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AM- «iS Anzckckatt Abonnement viertelj. t M. 20 Pf. einschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl.' u. der Humor. Beilage „Seifen blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Rcichspostanstalten. für deu Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JusertionsprciS: die klcinspaltige Zeile 12 Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 48. Jahrgang ------ Dienstag, den 16. April LSOL Verhütung von Waldbränden bett. Die Königliche AmtShauptinannschast bringt in Erinnerung, daß das Tabakrauchen aus offenen Pfeifen, das Rauchen von Cigarren, Cigarretten und der Gebrauch hellbrennen der Anzündemittel in den Waldungen außerhalb der Fahrstraßen im hiesigen Bezirke ver boten ist und Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder entsprechender Haft strafe geahndet werden. Gleichzeitig macht die Königliche Amtshauptmannschaft auf die einschlagenden Be stimmungen des RcichsstrasgcsetzbucheS aufmerksam, wonach 1) derjenige, welcher an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Haiden Feuer anzündct, nach Z 368 Ziffer 6 mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen, 2) derjenige, welcher Waldungen oder Torfmoore aus Fahrlässigkeit in Brand setzt, nach § 309 mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark und bei Erschwerungsgründen in härterem Maße bestraft wird. Schwarzenberg, am 19. März 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. «rüg von Nidda. Lr. Hunde angeordnet. Lr. Hundesperre betr. Bei einem am 11. dieses Monats in Carlsfeld verendeten Hunde — weißer, männ licher, 3jähriger Spitz — ist bei der am 13. dieses Monats vorgenommenen bezirksthier ärztlichen Sektion die Tollwuth festgestellt worden. Da dieser Hund frei umhergelaufen ist, wird daher für die Orte CarlSfel» Mit WeiterSglastzüttc «nd Wetterswiese, Wildenti,al und Wilzschhaus, sowie sür den Gutsbezirk Weitersglashütte bis zum 13. Juli 1901 die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde angeordnet. Der Festlegung gleich zu achten, ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde aus dem ge fährdeten Bezirke nicht ausgeführt werden. Jeder Maulkorb muß durch ein vom Genick über die Mitte der Stirn bis mindestens zur Nasenwurzel gehendes Metall- oder Lederband in seiner Lage erhalten und mit einem Lederriemen am Halsband befestigt werden. An den nicht aus Metall hcrgestellten Maulkörben müssen die Riemen, welche quer senkrecht oder schräg den vorderen Thcil des Kopfes umgeben, mit Metallbändern gepan zert sein. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist gestattet, wenn sie fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer des Gebrauchs festgclegt werden. Die Verwendung von Jagdhunden ist gestaltet, wenn die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Werden Hunde diesen Vorschriften zuwider, frei umherlaufend betroffen, so kann ihre sofortige Tödtung verfügt werden. Zuwiderhandlungen gegen die ungeordneten Schutzmaßregeln werden, soweit nicht höhere Strafen verwirkt sind (8 328 des Reichs-Straf-Gesetz-Buchs) nach 8 66, Ziffer 4 des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Seuchen vom mit Geldstrafe bis zu ISO Mk. oder mit Haft bestraft. Schwarzenberg, am 1b. April 1901. Königliche Amtshauptinannschnsl. Krug von Nidda. Versteigerung. Freitag, den 19. dieses Monats, Mittags 12 Uhr sollen zu Hundshübel folgende Pfänder, nämlich: l Glasetagcre, 1 Sopha, l'Wand- spiegel, > Regulator, l Waschtisch, t runder Tisch, 1 Dchrcivsekretär, 2 «leider schränke, I Kleiderständer, lt Stühle mit Rohrsitz, l Nähtisch, 1 Rauchtisch, 1 Zither, 1 gepolsterter Lehnstuhl, 2 vollständig« Bette», l Nähmaschine, t «ücheuschrank, 1 Gcschirrschrank, 2 Viereck. Tische, l Partie Glas- und Por- zellaugeschirre, > sünsaemiger Leuchter, l Herren- und l Frauenpelz, je 1 Dtzd weiße Bettüberzüge und Betttücher, l goldene Damenuhr, l kleiner Rennschlit ten, 2 große Hunde u. A. m. an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung ver steigert werden. Bictervcrsammlung im Meinhold'schen Gasthof. Eibenstock, am 1b April 1901. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Die auf Dienstag, den 16. dieses Monats, Vorm. 11 Uhr anberaumte Versteigerung eines Pferdes mit Geschirr findet nicht statt. Eibenstock, am 1b April 1901. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Die rückständigen BrandverstcherungSbeiträge für den 1. Termin 1901 sind bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung bis spätestens zum 20. dieses Wonais an die hiesige Sladtsteuer-Einnahe zu entrichten. Eibenstock, am 12. April 1901. Der Rath der Stadl. Hesse. Gcgcr. Bekanntmachung. Der Geburtstag Tr. Majestät deS K-nigS Albert wird in diesem Jahre in herkömmlicher Weise nach folgendem Programm gefeiert werden: Montag, den 22. dieses Monats, AbendS 7 Uhr Zapfenstreich, Dienstag, de» 23. dieses MouatS, früh 6 Uhr Weckruf durch »aS hiesige Stadtmustkkorps, Vormittags ^10 Uhr Schulfeier der Volksschule in der Turnhalle, Vormittags >1 llhr Schulfeier der Handels-, Latein- »nd Industrie schule im Saale des JndustricschulgebäudeS, Nachmittags ' .2 Uhr Festmahl im Rathhaussaal«. Außerdem werden die städtischen und öffentlichen Gebäude Flaggenschmuck erhallen. Gleichzeitig ergeht an die gesammle Einwohnerschaft das Ersuchen, auch ihrerseits durch Beflaggen der Häuser oder aus sonstige Weise zu einer würdigen Feier dieses Tages nach Kräften beizutragen. Eibenstock, den 15. April 1901. Der Rath der Stadt. Hesse. M Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15. April 1901 weisen wir hier durch noch besonders daraus hin, daß zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von Sachsen DiklEag, den 23. Aprit dss. As., Nachmittags '/-2 Mr ein Festmahl im RathhauSsaale stattfindet. Diejenigen Herren aus Eibenstock und Umgegend, die sich hieran bethciligen wollen, werden mit dem Bemerken ergebenst cingcladen, daß der Preis eines Gedeckes 3 Mark beträgt und die Anmeldungen hierzu dis zum 22. dss. MtS. bei Herrn Hotelier Busch zu bewirken sind. Eibenstock, den 15. April 1901. Dcr Rath der Stadt. Hesse. M. Frühjahrs-Konttolversammlnngcn 1901 bett. , Die diesjährigen Frühjahrs - Kontrolversammlungen in dem Amtsgerichtsdezirke Eibenstock, zu welchen sämmtliche Mannschaften dcr Reserve und Landwehr I. Aufgebot», die Di»posttionsurla«v«r, sowie die zur Disposition »er Ersatzbehör den Entlasten«» und die Ersatz Reservisten — das sind die Jahresklasten lsivv bi» mit lilllit — zu erscheinen haben, werden wie folgt abgehalten: 1) in Hchönveide im Hasthofe „zum chavrinus" Sonnabend, den 2st. April, Vormittags M Uhr für die Beurlaubten aus Schönheide. Nachmittags 2 Uhr für die Beurlaubten aus Schönheiderhammer, Neuheidc, Ober- und Unlerstützengrün. 2) in Eiben stock im „Mdscht'ößchcn" Montag, de« 22. April, Vormittag» l« Uhr für die Beurlaubten aus Eibenstock. Mittags l2 Uhr für die Beurlaubten aus Hundshübel, Neidhardtsthal Muldenhammer, Carlsfeld, Wilden thal, Wolfsgrün, Llaucnthal und Sofa. Besondere GcstcllungSbcschlc oder öffentliche Anschläge werden nicht ausgegebcn. BcfreiungSgcsuche sind, gehörig begründet und ortSbehördlich beglaubigt, umgehend an das Hauptmel.deamt einzureichen Die Nichibefolguug der Berufung zur Kontrolvcrsammlung hat Arrest zur Folg«. Diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. Oktbr. 1888 bis 31. März 1889 bezw. 1. Oktbr. 1893 bis 31. März 1894 eingetreten, sowie diejenigen Ersatz-Reservisten, welche im Jahre 1868 geboren sind, hatten ihre Pässe bi» 10. dsS. MtS. an das Haupt meldeamt cinzusendcn. Die übrigen Leute bringen ihre Pässe zu den Kontrolvcrsamm- lungen mit. Königliches Bezirks-Kommando Schneeberg. Dreibund und Zweibund. Der Zufall hat e» gesägt, daß unmittelbar, nachdem die Festtage von Toulon ihren Abschluß gefunden haben, der Deutsche Kronprinz in der österreichischen Hauptstadt zu mehrtägigem Be iuche eintrifst. Der Hohenzollcrnsproß, der berufen ist, dereinst die deutsche Kaiserkrone zu tragen, folgt einer herzlichen Ein ladung de» ehrwürdigen Herrscher« der verbündeten Habsburger Doppclmonarchie. Kaiser Franz Joseph Hal dem jugendlichen Prinzen einen festlichen Empfang zugedacht, der nach Außen aber mals Zeugniß ablegen wird sür die herzlichen Beziehungen, die die Herrscherhäuser der Hohenzollern und der Habsburger, sowie im Besonderen auch den aus der Höhe der Lebensweisheit stehen den Monarchen Oesterreich-Ungarn» mit seinem Kaiserlichen Pathenklnde verknüpfen. Der Besuch de« Kronprinzen in Wien wird noch umstrahlt von der lebendigen Erinnerung an die schönen Maitage, die vor einem Jahre Kaiser Franz Joseph in dem Wunsche nach Berlin führten, an der Feier der Großjährigkeits- Erklärung de« Kronprinzen theil,unehmen. Damals hat die Berliner Bevölkerung gezeigt, in welchem Maße der Dreibund sich in da» Bewußtsein de« deutschen Bolle« eingelebt hat; die aut dem Herzen kommenden Huldigungen, die dem ältesten fürst lichen Träger de» Bünvnißgedanken« dargebracht wurden, be kundeten die« mit der überzeugenden Mach' spontaner Gefühls- äußerungen. Allerdings verfolgt man in Deutschland die inneren Vorgänge in Oesterreich mit innigem An'heil, aber nicht, wie von feindlicher Seite so ost unterstellt wird, in der Hoffnung auf einen Zerfall de» Nachbarreiche«, sondern erfüllt von dem Geiste de« Bi«marckschen Worte«: .Die Erhaltung der öster- retchisch-ungarischen Monarchie al« einer unabhängigen starken Großmacht ist sür Deutschland ein Bedürsniß- de« Gleichgewicht« in Europa, für da« der Friede de« Lande« bei eintretender Noth- wendigketl mit gutem Gewissen eingesetzt werden kann.' Jenseit» dcr schwarz-gelben Grcnzpfähle fehlt e» nicht an Kräften, die an dem Bestände de« Bündnisse« zerren; allein wir sind überzeugt, daß Kaiser Fran, Joseph im Sinne der weit überwiegenden Mehrheit seiner Völker sprach, al« er am 6. Mai v. I. den Trinkspruch auf den Kronprinzen in die zuversichtlichen Worte au«klingen ließ: .Ich bin hocherfreut, ihn beim Eintritt in da« öffentliche Leben hier begrüßen zu können, und sehe hierin ein glückliche« Vorzeichen dafür, daß die Einigkeit der Treue der Vor fahren nachleben wird in den kommenden Geschlechtern.' Diese Zuversicht ruht auf dem sicheren Grunde der Srkennt- niß, daß der Dreibund ein Gebilde weder der Willkür noch zu fälliger Launen von Staattmännern ist, die mit dem Geschicke