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Amts- Nil AiiWckatt für deu Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. einschliehl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspallige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. Dienstag, den 20. November Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — > 47. Jahrgang. ——.-n ISO» Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des vormaligen Bahnhofsrestaurateurs A«t»ei-t »licke, früher in Eibenstock, jetzt in Leipzig, Salomonstraße 8, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch ausgehoben. Eibenstock, den 16. November 1900. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Exped. Joft. Stadtverordneten-Wahl. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Stadtverordnctencollegium aus die Herren: Oberpostassistcnt August Döhler, Bürgerschullehrer Emil Herklotz, Kaufmann Alfred Hirschberg, Oekonom Alban Meichsner, Schneidermeister Hermann Pfefferkorn, Kaufmann Gustav Emil Schlegel, Zeichner Alban Seidel. Da von den im Amte verbleibenden 14 Stadtverordneten 12 ansässig und 2 unansässig sind, nach dem Ortsstatute dem Stadtverordneten-Collegium aber mindestens 11 ansässige und 6 unansässiae Bürger anzugehören haben, so müssen von den zu wählenden 7 Stadt verordneten mindestens 4 «nansäsfig sein. Als Wahltag ist Wontag, der 10. Dezember 1900 anberaumt worden. Die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt, welchen Stimmzettel einige Tage vor der Wahl zugehen werden, werden daher hiermit aufgefordert, an diesem Tage von Bormit tags 8 Uhr ab bis Nachmittags 1 Uhr ihre Stimmzettel, aus welchen nach Vorstehendem die Namen von sieben wählbaren Bürgern, von denen mindestens 4 unansässig sein müssen, zu verzeichnen sind, im Rathhaussaale vor dem versammelten Wahlausschüsse persönlich abzugeben. Die ausgestellte Liste der Stimmberechtigten und der Wählbaren liegt vom 20. No vember, diesen Tag eingerechnet, bi» mit 3. Dezember 1900 zur Einsicht an Rathsstelle aus und es steht jedem Betheiligten frei, bis znm Ende des siebenten Tages nach Bekanntmachung «ud Beginn der Auslegung gegen die Wahlliste beim unterzeichneten Stadtrache schriftlich oder mündlich Einspruch zu erheben. Eibenstock, am 5. November 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Müller. Bekanntmachung. Die stadträthlichen Bekanntmachungen vom 11. Dezember 1882 und 24. Februar 1894, welche das unbeaufsichtigte Stehenlassen von Geschirren vor Schmiedewerkstätten oder anderen gewerblichen Geichästen, insbesondere aber vor Gast- und Schankwirthschaften so wie vor Verkaufsstätten bei Strafe verbieten, werden recht wenig beachtet. Diese Erlasse werden mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß auch das Stehenlassen von Gegenständen, Wagen rc., durch welche der Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gehemmt wird, verboten ist und Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft werden. Eibenstock, den 15. November 1900 Der Rath der Stadt. Hesse. Lpm. Die Volkszählullg betr. Am 1. Dezember dieses Jahres findet eine allgemein« Volkszählung statt, auf deren Wichtigkeit die hiesige Einwohnerschaft verordnungsgemäß hiermit besonders hingcwiesen wird. Die Zähllisten werden während der letzten Tage des Novembers von den Herren Zählern in dem einem jeden zugctheilten Zählbezirke den einzelnen Haushaltungsvorstän den zugestellt werden. Dies« Lifte« sind nach dem Stande des 1. Dezember in Gemäßheit der daraus ersichtlichen Anleitungen Vormittags auszufüllen und werden vom 1. Dezember Mittags ab wieder cingesammelt. Im Interesse der Sache wird gebeten, die erforderlichen Auskünfte den Herren Zäh lern bereitwilligst und genau zu ertheilen; Letztere sind auf Wunsch auch gern bereit, bei Ausfüllung der Listen Rath und Unterstützung zu gewähren. Eibenstock, den 16. November 1900. Der Rath der Stadt. Hefte. Müller. Die Viehzählung am 1. Dezember 1900 betr. Nach Beschluß des Bundesraths vom 17. März dieses Jahres hat eine Erhebung der Viehhaltung nach dem Stande vom 1. Dezember 1900 ftattznstnden und soll diese Ausnahme von Haus zu Haus erfolgen. Die Aufnahme erfolgt mittelst zweier gedruckter Formulare (eines Haupt- und eines Ergänzungsformulares), von denen iedem Hausbesitzer je eines zugestellt wird und für deren Ausfüllung nach Anleitung der ausgedruckten Vorschriften der Letztere zu sorgen ver pflichtet ist. Auch in denjenigen Hausgrundstücken, in denen notorisch keine der in Frage kommen den Thiergattungen gehalten werden, soll ein Erhebungsformular behändigt werden. In solchem Falle hat der Besitzer ein .Vakat" oder »werden nicht gehalten" m die Spalten des Formulare« zu setzen. Die betreffenden Listen werden bis zum 23. November ausgetragen und vom 5. De zember ab wieder eingeholt Diejenigen Hausbesitzer, welche etwa bis zum 25. November noch nicht in den Besitz der Liste gelangt sind, haben eine solche ungesäuint bei Vermeidung einer Geldstrafe von 20 Mk. in unserer Rathsregistratur zu verlangen. Eibenstock, den 16. November 1900. Der Rath der Stadt. Hefte. Müller. Bekanntmachung. Die für das Jahr 1901 erbetenen Leseholzscheine sind innerhalb 14 Tagen in der Registratur des unterzeichneten Stadtrathes abzuholen. Die diesjährigen Leseholzscheine sind hierbei wieder anher abzugeben. Eibenstock, den 15. November 1900. Der Rath der Stadt. Hefte. Lpm. Zuchtgenoffenschast betreffend. Die hiesigen Besitzer vo« Kühen und über «in Jahr alten «alben werde« hiermit aufgefordert, behufs Abhaltung einer Versammlung, in welcher über Begründung einer Zuchtgenossenschaft nach Maßgabe des Gesetzes vom 19. Mai 1886 berathe« werden soll, sich Kreilag, den 23. Kovember 1900, Aöends 8 Ayr im Saale des Restaurants „Feldschlößchen" hier einzufinden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß in der anberaumten Versammlung, zu deren Beschlußfähigkeit die Vertretung der Hälfte der aus dem ausgelegenen Verzeichnisse sich er gebenden Stimmen erforderlich ist, die Beschlüsse nach Stimmenmehrheit gefaßt und daß die Stimmen von Ausbleibenden nicht mit gezählt werden. Da im Falle der Beschlußunfähigkeit die Einberufung einer anderweiten Versamm lung unter Androhung von Geldstrafen zu geschehen hat, so wird vollzähligem Erscheinen der Betheiligten entgegengesehen. Eibenstock, den 16. November 1900. Der Rath der Stadt. Hefte. Müller. Bekanntmachung. Die nachgenannten Herren, als: Hiebet, Karl Paul, Kaufmann, Kammer, Karl Otto, Kiber, Eduard Friedrich, Forstassessor, Keymanu, Ernst Anton, Musterzeichner, Kreutek, Karl Otto, Oberkellner, Linke, Rudolf Johannes, Zollassistent, Helsaer, Emil, Todtenbettmeister, Hiokbach, Hermann Franz, Kaufmann, Schmidt, Emil Hugo, Revisionsaufseher, Schilde, Franz Alexander, Gerichtsassessor, Littest Gustav Hermann, Stickmaschinenbesitzer. Anger, Emil Richard, Oekonom, von Arbanowitzsch, Rudolf Paul, Telegraphenleitungsaufseher, ZöpKest Friedrich Hermann, Fleischer und Hausbesitzer, sind heute als Bürger der Stadt Eibenstock verpflichtet und ausgenommen worden. Eibenstock, den 17. November 1900. Der Rath der Stadt. Hefte. Müller. Gefunden und anher abgegeben wurden nachverzeichnete Gegenstände. Die Eigenthümer haben sich baldigst an Rathsstelle zu melden. Eibenstock, den 14. November 1900. Der Rath der Stadt. Hefte. Lpm. 1 Kindermütze, blau, 4 Stücken graue Wachsleinwand, 1 Handkorb, 1 gehäkelte Decke, 1 eiserne Kette, 1 Spazicrstock, 1 Zigarren-Etui, 1 kleine schwarzlederne Geldbörse mit In halt, 4 Geldstücken in Silber, 1 schwarzlederne Geldbörse mit Inhalt, 1 kleine Geldbörse mit Inhalt, 1 Stubenschlüssel, 1 Hausschlüssel und 1 Stück Zündschnur. 8. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten-Collegiums Donnerstag, den 22. Wovemver 1900, Avends 8 Mr im RathhauSsaale. Eibenstock, den 19. November 1900. Der Stadtvcrordnctcn-Borsteher. G. Diersch. 1) Bebauungsplan über den nördlichen und östlichen Stadttheil. 2) Abrechnung über den Jndustrieschulbau. 3) Ernennung der Wahlgehülsen für die Stadtverordnetenwahl. 4) Begutachtung der Erlasse über ». Branntwcinschank; d. Arbeiterschutz aus Bauten; e. den Verkehr mit Motorwagen aus öffentlichen Wegen. 5) Kenntnißnahme in Sachen, den Ankauf der Schildbach'schen Grundstücke in der Nähe der Wafferwerkswiesen betr.