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eitle Karte Publikum »NN ^kewittel t nedißer rppsISISrt».) Amts- M Anzeikebtlitt für den Abonnement viertelst 1 M. 20 Ps. einschließl. beS »Jllustr. UnterhaltungSbl.' u. der Humor. Beilage »Leisen« blasen-- in der Expedition, bei insern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. 8«. GeM des Amtsgerichts Eidenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 4K. Jahrgang. > Dienstag, den 25. Juli «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die lleinspaltige Zeile 10 Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2ö Pf. 18NS S8on<lerer son8tiAe» äsr icr. . ds. Mts., en, Conccrt ncn, Mit- ns hiermit nd. ock7 rert. aus 1 Dresden, oftheatcrs. .11 Dittsl I«O. Uhr an rere starke ;l. 30 Ctr. Lall- und alles in ies öffent- ichter IL« it^elt an Wcll- vurst mit dlichst ein- Hot. m Abends" Llops, ren md. Marimum. 18,« Grad. 21,' . Im Handelsregister für den hiesigen Stadtbezirk sind heute auf dem neuerrichteten Folium 235 eingetragen worden: die am 15. Juli 1899 errichtete offene Handelsgesellschaft in Firma 4». in Eibenstock und als Gesellschafter die Kaufleute Herr ^II»ln und Herr linrl beide daselbst Eibenstock, am 22. Juli 1899. Königliches Amtsgericht. Ehrig. H. Bekanntmachung. Angeregt durch die Verordnung des Stadtrathes zu Dresden, die Reinlichkeit und Ordnung in den Bäckereien und Conditoreien betreffend, hat der unterzeichnete Stadtrath auf Antrag des Gesundheitsausschusses und in Uebereinstimmung mit dem Stadtverordneten collegium folgende Vorschriften über die Reinlichkeit und Ordnung in den Bäckereien und Conditoreien hicrselbst erlassen. Eibenstock, den 20. Juli 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Müller. Vorschriften über die Reinlichkeit und Ordnung in Bäckereien und Conditoreien. 1) In Geschäftsräumen der Bäcker und Conditoren, beim Backen und allen damit zusammen hängenden Verrichtungen hat die größte Reinlichkeit zu herrschen. 2) Die Backstuben und Räume zur Aufbewahrung von Backwaaren, Mehl und dergleichen dürfen unter keinen Umständen zum Schlafen benutzt werden. Das tägliche Körperwaschen hat ausschließlich in den Schlafstuben zu geschehen; indeß muß zur außergewöhnlichen öfteren Reinigung von Staub und Schweiß für die mit dem Backen beschäftigten Personen eine vollständige Wascheinrichtung in der Back stube vorgesehen sein. Auch ist mindestens ein mit Wasser versehener Spucknapf dort aufzustellen und das Spucken aus die Erde streng verboten. Das Rauchen und Schnupfen während des Backens wird untersagt. Streichhölzchen, Nadeln aller Art, Cigarrenreste und alle ähnlichen schädlichen oder zum Eckel gereichenden Dinge sind durchaus fcrnzuhalten. Die Auffindung derartiger Gegenstände in den Backstuben oder in den Backwaaren selbst ist strafbar. 3) Die Backtröge und Tische in den Backstuben dürfen nicht zum Ausruhen, oder zum Auf stellen oder Auflegen von Eßgeschirren benutzt werden. 4) Die Bäcker und Conditoren haben auf den Gesundheitszustand ihrer Arbeiter genau acht zu geben. Kranke, insbesondere an Haut- und Geschlechtskrankheiten (Ausschlägen usw.) Leidende sind ohne Weiteres von der Arbeit auszuschließen. Kranken ist der Zu tritt in die Backstube überhaupt, Kindern nur während der Backzcit verboten. 5) Backwaaren, Mehl und dergleichen sind jederzeit in luftigen und trockenen Räumen aufzubewahren, nicht aber an Orten, wo sie dem Einflüsse schlechter Dünste, dumpfer Luft usw. ausgesetzt sind. Die Backwaaren dürfen nie auf den Fußboden gelegt werden. 6) Werden Backwaaren in Papier gewickelt verkauft, so darf als Umhüllung nur reines, unbedrucktes Papier verwendet werden. 7) Wer Bäcker- und Conditorwaaren aus verunreinigten oder verdorbenen Stoffen herstellt oder verkauft, macht sich eines Vergehens nach 8 10 des Nahrungsmittelgesctzes schuldig und hat schwere Freiheits- und Geldstrafen zu gewärtigen. Im klebrigen werden Uebertretungen dieser Bestimmungen mit Geldstrafe bis zu 150 Mark eventuell Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Eibenstock, den 20. Juli 1899. Der Rath der Stadt. U. 8. , Kesse. Werbot, -as Mitnrhme« von Hunden betr. Es ist verboten, Hund« in die Staatssorstreviere: Auersbcrg, Bockau, Carlsseld, Eibenstock, Hartmannsdorf, Hundshübcl, Johann ¬ georgenstadt, Schönheide, Sosa und Wildcnthal mitzunehmen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe in Höhe bis zu 20 Mk. bestraft. Jagende Hunde werden unnachsichtlich todtgeschossen. Auersberg', Eibenstock, Bockau, Carlsseld, Hartmannsdorf, Hundshübel, Johann georgenstadt, Schönheide, Sosa und Wildcnthal, am 18. Juli 1899. Die Gutsvorsteher: Lehmann, Bach, Krumbiegel, Gehre, Rouanet, Harter, Teich, Hoffmann, Höpfner, Schneider. Zur Lage in Spanien. Die drohende Ministerkrisi« in Madrid scheint ja vorläufig noch einmal vorüberzugehen und der Zwiespalt zwischen Regicr- und Opposition wegen der Pläne de« Finanzministers Villaverde wird auf einige Monate vertagt werden. Kommt Zeit — kommt Rath! Da« ist der beste Ausweg: die Königin ist »ach San Sebastian gegangen, die Minister gehen auf Urlaub, die CorteS- mitgliedcr in ihre Sommerfrischen. Dann hat Spanien eine Zeitlang Ruhe und vielleicht kommt doch einem oder dem andern ter Staatsmänner oder der Abgeordneten ein crleuchtcnver Ge danke, wie wenigsten« den Streitigkeiten in der Kammer ein Ende zu setzen sei, die sich auf das Land auSdehnen und nur Uneinigkeit in die ohnehin arg aufgeregte Bevölkerung bringen. Allerdings ist mit der Ruhe allein dem durchgreifender Reformen bedürftigen Lande nicht geholfen, auch nicht mit der Regelung des Staatsschuldendienstes. Die Finanz- und Steuer pläne, die damit zusammenhängenden unvermeidlichen Steuer erhöhungen sind der armen Bevölkerung ein Greuel, denn e« läßt sich nicht leugnen, daß die finanzielle Lage Spaniens eine so be denkliche Gestaltung angenommen hat, daß ein Zusammenbruch nur durch die größte Sparsamkeit, verbunden mit einer den drin gendsten Bedürfnissen «»gepaßten Verwaltung der Staatsausgaben verhindert werden kann. ES ist ja Geld ins Land gekommen: die 16 Millionen Mark für die Karolinen und Marianen, 20 Millionen Dollar für die Philippinen von Amerika. Aber diese« Geld reicht kaum hin, den Sold für die zurückbeförderte» Soldaten zu zahlen, den man jahrelang schuldig blieb. Spanien will die Großmachtstellung weiter beibehaltcn und cs sind für Heer und Marine abermals hohe Summen in den Etat eingestellt, anstatt jetzt an eine Herabminderung der HccrcSlastcn zu denken. ES ist begreiflich, daß einer stolzen Nation mit großer Ver gangenheit ein solcher Entschluß außerordentlich schwer fallen muß; e« ist aber auch nickt zu leugnen, daß die Ausgaben für Heer und Marine, wenn sie ein Volk erdrücken, ihm auch nicht mehr diejenige Kraft geben, um deretwillen sic doch nur aufge wandt werden. Spanien ist heute wie vor vielen hundert Jahren ein von der 'Natur im höchsten Grade begünstigtes Land, da» eine Menge von Schätzen birgt, die nur noch nicht gehoben sind. Der Reich- lhum an Metallen, heute schon eine große Quelle von Einnahmen, ist noch viel zu wenig nutzbar gemacht, ja zum großen Theile nicht einmal aufgedeckr und angegriffen, theil» weil die Mittel dazu fehlten, theil« weil man für «hatkrästige wirthfchaftiiche Maßnahmen keinen rechten Sinn hatte und dem ausländischen Kapital Mißtrauen entgegenbracktc. Wenn hier eingesetzt werden könnte, so wäre da» da» beste Mittel, um eine nationale Wieder geburt Spaniens einzuleiten, und da» einfachste Mittel dazu wäre anscheinend, die aus Heer und Flotte verwendeten, augen blicklich unproduktiven Ausgaben der Erschließung de» Lande» zuzuwenden. E» ist ein lange» Register, da» die Liga der produzirenden Klassen Spaniens, die sich den Handelskammern in ihrem Kämpf gegen die Pläne der Regierung angcschlossen hat, veröffentlicht. Sie umfaßt 120 wirthschaftliche Vereinigungen und macht folgende Vorschläge: Herabsetzung der Zivilliste in demselben Verhältniß wie der übrigen StaatSgehälter; Einschränkung der Etat« beider Kammern um die Halste; Nichtgcwährung neuer staatlicher Pensionen, dagegen Wiederherstellung der alten Wittwen- und Waisenkassen; strenge Revision der bis jetzt gewährten Pensionen unter Herabsetzung ihrer Maximalgrcnze aus 3000 Peseta!» jähr lich; Abschaffung aller Botschaften im Auslände und deren Er setzung durch diplomatische Vertretungen minderen RangeS: Ab schaffung de« Justizministeriums und Uebenragung der Justizver waltung an das Obcrtribunal; Verminderung der Ausgaben für Kultus und Klerus auf 25 Millionen; Vereinigung de« Marinc- und KricgSministerium«; Herabsetzung der Marine auf da« un bedingt nöthige Maß, um die Verbindungen mit den afrikanischen Besitzungen aufrecht zu erhalten; Verminderung der HcereSpräsenz- stärke auf 50,000 (von jetzt 128,000) Mann und de« Offizier korps aus 8000; Uebcrweisung der überzähligen Offiziere an Zivilämter; Abschaffung aller Kriegs- und Marineschulen bis auf eine; Zusammenlegung zahlreicher Provinzen; Herabsetzung de« gcsammten Personals aller Ministerien um zwei Drittel und aller staatlichen Gehälter, die mehr als 7500 Pesetas betragen. Die auf diese Weise erlangten Ersparnisse sollen in erster Linie dann auf den Ausbau der Kanäle und Wege, sowie aus den nationalen Unterricht verwandt werden. Der Grundgedanke, daß zunächst alle möglichen Ersparnisse durchgeführt werden müßten, ehe zu einer ohnehin überaus stark in Anspruch genommenen Steuerleistung der Bevölkerung gegriffen wird, erscheint jedenfalls unanfechtbar. Tageügeschichte. — Deutschland. Bis zum 24. Juli 1899 hatte der Dingley-Tarif dem Präsidenten der Vereinigten Staaten Vollmacht gegeben, einen Handelsvertrag mit dem Deutschen Reich zu vereinbaren. Die Frist ist jetzt abgelaufen, ohne daß von ernsthaften Bemühungen um einen solchen Vertrag etwa» verlautet hätte. Die handelspolitischen Beziehungen zu den Ver einigten Staaten behalten also bi« auf Weitere« den preußisch- amerikanischen Vertrag von 1828 als Grundlage, soweit man eben jenseit« de« Ozean« die Grundlage der gegenseitigen Meist begünstigung noch zu respektircn beliebt. E» ist ja bekannt, wie wenig die» der Fall ist. Wa« nicht im Wege de» Zuschlagszolle« zu bewirken ist, da» besorgt die Ehikane reichlich, um unsere Han delsbeziehungen zu den jenseitigen Märkten zu schädigen, und da« ist besonder« empfindlich geworden, seitdem Amerika wie im Hand umdrehen sich mit England über einen Vertrag verständigen mochte. Wenn e« je für deutschen Gewerbefleiß und rastlosen Eifer im HandelSgewcrbe ein glänzende« Zeugniß gegeben, so ist e« in der Thatsache enthalten, daß ungeachtet aller Erschwerung unsere Aut- suhr nach den Vereinigten Staaten nicht nur nicht behauptet, sondern neuerdings sogar vergrößert werden konnte. Nach den Berichten au« den 32 Konsulatsbezirken wäre die Ausfuhr in dem am 30. Juni endenden Fiskaljahr 1898/99 um 9HI6.304 Dollar gegen da« Vorjahr gestiegen, nämlich von 74,228,487 auf 83,744,791 Dollar. Daß die Besorgnisse hinsichtlich der Zukunft dainit nicht beseitigt erscheinen, versteht sich von selbst, und es bleibt nach wie vor eine der heikelsten und dornigsten Aufgaben unserer Staatsmänner, die zuverlässige Grundlage für den Han delsverkehr mit den vereinigten Staaten zu finden, — eine Grund lage, die gegen Durchlöcherungsversuche der Amerikaner ausreich enden Schutz bietet, und nicht nur vom Präsidenten, sondern auch vom gesetzgebenden Körper der Vereinigten Staaten für annehm bar befunden wird. — Nachdem der Kaiser da« neue Jnvalidcnversicher- ungsgcsctz vollzogen hat, dürste c« demnächst im Reichs-Gesetz blatt zur Veröffentlichung gelangen. E« ist anzunehmcn, daß der Reichskanzler von der ihm gewährten Ermächtigung, den Text de« ganzen Gesetze« fortlaufend bekannt zu geben, Gebrauch machen wird. Die Handhabung de« Gesetze« wird sich bei fortlaufender Nummcrirung der einzelnen Paragraphen wesentlich erleichtern. Da« Gesetz tritt bekanntlich in seinen materiellen Vorschriften am 1. Januar 1900 in Kraft, soweit sich seine Bestimmungen aber aus die Herstellung oder Veränderung der zur Durchführung der Invalidenversicherung erforderlichen Einrichtungen beziehen, schon mit dem Tage der Verkündigung, also in einer reckt nahen Zeit. Von diesem Termine ab wird nun von den verschiedensten Stellen mit der Vorbereitung der Neuerungen der Beginn ge macht werden, und e« wird dabei um so eifriger gearbeitet wer den müssen, als der zur Verfügung stehende Zeitraum durchaus nicht lang ist. Auch der BundeSrath wird, wenn er im Oktober wieder zusammengetrcten sein wird, sich voraussichtlich mit dieser oder jener neuen, auf die Invalidenversicherung bezüglichen Vor schrift beschäftigen müssen, da ihm im Gesetze verschiedene neue Befugnisse übertragen sind. Für die Landes-Zentralbehörden wird namentlich die Prüfung eine« etwaigen Bedürfnisse« für die Er richtung von Rentenslellcn in Frage kommen. Hauptsächlich aber werden sich naturgemäß die bei der Versicherung unmittelbar thätigen Organe, wie Versicherungsanstalten, Kassen, untere Ver waltungsbehörden, ReickSvcrsichcrungSamt, mit der Vorbereitung zur Neugestaltung der Verhältnisse befassen müssen. Obwohl der zur Verfügung stehende Zeitraum nicht allzu weit bemessen ist, hofft man dennoch zur rechten Zeit mit allen Vorbereitungen fertig zu sein, so daß die neuen Einzelheiten mit dem Beginn de» nächsten Jahre« ohne Schwierigkeiten praktisch werden wirksam werden können. — FriedrichSruh, 21. Juli. Am ersten Jahrestage de« Hinscheiden« de« Fürsten Bismarck, 30. d. M., wird im Mausoleum zu FriedrichSruh ein Familien-GotteSdienst stattfinden. Im kleb rigen soll, nack einem Bescheide de« Fürsten Herbert an diesem Tage da« Diausoleum geschlossen bleiben. Am Tage darauf, dem 31. Juli, Mittag«, wird dann eine Deputation de« über ganz