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LNEVS »ck in mrr an kät. Veilchen- iden von «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u, Sonn abend, JnsertionspreiS: die kleinspaltige Zeile 12 Pf, Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf, etwaiger unvollkommener Anlagen diese ohne erheblichen Kostenaufwand zum Besten der Allgemeinheit ändern können, Schwarzenberg, amö. Mai 1902, Königliche AmtshlmMialmschast. Krug von Nidda. Abonnement Viertels. 1 M, 20 Pf, einschlietzl, de» „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor, Beilage »Seifen blasen"' in der Expedition, bei unsern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Die unbefugte Zurückhaltung der Muldenwässer betr. Wiederholt sind in letzter Zeit von Inhabern der flußabwärts an der Mulde liegen den Triebwerke Klagen darüber laut geworden, daß die Wassermengen der Mulde zu ge wissen Zeiten, besonders Montags Vormittags, einen mehrere Stunden andauernden wesent lichen Rückgang zeigen, wodurch vor Allem in wasserarmen Zeiten eine bedeutende Störung des Betriebes und damit eine empfindliche Schädigung der betroffenen Werke herbcigeführt wird. Die Ursache dieser Erscheinung ist vor Allem darin zu suchen, daß von den an der oberen Mulde und deren Zuflüssen liegenden Triebwerksinhabern Sonnabend Abend das Wasser aus den Werksgräben plötzlich losgelassen und dann thcils am Sonntag Abend, theils am Montag Morgen wieder angestaut wird. Bei der zum Theil beträchtlichen Länge der Gräben und infolge der vorher erfolgten übermäßigen Senkung des Wasserspiegels in diesen nimmt das Füllen der leeren und ost langen Werksgräben eine längere Zeit in An spruch und entzieht den unteren Anliegern das Wasser stundenlang, noch dazu, wenn das Wasser außerdem zur Wiesenbcwässerung übermäßig entzogen wird. Es wird deshalb darauf hingewiesen, daß — abgesehen von den Schadenersatz ansprüchen, die daraus hergeleitet werden können — eine derartige unbefugte Unterbrechung des Wasserlaufes, soweit sie nicht durch Privatrechtc geschützt ist, nach Art. 12 des Forst- und Feldstrafgcsetzes vom 30. April 1873 und 24. April 1894 mit Gesängniß bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis zu 450 Mk. bedroht ist. Uebrigens pflegt die Königliche Amtshauptmannschast schon seit längerer Zeit bei Genehmigung neuer und der Veränderung älterer Stauanlagen das Verbot des Zurück haltens des Betriebswassers ausdrücklich unter die Genehmiaungsbedingungcn mit aufzu nehmen. Triebwerksbesitzer, welche dieser in dem ihnen ertheilten Erlaubnißschein auser legten Bedingung zuwiderhandeln, gewärtigen daher außerdem ihre Strafverfolgung nach 8 147 Abs. 1 Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Wehrröhren im Interesse der Fischerei freizuhalten sind. Die Königliche Amtshauptmannschast wird mit Rücksicht auf das vorliegende öffent liche Interesse dem angezeigten Vorgehen bei Ausnutzung der Muldenwässer auf Grund der obenerwähnten Gesetzesbestimmung entgegentreten, zumal insbesondere die Werksbesitzer Mts- Vi> Wchckatt für deu Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — —r„ s— 48. Zahrgaa«. — - Dienstag, den 13. Mai Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Verinögen des Gasthauspächters ILI« I,i»rck I.euk Schönheide wird nach Abhaltung des Schlußtermine? hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 6. Mai 1902. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Auf Grund von 8 161 des allgemeinen Baugcsetzcs vom 1. Juli 1900 ist jede» Ban nach seiner Vollendung vor der Ingebrauchnahme einer besonderen Prüf ung durch die Baupolizeibehörde zu unterwerfen. Diese Prüfung, die von dem Bauherrn zu beantragen ist, erstreckt sich auch darauf, ob die neu- oder umgebanten Wohngebäude genügend ausgetrocknet sind und ob überhaupt und unter welchen Bedingungen die Ingebrauchnahme zulässig ist. Es wird dabei schon von vornherein be tont, daß vor Ablauf von mindesten» sechs Wochen seit Vollendung des Banes eine genügende Austrocknung nicht angenommen wird. Wer ein Gebäude oder einen Theil desselben benutzt oder Anderen zur Benutzung überläßt, ehe die Ingebrauchnahme für zulässig erklärt worden ist, wird mit einer Geld strafe bis zu 150 Mark oder mit Haft belegt. Außerdem wird die Leerstellung des Ge bäudes verfügt, wenn und soweit die Benutzung sür Leben und Gesundheit bedenklich erscheint. Die Schadloshaltung der etwa ausgewiesenen Miether fällt dem Bauherrn zur Last. Stadtrath E ibenstock, am 25. April 1902. Hess«. Lpm. G O ur ter en DU» Ztern. klotzen. ü- «NN. ?llg. d 9 Uhr alle. iicke». crem lai, von ahlung rn und ieder in , Albert- besonders hne Wei sstatuten lnuck. rck. ü 1902, eng der n Flrm- e. iiestanten tcn nach- te»»ck. l. US. m. 4 Uhr st». Gin neues Pompeji. Einem grauenhaften Naturereignis; scheint, so weit Vie Nach- richlcn bisher erkennen lassen, auf vcr Insel Martinique (Kleine Antillen) eine ganze Stadt mitsanunt ihrer Bevölkerung zum Opfer gefallen zu sein. In der letzten Zeit wurde schon mehrfach von der unheimlichen Thätigkcit des Vulkans Mont Pelec (d. h. kahler Berg) auf der Insel berichtet. Der Mont Pelee steigt aus dem die Insel durchziehenden Felsengebirge im nördlichen Theil des Eilandes bi« zu 1350 Meter Höhe empor, seinen Krater füllte bisher ein kleiner See. Die Stadt St. Pierre liegt etwa 8 Kilometer südlich von dem Vulkan an der 'Nordwest küste der Insel; mit etwa 3000O Einwohnern ist es der größte Ort der Kleinen Antillen und der Mittelpunkt de« Handel« der Insel. Seit fünfzig Jahren galt der Krater al« erloschen. Die Bevölkerung von St. Pierre vergnügte sich damit, Ausflüge bi« zu dem 150 Meter breiten See in der Krateröffnung zu machen. Da« nach würzigen Kräutern schmeckende Wasser dieses See« galt al« Heilinittcl. Die Unruhe in verschiedenen Vulkangebieten der Erde - aus vielen weit voneinander entfernten Gegenden sind ja in letzter Zeit Erdbeben gemeldet worden — scheint sich bi« nach Martinique fortgepflanzt und deu alten Vulkan zu neuer Thätigkcit veranlaßt zu haben. Er warf von Tag zu Tag mehr Lavamassen au«, die die schönsten Pflanzungen und Anlagen auf den Hängen de« Berge« bereit« zerstört hatten. Vielleicht hielten sich die Bewohner von St. Pierre wegen der 8 Kilometer Ent- sernung von dem Vulkan für hinreichend sicher, um an eine Auswanderung nicht zu denken. Jetzt ist jedoch die Siadt, wie cs scheint, ganz unvermuther von einem Pavastrom oder einem glühenden Aschenregen verschüttet worden. Während die ersten Drahtmeldungen nur davon sprachen, daß die Altstadt von St. Pierre am Abhang de« Mont Pelee vollständig zerstört und daß ver bischöfliche Palast und einige Konsulate — Deutschland hat dort kein Konsulat — verschüttet worden seien, muß das Er- eigniß nach dem drahtlichen Bericht, den der Kommandant de« französischen Kreuzer« „Suchet" au« Fort-de-France auf Mar tinique von Donnerstag Abend« 10 Uhr an den französischen Marineminister richtet, weit fürchterlicher gewesen sei. Er lautet: „Ich komme von St. Pierre zurück; die Stadt ist gegen 8 Uhr früh völlig zerstört worden. Man nimmt an, daß die ge lammte Bevölkerung umgckommen ist. Die wenigen Ncberlcbenden, etwa dreißig an Zahl, habe ich auf mein Schiff gebracht. Alle auf der Rhede liegenden Schisse geriethen in Brand und sind verloren. Der Ausbruch de« Vulkan« dauert fort. Ich gehe nach Guadeloupe, um Lebensmittel zu holen." lieber Pari« wird einem Berliner Blatt gemeldet: Da« fürchterliche Naturereigniß von St. Pierre erregte Entsetzen und Aufregung, zumal weil nach den ersten Nachrichten infolge Kabel bruch« alle weiteren Einzelheiten fehlen. Der völlige Untergang der durch ein massives Fort gegen Lavaau-brüchc geschützten Stadt wird hier den hochgepeitschten MeercSwogen zugeschrieben, die wie vor 25 Jahren die ganze Küste überschwemmten. Die erste Sondernachricht war die Depesche de« Kapitän« de« Kreuzer» „Suchet" au« dem Fort-de-France. Man fürchtet auch für da» Leben Mouttet«, de« Gouverneur« von Martinique, der während der Katastrophe vermuthlich in St. Pierre war. Bougenot, ein Zuckerpflanzer, erhielt Nachricht von seinem Verwalter, daß die ganze Küste mit Asche bedeckt und die Stadl St. Pierre so mit Staub bedeckt sei, daß c« unmöglich sei, einzudringen. E« hat allerdings schon Erdbeben gegeben, die mehr Menschen dahin rafften. So sielen dem Erdbeben in Lissabon am I. 'No vember 1755 über 60000 Menschen zum Opfer; am Grün donnerstag 1812 wurden binnen einer halben Minute in Caracas IO 000 Menschen rcrschüttek. Die Vernichtungsmittel der Menschen, die sie in den größten Schlachten gegen einander wirken lassen, sind elendes Stümperwerk gegen die Vernichtungskraft, die unsere liebe Erde zu entfalten vermag. Weitere Nachrichten über das fürchterliche Ereigniß besagen: 'N e w -)- ork, 9. Mai. Nach einer Depesche aus St. Thoma« von heute schätzt man jetzt die Zahl der auf Martinique lim- gekom menen aus 40000. — Der amerikanische Konsul in Pointe ü Pitre hat an den Staatssekretär Hah telegraphirt, daß gestern früh nm 7 Uhr St. Pierre in Feuer, Dampf und Rauch gehüllt gewesen sei. Zwanzig Personen hätten sich retten können, achtzehn Schiffe seien verbrannt und mit allen an Bord befind lichen Personen gesunken. Der amerikanische Konsul von St. Pierre und seine Familie sollen umgckommen sein. New-L)ork, 9. Mai. Der Kapitän des ohne Anker und Kette in Santa Lucia eingetrofsenen Dampfer« „Roddam" mußte in« Hospital gebracht werden. Beinahe die gejammte Mannschaft de« Dampfers ist todt oder schwer verletzt. Elf Mann derselben sind bei St. Pierre über Bord gesprungen und ertrunken. Der englische Dampfer „Esk", der gestern Nacht St. Pierre passirt hat, ist in Santa Lucia cingctroffcn. Da« Schiss war voll ständig mit Aichc bedeckt, obwohl c« in einer Entfernung von fünf Meilen an der Küste vorbcigesegelt war. ES hatte ein Boot ausgesetzt, dessen Bemannung so nahe al« möglich an« Land zu kommen suchte, aber keine lebende Seele sah, sondern nichts al« Flammen. Pari«, >0. Mai. In einem an den Kolonialministcr ge richteten, von gestern aus Fort-de-France datirtcn Telegramm bestätigt der Generalsekretär de« Gouvernement« von Martinique, daß die Stadt St. Pierre vollständig zerstört ist. Der General sekretär meldet in seinem Telegramm noch, daß er von dem Gouverneur und dessen Gemahlin keine Nachrichten habe und daß e« daher immer wahrscheinlicher werde, daß sic ebenfalls umgekommen sind. Die AufräumungSarbeitcn haben, wie e« in dem Telegramm weiter heißt, begonnen und zur Verhütung de« Ausbruchs von Epidemien sind von den Behörden Maßnahmen getroffen, daß alle aufgcfundencn Leichen verbrannt werden. Die Rettung der Bewohner der Umgegend von St. Pierre wird durch Dampfer bewerkstelligt, welche sie nach Fort-de-France bringen. Da da« große LebenSmitteldepot von St. Pierre vernichtet ist, holt der „Suchet" Lebensmittel von Guadeloupe. Ncw-Dork, IO. Mai. Die französische Kabel-Gesellschaft theilt mit, daß ihr Dampfer „Pouher Quartier" in Fort-de-France mit 450 Geretteten von St. Pierre cingetrosfen ist. Der Dampfer sei sofort wieder zurückgegangcn, um nach weiteren Ueberlebenden zu suchen. Ein heute Nachmittag I Uhr 46 Min. in Fort-de-France aufgegebenc« Telegramm meldet: Da« Erd beben hat aufgehört, die vulkanischen Erup tionen dauern jedoch noch an. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Kaiser hat in einem Erlaß an den Reichskanzler diesen ermächtigt, dem Bundc«rath eine Vor lage betr. die Aushebung de« Diktatur-Paragraphen in Elsaß-Lothringen zu unterbreiten. Maßgebend ist nach Mittheilungcn unterrichteter Stellen für diese Entschließung ins Gewicht gefallen die Wahrnehmung, daß da« Deutschthum in der reichsländischcn Bevölkcrnng unleugbare Fortschritte gemacht habe, daß die maßgebenden reichsländischen Behörden die außer ordentlichen Vollmachten für die Aufrechterhaltung der öffent lichen Sicherheit nicht mehr für unbedingt erforderlich erachten, und andererseits die reichsländische Bevölkerung den Fort bestand des Diktatur-Paragraphen als Herabminderung ihre« Wcrthes al« Reichsbürger empfindet. Ans Grund dieser Erwäg ungen hat der Kaiser zu dem erwähnten Schritte die Initiative ergriffen. — Der Reichstag hat den Gesetzentwurf wegen Abänder ung des Gesetzes betr. die Kaiserlichen Schutztruppen in den afrikanischen Schutzgebieten und dicWchr- pflicht daselbst in erster und zweiter Lesung erledigt. Die durch da« neue Gesetz gegebene Möglichkeit der Dienstleistung der überseeischen Deutschen in den Kaiserlichen Schutztruppen, von denen nach Lage der Verhältnisse nur diejenige sür Deutsch- Südwcstafrika in Frage kommt, ist aus eine Anregung der Deut schen Kolonialgcsellschaft zurückzuführen. Da« Organ dieser Ge sellschaft hebt in seiner neuesten Nummer hervor, daß die Durch führung der Maßnahme für da« gesammte Schutzgebiet in finan zieller Beziehung eine Entlastung, in wirthschastlicher Hinsicht aber erhebliche Vortheile erwarten läßt. Wenn Deutsch-Süd- westasrika eine- unverhältnißmäßig hohen ReichSzuschusscS bedarf, so wird die« nicht zum geringsten durch den Umstand verschuldet, daß die dortige Schutztruppe sich dadurch außerordentlich kostspielig stellt, daß sie au« Kapitulanten de« heimischen Heere« gebildet und ergänzt wird. Werden nun in Folge der jetzt beabsichtigten Maßnahmen allmählich in immer größerer Zahl in anderen Theilen Afrika« ansässige Deutsche ihre Wehrpflicht statt in der Heimath in der Schutztruppe der Kolonie ableisten, so wirb der Abschluß von Kapitulationen mit Soldaten de« RcichShecrc« sich iin Lause der Zeit cinschränken lassen. Außerdem dürften die Kreise, welche für diese Dienstleistung in Frage kommen, über wiegend al« Freiwillige in die Schutztruppc eintrcten und schon au« diesem Grunde erheblich geringere Kosten al« deren bis herige Angehörige verursachen. Endlich aber würde c« nur billig sein, wenn die Verwaltung de« Reich-Heere«, welche dadurch ent lastet wird, daß die in Frage kommenden Mannschasten nicht in Deutschland, sondern in der Kolonie dienen, da« Schutzgebiet durch einen angemessenen Zuschuß zu den Kosten der Besoldung, Unterbringung und Verpflegung der Leute unterstütze. Für die Entwickelung der Kolonie vor Allem wichtig ist aber, daß einer Anzahl tüchtiger und jugendkrästigcr Elemente de» überseeischen deutschen VolkSthum« durch Erfüllung ihre« Militärdienste« in Deutsch-Südwestafrika die Gelegenheit geboten wird, die Ver hältnisse in der Kolonie au« eigener Anschauung kennen zu lernen. In Folge dessen dürften manche junge Leute sich entschließen, dem Gebiet, in welchem sie ihre Militärzeik verlebt haben, dauernd ihre Arbeit zu widmen. Damit erhielte da« Schutzgebiet einen Stamm erstklassiger Ansiedler. — Die Zurückziehung der deutschen Kriegsschiffe von der venezolanischen Küste hat zu der Annahme Veranlassung gegeben, Deutschland wolle seine Streitigkeit mit Venezuela nach dem Vorgänge Frankreich« durch einen Schiedsspruch erledigen lassen. Diese Annahme ist unzutreffend. Die deutschen Schiffe haben ihren Standort an der venezolanischen Küste lediglich mit