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I M AZZ »LZ W 7 »LZ >LZ sfrage iltnisfe Amts- mö AnMckatt für deu Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschliehl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. Dienstag, den 11. Dezember 14S Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 47. Jahrgang. - LAO« lege zu ,er von e längst rgisches adt im Hk aufs >en der n die ag, den i 3V», Ende zeigung d. VL, jinen- er. Abends ng , Gene- ig der fnahme bittet »tanck. rem , Nach- chlnng kereins- t. Äu- :r Mit- ,nungs- ersucht, i, sodaß cstand. t die er- , die mit :,in Zu- sen, da in An- IS« d. ximum. .Grad. findet Donnerstag, den 13. Dezember, von Vorm. Ist Uhr an im Amtsgerichtsgebäud« zu Eibenstock statt Königliche Amtshauptmannschaft. Krug von Nidda. Der Arbeiterschutz bei Bauten. 1) Nachstehende Bestimmungen unter 2 bis 6 finden Anwendung: a. bei Hochbauten, wenn einschließlich der Poliere und Lehrlinge mehr als 5 Per sonen zur Zeit der Rohbauausführung gleichzeitig auf dem Bau beschäftigt sind. Während der Rohbauausführung vorübergehend beschäftigte Arbeiter, wie Zimmer leute und dergleichen, werden in diese Zahl nicht eingerechnet. b. bei Ttesbanle«, welche von Unternehmern ausgeführt werden, wenn an einer be stimmten Stelle des Baues mehr als Ist Personen länger als 1 Woche gleichzeitig beschäftigt sind. 2) Zur Unterkunst für die an Bauten beschäftigten Arbeiter bei ungünstiger Witter ung und in den Ruhepausen müssen Räume geschaffen werden, welche an der nied rigste« Stelle im Lichten 2 Meter hoch, mit Wänden umschlossen und mit einem Dache versehen sind. Ihre Grundfläche muß derart bemessen sein, daß auf jeden am Bau dauernd beschäftigten Arbeiter eine Fläche von wenigstens L qm entfällt. Der betreffende Raum muß einen festen trockenen Fußboden haben und auf be sonderes Erfordern der Polizeibehörde vom 15. Oktober bis 15. März heizbar sein. Für die dauernd auf dem Bau beschäftigten Arbeiter (Ziffer 1) sind in den Unterkunftsräumen Sitzplätze zur Verfügung zu stellen. Baumaterialien irgend welcher Art dürfen in diesen Räumen nicht gelagert werden. Bei Tiefbauten müssen die Ünterkunftsräume so belegen sein, daß der Beschäf tigungsart eines jeden Arbeiters von der Unterkunftsstätte der Regel nach höchstens 750 w entfernt ist. Für schwimmende Unterkunftsräume findet die Vorschrift über die nothwendige lichte Höhe keine Anwendung. 3) Bereitet in dicht bebauten Ortstheilen die Herstellung besonderer Unterkunstsräume unverhältnißmäßige Schwierigkeiten, so kann auch in anderer Weise für die nöthige Unterkunst gesorgt werden. Auf Schankwirthschaften dürfen die Arbeiter jedoch nur dann verwiesen werden, wenn ihnen der Aufenthalt daselbst auch ohne Entnahme von Speisen oder Getränken gestattet wird. 4) Bei Hochbauten müssen für die in Ziffer 1 bezeichneten Personen Aborte in sol cher Zahl vorhanden sein, daß ein Abort für höchstens 25 Personen dient. Die Aborte müssen derart eingerichtet sein, daß von außen nicht hineingcsehen werden kann. Erforderlichen Falles sind vor den Thüren Blenden anzubringen. Für Tiefbauten kann die Polizeibehörde die Herstellung solcher Aborte fordern. Werden Arbeiterinnen auf Hoch- oder Tiefbauten beschäftigt, so sind für sie be sondere, von den anderen getrennte Aborte zu schaffen. 5) Für die nach Ziffer 4 herzustellenden Aborte dürfen keine durchlässigen Gruben angelegt, sondern die Aborte müssen entweder an eine öffentliche Entwässerungsan lage vorschriftsmäßig angeschloffen werden, oder es müssen wasserdichte Tonnen, welche nach Bedarf rechtzeitig sortzuschaffen und durch leere, mittels Kalkanstrichs desinfizirte Tonnen zu ersetzen sind, aufgestellt werden. Diese Tonnen sind durch Sitz- und Stoßbretter zu verdecken. Bei Tiesbauten in freier von Wohngebäuden ent fernter Lage kann die Herstellung einer Erdgrube gestattet werden. 6) Die Unterkunstsräume für die Arbeiter und die Aborte müssen genügend erhellt sein und sind stets in reinlichem Zustande zu halten. In ihnen sind Spucknäpfe von zweckentsprechender Form mit Wassersüllung in genügender Anzahl aufzustellen und täglich zu reinigen, auch daselbst ein Anschlag mit der Ausschrift: ^Nickst aus den Boden spucken, Spucknapf benutzen!" anzubringen. 7) Vom 15. November bis 15. März dürfen Stuckateur-, Putzer- und Töpferarbeiten in Neubauten nur dann ausgeführt werden, wenn die Räume, in denen gearbeitet wird, durch Thüren und Fenster verschlossen sind. Die nur vorläufige Anbringung derartiger Verschlüsse ist für genügend zu erachten. » 8) In Räumen, in denen offene Koksfeuer brennen, darf nicht gearbeitet werden. Solche Räume sind gegen andere, in denen gearbeitet wird, dicht aozuschließen. Sie dürfen nur vorübergehend von den die Kokskörbe beaufsichtigenden Personen betreten werden. 9) Arbeiterinnen dürfen nur auf solchen Gerüsten Beschäftigung finden, deren Stockwerke durchaus dicht mit Brettern belegt und unter einander nicht durch Leitern, sondern durch schiefe Ebenen verbunden sind. 10) Zur Sicherung gegen Betriebsunfälle ist den Unfallverhütungsvorschriften der Sächsischen Baugewerks-Berufs-Genossenschaft und der Tiefbau-Berufsgenossenschast nachzugehen. 11) Verantwortlich für die Beachtung dieser Bestimmungen sind die Bauausführen den und diejenige während der Arbeitszeit beständig auf dem Baue anwesende Person, welcher die Aufsicht von dem Bauausführenden übertragen worden ist. Dieser Bau ausseher ist der Baupolizeibehörde anzuzeigen und wird durch Handschlag in Pflicht genommen. 12) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, soweit nöthig, durch An drohung und Vollstreckung von Geldstrafen bis zu 1000 Mark oder von Haftstrasen bis zu 6 Wochen oder durch Berhängung des Bauverbotes geahndet werden. Schwarzenberg, am 7. Dezember 1900. Königliche Amtshauptmamlschast. tkrug Vs« Nidda. B. Die Königliche Amtshauptmarmschast hat mit dem Bezirksausschüsse als Sachver ständig« »u de« vezirkSschähungsausfchüffen det dir staatlich«« Viehverstcher- ««g und zugleich als von den Ortsbehörden zuzuziehende Sachverständig« zur Ermittel ung der nach dem Reichsgcsetze vom 23. Juni 1880 d«i ««ftretende» Seuche« für get-dtete Thiere z« gewähre«»«» Entschädig««-«« für den amtshauptmannschaft- lichen Bezirk auf das Jahr 1901 die in nachstehendem Verzeichniß aufgesührten Herren gewählt Königliche Amtshauptmnnnschast. Krag vo« Nidda. A Schwarzenberg, am 29. November 1900. -4. Amtsgcrichtsbezirk Eibenstock. 1) Ortsrichter Carl Friedrich Klöckner in Carlsfeld. 2) Tischler Adolph Maumgarten daselbst. 3) Gutsbesitzer und Schlachtsteucr-Einnehmer Adolph Werner in Hundshübel. 4) Privatier und Ockonom Ernst Kalk daselbst. 5) Gutsbesitzer und Gerichtsschöffe Oswald Maumgärtek in Oberstützengrün. 6) Gutsbesitzer Gustav Scheibner in Neidhardtsthal. 7) Brauereibesitzer Christian Gottlieb Kippner in Obcrstützengrün. 8) Gutsbesitzer Christian Gottlieb Aaumgartel in Schönheide. 9) Wirthschastsbesitzer Gottlieb Lenk daselbst. 10) Guts- und Schneidemühlenbesitzer Robert Friedrich Arölich in Sosa. 11) Gutsbesitzer Gustav Schneider in Sosa. 12) Gutsbesitzer Carl August Schubert in Unterstützengrün. 13) Gasthossbesitzer Carl Gottlieb Geier in Wildenthal. ». Amtsgerichtsbezirk Johanngeorgenstadt. 14) Gutsbesitzer Carl Albin März in Breitenbrunn. 1b) Gutsbesitzer Friedrich August Schmidt daselbst. 161 Gemeindeältester Löser in Jugel. 17) Tischlermeister und Oeconom August Krall in Johanngeorgenstadt. 18) Gasthofsbesitzer Ehregott Fürchtegott Felix Schubert in Wittigsthal. 4. Amtsgerichtsbezirk Lößnitz. 19) Gutsbesitzer Gustav Kroll in Alberoda. 20) Gutsbesitzer Traugott Friedrich Kankhänel in Dittersdorf. 21) Gutsbesitzer Christian Friedrich Schettler in Alberoda. 22) Gutsbesitzer Gustav Friedrich Mretschneider in Dittersdorf. 23) Gutsbesitzer Friedrich Hermann Kübner in Niederaffalter. 24) Gutsbesitzer Gustav Wehkhor» in Oberaffalter. 25) Wirthschastsbesitzer Gustav Eduard Decker in Streitwald. 26) Schänkwirts, Lauckrier in Oberpfannenstiel. ». Amtsgcrichtsbezirk Schneeberg. 27) Gutsbesitzer und Gemeindeältester Friedrich Wilhelm Wild in Albernau. 28) Freigutsbesitzer Johann Heinrich Eduard Leonhardt in Burkhardtgrün. 29) Gutsbesitzer Ernst Mahner in Griesbach. 30) Ortsrichter Kautenhahu in Griesbach. 31) Gutsbesitzer Franz Möckek in Lindenau. 32) Rittergutsinspektor Eugen Müller in Klösterlcin. 33) Gutsbesitzer Hermann Wehlhor« in Oberschlema. 34) Siegelgutsbesitzer Mehlhorn daselbst. 35) Gutsbesitzer Hermann Günther in Niederjchlema. 36) Gutsbesitzer Hermann Sakkner in Zschorlau. 37) Gutsbesitzer Hermann Georgi daselbst. 38) Fleischer Johann Gottlieb Lalkner daselbst. Amtsgerichtsbezirk Schwarzenberg. 39) Ortsrichter Hecker in Beierfeld. 40) Spediteur Groh daselbst. 41) Gutsbesitzer und Ortsrichter Friedrich August Meck in Bermsgrün. 42) Gutsbesitzer daselbst. 43) Gemeindeältester Weißfkog in Lauter. 44) Gutsbesitzer August Friedrich Meuter in Bockau. 45) Gutsbesitzer Carl Schwätzer daselbst. 46) Gutsbesitzer Hermann Keller in Crandorf. 47) Privatier Mirkner in Grünhain. 48) Oeconom und Schankwirth Louis Heinrich Miehweger daselbst. 49) Gutsbesitzer Carl Christian Salzer in Bernsbach. 50) Fabrikant C. W. Kießling daselbst. 51) Gutsbesitzer Oskar Stiehker in Grünstädtel. 52) Gutsbesitzer Bernhard Stiehker in Wildenau. 53) Gutsbesitzer Albin Kunzman» in Lauter. 54) Gutsbesitzer Carl Friedrich Krnold daselbst. 55) Wirthschastsbesitzer Wilhelm Ko» in Neuwelt. 56) Gutspachter Ludwig Heinrich Weigel in Pöhla. 57) Gutsbesitzer Carl Emil Siegel daselbst. 58) Mühlenbesitzer Carl Süß in Raschau. 59) Gutsbesitzer Carl Friedrich Meuöert daselbst. 60) Hammcrgutsbesitzer Carl Wilhelm Mreitleld in Hammcr-Rittersgrün. 61) Schneidemühlenbesitzer Guido Sternkopf in Unter-Rittersgrün. 62) Ortsrichter Carl Ludwig Aeubert in Rittersgrün. 63) Gutsbesitzer Carl Aeftker in Unterscheide. 64) Gutsbesitzer Hermann Allmann daselbst. 65, Gutsbesitzer Ernst Gustav Aannüorf in Mittweida. 66) Gutsbesitzer Cari Mcukert in Wildenau. Holz-Versteigerung. Staatssorstrevier Wildenthal. Drechsler'« Gasthof zu Wild««thal. Dienstag, de« 1«. Dezember ISO«, Vorm. t« Uhr. 8000 Stück fichtene Aköher, 7—15 em stark,/ , 3100 » » , 16—22, , >3,» u. 4,« m lang,/Abth. 32 Kahlschlag; 1800 , „ , 23—50 , . > l26, 33, 34, 38, 43, 85 rm , Hlnßknüppek, -45, 46, 76 rc. (Durch- 110 . . Mrenn-Scheite und Knüppel, l forstungs- u. Bruch- 140 . , Ickie (einschl. 30 >m Nutzäste), l Hölzer), 340 , fichtenes Strenreiftg, ' 267 . fichtene Stöcke (Abth. 67). Die Brennhölzer kommeu vor 11 Uhr nicht zum Ausgebot, «königlich»« Aorftreviervcrwaltuug Wildenthal ««d «önigliches Jorstrentamt Schneider. Eibenstock, am 7. Dezember 1900. Gerlach.