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Amts- M AiiWckatt für den «bonnemint oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des »Jllustr. UnterhaltungSbl.' u. der Humor. Beilage »Seifen blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. s» Gchrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 46. Jahrgang. — Donnerstag, den 16. Februar Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn» abend. Jnsertionspreis: die kleinspalnge Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. 18S» Verordnung. die Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1898 aus der Staatskasse bestrittenen Berlage an Seuchen- re. Entschädigungen betreffend. Nach der am 19. Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Pferde und Rinder ist zur Erstattung derjenigen im Jahre 1898 ver lagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, welche an Entschädigungen nach dem Reichsgesetz vom für die auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere, oder nach den Gesetzen vom 22. Fe bruar 1884 und vom 17. März 1886 bezw. vom 29. Februar 1896 für die in Folge der Schutzimpfung gegen Lungenseuche umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand oder Rauschbrand gefallene oder ge- tödtete Pferde und Rinder zu gewähren gewesen, beziehentlich an Verwaltungskosten er wachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten a) Pferde ein Jahresbeitrag von vierzehn Pfennigen und b) Rinder ein Jahresbeitrag von siebzehn Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 der Verordnung vom 4. März 1881, — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881, Seite 13 — und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886, bezw. des Gesetzes vom 29. Februar 1896 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884, Seite 62, und von 1886, Seite 64, bezw. von 1896, Seite 31 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der belegten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gememdevorstände) hiermit angewiesen, auf Grund der von den Kreishauptmannschaften beziehentlich Amts hauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschrie benen Jahresbeiträge von den betreffenden Pferde- und Rindviehbesitzern unverzüglich ein- zuhebcn und bis längstens den 1. April dieses Jahres unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreis- beziehentlich Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 30. Januar 1899. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Hartmann. Die Genehuliglmgspsticht von Bauten betr. Aus Anlaß der demnächst wieder beginnenden Bauzeit weist die König!. Amtshaupt mannschaft darauf hin, daß Neubauten, Umbaute« und Einbauten regelmäßig der Genehmigung bedürfen, die durch Vermittlung der Ortspolizeibehörde hier einzuholen ist. Da dies bisher in zahlreichen Fällen unterlassen worden ist, macht die Königliche Amtshaupt mannschaft darauf aufmerksam, daß sie sich genöthigt sehen wird, in Zuwiderhandlungs fällen gegen die Bauherrn wie die ebenfalls verantwortlichen Baugewerken mit Strafen vorzugehen, auch gegebenenfalls die Wiederabtragung der ohne Genehmigung errichteten Baulichkeiten zu verfügen. Die gleichen Maßnahmen werden auch dann getroffen werden, wenn die Baulichkeiten unter Abweichung von der ertheilten Genehmigung ausgeführt werden. Schwarzenberg, am 10. Februar 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. Krug v. Nidda. Die Diensträume des unterzeichneten Amtsgerichts bleiben am 17. und 18. Fe- bruar dss. Js. wegen vorzunehmcnder Reinigung für nicht dringliche Angelegenheiten geschlossen. Eibenstock, am 31. Januar 1899. Königliches Amtsgericht. «hri«. Hirsch. Im Handelsregister für den hiesigen Stadtbezirk ist heute auf dem neueröffneten Fo- lium 231 die Firma Ml. tl in Eibenstock und als deren Inhaber der Kauf ¬ mann Herr IkenII Herrn»»» »ii.Iier daselbst eingetragen worden. Eibenstock, am 11. Februar 1899. Königliches Amtsgericht. Shrig. Hg. Im Handelsregister für den hiesigen Stadtbezirk ist heute auf dem neuangelcgtcn Fo- lium 232 die Firma SI»p-»n» Vl»KI«r in Eibenstock und als deren Inhaber der Kaufmann Herr <p»k»r ffl»p-»u» HVInItler daselbst eingetragen worden. Eibenstock, den 11. Februar 1899. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hg. Auf dem neuangelegten Folium 233 des Handelsregisters für den hiesigen Stadtbezirk ist heute die Firma »Ielr»rck Ne>kr»lt» in Eibenstock und als deren Inhaber der Kaufmann Herr liarl «1vlr»rck »exdruvlr daselbst eingetragen worden. Eibenstock, den 11. Februar 1899. Königliches Amtsgericht. «hrig. Hg. Bekanntmachung. Das Austragen der Anlagenzettel auf das Jahr 1899 werd heute beendet. Es wird hiermit in Gemäßheit von 8 22 des Regulativs über die Erhebung der Ge- mcindeanlagen bekannt gegeben, daß etwaige Reklamationen gegen die Höhe der Einschätzung innerhalb einer vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab zu rechnenden 14tägigen und bis spätestens zum 2. März ds. Js. lausenden Frist unter gehöriger Beobachtung der auf den Anlngenzetteln vorgedruckten diesbezüglichen Be stimmungen bei dem unterzeichneten Stadtrathc schriftlich cinzureichen sind. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Reklamationen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Die Angaben in den Reklamationsschriften über die Höhe der einzelnen Ein kommen sind bei Verlust der Berücksichtigung der Reklamation wahrheitsgetreu zu machen und gehörig zu beweisen. Ferner wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 21 obigen Regulativs eine jede abgabenpflichtige Person, welche bei der Einschätzung bez. bei der Austragung der Anlagenzettel übergangen worden sein sollte, verpflichtet ist, dies sofort anzuzeigen und sich Bescheidung wegen seiner Einschätzung beziehentlich der zu zahlenden Anlagen zu holen, sowie daß nach 8 28 des Abgabenregulativs eine Reklamation den Anlagenpflichtigen nicht von der Verpflichtung, an den festgesetzten Terminen den vollen Anlagenbetrag zu entrichten, befreit, indem die Ausgleichung betreffs des etwa Zuvielgezahlten nach Beendigung des Rcklamationsversahrens erfolgt. Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß am 15. ds. Mts. der erste Termin der diesjährigen städtischen Anlagen, zu dessen Bezahlung eine dreiwöchige Frist nachgelassen ist, fällig gewesen ist und daß nach Ablauf dieser Frist ohne vorherige persönliche Er innerung gegen säumige Zahler die Zwangsvollstreckung verfügt werden wird. Eibenstock, den 16. Februar 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Bg. 2. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten Collegiums Areilag, den 17. Ieöruar 1899, Abends 8 Mr im Rathhaussaale. Eibenstock, den 13. Februar 1899. Der Stadtverordnelen-Vorstchcr. Schumann. 1) Beschlußfassung über Beschleusung und Herstellung der Schulstraße. 2) Ankauf von Gasanstaltsaktien. 3) Beschlußfassung wegen Aufnahme einer Anleihe. 4) Verwilligung des Beitrags für den gemeinschaftlichen Kassenrevisor auf das Jahr 1898. 5) Erlaß einer Bekanntmachung über Einführung von Polizeistunde für die Schnapslokalc und über Hundefuhrwerke. 6) Kenntnißnahme von dem Sachstande über das Schulbrausebad. 7) Desgl. von der Kostenberechnung über Herstellung der Nordstraße. 8) Desgl. von dem Ergebniß der Erörterungen über den Herausgeber des Anfangs Januar erschienenen Flugblattes, Stadtoerordnctenvorsteherwahl betr. Hierauf geheime Sitzung. 1888, von Vorm. 8 Uhr an daselbst. aufbercitet in den Abth. 3, 4, 7, 8, 38, 49, 51, 54 u. 64 (Kahlschläge), 'I, 2, 3, 7, 8,15, 33, 34, 41, 42, 48, 64 und 82 (Durchforstungen), Holz-Berffeigerung. Staatssorstrevier Schönheide Im Am 15. Februar 1888 ist der erste Termin »er diesjährigen Gemeinde anlagen fällig gewesen. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung ge bracht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen achttägigen Frist gegen etwaige Restanten cxecutivisch vorgegangen werden wird. Der Gemeindcrath zu Schönheide. Donnerstag, den 23. Februar 514'/, >m weiche -Lreunscheite und Knupper, 634 " " 611'/, 2323 Hotel „zum Rathhaus" in Schönheide sollen Mittwoch, den 22. Februar 1888, von Vorm. 8 Uhr an »i lang. Keste Stöcke und Streureikg unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Das Streureisig kommt vor 12 Uhr nicht zur Versteigerung. Königl. Forftrevierverwaltnng Schönheide «. «önigl. Forftrentamt Eibenstock, Hoffmann. am 13. Februar 1899. Oerkach. 2986 weiche Stämme, 10—30 em stark, 10—21 12015 Klötzer, 7—15 - j 1099 „ 16-22 „ ) 3,°-4 430 . 23—41 2 Schlittenhükzer, 17 u. 18 „ 3 u. 3,° 219 DerLffangeu, 8—14 . 8—13 142,<» Hdrt. , Meiskangen, 2—4 16,7° 5-7 . (Hopfen Die Löbtauer Landfriedensbrecher. Das amtl. „Dr. Journ." schreibt: Das Urtheil des Dresdner Schwur gerichts vom 3. dsS. Mts. lautet: Von den Angeklagten werden verurtheilt: I. Ernst Paul Zwahr wegen versuchten TodtschlageS und schweren Landfriedensbruches zu zehn Jahren Zuchthaus, 2. Friedrich Hermann Otto Schmieder wegen versuchten Todt schlageS und schweren Landfrieden-bruche« zu neun Jahren Zuchthaus, 3. Karl Franz Moritz wegen schweren LandsriedensbrucheS zu acht Jahren Zuchthaus, 4. Johann Gottbold Gedlich wegen schweren Landfriedensbruches und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Zuchthaus, 8. Karl August Wobst wegen schweren LandfriedenSbrucheS und gefährlicher Körper verletzung zu sieben Jahren Zuchthaus, 6. Karl Max Robert Pfeifer wegen schweren Landfriebensbruches und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Zuchthaus, 7. Friedrich Wilhelm Leiber wegen schweren Landfriedens bruche- und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Zuchthaus, 8. Ernst Heinrich Geißler wegen einfachen Landfriedensbruches zu vier Jahren Gefängniß, 9. Moritz Theodor Hecht wegen einfachen Landfriedensbruchcs zu vier Jahren Gefängniß, weiter Zwahr, Schmieder, Moritz, Gedlich, Wobst, Pfeifer, Leiber je zum Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Jahre, endlich haben sämmtliche vorgenannten Angeklagten die Kosten des Verfahrens zu tragen. Auf obige Freiheitsstrafen wird ein Theil der Untersuchungsfrist angerechnet, bei Zwahr, Schmieder, Morrtz, Gedlich, Wobst, Pfeifer, Leiber mit je 3 Monaten Zuchthaus, bei Geißler und Hecht mit je 6 Wochen Ge fängmß. Die Angeklagten Friedrich Wilhelm August Schaer u. Emil Hermann Max Reichelt werden von der Anklage in vollem Umfange, Moritz von der Anklage des Vergehens gegen tz 153 der Gewerbeordnung freigesprochen. Dre insoweit erwachsenen besonderen Kosten des Verfahrens werden auf die Staatskasse übernommen. Wie schon aus dem Wortlaut dieses Urtheils ersichtlich ist, haben sich d»e Angeklagten der schwersten Verbrechen schuldig gemacht, die unser St.- G. B. kennt. Dennoch hat sich die sozialdemokratische Preffe nicht gescheut, dre Handlungsweise ihrer „Genossen" als eine in der Hitze eines Richtfestes entstandene, gewöhnliche Schlägerei darzustellru, welche diese fürchterlichen folgen gezeitigt habe. Sie hat dieses Urtheil als Handhabe zur Aufreizung der Arbeiter benutzt, indem sie die Bestrafung der Verurtheilten dem „Klassen-