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itL. Ier8t»lke tjualitäteu. rrSeke Meli, utttbarsten dis >1 70. osse. u. »llostoss«. N8toffe. itten. icktüelier LetrSnIc. vorrätig. k8N«r. ^'s gliche, Toi- lung. mar sucht freund- ostlagernd zen cklich und >erühmten alt isst seiner ng wegen I ihn selbst mpfchlen. , Flaschen nd. 5,' Grad. 9,« . 6,5 , Amts- mS Mmckatt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Ps. einschließl. der »Jllustr. Unterhaltungsbl.' n. der Humor. Beilage »Seifen blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. GeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 46. Jahrgang. .... ..-i- Donnerstaq, den 20. April Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 2b Ps. 18SS Anmeldung für den nächsten Aufnahmetermin in die Soldatenknaben - Erziehungsanstalt Kleinstruppcn zu Ostern 1888 betreffend. 1) Die Soldatenknaben-Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen nimmt Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armee im Anschlüsse an den 8 jäh rigen Kursus der Volksschule bez. nach erfolgter Konfirmation auf. Die Söhne solcher Väter, welche der Armee nicht angchört haben, finden bei der Auf nahme nur ausnahmsweise Berücksichtigung. 2) Die Anmeldung für den nächsten Aufnahmetermin zu Ostern 1900 hat von jetzt ab nicht mehr beim Kriegsministerium, sondern bei den Bezirks-Kommandos zu erfolgen, und sind hierbei folgende Ausweise beizubringen: a) die standesamtliche Geburtsurkunde des Knaben; d) das kirchliche Taufzcugniß oder eine Taufbescheinigung; o) die Impfscheine, einschließlich über Wiederimpfung; «l) ein Schulzeugniß nach dem auf Seite 204/205 des Königlich Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1874 enthaltenen Muster; «) ein ortsbehördlicher Nachweis über die näheren Familien- und Vermögensver hältnisse der Angehörigen (Bei Beamten von der Anstellungsbehörde auszustellen); t) bei bevormundeten Knaben die schriftliche Einwilligung der Obervormundschasts- Behörde, und x) der Militärpaß und das Führungs-Attest des Vaters, wenn derselbe nicht mehr aktiv dient (Bei Beamten genügt der Nachweis unter e). 3) Anmeldungen zur Aufnahme für Ostern 1900 können von den Bezirks-Kommandos nur bis Ende Dezember 1899 angenommen werden. 4) Bei dem außerordentlichen Andrange haben zunächst nur solche Knaben Aussicht zur Ausnahme, welche bei guten Schulcensurcn folgende Mindestmaaße besitzen: bei 13'/, Jahren 140 cm Körperlänge und 66 bis 71 cm Brustumfang, bei 14 Jahren 142 em Körperlänge und 67 bis 73 cm Brustumfang, bei 14'/, Jahren 144 em Körperlänge und 68 bis 74 em Brustumsang. Stotterer, Bettnässer, Bruchleidende und mit stärkerem Fußschweiß Behaftete, sowie Knaben, welche voraussichtlich späterhin zum Militärdienst ungeeignet sind, werden nicht ausgenommen. 5) Die Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppen werden in der Regel nach einem Jahre in die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg überführt, aus letzterer nach 2 Jahren in die dortige Unteroffizierschule versetzt und aus dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee eingestellt. 6) Die Unteroffizierschüler gehören als solche bereits zu den Militärpersonen des Friedensstandes, und wird die aus der Unteroffizicrschule verbrachte Zeit vom erfüllten 17. Lebensjahre ab als aktive Militärdienstzeit gerechnet. 7) Die Erziehung und Ausbildung in der Anstalt zu Kleinstruppen, in der Unter offizier-Vorschule und in der Unteroffizierschulc zu Marienberg ist vollständig kostenfrei. 8) Das Lehrziel in den Unterrichtsfächern bei diesen drei Militärschulen ist erweitert worden, um den Schülern dieser Anstalten noch mehr als bisher die Möglichkeit zu bieten, in höhere Unteroffiziers- und Beamlenstellen aufzurücken. 9) Unteroffiziere, welche diese Schulen besucht haben, .werden sich in der Regel bereits mit dem 29. bis 30. Lebensjahre im Besitze des Civiloersorgungsscheins befinden und hier mit außer einer Dienstprämie von 1000 M. die Anwartschaft aus Erlangung einer aus kömmlich besoldeten Beamtenstelle des Staatsdienstes erwerben. 10) In die Unterofftzierschule zu Marienberg finden direkte Einstellungen nicht statt, in die Unteroffizier-Vorschule daselbst aber nur insoweit, als eintretende einzelne Abgänge durch Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppen nicht besetzt werden können. 11) Die Bewerber für die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg, welche wegen Platz mangel nicht zur Einstellung gelangen können, werden deshalb auf den nach vollendetem 17. Lebensjahre zulässigen freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst aufmerksam gemacht. 12) Die vollständigen Aufnahme-Bedingungen für die Anstalt zu Kleinstruppen und die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg können bei jedem Bezirks-Kommando entnommen werden. Desgleichen auch die Bestimmungen für den freiwilligen Eintritt in den aktiven Militärdienst. Dresden, im April 1899. K r i e g s - M i n i st c r i u m. von der Planitz. Oessentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Montag, den 24. April d. I., von Nachmittags s Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Behörde. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmann schaftlichen Dicnstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, den 18. April 1899. Königliche Amtshauptmannschast. «rüg v. Nidda. G. Nach der Generalverordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau vom 22. Dezember 1882 in Verbindung mit einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 13. März 1893 hat alljährlich eine ZSHluuß der Fabrikarbeiter nach Anleitung der den Ortsbehörden zugehenden Formulare von den,enigen Gewerbeunternehmern zu erfolgen, welche 1) m ihren Gewerbeanlagen mindestens zehn Arbeiter beschäftigen oder 2) durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Licht, Elektrizität rc.) bewegte Triebwerke verwenden, oder 3) Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Wersten, sowie solche Ziegeleien, Brüche und solche nicht bergmännisch abgebaute Gruben besitzen, die nicht blos vor übergehend in Betrieb sind, oder 4) deren Anlagen nach 8 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu beson derer Genehmigung unterliegen. Dagegen kommen bei der fraglichen Zählung folgende Betriebe: «. die der Aufsicht der Berginspektionen unterstehenden Bergwerke, auch wenn mit denselben Koksbrennerei, Briguettfabrikation oder ein anderer an sich zählpflichtiger Betrieb verbunden ist, d. Dachdecker, Stubenmaler, Steinsetzer, Ofensetzer- und Brunnenbau-Geschäfte, land- wirthschaftliche Betriebe und Gärtnereien, e. Triebwerke oder Anlagen, welche Motoren lediglich zur Privatbeleuchlung oder für häusliche Zwecke benutzen, ll. Krahn- und Auszugsanlagen auch mit Elementarbetrieb, Straßenbahnen- und Dampfschifffahrts-Geschäfte, e. Fuhrwerks-, Lade-, Export-, Speditions- und Verkehrs-Geschäfte, t. Motoren und Triebwerksanlagen für öffentliche Anstalten und Gebäude (Schulen, Theater, Krankenhäuser, Irrenhäuser, Gefangenanstaltcn rc.) ferner für zoologische oder botanische Gärten, sowie x. Schlächtereien, mit Ausschluß der öffentlichen Schlachthäuser und der mit Elemen tarbetrieb arbeitenden Schlächtereien nicht in Betracht. Für das Jahr 1899 ist die angeordnetc Zählung am 1. Mai vorzunehmen. Die Ortsbehörden haben die von den Gewerbeunternehmern ausgefüllten und voll zogenen Zählformulare zu sammeln und bis zum 15. Mai dieses Jahres anher einzureichen. Schwarzenberg, am 12. April 1899. Königliche Amtshlmptmlilmschlift. Krug v. Nidda. P. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15. dieses Monats weisen wir nochmals darauf hin, daß zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von Sachsen Sonntag, den 23. April 188», Nachmittags '/-2 Mr ein Festmahl im Rathhaussaale stattfindet. Im direkten Anschluß an das Diner zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs findet das Diner zu Ehren des hier einziehenden Herrn Pastor Gebauer statt. Diejenigen Herren, welche gesonnen sind, sich an dem Festessen zu betheiligen, werden mit dem Bemerken crgebenst eingeladen, daß der Preis eines Gedeckes 3 Mark beträgt und die Anmeldungen hierzu bis zum 21. dieses Monats bei Herrn Rathhauspächter Busch zu bewirken sind. Besondere Einladungen werden nicht ergehen. Eibenstock, den 17. April 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Nr. 138 des Verzeichnisses der unter das Schank- und Tanzstättenverbot gestellten Personen ist zu streichen. Stadtrath Eibenstock, den 18. April 1899. Hesse. Gnüchtel. Aus Anlaß des diesjährigen Geburtstages Sr. Majestät des Königs von Satzsen wird hierorts Sonnabend, den 22. April, Vormittags 10 llhr öffentlicher Schulaktus, Abends '/,9 Uhr Zapfenstreich, Sonntag, den 23. April, früh 6 Uhr Weckruf stattfinden. Mit der Einladung zum Besuch des Schulaktus — Turnsaal des neuen Schulgebäudes — sowie mit der Bitte um Beflaggen der Häuser wird dies hierdurch bekannt gemacht. Der Gemeinderath zu Schönheide. Herrn Pastor ürvst QedLner, Hochehrwürden, den langjährigen, treuen und verdienstvollen Seelsorger und Aeralber unserer Kirch- und Schulgemeinden, bekunden wir beim Scheiden aus seinem bisherigen geistlichen Amte wohlverdiente Anerkennung und herzlichen Dank und verbinden damit innige Segenswünsche für ferneres Wohlergehen. Krdmanusdorf, Kmmersdorf und Bernsdorf, den 19. April 1899. Der Kirchcnpatron. Die Kirchen- u. Schulvorstände. Kcrndelsschule. Die satzungsgemäße Hauptversammlung findet nächsten Sonnabend, den 22. April a. o. Abends ,S Mr im Hotel Stadt Leipzig statt Die geehrten Mitglieder werden zu recht zahlreichem Besuch ganz ergebenst eingeladen. Eibenstock, 19. April 1899. Der Vorstand. Max Ludwig, z. Z. Vors. 1) Berichterstattung auf das Verwaltungsjahr Ostern 1898/99. 2) Haushaltplan auf das Verwaltungsjahr Ostern 1899/1900. 3) Neuwahl für die ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes. 4) Ev. weitere Anträge.