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Amts- M AiMWtktt far den Abonnement oi«telj. 1 M. 20 Ps. einschliehl del „Jllustr. Unterhaltnngsbl." o. der Humor. Beilage „Seisen- blafen" in der Expedition, bei unser« Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. «rschil«» wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionspreiS: die Neinspaltige Zeile 10 Ps. An amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. SM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohnin Eibenstock. > ' - 47. Ia-r«a»,. Sonnabend, den 12. Mai INO« Bekanntmachung, die staatliche Schlachtviehversicherung betreffend, vom 7. Mai 1900. Zur Durchführung der mit dem 1. Juni dss. Js. in Wirksamkeit tretenden staatlichen Schlachtviehversicherung — Gesetz vom 2. Juni 1898 — wird hierdurch Folgendes bekannt gegeben und bestimmt: 1. Der Verwaltungsausschutz der Anstalt für staatliche Schlachtviehversicherung hat gemäh 8 14 der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 über den Geschäftsgang der Anstalt und den inneren Geschäftsverkehr der letzteren mit den Gemeindebehörden und Einnahme stellen ein Regulativ aufgestellt, zu welchem das Ministerium des Innern unterm 5. Mai dss. Js. Genehmigung ertheilt hat. Dieses Regulativ wird im Laufe dieses Monats vom Verwaltunasausschuh den Kreis hauptmannschaften, Amtshauptmannschaftcn, Gemeindebehörden, Bezirksthicrärzten und Schlachthofsvcrwaltungen zugesendet werden und kann bei den Gemeindebehörden einge sehen werden. Die letzteren haben zu diesem Zwecke das Regulativnoch vor dem 1. Juni dss. Js. auszulegen und dafür besorgt zu sein, dah auch die Fleischbeschauer, soweit nöthig, von dessen Inhalt Kcnntnih erhalten. Die Bestimmungen des Regulativs sind für die mit der Anstalt verkehrenden Behör den, sonstigen öffentlichen Organe und Privatpersonen mahgebend. Besonders wird Folgendes hervorgehoben: ru Der Verwaltungsausschuß der Anstalt erläht seine amtlichen Bekanntmachungen im „Dresdner Journal" und in der „Leipziger Zeitung". d. Die Gemeindebehörden — § 1 der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 — haben über die nach 8 29 des Regulativs zu crtheilenden Befreiungsscheine ein Register nach dem dort vorgeschriebcnen Muster zu führen. o. Die Fleischbeschauer haben, wenn das Fleisch eines versicherten Thieres un genießbar oder nicht bankwürdig ist, den in 8 31 des Regulativs erwähnten Beanstandungs schein auszustellen und auherdem auf der Rückseite der Quittung über den gezahlten Ver sicherungsbeitrag einen Vermerk über die Beanstandung z» machen, wenn dagegen das Fleisch des betreffenden Schlachtstückes bankwürdig ist, die Quittung über den gezahlten Versicher ungsbeitrag durch Abschneiden der rechten oberen Ecke zu entwerthen. Formulare zu den Beanstandungsscheinen erhallen die Fleischbeschaucr durch Vermitt lung der Gemeindebehörden von der Anstalt. 2. Die Mitglieder der Orts- und Bezirksschätzunasausschüsse haben für ihre Bemühungen, bez. als Ersatz für Reiscaufwand — 8 H des Gesetzes vom 2. Juni 1898 — folgende Vergütungen zu erhalten: s.) die Michlieder der Ortsschätzungsausschüsse: bei Schätzungen im Wohnorte oder bei Schätzungen auherhalb desselben innerhalb eines Umkreises von 2 Kilometern: für die Schätzung eines Rindes 2 M. I , für die Schätzung eines Schweines 1 M. i Person, bei gröheren Entfernungen auherhalb des Wohnortes: für die Schätzung eines Rindes 3M.» „ c für die Schätzung eines Schweines 2 M.! pro Person, d) die Mitglieder der Bezirksschätzungsaussch ü s s e: für die Schätzung eines Rindes 3M.» . für die Schätzung eines Schweines 2 M.! Person, sowie außerdem für Fortkommen pro Kilometer Entfernung 40 Pf. 3. Ueber die Stellen, welche mit der Einnahme der Vers ich erungs- beiträge betraut sind, und über die Höhe der letzteren wird vom Verwaltungs ausschuh besondere Bekanntmachung erlassen werden. 4. Die den Einnahme st eilen zukommende Entschädigung — 87 der Aussührungsocrordnung vom 24. Juli 1899 — wird später festgestellt werden, wenn sich der Umfang der Mühwaltungen dieser Stellen genauer übersehen läht. Dresden, am 7. Mai 1900. Ministcrillmdes Innern. v. Metzsch. Kreher. Zur Abwalzung der Massenschüttunaen auf sämmtlichen Staatsstraßen und einigen Kommunikations- und Zorstweaen des Bezirkes werden 2 Dampfstratzenwalzen des Unternehmers Franz Reiher in Auerbach verwendet werden. Die eine Walze soll heute aus Abtheilung 2 der Elbenstock-Auerbacher-Straße und die andere Walze voraussichtlich am 2b. d. M. in Schönheide in Betrieb gesetzt werden. Auf den Verkehr dieser Walzen leiden die Bestimmungen der Verordnung, den Verkehr von Strahen-Lokomotiven aus öffentlichen Wegen betr. vom 5. September 1890 nebst Vorschriften unter 6 (Seite 146—149 des Ge setz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1890) Anwendung. Zur Vermeidung von Un- glückssällen erhalten die Führer von Fuhrwerk Anweisung, sobald sie im Betrieb befindlichen Dampfstrahenwalzen sich nähern, vom Fuhrwerk abzusteigen und die Pferde bezw. sonstiges Zugvieh am Kopse beim Zügel zu nehmen und zu führen. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden mit Geldstrafen bis zu 60 M. oder Haft belegt. Schwarzenberg, am 10. Mai 1900. Königliche Amtshau-tmannschaft. Krug von Nidda. Bekanntmachung. Die Geschäftsräume der unterzeichneten Behörde bleiben wegen Reinigung Diens tag u. Mittwoch, den 1b. und 16. d. M. für nicht dringliche Angelegenheiten geschloffen. ' Eibenstock, am 10. Mai 1900 Königliches Han-tzollamt. I. V.: Srler, Hauptamtsrendant. Bekanntmachung. Die diesjährigen öffentlichen unentgeltlichen Impfungen und Nachschautermine finden gleich wie im Vorjahre in der Turnhalle Hierselbst statt, und zivar in nachstehen der Reihenfolge: I. Zur Erstimpfung kommen Dienstag, den 15. Mai 190«, Machmittags 3 Mr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit -4 bis ^k, Mittwoch, den 16. Mai 1900, Machmittags 3 Mr diejenigen dergleichen, deren Namen mit O bis L anfaugen. Jmpfpflichtig in diesem Jahre sind alle bis zum Jahre 1900 etwa von den Impfungen auf Grund ärztlicher Zeugnisse befreiten, sowie alle im Jahre 1899 geborenen Kinder. Bemerkt wird hierbei, dah nicht nur die vorstehend benannten hier geborenen, son dern auch di« hirrhrr v«rzog«nen l8SS und früh«» g«bor«n«n und noch nicht g«impft«n Kinder in dt«s«m Jahr« impfpsttchtig find. Sämmtliche zur Erstimpfung gekommenen Kinder sind Mittwoch, den 23. Wai 1900, Machmittags 3 Mr zur Nachschau vorzustellen. II. Die Wiederimpfung erfolgt Areitag, den 18. Wai 1900, Machmittags 3 Mr für diejenigen Knaben und Sonnavend, den 19. Mai 1900, Machmittags 3 Mr für diejenigen Mädchen, für welche a. der Nachweis der Impfung nicht erbracht worden ist, d. welche im Lause dieses Jahres ihr zwölftes Lebensjahr zurücklegen. Zur Nachschau sind diese Kinder Sonnabend, den 26. Wai 1900. Machmittags und zwar die Knaben ',,8 Uhr und die Mädchen um 3 Uhr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn I)r. meä. Schlamm hier vorgenommen. Aus einein Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Divh- therie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Termine nicht gebracht werden. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Aus führung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mittheil ung zu machen. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern und reiner Wäsche gebracht werden. Die zur Ausgabe koinmenden Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Erst und Wiederimpflinge sind genau zu beachten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder impfpflichtiger Kinder werden unter Hinweis darauf, dah für Unterlassung der Impfung Geldstrafe bis zu 80 Mark oder Haft strafe biS zu 3 Tagen angedroht sind, zur pünktl. Beachtung dieser Vorschriften anermahnt. Eibenstock, den 4. Mai 1900. Der Rath der Stadt. - Hesse. Gnüchtcl. Nutzholz-Versteigerung. In vottl»»lck «eioi>,»er's Restaurant in Eibenstock sollen Donnerstag, den 17. dss. Mts., von Mormitlags 10 Mr an 24 Ahorne, Eschen und Linden sowie l Eich« von 2,«—8,-> m Stammlänae und 0,>-—0,m n> Mittenstärke, anstehend bei Station 1,- der Eibenstock-Äuerbacher Straße (am Siechhause bei Eibenstock) im Einzelnen gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher im Versteigerungslokale bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend versteigert werden, wozu Erstehungslustige hierdurch eingeladen werden. Schwarzenberg, am 9. Mai 1900. Kgl. Straßen- und Wasscrdauinspcktion. Kgl. Bauvcmaltcrei. Noack. Pätzler. Fichtenrindcu-Versteigerung. Die von Revieren des Forstbezirks Eibenfto^ im lausenden Jahre ausfallende fichten« Rutzriud« soll Donnerstag, de« l7. Mai lSÜV, von Vormittag '/,S Uhr a« im „Rathskeller" in Aue und zwar: 1) vom Forstrevier Gosa ungefähr 630 riu 2) . . Auersberg „ 40 „ 3) „ „ Hartmannsdorf „ 400 „ 4) „ . Bockau . 180 „ 5) . , Johanngeorgenstadt . 300 „ 6) . „ Hundshübrl . 500 . versteigert werden. «önigl. Aorftreviervrrwaltungen Sofa, Anersberg, Hartmannsdorf, Bockau, Johanngeorgenstadt und Hundshübel und Königl. Forftrentamt Eibenstock, am 10. Mai 1900. 8 2 der Sttaßen-Polizciordnunq sür Schönheide lautet : „Die Besitzer der an der Haupt- und an der oberen Strahe gelegenen Häuser haben dafür zu sorgen, dah an jedem, einem Sonn- oder Festtage vorausgehenden Wochentage die Strahe längs der Häuser und der daneben gelegenen Gärten bis zur Mitte durch Be seitigung von Stroh, Heu, Papier, Unrath u. s. w. gereinigt wird. Macht sich bei dieser Reinigung, das Kehren der Strahe nöthig und ist dabei Staub vorhanden, so ist die Strahe vor dem Kehren mit Wasser zu besprengen." Vorstehende Bestimmung wird zur Beachtung in Erinnerung gebracht. Zuwiderhandlungen werden in Zukunft unnachsichtlich gemäh 8 13 der hiesigen Strahen-Polizeiordnung zur Bestrafung gelangen. Der Gcmeindevorstand zu Schönheide.