gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Die unterzeichnete Revierverwaltung ertheilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Bockau und Eibenstock, am 3. Juni 1902. König!. Forstrevierverwaltung. Krumbiegel. «önigl. Forstrentamt. Hertach. Die Jiriedensvedingungen. Da« Friedensabkommen mit den Buren ist am Montag von der englischen Regierung der Volksvertretung in seinem Wortlaut kundgcgcbcn worden. Artikel l lautet: Die Burgherr im Felde legen sofort die Waffen nieder, übergeben alle Kanonen und Waffen sowie die KricgSmunition, die in ihrem Besitze sind oder unter ihrer Kon trolle sich befinden. Sie stehen von weiterem Widerstande gegen die Autorität König Eduard« VII. ab, den sie al« gesetzlichen Souverän anerkennen. Artikel 2: Alle Burghers im Felde außerhalb der Grenzen Transvaals und der Oranjekolonic und alle Kriegsgefangenen; die jetzt außerhalb Südafrikas sich befinden und Burghcr« sind, werden, sobald sie ihre Annahme der Stellung al« Unterlhancn König Eduard« erklärt haben, zurückgebracht, sobald die noth- wcnbigen Beförderung«- und Subsistenzmittel beschafft und ge sichert sind. Artikel 3; Die auf diese Weise sich ergebenden und zurück kehrenden BurgherS werden ihrer persönlichen Freiheit oder ihres Eigcnthum« nicht beraubt. (Beifall auf den Oppositionsbänken.) Artikel 4: Weder ein Zivil- noch ein Strafverfahren wird -egen sich ergebende oder zurückkehrende Burghers eingclcitet für Handlungen im Zusammenhänge mit dem Kriege. Diese Klausel bezieht sich jedoch nicht auf gewisse Handlungen, welche den Kriegs gebräuchen widersprechen. Diese sollen sofort nach Schluß der Feindseligkeiten vor einem Kriegsgericht verhandelt werden. Die holländische Sprache (Baaldialekt) wird in den öffent lichen Schulen Transvaals und der Oranjekolonie gelehrt, wo die Eltern die« wünschen, und ist auch vor den Gerichtshöfen gestattet, wenn e« für eine wirksame Ausübung der Rechtspflege nöthig ist. Der Besitz von Gewehren ist in Transvaal und der Oranjekolonic den Personen gestattet, die sie zu ihrem Schutz be dürfen, wenn sie einen gesetzmäßigen Erlaubnißschcin dafür er halten. Die militärische Verwaltung soll sobald wie möglich durch die Zivilverwaltung ersetzt werden, und sobald die Umstände es gestatten, sollen repräsentative Institutionen, die zur Selbstver waltung führen, cingeführt werden. Die Frage, ob den Einge borenen da« Wahlrecht zu gewähren ist, soll erst nach Einführung der Selbstverwaltung entschieden werden. Eine spezielle Steuer zur Zahlung der Kriegskosten soll auf den Grundbesitz in Trans vaal und in der Oranjekolonic nicht gelegt werden. Sobald die Verhältnisse c« gestatten, wird in jedem Distrikte eine Kommission ernannt werden, in welcher ein Beamter den Vorsitz hat und die Einwohner de« Distrikte« vertreten sind, um den Leuten bei der Wiedereinsetzung in ihre Heimstätten Beistand zu leisten und denen, die infolge von Kriegsverlusten außer Stande sind, sich damit zu versehen, Nahrung, Obdach, Saatgut und Andere«, was zur Wieder aufnahme normaler Beschäftigung nöthig ist, zu liefern. Die englische Regierung wird der Kommission drei Millionen Pfund zur Verfügung stellen und gestatten, daß alle Noten, die unter vem Gesetz I von l9OO in der Südafrikanischen Republik emittirt wurden, und alle von Offizieren oder auf ihre Ordre gegebenen Empfangsscheine einer juridischen, von der Regierung ernannten Kommission eingehändigt werden, und wenn solche Noten und Empfangsscheine von der Kommission al« berechtigt zum Ersatz und al« für eine werthvolle Gegenleistung au«gegebcn befunden werden, sollen sic al« Beweise der KriegSverlustc gelten, die die Personen erlitten haben, denen sic ursprünglich gegeben worden find. Außer der oben erwähnten freien Dotation von drei Mill, wird die Regierung bereit sein, Vorschüsse al« Darlehen für den selben Zweck zu gewähren, die hernach mit drei Prozent Zinsen rückzahlbar sein sollen. Kein Ausländer oder Rebell wird be rechtigt fein, von dieser Klausel zu profitircn. (Lauter Beifall auf den Bänken der Ministeriellen.) Balfour erklärte dann: Es gicbt gewisse wichtige Punkte, die in dem eben verlesenen Schriftstück, welche-, da« am Sonn abend Abend unterzeichnete Dokument ist, nicht enthalten sind. Miner hat an Chamberlain eine Depesche gerichtet, welche da« verlesene Schriftstück ergänzt und in der c» heißt: Nachdem ich den Burendelegirten eine Abschrift de« Entwurfes de« Ab kommen« eingehändigt halte, las ich ihnen folgende Erklärung vor und gab ihnen eine Abschrift derselben; nämlich: Die Be handlung der Kap- und Natal-Kolonisten, die im Aufstande wa ren und die sich jetzt ergeben, wird, wenn sie nach ihren Kolo nien zurückkehren, von den kolonialen Regierungen und gemäß den Gesetzen der Kolonie entschieden; britische Unterthanen, die sich dem Feinde angcschloffen haben, werden dem GerichtSvcrftlhrcn des Theile» des britischen Reiche« unterworfen, dem sie ange- hörcn. Die britische Regierung ist von der Kapregierung benach richtigt worden, daß ihre Ansichten hinsichtlich der Bedingungen, die denjenigen britischen Unterthanen, welckw jetzt im Felde stehen oder sich ergeben haben, oder seit dem 12. April I9Ol gefangen worden sind, gewährt werden sollen, folgende sind: Gemeine Sol daten sollen, nachdem sie sich ergeben und ihre Waffen auSge- liefcrt haben, vor dem Magistrat de« Distriktes, wo die Ueber- gabc erfolgt, ein Schriftstück unterzeichnen, in welchem sic sich des Hochverrathes bekennen; ihre Strafe soll, vorausgesetzt, daß sic nicht des Morde« oder einer Handlung schuldig sind, die gegen die Gebräuche zivilisirter Kriegführung verstößt, darin bestehen, baß sic lebenslänglich nicht berechtigt sind, in die Wählerlisten eingetragen zu werden oder bei Parlaments-, ProvinzialrathS- oder Munizipalwahlen zu stimmen. Friedensrichter, FeldkornetS und überhaupt alle Personen, die eine amtliche Stelle unter der Kapregierung oder eine autoritative Stellung bezw. ein Kom mando bei den Rebellen- oder Burgherslreitkräften hatten, sollen wegen Hochverrats vor die gewöhnlichen Gerichtshöfe de« Lan des gestellt werden, die hierfür gesetzlich gebildet sind; ihre Be strafung soll diesen Gerichten mit der Maßgabe überlassen sein, daß unter keinen Umständen Todesstrafe zu verhängen ist. Die Regierung von Natal ist der Ansicht, daß die Rebellen gemäß dem Gesetze der Kolonien zu bestrafen sind. Balfour fährt dann fort: Da« Abkommen ist unterzeichnet worden von Kitchener und Milner im Namen der englischen Regierung, von Steijn, Dcwet, Olivier, Hertzog im 'Namen der Oranje-Regierung und von Schalk Burghcr, Rcitz, Loui« Botha und Dclarey im Namcn der Transvaal-Regierung. Nach Balfour ergreift Campbell Banner mann da« Wort; er beglückwünscht den König und das Land zu dem Abkommen und erklärt, er behalte sich jeden Kommentar vor, bi« die Schriftstücke vorgclcgt würden. Auf eine Frage Lockwood«, ob da« Haus nicht bi« morgen vertagt werden solle, erwidert Balfour, er könne diese Anregung, nicht unterstützen, und fügt hinzu, er werde baldigst ein DankcSvotum für Kitchncr und da« Heer beantragen. Rückblick auf den Burcnkneg. Die nunmehr zum Abschluß gebrachten FriedenSvcrhandlungen in Pretoria und Vcrceniging lenken von 'Neuem die Aufmerksamkeit der gejammten gebildeten Welt aus die beiden kleinen tapferen Burenvölker, die vor mehr al« 2'/, Jahren den ungleichen, ihnen aufgcdrungencn Kamps mit dem übermächtigen England ausge nommen und unverzagt und unbesiegt durchgeführt haben. Der Anfang de« Krieges hatte einen für die Buren gün stigcn Ausgang erwarten lassen. Ihre Streitkräfte betrugen nach Angabe der Engländer bei Beginn de« Kriege« 54 800 Mann, denen letztere kaum 30000 entgegenstellen konnten. Nach Angabe au« Burenquclle hat die Geiammtzahl der Buren streiter niemals 36 000 überschritten. Immerhin hatten die Buren zunächst die Uebcrmachl. Am ll. Oktober 1899 über schritten die Transvaalburen, denen sich die Oranjeburcn an schlossen, und am nächsten Tage die letzteren die Grenzen der beiden Republiken, schnitten zunächst Kimberley und Mafeking von der Verbindung mit Kapstadt ab und besetzten die nach Natal hincinführenden Gebirgspässe. General White konnte den 20000 Mann des burischen Oberfeldherrn General« Joubert nur 13 000 Mann gegenüberstellcn. Sein Untergencrat Symon« wurde am 19. Oktober von den Buren bei Glencoe geschlagen und selbst tödtlich verletzt. Die Trümmer de« englischen Heere« flüchteten nach Ladysmith. Trotz eine« britischen Erfolges bei ElandS- laagte am 2l. Oktober, bei dem das deutsche BurcnhilfseerpS vernichtet und sein Oberst Schiel gefangen genommen wurde, konnte General White die Einschließung von Ladysmith nicht hindern. Während Joubert nun Ladysmith cernirtc und 'Natal bis zum Tugcla besetzte, drangen weitere BurenkommauvoS in die Kapkolonie ein und hatten hier großen Zuwachs an waffen fähigen Mannschaften. Am 31. Oktober war der englische Ober befehlshaber Sir RedverS Buller in Kapstadt gelandet. Joubert unternahm, um ihn nach 'Natal zu ziehen, einen Vorstoß auf Pieter Maritzburg, und Buller hielt es demgemäß auch für das Wichtigste, mit der in 'Natal stehenden Hauptmacht der Buren abzurechncn. Er überließ daher dem General Lord Methuc» den Entsatz von Kimberley, während der General Gatacrc den Nerven der Kapkolonie vom Feinde freimachcn sollte. Wohl errang Lord Mcthuen am 23. und 25. November bei Belmont und Graspan scheinbare Erfolge über die Vorhut der Buren, wurde aber am 28. 'November und ll. Dezember am Mvddcrfluß und bei Ma- gerSfontcin von General Cronjc so entscheidend geschlagen, daß die englische Offensive ins Stocken gcrieth. Fast gleichzeitig, am 10. Dezember, erlitt General Gatacre bei Stormberg eine blutige Niederläge, während fünf Tage später Bullers Versuch, Ladysmith zu entsetzen, bei Colenso vereitelt wurde. So schritten die Buren von Erfolg zu Erfolg, ohne aber deren Früchte zu sichern. Daß die Engländer ihre Lage mit größter Besorgniß betrachteten, beweist der Umstand, daß sie nun ihre beiden er probtesten Offiziere, Lord Roberts, den Sieger von Kandahar, und Lord Kitchener, den Würger von Khartum, an die Spitze ihrer südafrikanischen Armee beriefen. Beide trafen am 10. Ja nuar 1900 in Kapstadt ein, konnten aber mit den durch die 'Niederlagen völlig entmuthigtcn Truppen nichts beginnen, solange die unterwegs befindlichen 150 000 Mann Verstärkungen noch nicht eingctroffen waren. Ein nochmaliger Versuch BullerS, Ladysmith zu entsetzen, brachte ihm am 24. Januar die blutigste Niederlage des Krieges am Spionkop und am 8. Februar eine zweite am Vaalkrantz. Jetzt aber übernahm Lord Roberts da« Kommando und sührtc schnell eine Wendung zu Gunsten der britischen Waffen herbei. Am 18. Februar 1900 umging er am Moddcrfluß die Stellung der Buren bei IakobSdal mit 150000 Mann, denen General Cronje nur 8000 Buren gegenüberstellcn konnte. Cronje mußte sich nach dreitägigem Kampfe am 27. Februar mit 4300 Mann am Paardebcrg ergeben. Kimberley war befreit, die nächste Folge war auch das Aufgeben der Belagerung von Lady smith, und General Robert« besetzte am l3. Mär; Bloemfontein, ohne aus Widerstand zu stoßen. FriedeuSancrbictungcn beider Republiken, von Holland unterstützt, wurden von England schroff abgelehnt. An die Stelle de« inzwischen gestorbenen Höchst- kommandirenden der Buren, Joubert, war Loui» Botha getreten, dem die Generale Dewct und Dclarey zur Seite standen. Große Erfolge im offenen Felde waren allerdings den Buren jetzt nicht mehr möglich. Die Zahl ihrer Streiter sank auf 15 000 Mann, denen die Engländer rund 250000 Mann gegenüber stellen konnten. Gleichwohl erzielten die Buren im Kleinkrieg hübsche Erfolge. Am 18. Mai war Mafeking entsetzt worden, am 27. Mai überschritt Robert» den Baal, am 28. Mai wurde Annektirung de» Freistaate» ausgesprochen, und am 31. Mai Johannesburg, am 5. Juni Pretoria besetzt, wodurch gleichzeitig 4000 gefangene Engländer die Freiheit erlangten. Präsident Krüger hatte sich nach Osten zurückgezogen. Kleinere Erfolge der Buren bei Rondeval am 7. Juni, bei 'NitralSnek am 12. und Palmictfontein am 16. Juli vermochten dem Kriege keine Wendung mehr zu geben. Dazu kain, daß sich am 30. Juli General PrinSloo bei FourieSburg mit 3000 Mann den Engländern ergeben mußte. Al« dann am 23. und 26. August noch da« letzte größere Buren heer bei Dalmanutha und Belfast entscheidend geschlagen war, verließ Präsident Krüger bar Land und reiste am 20. Oktober an Bord de« holländischen Kriegsschiffe« „Geldcrland" na» Europa ab. Robert» sprach die Annexion au» und erachtete damit seine