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Amts- M AiUMbllitt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des »Jllustr. Untcrhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-- in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. SL Stjirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — - - 45. Za-»gang. — Sonnabend, den 30. April «erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. 18«8 Verordnung an sämmtliche Amtshauptmannschaftcn, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeinde Vorstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 22. laufenden Monats zur Vornahme von Neuwahlen zum Reichstage der 16. Juni dieses Jahres festgesetzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeiten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die Revidirte Städteordnung eingesührt ist, die Stadträthe, für die Städte, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte ailt, die Bürger meister und für das platte Land die Amtshauptmannschaften zu betrachten find — hierdurch angewiesen, unter Beobachtung der in dem Wahlgesetze für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 slg.) und in dem zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 slg.) enthaltenen Bestimmungen, und zivar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke, die in den 88 6 und 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit von 8 8 des Wahlgesetzes und 8 1 des Reglements die Wählerlisten aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind — 8 ? Absatz 3 des Reglements —, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen, es sind daher die Gemeindevorstände von den Amtshauptmannschaften wegen der geschehenen Bezirkseintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung der Wählerlisten hat spätestens am 16. Mai dieses Jahres zu erfolgen und es ist deshalb von den Stadträthen, Bürgermeistern und Gcmeindevorständen vorher die in 8 2 des Reglements vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Die für die Wahlhandlung benöthigten Protokoll- und Gegenlisten-Formulare werden für die städtischen Wahlbezirke den Stadträthen und bez. Bürgermeistern, für die Wahlbe zirke des platten Landes den Amtshauptmannschaften zur Behändigung an die Wahlvor steher zugehen. Die Amtshauptmannschaften haben anher anzuzeigen, welche Anzahl der bezeichneten Formulare sie für ihren Bezirk bedürfen. Dresden, am 25. April 1898. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Zeibig. Die Wahlen zum Reichstag betr. Nach der in Nr. 94 des „Dresdner Journals" abgcdruckten Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 25. dieses Monats ist für die Neuwahlen für den Reichstag der 16. Juni 1898 festgesetzt worden und hat die Auslegung der Wählerlisten spätestens am 16. Mai 1898 zu erfolgen. Bei Bekanntgabe dessen werden die Herren Gemeindevorstände und betheiligtcn Guts vorsteher im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft angewiesen, die Wählerlisten sofort in Gemäßheit 8 8 des Gesetzes vom 31. Mai 1869 — Reichsgesetzblatt Seite 145 — und 8 1 des Reglements vom 28. Mai 1870 — Reichsgcsetzblatt Seite 275 slg. — insbesondere der Beilage .4 dazu — Seite 283 — dergestalt auszustellen, daß die Auslegung dieser Listen spätestens am 16. Mai 1898 beginnt. Der Tag, an welchem die Auslegung beginnt, ist von dem Gemcindevorstandc (Guts vorsteher) unter Hinweis auf 8 3 des Reglements, sowie unter Angabe des Locals, in welchem die Auslegung stattfindet, noch vor dem Anfänge der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Wegen Ernennung der Wahlvorsteher, der erfolgten Abgrenzung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahllocale ergeht besondere Bekanntmachung. Schwarzenberg, am 27. April 1898. Königliche Amtshauplmannschaft. Krhr. v. Wirsing. K. Bekanntmachung. Von Montag, den 2. Mai d. Js. kann Esten aus der Kochschule bezogen werden. Die Portion kostet 22 Pfg. Bestellungen haben bis früh 9 Uhr, entweder mündlich im zweiten Zimmer links, oder durch Einwurf eines Bestellzettels mit Namensangabe in den Briefkasten an der ersten Thüre links im Tittel'schen Hause am Nemnarkt parterre zu erfolgen. Das Essen ist daselbst zwischen 12 und 1 Uhr abzuholen. Die Gefäße für das Essen sind mitzubringen. Die Bezahlung ist sofort durch Kochschulmarken oder Baargeld zu erlegen. Eibenstock, den 29. April 1898. Der Rath der Stadt. Bekanntmachung. Die diesjährige Fabrtkarbritcrzählnng findet am 2. Mai statt. Stadtrath Eibenstock» den 29. April 1898. Hesse. Müller. General - Bersammlnng der Ortskrankenkasse für Textilindustrie zu Eibenstock Sonnabend, den SN. April 189», Abends 8 Uhr in Ilelklir's Restaurant. 1) Richtigsprcchung der Rechnung auf das Jahr 1897. 2) Eventuell Weiteres. Die Herren Arbeitgeber und stimmberechtigten Arbeitnehmer werden ersucht, sich hierzu zahlreich cinfinden zu wollen. Eibenstock, am 22. April 1898. Der Vorstand der Ortskrankenkasse siir Textilindustrie. Hertel, Vorsitzender. Wom Kriege. Die beiden kriegführenden Mächte überbieten sich in Rück sichtslosigkeiten gegenüber der »öffentlichen Meinung". Diese der- langt gebieterisch Thalen und bekommt statt besten nur dunkle Andeutungen über Pläne und »bevorstehende-- Ueberraschungen, die aber regelmäßig ausbleiben. Was nützt der beste Krieg, wenn nicht geschossen und gehauen wird! Da« Wegfangcn verhaltniß- mäßig friedlicher Handelsschiffe, deren Namen zum Theil sogar schwer auszusprechen sind und füglich wieder freigegeben werden, regt nicht allzusehr auf. Die Beschreibung von Seeschlachten, Küstenangriffen, vom Untergang diese« oder jene« Schiffe«, große Bortheile aus der einen, große Verluste aus der andern Seite — da» verlangt da» neuigkeitssüchtige Publikum! Und nun macht es die Entdeckung, daß sich die beiden feindlichen Flotten vor einander zu fürchten scheinen, daß da» spanische Geschwader noch fünf Tage nach der formellen Kriegserklärung bei den Kapverdi schen Inseln, also näher Europa al« Amerika, lag und daß ander seits in Amerika dringliche Stimmen laut werden, die Schiffe von Havana zurückzuberufen und sie zum Schutze New-Aorks und der anderen offenen Küstenstädte zu verwenden gegenüber der täg lich erwarteten spanischen Flotte. Sollte es möglich sein, daß ein Krieg ohne Blutvergießen geführt wird? Mac Kinley glaubt es, und wenn er mit seine« Glauben recht behält, so könnt« er sich auf sein Verfahren ein Patent geben lasten Mac Kinley glaubt, Cuba könne durch die Blokade so ausgehungert werden, daß es sich ohne Beschießung ergeben werde, und er erwarte, daß, wenn die» geschehen sei, die europäischen Mächte unter Führung Großbritannien» Spanien zwingen werden, den Verlust von Cuba anzuerkennen und den Krieg aufzugeben. In Washington sei der Eindruck im Wachsen, so wird auch den »Daily News" gekabelt, daß es möglicherweise keinen wirklichen Krieg geben werde, besonder» da die spanische Flotte auf der anderen Seite de« Atlantischen Ozean« bleiben zu wollen scheine. Die Spanier haben bi«her nur Großsprechereien vom Stapel gelassen. »Sieg oder Tod" hat Marschall Blanco al« Feldruf aurgegeben. Im spanischen Senat beglückwünschte der alte Mar schall Gras Eheste die Armee auf Cuba, daß er vor 45 Jahren al« General-Kapitän aus Cuba der erste war, der auf da« englisch amerikanische Geschwader, welche« e« wagte, in Schußweite spa nischer Kanonen zu kommen, zu feuern befahl. Der Marschall ruft au«: »Ich hoffe, daß Marschall Blanco sein Wort »Sieg oder Tod" halten wird!" In New-Aorker Telegrammen versichert die »Köln. Ztg.", daß zwischen Amerika und England thatsächlich Abmach ungen bestehen, die, soweit die Kabinete in Betracht kämen, im weiteren Verlause zum Bündniß führen müßten. Sherman« Rücktritt stände mit diesen Verhandlungen in gewissem Zusammen hang. Damit stehen allerding« folgende Nachrichten im Wider spruch: In der englischen Neutralitätserklärung wird gesagt: Jede« Kriegsschiff der kriegführenden Mächte, welche» nach Erlaß diese» einm englischen Hafen anläuft, muß ihn binnen 24 Stunden verkästen, außer wenn Unwetter oder die Nothwcndigkeit der Ver- proviantirung e« verhindert. Wenn ein Schiff der einen Partei abgegangen ist, darf kein Kriegsschiff der anderen Partei vor 24 Stunden denselben Hafen verlassen. Kein Kriegsschiff beider Parteien darf in einem englischen Hafen mehr Proviant auf nehmen, al» für die Bedürfnisse der Mannschaft nöthig ist, und mehr Kohle, al» genügt, da» Schiff bi» zum nächsten heimischen Hafen zu bringen. ES darf drei Monate danach ohne offizielle Erlaubniß keinen englischen Hasen anlaufen. Nach einem Tele gramm au» Falmouth habe die britische Behörde den Komman deur de« amerikanischen Torpedoboot» »Somer»" aufgesordert, abzusezeln, um den nächsten amerikanischen Hasen zu erreichen. Hierauf kabelte die Washingtoner Marinebehörde, »Somer«" müsse dauernd dort gelassen werden. Jetzt endlich kommt auch Nachricht von einem spanischen Vorgehen. Nach einem Madrider Telegramm hat der kom- mandirende Admiral in Manila telegraphisch gemeldet, daß er mit dem Geschwader ausgelaufen sei, um Aufstellung zu nehmen und den Feind zu erwarten. E« dürste also in den nächsten Tagen zu einem Seekampf bei den Philippinen kommen. Inden cubantschen Gewässern sind einige Schüsse zwi schen einem spanischen und einem amerikanischen Kriegsschiff ge wechselt worden, di« nach einer Version beid« verletzt, nach einer anderen unbeschädigt geblieben sein sollen. Einige weitere Handelr- schiffe find der Beschlagnahme verfallen; sonst »vor Cuba rc. nicht» Neue»." Laut Telegramm der »Time«" au» Hongkong ist gestern um 2 Uhr die amerikanische Flotte nach Manila in See ge gangen, von wo da» spanische Geschwader bereit» ausgelaufen ist, um dm Feind zu erwarten. Angeblich wollten die Amerikaner Manila am Sonnabend angreiscn. Die Vereinigten Staaten ver fügen bei den Philippinen über vier gepanzerte Kreuzer, zwei Kanonenboote und einen Kutter, Spanien hat dort nur einen Kreuzer »Reina Christina" von 3500 Tonnen und vier Kanonen boote. Die alten Fort» von Manila wurden kürzlich verstärkt und moderne Geschütze aufgestellt. Der Eingang zum Hafen ist durch Minen geschützt. Auf den Philippinen und speziell in Ma nila find die deutschen Handelrinteressen sehr erhebliche. Nachfolgend verzeichnen wir noch die darauf bezüglichen telegraphischen Nachrichten: Key-West, 26. April. Da« AriegSschiff »Mangrove" hat den spanischen Dampfer .Panama" hier eingebracht. Da« Schiff war am 20. d. M. von New-Aork nach Havana mit flüchtigen Spaniern und wertbvoller Ladung in See gegangen. Letztere sollte zur Berproviantirung der spanischen Armee dienen. — Da« Kanonenboot »Newport" lief hier mit zwei spanischen Segelschiffen ein. Zwei weitere kleine Schiffe wurden heute Vormittag in der Höhe von Havana aufgebracht- New-Aork, 26. April. Die Blätter melden au» Key-West: Ein spanische» Transportschiff mit 900 Soldaten an Bord ist aufgebracht worden. Madrid, 27. April. Nach einer Depesche au» Manila theilte der Gouverneur von Jloilo mit, da« amerikanische Schiff »Saraffac" sei von dem spanischen Kanonenboot .Elcano" auf gebracht und in den dortigen Hafen Angebracht worden. Da» Schiff hatte eine Ladung von 1640 Tonnen Kohlen an Bord und 13 Mann Besatzung. Key West, 27. April. Der amerikanische Kreuzer »Detroit" bracht« da» spanische Schiff »Bolivar" auf. Kew West, 28. April. Der Monitor »Terror" brachte gestern da« Schiff »Guido" auf, welche» einen Raumgehalt von 2065 Ton« besitzt. Die Ladung de» Schiffe» .Guido", welche« auf der Fahrt von Liverpool über Corunna nach Havana be-