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isUvr. t im Saale cert H«wve»tl» velches vor diese wohl ichmals zu i und bitte, unterstützen Herren «. ff« 75 Pf. rviscliev i grosser 68 lAÜlnt. tte« chsene em- «v«In. )chen r Damen- cht. Off. u. Verein ai, Nachm. hlung. nt erinnert. irftand. ig Nachm. Uhr: Ab- Blane«- nkt: Hotel erstand. r Sonntag, Llub. e«d. en Auzeige- Zuni wer det unseren illen Post- gern ange- mtsbl. Md. IJ^Grad. 10,. . Amts- initi Aiizcheblutt für den »bo««emt»t oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschlietzl. der .Illustr. Unterhaltung-bl.' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unser» Boten sowie bei allen Reichrpostanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeil- 25 Pf. Verantwortlicher Redaktmr, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. - - ' -,-W—4«. Jayrgan«. - OS. Dienstag, den 30. Mai 18NS Impfung betreffen-. Auf Grund des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Ausführungs verordnung vom 2V. März 1875, sowie der weiteren Vorschriften hierzu vom 10. Mai 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnitz gebracht, daß die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen Gleichwie im Vorjahre in der Turnhalle Hierselbst stattfinden, und zwar in nachstehender Reihenfolge. I. Zur Erstimpfung kommen Dienstag, den 6. Juni 1899, Nachmittags 3 Mr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit A bis N, Mittwoch, den 7. Juni 1899, Nachmittags 3 Mr diejenigen dergleichen, deren Namen mit O bis Z anfangen. Jmpfpflichtig sind alle diejenigen Kinder, welche n> im Jahre 1888 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, d) in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpslicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung Vorläufig befreit oder in den letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Sämmtliche zur Erft Impfung gekommenen Kinder find Mittwoch, den 14. Juni 1899, Nachmittags 3 Mr zur Nachschau vorzuftellen. II. Die Wiederimpfung (nach zurückgelcgtem 12. Lebensjahre) erfolgt Areitag, den 9. Juni 1899, Nachmittags 3 Mr für diejenigen Knaben und Sonnavend, den 10. Juni 1899, Nachmittags 3 Mr für diejenigen Mädchen, welche a) im Jahre 1887 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Er folg geimpft worden sind, d) in früheren Jahre« geboren sind und der Jmpfpslicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung Vorläufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wiedergeimpft worden sind. Zur Nachschau find diese Kinder Sonnabend, den 17. Juni 1899, Nachmittags 3 Mr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn IN. ineä. Schlamm hier vorgenommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ausgegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder iverden hierdurch unter Hinweis auf die in 8 14 Abs. 2 des Reichsimpfgesetzes angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren unter la und b bezeichneten impfpflichtigen Kindern oder Pflegebefohlenen in den anberaumten Impf terminen zu erscheinen u. die geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. Es ist Jedermann freigestellt, die Erst- oder Wieder-Impfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lassen. In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pslegecllern und Vormünder verpflichtet, bis Ende September laufenven Jahres mittelst der vorgeschricbenen Bescheimgungen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus welchem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleiben hatte. Diejenigen, welche die Führung dieses Nachweises unter lassen, werden mit Geldstrafe bis z« 28 Mark und diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 5V Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Eibenstock, den 24. Mai 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Bekanntmachung, Grubenreinigung und Düngerabfuhr betreffend. Die durch die Bekanntmachungen vom 15. Dezember 1897, 14. März und 17. Mai 1898 zur Düngergrnbenreinigung nnd Düngerabfnhr freigegebene Zeit wird verlängert und zwar darf die Grubenreinigung, die Abfuhr des Düngers und die Reinig ung der zur Ablagerung des Düngers benutzten öffentlichen oder nichteingefriedigten Plätze nunmehr erfolgen in der Zeit vom 1. April bis 38. September bis Vormittags 18 Uhr, vom 1. Oktober bis 31. März bis Vormittags 11 Uhr. Wie schon früher erwähnt, haben diese Festsetzungen nur Geltung für Gebäude, deren bauliche Verhältnisse bei der Entleerung der Gruben und Abfuhr deren Inhalts die Be nutzung öffentlichen oder nichteingefriedigten Areals benöthigen, Gruben in geschlossenen bez. eingefriedigten Gehöften können dagegen jederzeit entleert werden. Deren Inhalt ist jedoch in gut verschlossenen Fässern, Kasten oder Truhen abzufahren. Jede Verunreinigung der Straßen und Plätze mutz ausgeschlossen bleiben. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 68 Mark oder mit Haft vis zu 14 Tagen bestraft. Eibenstock, den 26. Mai 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Müller. Die Nrn. 184, 147 und 157 des Verzeichnisses der unter das Schank- und Tanz- stättenverbot gestellten Personen sind zu streichen. Stadtrath Eibenstock, den 27. Mai 1899. Hess«. Gnüchtel. Kölner Mannergesangvereins um den Hals und schüttelte ihm die Hand, ebenso der Kaiser. Das Publikum brach in begeisterte Hochrufe aus. Die übrigen 7 an der engeren Konkurrenz bc- thciligten Gesangvereine erhielten die weiteren zur Verfügung stehenden Preise. Der Festakt klang in eine begeisterte Huldigung für die Majestäten aus. — Berlin, 27. Mai. Laut „Lokalanzeiger" befindet sich zur Zeit an Bord des Kreuzer« „Falke" vor Apia außer den Herren Marquert und Hufnagel noch ein dritter Deutscher in Haft und zwar der Kapitän Kruse, Verwalter der Wailcle-Pflan- zung, unter der gleichen Anschuldigung wie die beiden Mitver- haftcten. — Laut telegraphischer Mittheilung ist die nach Jtschau- sou gesandte Expedition von dort nach Tsintaufort zurückgekehrt. — Rußland. Im „RcgierungSboten" liegt der Wortlaut des UkaS über die Aushebung der Deportation nach Si birien vor. Dieser vom 18. Mai, dem Geburtstage de« Kaiser«, datirtc Uka« beschäftigt sich nicht nur mit der Abschaffung der Deportation, sondern auch mit der Verbesserung de« Looses der gegenwärtig in Sibirien befindlichen Deporürten und mit der Aufhebung der administrativen Verschickung, welche bi« jetzt sogar aus Beschluß der Gemeinden erfolgen kann. Der Uka« besagt: Der Kaiser hat am 6. (18.) Mai anzubefehlen geruht: Zur un verzüglichen Entscheidung über die Frage der Aufhebung oder Beschränkung der sowohl gerichtlich al« auch auf administrativem Wege verhängten Deportation nach Sibirien ist unter Vorsitz de« Justizminister« eine Kommission einzusetzen, welche die Lösung folgender Fragen herbeizuführen hat: 1) Die Umwandlung der durch Gerichtsspruch verhängten Deportation in andere entsprechende Strafen; 2) die Aufhebung oder Beschränkung der administrativen Deportation; 3) die Reorganisation der Zwangsarbeit und der nach dieser folgenden Ansiedlung; 4) die Verbesserung de» Loose« der gegenwärtig in Sibirien befindlichen Deportirtcn; 5) die Re organisation der Institutionen, denen der Transport der Depor- tirten untersteht, und 6) die Einführung von Gemeinde-Zwangs arbeiten und Arbeitshäusern al« Präventiv- und Strasmaßnahmen. Gleichzeitig beauftragte der Kaiser den Justizminister Murawicw, in allen Fragen, welche mit der Deportation im Zusammenhänge stehen, stet» die direkte Meinung de» Kaiser» einzuholen. Die russische Presse begrüßt den Uka« mit Begeisterung. — Frankreich. Dem Generalprokurator am Kassationshofe Manau ist am Sonnabend Vormittag der Bericht de« Referenten über die DrepfuS-Angelegenheit, Ballot - Beaupre, zugegangen. Der Bericht schließt mit dem Anträge auf Revision de« Dreh- fusprozesse« mit Verweisung der Sache vor ein neue« Krieg«gericht. — Hiernach ist Ballot-Beauprö, entgegen den noch bi« in die jüngste Zeit verbreiteten Versionen, zu demjenigen Kmikio Kasterar -i-. Fünsunddreißig Jahre sind c« her, seitdem der Name Caste- lar« in Deutschland zum ersten Male genannt und wie hinzu gefügt werden muß, von einem nicht geringen Theil de« Volke« mit einer gewissen Begeisterung genannt wurde. Damals hatte der noch junge Eastelar in den Corte« mit hinreißender, wenn auch vielfach phrasenreicher Bercdtsamkeit seine republikanischen Grundsätze vertheidigt und seine Rede war in deutscher Ueber- sctzung vielfach in Deutschland verbreitet worden. Die« geschah in einer Zeit, in der die deutsche Frage zwar schon „brennend" ivar, aber kaum eine Aussicht auf Lösung bestand, die erst später durch „Blut und Eisen" Herbeigeführt wurde. In den Corte« vertrat er in seinen jüngeren Jahren stet« die Grundsätze ter Religionsfreiheit und der Föderation, der Selbstverwaltung der einzelnen Provinzen seine« Lande«. Er riß seine Landsleute mit sich sort und betheiligte sich (1866) an einem Militärausstande, dessen Endziel die Entthronung Isabella» und die Ausrichtung der Republik in Spanien waren. Er entfloh damals nach Frankreich, nachdem der Putsch mißglückt war. Da« Militärgericht vcrurtheiltc ihn in contumaciam zum Tode. Im September 1868 wurde Isabella ohne viel Aufheben« und ohne Blutvergießen entthront, worauf Castelar nach Spanien zurückkehrlc und zum Milgliede der konstituirenden Versammlung gewählt wurde. Hier drang er aber mit seinen republikanischen Anschauungen nicht durch. Die Mehrzahl, vor allem aber der mächtige General Prim, wollte wenigsten« der monarchischen Staat«sorm treu bleiben. In diese Zeit sielen die Verhandlungen der provisorischen Regierung Spanien« mit dem Fürsten von Hohenzollern, die indirekt die Veranlassung zum deutsch-französischen Kriege und zur Einigung Deutschland« wurden. Bekanntlich wurde dann der jüngere Bruder de« jetzigen König« Humbert von Italien zum König von Spanien gewählt, der al« Amadeu« I. den Thron Karls V. bestieg. Seine Regierung begann schon unter üblen Anzeichen, denn wenige Tage, bevor er den Eid auf die neue Verfassung leistete, war General Prim einem Meuchel morde zum Opfer gefallen. Nur wenig über zwei Jahre dauerte Amadeu«' Königthum; dann trat er zurück, die Unmöglichkeit er kennend, dem Lande den inneren Frieden zu geben. Mit diesem Rücktritt begann für Eastelar eine neue LebenS- periode. Sein Freund Figuero« bildete eine provisorische Regierung, dankte aber bald al« deren Leiter ab und nun wurde Eastelar zum „Präsidenten der Exekutivgewalt" mit diktatorischer Vollmacht gewählt. Er sollte nun die Probe auf da« Exempel machen, die Grundsätze, die er bi«her so beredt vertreten, auch in die Praxi« überführen. Aber Eastelar bestand die Probt nicht, er konnte sie al« praktischer Staat«mann nicht bestehen. Seine diktatorischen Vollmachten benutzte er nicht nur gegen die Karlisteu, sondern auch gegen die Föderalisten im Süden de« Lande«, die sich er hoben halten. Von einer „Föderativ"-Republik, die er bisher immer al« Ideal gepriesen hatte, sollte keine Rede mehr sein. Darum mußten ihn seine Gesinnungsgenossen für einen Ab trünnigen halten. Als bald daraus in den Corte« nach seiner Rechcnschaft-ablcgung ein Danke-votum an ihn nicht die Mehr heit fand, war er ehrlich genug, sein Amt niederzulegen und abermals, diesmal aber freiwillig, in die Verbannung zu gehen. Als der Sohn Isabellas, König Alfons XII., auf den Thron berufen wurde, ließ sich Castelar wieder in die Corte« wählen und erklärte sich vor neun Jahren offen zu Gunsten der Monarchie. Damit war seine politische Laufbahn abgeschlossen, denn die alten Freunde hatte er vor den Kopf gestoßen, die neuen aber trauten ihm nicht. Da« war unrecht. Castelar halte sich eben durch die Praxi« belehren lassen, wa« nicht hei vielen Politikern der Fall ist. Die meisten betrachten da« „Volk" so, wie e« sein könnte, nicht wie e« wirklich ist. seit Jahren schon war Castelar politisch todt, nun hat auch der leibliche Tod den Siebenundsechzigjährigeu ereilt. Eine Ruine, die an eine stark bewegte Vergangenheit erinnerte, ist zusammengestürzt. Tagesgeschichte. — Deutschland. Dem Rufe de« Kaiser« freudig folgend, hatten sich 18 der besten Gesangvereine mit ca. 3000 Sängern zum I. Gesangs-Wettstreit Deutscher Männcr-Gesang- vercinc um den von Sr. Majestät den, Kaiser gestifteten Wander preis am Donnerstag in Kassel cingefunden. Die Vereine ent stammten der Mehrzahl nach den Rheinlanden, außerdem waren noch vertreten die Städte Berlin, Bremen, Erfurt, Gotha, Karl«- ruhe, Magdeburg, Hannover, Mühlhausen, Potsdam. Dem Wett streit wohnten Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin bei. Nach der Entscheidung der Preisrichter sangen am Sonnabend Nachmittag folgende Vereine in engerem Wettbewerb um den Kaiserprei« und die übrigen gestifteten sieben Preise: Männer gesangverein Köln, Concordia-Essen, Concordia-Aachen, Berliner Lehrergesangverein, Bremer Lehrergesangverein, Hannoverscher Männergesangverein, Liederhalle-Karl«ruhe u. der Essener Männer gesangverein. Bei diesem engeren Wettbewerb wurde ein Lied gesungen, da« den Vereinen erst eine Stunde vor Beginn de» Wettstreit« in die Hand gegeben wurde. Nach Beendigung diese« Wettstreite« erfolgte die PreiSvertheilung. Dieselben nahm der Kaiser Nachmittag 5 Uhr in der Festhalle vor. Der Wander- prei« de« Kaiser« wurde dem Kölner Männergesangverein zuge sprochen. Die Kaiserin legte die Kette dem Präsidenten de«